Datum: 21.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Kanalinspektion Altdorf - OT Altdorf, Teil 1 von 3; Zustandsbewertung mit Sanierungskonzept, 5. Zwischenbericht
3 Straßen- und Gehwegsanierung 2022; Kostenvorstellung und Empfehlung der Verwaltung
4 Regenwasserrückhaltung an der Sternstraße; Kostenvorstellung
5 Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Finanzplanung des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für 2022
6 Vertragsabschluss mit der GAB zur Detailuntersuchung der stillgelegten Hausmülldeponie in Ganslberg
7 Beschlussfassung über eine rückwirkende Festsetzung der Beiträge und Gebühren in der BGS/EWS zum 01.01.2022
8 Beschluss über die Absichtserklärung zur gemeinsamen kommerziellen Nutzung der Geothermiebohrungen im Gebiet des Marktes Altdorf mit der Stadt Landshut (Letter of Intent)
9 PV-Freiflächenanlagen; Vorberatung zu möglichen Leitlinien für künftige Ausweisungen
10 Entscheidung über die Beteiligung an der Initiative Tempo 30 km des Deutschen Städtetags
11 Informationen der Verwaltung
12 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
13 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 1
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2. Kanalinspektion Altdorf - OT Altdorf, Teil 1 von 3; Zustandsbewertung mit Sanierungskonzept, 5. Zwischenbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßte Bürgermeister Sebastian Stanglmaier Herrn Franz Spagl vom Ingenieurbüro ILS.
Auf die Marktgemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wird Bezug genommen. Seit 2020 wird im OT Altdorf der Schmutzwasser- und Mischwasserkanal von der Fa. Stieglmeier mittels Kamera untersucht. Im ersten Abschnitt wurden 4,8 km von insgesamt 13,8 km Kanalleitungen untersucht und zudem mit Signalnebel auf Fehlanschlüsse überprüft. Die Anzahl der inspizierten Anschlussleitungen beträgt 519. Falls kein Revisionsschacht vorhanden war, wurde die Anschlussleitung bis zur jeweiligen Gebäudemauer befahren. Dabei kam in erster Linie Satellitentechnik mit Inspektion vom Hauptkanal aus zum Einsatz. 
Sanierungskosten
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurden für jede Kanalhaltung, Anschlussleitung bzw. für jeden Schacht die Sanierungsmaßnahmen zusammengestellt, die erforderlich sind um das Bauwerk in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Die Sanierungsdringlichkeit wird nach den Bewertungskriterien der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) bestimmt und in entsprechende Zustandsklassen eingestuft. Die Sanierungsdringlichkeit (Zustandsklasse) ergibt sich aus dem schwerwiegendsten Schaden einem Objekt. 
Unterteilt nach Sanierungsprioritäten und ohne Berücksichtigung privater Anschlussleitungen ergeben sich folgende Sanierungskosten in brutto.

Zustandsklasse 0/1 (Kurzfristig):        Hauptkanal brutto                60.000,00 €
Schächte brutto                   3.000,00 €
Anschlussleitungen brutto        12.000,00 €
                                               Summe brutto                75.000,00 €

Wegen der Sanierung des südlichen Sonnenrings durch den Landkreis im nächsten Jahr, konnten bislang noch nicht alle Kanalschäden aus dem OT Eugenbach saniert werden.
Hier ergibt sich noch folgende Sanierungsmaßnahmen. 

Zustandsklasse 0/1 (Kurzfristig):        Hauptkanal brutto                  68.000,00 €
Schächte brutto                  30.000,00 €
Anschlussleitungen brutto          12.000,00 €
                                               Summe brutto                110.000,00 €

Aufgrund der angespannten Haushaltlage ist eine Kanalsanierung in Altdorf (75.000,00 €) und in Eugenbach (110.000,- €) gleichzeitig nicht möglich. 

Ergebnisse Signalnebelverfahren 2020:
Die Durchführung des Signalnebelverfahrens im Schmutzwasserkanal ist für den nächsten Abschnitt im Jahr 2022 vorgesehen. 

Ausblick
Bereits seit April 2021 laufen die Inspektionen im nächsten Abschnitt des Sektor 2 (Altdorf) und werden in Kürze abgeschlossen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Zustandsklasse 0/1 aus dem 3. Teil in Eugenbach in Höhe von 110.000,00 € im kommenden Jahr zu sanieren.

Beschlussvorschlag

  1. Eine Kanalsanierung in Höhe von ca. 110.000,00 € ist über die Wintermonate auszuschreiben 
  2. Der 1. Bürgermeister Herr Stanglmaier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen. 
  3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Beschluss

  1. Eine Kanalsanierung in Höhe von ca. 110.000,00 € ist über die Wintermonate auszuschreiben 
  2. Der 1. Bürgermeister Herr Stanglmaier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen. 
  3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Straßen- und Gehwegsanierung 2022; Kostenvorstellung und Empfehlung der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Sachvortrag:
Der 1. Bürgermeister Herr Stanglmaier begrüßt Herrn Spagl vom Ingenieurbüro Lichtenecker & Spagl zu diesem Sitzungspunkt. Gemäß Bau- und Umweltausschussbeschluss vom 13.10.20 wurden verschiedene Sanierungsvarianten von Hr. Spagl vorgestellt. 

Variante 1: Vollausbau
Hr. Spagl wies auf die Ergebnisse der Straßenerkundung hin, die meist eine zu geringe Dicke der Frostschutzschicht (FSS) und zudem einen sehr frostempfindlichen Untergrund dokumentieren. Im Gutachten wird deshalb ein umfangreicher Bodenaustausch empfohlen um die geforderte Tragfähigkeit zu erreichen. Hier werden auch die Randeinfassung und die Straßenentwässerung erneuert.

Variante 2: Teilausbau
Als Variante Teilausbau stellte Hr. Spagl die Möglichkeit dar, nur 15 cm der FSS abzutragen und durch eine neue Schottertragschicht zu ersetzten. Wie auch bei Variante 1 würden die Randeinfassungen größtenteils neu gebaut und die komplette Straßenentwässerung neu erstellt. Erfahrungsgemäß wird die ausführende Baufirma aufgrund des wenig tragfähigen Untergrunds Bedenken gegen die Bauausführung anmelden und die Übernahme einer Gewährleistung in wesentlichen Teilen ablehnen werden.    

Variante 3: Deckensanierung
Als dritte Ausführungsvariante wurde eine Deckensanierung betrachtet, bei der die Asphalt-deckschicht abgefräst und eine neue Asphaltdeckschicht eingebaut wird. In diesem Fall handelt es sich lediglich um eine Instandhaltungsmaßnahme. Es ist zu erwarten, dass sich vorhandene Schadstellen nach einigen Jahren erneut abzeichnen. Auch in diesem Fall ist zu erwarten, dass das ausführende Unternehmen eine Gewährleistung ablehnt. 

Folgende Kostenschätzungen werden für diese 3 Varianten von Hr. Spagl vorgestellt. 

                        Variante 1                 Variante 2                 Variante 3

Saphirweg:                nicht erforderlich        317.823,62 €                  78.841,18 €

Ludwig-Thoma-Str.        386.055,88 €                318.940,41 €                  61.484,57 €

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
  1. Der Saphirweg und die Ludwig-Thoma-Str. werden mit der Variante 3 im nächsten Jahr saniert. 
  2. Der 1. Bürgermeister Herr Stanglmaier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen. 
  3. Die Ausschreibung ist über die Wintermonate zu veranlassen.
  4. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Beschluss

Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
  1. Der Saphirweg und die Ludwig-Thoma-Str. werden mit der Variante 3 im nächsten Jahr saniert. 
  2. Der 1. Bürgermeister Herr Stanglmaier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen. 
  3. Die Ausschreibung ist über die Wintermonate zu veranlassen.
  4. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 9

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4. Regenwasserrückhaltung an der Sternstraße; Kostenvorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Herr Stanglmaier begrüßt zu diesem Sitzungspunkt Herrn Spagl vom Ingenieurbüro Lichtenecker & Spagl. Auf die Marktgemeinderatssitzung vom 10.04.2018 wird Bezug genommen. 
In der genannten Sitzung wurden vom Ingenieurbüro Investitionskosten in Höhe von ca. 151.000,- € brutto geschätzt. Zwischenzeitlich haben sich die Kosten auf ca. 307.000,- € erhöht. 
Vom Ingenieurbüro wird dies wie folgt begründet: 
In den vergangenen 3,5 Jahren haben sich in allen Bereichen regelmäßige Preissteigerungen ergeben, die sich entsprechend auf die Gesamtinvestitionssumme ausgewirkt haben. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei der Vorplanung 2017/2018 noch keine genaueren Ergebnisse der Voruntersuchungen wie Baugrundgutachten und Entwurfsvermessung vorlagen. 
In dieser Hinsicht haben sich in o.g. Maßnahme folgende, wesentlichen Faktoren im Zuge der Entwurfsplanung ergeben, die im Rahmen der Vorplanungen im Genehmigungsverfahren noch nicht erkennbar waren: 
  1. Das Verteilungs- und Sedimentationsbauwerk kann aufgrund der engen Spartenlage in der Sternstraße nicht im Straßenbereich platziert werden. 
Durch die Positionierung des Bauwerks im Grünbereich ergeben sich zusätzlich erforderliche Kanäle DN 800. Bauwerk und Kanal ziehen einen erheblichen, zusätzlichen Kostenaufwand nach sich. 
  1. Bei den Bodenschürfen im Zusammenhang mit dem beauftragten Bodengutachten wurden z.T. Auffüllungen vorgefunden, die eine Einstufung des geplanten Bodenaushubs als belasteten Boden (Z1. Z1.2, Z2) erwarten lassen. Wie bereits mehrmals bei vorangegangenen Baumaßnahmen festgestellt, ergeben sich durch die Entsorgungskosten für den Bodenaushub erhebliche Zusatzkosten. 
Der Aushub wird gesondert gelagert und die Entsorgung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
  1. Die beiden Regenwasserrückhaltungen an der Sternstraße werden im nächsten Jahr hergestellt. 
  2. Die Ausschreibung ist über die Wintermonate zu veranlassen.
  3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Beschluss

Die Verwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
  1. Die beiden Regenwasserrückhaltungen an der Sternstraße werden im nächsten Jahr hergestellt. 
  2. Die Ausschreibung ist über die Wintermonate zu veranlassen.
  3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Finanzplanung des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.08.2021 hat das Katholische Jugendsozialwerk München e.V. seine Finanzplanung für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf im Jahr 2022 vorgelegt. Die Kalkulation umfasst die Jugendsozialarbeit (JaS) an der Grund- und der Mittelschule, die Schulsozialarbeit an der Mittelschule (Frau Mainka-Waschlinger) und den Jugendtreff (Offene kommunale Jugendarbeit - OKJA).
Die Finanzplanung für 2022 ist nachfolgend nach Kosten- und Erlösarten gegliedert dargestellt. Gegenübergestellt wird jeweils der entsprechende Ansatz aus der Finanzplanung für 2021.

2021
2022
Veränderung
Kosten



Personalkosten
143.700 €
147.400 €
+ 2,6 %
Sachkosten
6.000 €
6.000 €
+/- 0,0 %
Umlage Verwaltungskosten (5 %)
7.485 €
7.670 €
+ 2,5 %
Kosten insgesamt:
157.185 €
161.070,00 €
+ 2,5 %
Finanzierung



Zuschüsse Regierung von Niederbayern
18.667 €
18.667 €
+/- 0,0 %
Erlöse Jugendtreff (u. a. Thekenverkauf)
700 €
600 €
- 14,3 %
Anteil Markt Altdorf 
137.818 €
141.803 €
+ 2,9 %
Finanzierung insgesamt:
157.185 €
161.070,00 €
+ 2,5 %

Das Katholische Jugendsozialwerk bittet um vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 35.000 Euro auf den für 2022 kalkulierten Kostenanteil des Marktes Altdorf.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt von der Finanzplanung 2022 des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf Kenntnis. Auf den für 2022 kalkulierten Kostenanteil des Marktes Altdorf sollen vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 35.000 Euro gewährt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt von der Finanzplanung 2022 des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf Kenntnis. Auf den für 2022 kalkulierten Kostenanteil des Marktes Altdorf sollen vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 35.000 Euro gewährt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Vertragsabschluss mit der GAB zur Detailuntersuchung der stillgelegten Hausmülldeponie in Ganslberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.01.2021 wird verwiesen. Damals wurde das Gremium bereits darüber informiert, dass die Bayerische Staatsregierung es sich zur Aufgabe gemacht hat, alle ehemaligen gemeindlichen Hausmülldeponien zu erkunden und durch eine „Orientierende Untersuchung“ das mögliche Gefahrenpotential zu ermitteln. Diese Untersuchung betraf auch die ehemalige Deponie im Bereich Ganslberg. Das Wasserwirtschaftsamt fordert eine Detailuntersuchung. Nach dieser wird eine abschließende Gefährdungsabschätzung erstellt.
Die Verwaltung hat eine Kostenschätzung für eine Detailuntersuchung eingeholt und den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen bei stillgelegten gemeindeeigenen Hausmülldeponien bei der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) gestellt. 

Anfang August wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die Geschäftsführung der GAB am 30.07.2021 dem Antrag des Markts Altdorf auf Förderung der Detailuntersuchung der stillgelegten Hausmülldeponie Ganslberg zugestimmt hat. Zusätzlich wurde ein Vertragsentwurf mitgesendet, dieser wurde als Anhang beigefügt. Der anhand der Mitteilung des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung festgelegte Eigenanteil des Marktes Altdorf beträgt 185.766,79 €. Der Kostenvoranschlag der Detailuntersuchung beläuft sich auf 38.000,00 €. Somit werden dem Markt Altdorf von der GAB keine Zuwendungen für diese Untersuchung zugeteilt. Allerdings muss trotzdem ein Vertrag geschlossen werden, da dies sonst für die Zukunft förderschädlich sein kann. Außerdem wird die Verwaltung durch das fundierte Wissen der GAB unterstützt. Zum Abschluss dieses Vertrages ist ein Marktgemeinderatsbeschluss erforderlich. Erst danach können Leistungen ausgeschrieben und vergeben werden.

Beschlussvorschlag

Der Vertrag mit der GAB zur Detailuntersuchung der stillgelegten Hausmülldeponie in Ganslberg kann geschlossen werden.

Beschluss

Der Vertrag mit der GAB zur Detailuntersuchung der stillgelegten Hausmülldeponie in Ganslberg kann geschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Beschlussfassung über eine rückwirkende Festsetzung der Beiträge und Gebühren in der BGS/EWS zum 01.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Altdorf (BGS/EWS) vom 20.02.2018 muss überarbeitet und ergänzt werden. Bedauerlicherweise ist es nicht mehr möglich gewesen, die notwendigen Kalkulationen der Beiträge und Gebühren rechtzeitig durchzuführen.
Der Gesetzgeber hat den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, durch Beschlussfassung des zuständigen Gremiums (Marktgemeinderat) über die geplante Änderungssatzung und durch die rechtzeitige, ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses, vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Inkrafttretens, eine rückwirkende Anpassung der Beiträge und Gebühren durchzuführen.
Dies ist v.a. empfehlenswert um eine evtl. Anstieg der Gebühren und Beiträge weitergeben zu können.

Beschlussvorschlag

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Altdorf vom 20.02.2018 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 Abs. 1 bis 4 der BGS/EWS) sowie die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren (vgl. § 10 Abs. 1 und § 10a Abs. 6 der BGS/EWS) werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze und Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags- und Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührensätzen führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren-sätze sowie einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Altdorf vom 20.02.2018 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 Abs. 1 bis 4 der BGS/EWS) sowie die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren (vgl. § 10 Abs. 1 und § 10a Abs. 6 der BGS/EWS) werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze und Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags- und Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebührensätzen führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen.
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren-sätze sowie einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Beschluss über die Absichtserklärung zur gemeinsamen kommerziellen Nutzung der Geothermiebohrungen im Gebiet des Marktes Altdorf mit der Stadt Landshut (Letter of Intent)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Bürgermeister Stanglmaier informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über die bisherigen Gespräche mit der Stadt Landshut im Hinblick auf eine gemeinsame kommerzielle Nutzung der bestehenden Geothermiebohrungen.
Von der Stadt Landshut wurde daraufhin der Entwurf eines LOI erarbeitet, der den Marktgemeinderäten mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt wurde.
Am 25.06.2021 hat der Landshuter Stadtrat die Kooperation mit dem Markt Altdorf beschlossen und den Oberbürgermeister beauftragt, den LOI zu unterzeichnen.

Nunmehr ist noch ein förmlicher Beschluss des Marktgemeinderates erforderlich.

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Abstimmung mit der Kanzlei GGSC, dass der LOI richtigerweise mit dem Markt Altdorf geschlossen wird und nicht mit der ALKOM.

Beschlussvorschlag

  1. Vom Bericht des Bürgermeisters wird Kenntnis genommen.

  1. Der 1. Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der beigefügten „Absichtserklärung zur gemeinsamen kommerziellen Nutzung der Geothermiebohrungen im Gebiet des Marktes Altdorf mit der Stadt Landshut (Letter of Intent)“ ermächtigt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt halbjährlich im Marktgemeinderat einen Sachstandsbericht über die Kooperation mit der Stadt Landshut vorzulegen.

Beschluss

  1. Vom Bericht des Bürgermeisters wird Kenntnis genommen.

  1. Der 1. Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der beigefügten „Absichtserklärung zur gemeinsamen kommerziellen Nutzung der Geothermiebohrungen im Gebiet des Marktes Altdorf mit der Stadt Landshut (Letter of Intent)“ ermächtigt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt halbjährlich im Marktgemeinderat einen Sachstandsbericht über die Kooperation mit der Stadt Landshut vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. PV-Freiflächenanlagen; Vorberatung zu möglichen Leitlinien für künftige Ausweisungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Bereits bei der Erstellung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes für den Markt Altdorf im Jahr 2013 wurde die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien im Gemeinde-bereich, u.a. durch Photovoltaikanlagen festgeschrieben.
Bisher wurden alle Anträge von privaten Grundstückseigentümern, die Freiflächen-photovoltaikanlagen errichten wollten mit einer Bauleitplanung unterstützt, soweit dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich war. Diese Flächen befanden sich in den bevorzugten Bereichen des 200 Meter breiten Streifens entlang Autobahnen bzw. Schienenwegen. Nun erfolgt verstärkt eine Nachfrage für Bereiche, die sich unabhängig von bereits beeinträchtigten Flächen im Marktgebiet befinden.
Für die Verwaltung stellt sich nun die Frage, ob diese Anträge weiter für eine Bauleitplanung empfohlen werden sollen, oder, ob hier im Rahmen der Ortsentwicklung und des Landschaftsbildes der Bildung eines sog. Flickenteppiches Einhalt geboten werden soll.
Hier wären allgemeingültige Kriterien als Grundlage für die Beurteilung der Anträge notwendig, um sich nicht dem Vorwurf der Bevorzugung bzw. Benachteiligung einzelner Grundstückseigentümer auszusetzen.
Beispiele für solche Kriterien wäre z.B. die mögliche Einschränkung auf Flächen, die bereits „belastet“ sind, also die oben aufgeführten Vorzugsbereiche entlang Verkehrswegen, eine Bewertung der Flächen nach der Wertigkeit des Bodens für landschaftliche Nutzung oder gemäß Energieatlas eine Festlegung auf landwirtschaftlich benachteiligte Flächen.
In der Diskussion wurde besonders die Rücksichtnahme auf hochwertige Böden zur landwirtschaftlichen Nutzung hervorgehoben.
Im Rahmen des ISEK-Verfahrens soll in Abstimmung mit den Planungsbüros der Bürgerwille bezüglich der weiteren Entwicklung im Marktgebiet berücksichtigt werden. 

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Entscheidung über die Beteiligung an der Initiative Tempo 30 km des Deutschen Städtetags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Das Präsidium des Deutschen Städtetags hat die Initiative der Städte Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm unter dem Motto „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ durch einen Beschluss vom 30.06.2021 positiv begleitet. 
Das Städtetags-Präsidium sieht in der Initiative eine gute Grundlage, für mehr Handlungskompetenzen der Kommunen bei der Festlegung verträglicher Geschwindigkeiten, die in Modellversuchen erprobt werden sollten. 
Da zwischenzeitlich weitere Kommunen der Initiative beigetreten sind, möchte der Deutsche Städtetag die Initiative breiter bekannt machen und auch weiteren Kommunen die Gelegenheit zum Beitritt ermöglichen.
Im Straßenverkehrsrecht sollen die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerorts neu geregelt werden. Die Kommunen sollen die Möglichkeit haben zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Kommunen, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.

Zum Beitritt zur Initiative erklärt der Markt Altdorf die Unterstützung folgender Ziele: 
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Näheres hierzu ist dem beigefügten Rundschreiben des Städtetags zu entnehmen.

Beschlussvorschlag

Der Markt Altdorf unterstützt die Erklärung der sieben Mitgliedsstädte und tritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei. 
Der Bürgermeister wird beauftragt eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen.

Beschluss

Der Markt Altdorf unterstützt die Erklärung der sieben Mitgliedsstädte und tritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei. 
Der Bürgermeister wird beauftragt eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 7

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11. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 11

Sachverhalt

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 19.06.021 stellte sich der Verband bayerischer Sing- und Musikschulen e.V. vor. In Rücksprache mit dem musikalischen Leiter der Villa Musica wird derzeit von einem Verbandsbeitritt abgesehen. 
Für Samstag, den 16.10. ist ab 9 h wie im letzten Jahr eine Flursäuberungsaktion geplant. Eine entsprechende Info ergeht an die Vereine per Mail, über die Zeitung und die Homepage.
Der Bürgermeister wies nochmals auf die Termine der Bürgerversammlungen hin: 
Dienstag, 28.09. (für Altdorf),
Mittwoch, 29.09. (für Eugenbach) und
Donnerstag, 30.09. (für Pfettrach).
Die Versammlungen beginnen jeweils um 19 Uhr und finden alle im Bürgersaal statt. Die 3-G-Regel gilt hier nicht. Es werden lediglich die Kontaktdaten am Eingang erfasst. Weiterhin ist eine (medizinische) Maske im Gebäude zu tragen. Da die Mindestabstände bei der Sitzordnung eingehalten werden können kann die Maske am Platz abgenommen werden.
In den nächsten Wochen wird das unmittelbare Umfeld des Kriegerdenkmals am Friedhof in Altdorf umgestaltet. Dies erfolgt, nachdem beide Bäume dahinter in den letzten Jahren abgestorben sind und die Krieger- und Soldatenkameradschaft im nächsten Jahr ihr Jubiläum feiert. Bis Allerheiligen sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
Letzte Woche fand die erste Begehung des Kindergartens St. Georg mit einem Planungsbüro und dem Träger statt. Dabei wurde der Sanierungsbedarf umrissen. Das Planungsbüro nimmt derzeit den Bestand auf und erarbeitet erste Sanierungsvorschläge.
Das für Herbst geplante Klausurwochenende muss leider erneut auf nächstes Jahr verschoben werden. Nach Auskunft der Schule für Dorf- und Landentwicklung sind sämtliche geeigneten Tagungshäuser bis Ende des Jahres ausgebucht.

Der Partnerschaftsverein veranstaltet am 02. und 03.Oktober 2021 eine Fahrt nach Pinsdorf. Nachdem noch einige Plätze frei sind, kann bei Interesse noch eine Anmeldung erfolgen.

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12. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 12

Sachverhalt

Frau Wimmer

Frau Wimmer teilte mit, dass Sie von der Mutter eines Kindes aus der Klasse 1b angesprochen wurde. Nachdem nicht alle Kinder die Monitore einsehen können, sollten hier laut Frau Schuller Halterungen beschafft werden. Laut Aussage der Gemeinde gibt es hierfür kein Geld.
Herr Rauhmeier führte hierzu aus, dass ihm das Problem bekannt sei. 
Die Aussage, dass die Halterungen nicht beschafft werden, wurde nicht getroffen.
Frau Schuller setzt sich diesbezüglich mit Herrn Weber und den Hausmeistern in Verbindung.


Herr Witzko

Herr Witzko fragte nach, ob es bezüglich der Marktschwärmerei neue Informationen gibt.
Bürgermeister Stanglmaier teilte mit, dass er mit dem Betreiber in Kontakt stehe. Die Verzögerung ist auf die schleppende Bestückung des Onlineshops durch die Erzeuger zurückzuführen. Hier trat zuletzt auch der Bürgermeister in Kontakt mit einem Erzeuger. Eine Info zum Starttermin erfolgt sobald dieser absehbar ist.

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13. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 21. Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö 13
Datenstand vom 02.11.2021 14:27 Uhr