Datum: 12.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Bebauungsplan "Am Angerweg Deckblatt 1"; Abwägungsbeschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
3 Anbau eines Balkons; Rebhuhnstr. 6a
4 Neubau eines Lagergebäudes mit Büro und 11 geförderten Wohneinheiten; Sonnenring 29
5 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Carports; Unterwerkstr. 10a
6 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
7 Straßen- und Gehwegsanierungen 2022; Auftragserweiterung
8 Informationen der Verwaltung
9 Anfragen der Ausschussmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 1
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2. Bebauungsplan "Am Angerweg Deckblatt 1"; Abwägungsbeschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT
  • Einwender 1) vom 27.08.2021
Stellungnahme:
Hiermit lege ich Widerspruch gegen die geplante Bebauung mit einem Heizkraftwerk (Garagengröße) auf FlurNr. 17 ein!
Die Bebauung neben dem Hochwasserdamm und dem Rückhaltebecken in Zeiten immer wieder auftretender Unwetter mit Starkregen und dem damit verbundenen Hochwasser erscheint mir nicht zeitgemäß. Es wird dadurch eine weitere Fläche versiegelt, die das Versickern starker Niederschläge verhindert.
Es sind geeignetere Flächen in unmittelbarer Nähe vorhanden. Gegenüber dem Kindergarten befindet sich z. B. eine freie Feldfläche, die außerdem einen weitaus größeren Abstand zum Damm bietet. Dies wäre effizienter und wirtschaftlicher, da die Strecke der zu verlegenden Rohrleitungen dadurch deutlich kürzer ausfallen würde.
Es wird auch keine Naturfläche, die einem Naherholungsgebiet gleicht, beeinträchtigt (der Damm wird rege von der Bevölkerung zum Spazierengehen genutzt).
Beim damaligen Grundstückskauf war der „freie Blick" (da ein Mindestabstand zur Starkstromleitung gewahrt werden muss) ein Kriterium. Dieser geplante Bau mindert den Wert meines Eigentums. Auch eine Lärmbelästigung (Recherche Internet) durch den Betrieb des Heizkraftwerkes ist zu erwarten, was wiederum eine Wertminderung darstellt (auf Nachfrage beim Bauamt, wie hoch die zu erwartende Lärmbelästigung sei, erhielt ich bedauerlicherweise nur die Auskunft, dass dies nicht bekannt sei.)
Mir ist bewusst, dass eine Lösung zur Versorgung „Am Angerweg“ gefunden werden muss.
Leider ist die damalige Planung zur Geothermie nicht zustande gekommen, dadurch sind die resultierenden Überlegungen, wie die Versorgung dauerhaft anderweitig gelöst werden kann, erst aufgekommen. Jedoch liegt dieses Versäumnis nicht in meiner Verantwortung und darf auch nicht zu meinen Lasten gehen. Eine Wertminderung oder Beeinträchtigung meines Eigentums ist nicht gerechtfertigt und inakzeptabel.
Zumal andere adäquate Flächen zur Verfügung stehen und lt. WHG § 77 "grundsätzlich alle Überschwemmungsgebiete in Ihrer Funktion als Rückhalteflächen ZU ERHALTEN sind".
Ich bitte Sie, meinen Widerspruch und die von mir vorgebrachten Gründe zu berücksichtigen. Ein Gespräch in dieser Angelegenheit mit unserem Bürgermeister, Herrn. Stanglmaier, und einem fachkundigen Mitarbeiter wird meinerseits begrüßt.

Beschlussvorschlag:
Der Markt Altdorf nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Zu den vorgebrachten Einwänden ergeht aus fachlicher Sicht folgende Würdigung:
Zur Hochwassersituation
Entgegen den Aussagen und Befürchtungen der Einwänder, liegt der Standort weder in einem festgesetzten, noch in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. Somit bestehen keine baulichen Einschränkungen für das Vorhaben und es werden hierdurch auch keine negativen Auswirkungen in Bezug auf den Hochwasserschutz hervorgerufen.
Der Standort befindet sich ebenso wie ein Großteil von Altdorf innerhalb einer Hochwassergefahrenfläche HQ-Extrem. Maßnahmen in Bezug auf geplante Bauvorhaben sind dabei, wie für das gesamte betreffende Umfeld, nicht gegeben.
Anfallendes Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück unmittelbar gepuffert bzw. versickert. Eine Gefahr in dieser Hinsicht ist für das Umfeld nicht gegeben.
Zum Standort
Der Markt Altdorf hat sich im Vorfeld des Verfahrens ausführlich mit der Thematik der Standortwahl befasst und ist nach Prüfung alternativer Standorte im Gemeindegebiet zu dem Ergebnis gekommen, dass der gewählte Standort dabei zu bevorzugen ist und durchaus als geeignet beurteilt werden kann.
Dies beinhaltet u.a. Erfordernisse im Hinblick der relevanten infrastrukturellen Anforderungen und lässt eine Umsetzung an vielen anderen Bereichen im Gemeindegebiet schlichtweg nicht zu.
Im Ergebnis ist bei der Ausweisung von Versorgungsflächen, bei der es sich unweigerlich in vorliegender Situation handelt, immer das Thema der Anschlussmöglichkeiten und der damit verbundenen Versorgung relevant. Darüber hinaus muss eine Grundstücksverfügbarkeit sichergestellt sein und der Standort muss verkehrlich erschlossen sein. All diese Voraussetzungen sind am gewählten Standort uneingeschränkt gegeben.
Gleichzeitig bringt das Vorhaben für die Gemeinde jedoch auch Aufgaben und Pflichten mit sich. Dies ist vor allem im Hinblick möglicher Emissionen zu beurteilen. Grundsätzlich ist dabei durch das geplante Vorhaben der Bestandsschutz aller umliegenden Nutzungen sicherzustellen. Auch dies kann grundlegend gewährleistet werden und Bedarf im Zweifelsfall der immissionsschutzrechtlichen Prüfung. Ob dies in vorliegender Situation erforderlich sein wird, ist von der Genehmigungsbehörde beim Landratsamt Landshut zu beurteilen. Im Ergebnis gehen hierdurch keine unzumutbaren Emissionen aus.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auf andere relevante Flächen, insbesondere der von den Einwändern vorgeschlagene Standort, kein Grundstückszugriff besteht, da es sich hier um aktiv genutzte landwirtschaftliche Flächen handelt.
Lage und Blickbeziehung
Hinsichtlich der hierzu vom Einwänder vorgetragenen Argumentation muss festgehalten werden, dass es sich ausschließlich um die Beurteilung und Vertretung von eigenen Privatinteressen handelt.
Diese Aussagen sind dabei bei der Standortwahl und Planung von Versorgungsflächen nicht relevant. Vielmehr hat hier die Gemeinde die Anforderungen und Aufgaben zur Wahrung und Sicherstellung der Versorgungsstruktur sowie des gemeindlichen Versorgungsnetzes sicherzustellen. Gemäß § 14 BauNVO sind hierdurch die grundlegenden gesetzlichen Voraussetzungen gegeben.
Von der Aussage und Beurteilung einer „Wertminderung“ für die umliegende Bebauung möchte sich die Gemeinde gleichzeitig deutlich distanzieren und hält diese Einschätzung für schlichtweg unangebracht.
Zudem ist es zur Sicherstellung der Versorgungsstruktur in öffentlich-rechtlichen Verfahren für die Gemeinde nicht maßgeblich, mögliche Beeinträchtigungen durch eine freie Sicht oder
Blickbeziehung für privat genutzte Grundstücke aufrecht zu erhalten. Ein Anspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht und lässt sich auch aufgrund der Bestandssituation rechtlich durch Antragstellung nicht ableiten.

Beschlussvorschlag

Im Ergebnis kommt der Markt Altdorf unter Berücksichtigung der vorgenannten Argumentationen und Aussagen zu dem Ergebnis, am vorliegenden Standort festzuhalten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind dabei entsprechend den gesetzlichen Anforderungen keine Aussagen und Maßnahmen bekannt, die einer Umsetzung aus fachlichen und gesetzlichen Gründen entgegenstehen.
Der Markt Altdorf sieht vielmehr am Standort günstige Voraussetzungen hinsichtlich Lage, Anschlussmöglichkeiten und Versorgungstruktur gegeben, die im Ergebnis auch deutlich bessere wirtschaftliche Voraussetzungen bedeuten und aus finanziellen Gesichtspunkten auch einen wesentlichen Teil der Anforderungskriterien darstellen.
Durch das Vorhaben sowie der damit verbundenen Bebauung lässt sich aus fachlichen Gesichtspunkten auch keine tatsächliche, unzumutbare Beeinträchtigung für das Umfeld feststellen. Die geplante Bebauung erstreckt sich dabei lediglich in einer Höhenentwicklung für untergeordnete Nebengebäude mit einer Höhe von bis zu 3,50 m. Diese kommen zudem in einem ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung zu liegen, so dass keine Beeinträchtigung hinsichtlich Abstand, Verschattung oder Immissionen zu befürchten sind.
Der Markt Altdorf bittet vielmehr die umliegenden Anwohner um Verständnis und garantiert allen Beteiligten eine fachlich korrekte und uneingeschränkte Umsetzung bzw. Nutzung. Dazu soll das vorliegende Bauleitplanverfahren ebenso beintragen.

Beschluss

Im Ergebnis kommt der Markt Altdorf unter Berücksichtigung der vorgenannten Argumentationen und Aussagen zu dem Ergebnis, am vorliegenden Standort festzuhalten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind dabei entsprechend den gesetzlichen Anforderungen keine Aussagen und Maßnahmen bekannt, die einer Umsetzung aus fachlichen und gesetzlichen Gründen entgegenstehen.
Der Markt Altdorf sieht vielmehr am Standort günstige Voraussetzungen hinsichtlich Lage, Anschlussmöglichkeiten und Versorgungstruktur gegeben, die im Ergebnis auch deutlich bessere wirtschaftliche Voraussetzungen bedeuten und aus finanziellen Gesichtspunkten auch einen wesentlichen Teil der Anforderungskriterien darstellen.
Durch das Vorhaben sowie der damit verbundenen Bebauung lässt sich aus fachlichen Gesichtspunkten auch keine tatsächliche, unzumutbare Beeinträchtigung für das Umfeld feststellen. Die geplante Bebauung erstreckt sich dabei lediglich in einer Höhenentwicklung für untergeordnete Nebengebäude mit einer Höhe von bis zu 3,50 m. Diese kommen zudem in einem ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung zu liegen, so dass keine Beeinträchtigung hinsichtlich Abstand, Verschattung oder Immissionen zu befürchten sind.
Der Markt Altdorf bittet vielmehr die umliegenden Anwohner um Verständnis und garantiert allen Beteiligten eine fachlich korrekte und uneingeschränkte Umsetzung bzw. Nutzung. Dazu soll das vorliegende Bauleitplanverfahren ebenso beintragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Anbau eines Balkons; Rebhuhnstr. 6a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Bebauungsplan: Jägerfeld Überarbeitung

An die südliche Hausmauer des Gebäudes Rebhuhnstr. 6a soll ein Balkon mit einer Tiefe von 3 m und einer Breite von 4 m angebaut werden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Der Balkon wird außerhalb der Baugrenze errichtet.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Mehrparteienhaus. Um auch für die zweite Wohnung einen Außenbereich zu schaffen wünschen die Wohnungseigentümer einen Balkon. Da alle Nachbarunterschriften, auch die der Miteigentümer, vorhanden sind sieht die Verwaltung hier keine Bedenken das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Lagergebäudes mit Büro und 11 geförderten Wohneinheiten; Sonnenring 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Moosweide Überarbeitung

Das bestehende Haus soll abgebrochen werden. Stattdessen soll ein Gebäudekomplex mit einer Länge von 52,78 m und einer Breite von 19,28 m errichtet werden. Die Wandhöhe soll 7,90 m betragen. Das Dach soll als Satteldach mit einer Neigung von 6° ausgeführt werden. Im Erdgeschoss ist eine Lagerhalle mit einer Fläche von 716,39 m² geplant. Im Osten sollen 2 Büroräume mit Besprechungsraum und Sanitäranlagen entstehen. Im Westen sollen ebenfalls Sanitärräume entstehen Zusätzlich sollen auf dieser Seite des Gebäudes der Technikraum und eine Fahrradabstellmöglichkeit für die Wohneinheiten im Obergeschoss entstehen. Im Norden und im Süden des Gebäudes sollen jeweils 6 Rolltore errichtet werden.
Im Obergeschoss sind 11 geförderte Wohnungen geplant. Es sollten fünf 2-Zimmer, vier 3‑Zimmer, eine 4-Zimmer, und eine 1-Zimmer-Wohnung entstehen. Bis auf die 1-Zimmer-Wohnung soll jede Wohnung einen Balkon mit einer Fläche von 8 m² erhalten.

Die Nachbarunterschriften wurden nicht nachgewiesen.

Im Bauantrag sind die erforderlichen 33 Stellplätze nachgewiesen. Im Süden soll eine Teilfläche von der Gemeinde angekauft werden, um die notwendigen Stellplätze nachweisen zu können.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Dachneigung bei einem Satteldach soll lt. Bebauungsplan 26°-24° betragen. Hier soll die Dachneigung mit 6° unterschritten werden.
  • Die Wandhöhe ist im Bebauungsplan auf max. 7,50 m festgesetzt. Im Bauantrag soll diese um 0,40 m auf 7,90 m überschritten werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Nutzung des Obergeschosses für geförderten Wohnungsbau wurde vom Antragsteller im Vorfeld bereits mit der Regierung von Niederbayern abgeklärt. Die Planung entspricht den Vorgaben der Regierung.
Der Ankauf der südlich angrenzenden Teilfläche (schraffierte Fläche im Lageplan) wurde dem Antragsteller in Aussicht gestellt. Diese Stichstraße wird vom Markt Altdorf nicht mehr benötigt. Berücksichtigt wurde ebenfalls die Zufahrt der Firma Steinl, diese wird bestehen bleiben. Die Erhöhung der Wandhöhe ist erforderlich, um die notwendigen Nutzungshöhen der Lagerhalle und der Wohneinheiten zu erreichen. Aufgrund dessen, dass die Dachneigung lediglich 6° beträgt, wird die Traufhöhe möglichst niedrig gehalten. Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind aufgrund der Geringfügigkeit städtebaulich und gestalterisch vertretbar. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Bedenken bezüglich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Carports; Unterwerkstr. 10a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich
Das bestehende Einfamilienhaus (ca. 97 m²) auf dem Grundstück soll abgerissen werden. Stattdessen ein Doppelhaus mit einer Fläche von 127 m² errichtet werden. Das Wohnhaus soll 2 Vollgeschosse und ein Satteldach mit einer Neigung von 30° erhalten. Die Wandhöhe beträgt 5,90 m. Im Osten und im Westen ist pro Doppelhaushälfte je eine Dachgaube vorgesehen. Im Norden und im Süden angrenzend an die jeweilige Doppelhaushälfte soll ein Carport (15 m²) und eine Garage (18 m²) errichtet werden. Die KFZ-Stellplätze sollen jeweils ein Flachdach erhalten. 
Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen. Die südlich angrenzenden Nachbarn haben den Antrag auf Vorbescheid durch Unterschrift zugestimmt, die restlichen Nachbarn wurden ebenfalls postalisch beteiligt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dieser Nachverdichtung zugestimmt werden kann. In demselben Straßenzug sind zwei Mehrparteienhäuser (jeweils 6 WE) vorhanden. Größenteils sind Einfamilienhäuser, teilweise auch Zweifamilienhäuser zu finden. Ein Doppelhaus in der beantragten Größenordnung steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen und fügt sich nach Art und Maß in diese Gegend ein. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Flächenversiegelung ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und mit versickerungsfähigen Belägen zu erstellen. Je Wohneinheit ist ein heimischer Laubbaum zu pflanzen.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Flächenversiegelung ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und mit versickerungsfähigen Belägen zu erstellen. Je Wohneinheit ist ein heimischer Laubbaum zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Errichtung einer Überdachung für Abfallsammelstelle in Altdorf; Rottenburger Str. 36
Planbereich: Außenbereich
Das Landratsamt Landshut hat für die Altstoffsammelstelle eine Überdachung beantragt. Diese ist vorgesehen für die Lagerung von Abfälle, die witterungsgeschützt gesammelt werden sollen (z.B. Batteriefässer, Fässer und Behälter für Elektrogeräte mit Akku, Tonne für Druckerpatronen, usw.), Betriebsmittel (z.B. Ölbindemittel, Öli-Pfandeimer, usw.) und Werkzeug (z.B. Besen, Schaufel, Kehrmaschine, Salzstreugerät, Pelonen usw.). Der Antrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.
Neubau eines Bürogebäudes mit Lager und Garage; Opalstr. 46
Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach I Deckblatt 03
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.06.2021 wird verwiesen. Damals wurde das Gremium über eine Genehmigungsfreistellung eines Neubaus Bürogebäude mit Lager, Garage und Boardinghouse in der Opalstr. 46 informiert. Dem Bauherr wurde am 17.09.2021 eine Baueinstellung vom Landratsamt Landshut zugestellt. Im diesem Bescheid des Landratsamtes war festgehalten, dass ein Boardinghouse einer wohnähnlichen Nutzung entspricht und somit im Gewerbegebiet nicht zulässig ist. Dies war der Verwaltung neu und beruht auf einer aktuellen Rechtsprechung. Aufgrund dessen wurde das Bauvorhaben um geplant. Im Dachgeschoss sind nun, anstelle des Boardinghouses, ebenfalls Büroräume geplant. Die Vorgaben des Bebauungsplans sind eingehalten. Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden aber rechtlich auch nicht mehr zwingend erforderlich. Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen. 

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Straßen- und Gehwegsanierungen 2022; Auftragserweiterung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Auf die Bau- und Umweltausschusssitzung vom 18.09.2021 wird Bezug genommen. Im Hinblick auf den zunehmend mangelhaften Zustand der Hauptstraße wurden bereits Sanierungen in diesem Jahr beschlossen und für die nächsten Jahre angekündigt. Im Jahr 2021 wurde ein erster Abschnitt im Bereich der Hauptstr. 23/25 Einmündung zur Dekan-Wagner-Straße bereits saniert, insgesamt ca. 300 m².     

Im Zuge der turnusmäßigen Straßenkontrollen wurden und werden immer wieder diverse Straßenmängel an der Hauptstraße festgestellt. Auch Beschwerden von Verkehrsteilnehmer nehmen stetig zu. Doch eine umfangreiche Sanierung ist aufgrund der Größenordnung (sehr hohe Kosten) und des Verkehrs (komplette Vollsperrung über längerem Zeitraum) nicht möglich. Daher wurde bereits von der Verwaltung eine jährliche Sanierung in Abschnitten empfohlen. Im Hinblick auf die Kosten, ist hier nur die Erneuerung der Deckschicht (Fräsen und neu asphaltieren) geplant. Von vorangegangenen Baustellen wurde festgestellt, dass die ehemalige Landkreisstraße mit teerhaltigem Material (Makadam) versehen ist. Die Entsorgungskosten werden somit ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Im nächstem Jahr ist die Sanierung der Hauptstraße von der Kurve beim Wadenspanner bis zur Einmündung zur Götzstraße geplant, das sind insgesamt ca. 1150 m². Vom Ing.-Büro wurden Investitionskosten in Höhe von ca. 78.000,00 € brutto ermittelt.        

Gemäß GR-Beschluss vom 07.04.2021 soll im Zuge des vorliegenden Mobilitätskonzeptes u.a. ein Zebrastreifen in der Moosstraße entstehen. D.h. Umbau der Straßenentwässerung und Verbreiterung des beidseitigen Gehweges, dadurch eine Verengung der Straßenbreite. Zudem der Einbau einer für den Zebrastreifen konformen Straßenbeleuchtung. Vom Ing.-Büro wurden Investitionskosten in Höhe von ca. 60.000,00 € brutto ermittelt, ohne die Kosten für die Straßenbeleuchtung. Die zu erwartenden Kosten für die Straßenbeleuchtung werden noch vom Bayernwerk nachgereicht.            

Beschlussvorschlag

  1. Der geplanten Auftragserweiterung Straßensanierung in der Hauptstraße in Höhe von ca. 78.000 € brutto wird zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen.
  2. Der Umbaumaßnahme in der Moosstraße in Höhe von insgesamt ca. 60.000 € brutto, zuzüglich der Kosten für die Straßenbeleuchtung beim Zebrastreifen wird zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Beschluss 1

Der geplanten Auftragserweiterung Straßensanierung in der Hauptstraße in Höhe von ca. 78.000 € brutto wird zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Umbaumaßnahme in der Moosstraße in Höhe von insgesamt ca. 60.000 € brutto, zuzüglich der Kosten für die Straßenbeleuchtung beim Zebrastreifen wird zugestimmt. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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8. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 8
zum Seitenanfang

9. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 9
zum Seitenanfang

10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 10
Datenstand vom 02.11.2021 14:26 Uhr