Datum: 19.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Hochwasserschutz an der Pfettrach, 3. Bauabschnitt, Vorstellung der Planung
3 Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Waldsteig"; Vorstellung der Planung und Auslegungsbeschluss
4 Änderung der Friedhofsgebührensatzung und der Friedhofs- und Bestattungssatzung
5 Bericht über die Bürgerversammlung für Altdorf vom 28.09.2021
6 Bericht über die Bürgerversammlung für Eugenbach vom 29.09.2021
7 Bericht über die Bürgerversammlung für Pfettrach vom 30.09.2021
8 Informationen der Verwaltung
9 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 22. Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2021 ö 1
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2. Hochwasserschutz an der Pfettrach, 3. Bauabschnitt, Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 22. Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Sebastian Stanglmaier die Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes, Frau Pia Meier und Herrn Johann Hübl sowie vom Planungsbüro Blasy und Øverland Herrn Bernhard Vogt und Herrn Leon Fiedler.
Herr Hübl informierte über die abgeschlossenen Bauabschnitte 1 und 2 zum Hochwasserschutz an der Pfettrach und ging kurz auf den aktuellen Verfahrensstand zum Bauabschnitt 3 „Nördlich des Schlauchwehres“
Im Anschluss erläuterte Herr Vogt den Planungsstand.
Abschließend standen alle Beteiligten für Fragen aus der Runde des Marktgemeinderats zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen

Beschluss

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Waldsteig"; Vorstellung der Planung und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 22. Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bürgermeister Stanglmaier Herrn Fritz Bauer vom Büro Komplan.
Mit der Ladung erhielten die Mitglieder den Bebauungsplan mit Begründung und den Bericht zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP).
 Der Aufstellungsbeschluss für diese Planung wurde bereits im Jahr 2019 vom vorhergehende Marktgemeinderat gefasst. Um den neuen Marktgemeinderatsmitgliedern den gleichen Informationsstand zu geben, liegen die damaligen Beschlussfassungen des Bau- und Verkehrsausschusses sowie des Marktgemeinderats den Sitzungsunterlagen bei. 
Zwischenzeitlich wurde vom Antragsteller die saP beauftragt, bei der über ein gesamtes Jahr artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt wurden. Hier wurden keine besonderen Auffälligkeiten festgestellt.
Die Bauleitplanung soll die Errichtung eines Einfamilienhauses ermöglichen.
Herr Bauer führte die Einzelheiten des Planentwurfs aus.

In der nachfolgenden Diskussion, wurde von Seiten des Marktgemeinderats bei folgenden Punkten Bedenken geäußert:
- Probleme während einer Baumaßnahme für den bestehenden Pflasterweg Weinbergstraße und die weitere Befahrbarkeit des Waldsteigs
- die Schaffung von Stellplätzen entlang des Grundstücks und die daraus resultierende Verengung der Fahrbahn
- die massiven Eingriffe in den Hang durch die erforderlichen Abgrabungen, v.a. bei späteren Starkregenereignissen und Hangwasser,
- Nähe zum bestehenden Bodendenkmal am Burgstall.

Beschlussvorschlag

Mit der Planung wie vorgestellt besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren einzuleiten.

Beschluss 1

Mit der Planung wie vorgestellt besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 24

Beschluss 2

Vom Bürgermeister wurde daraufhin über die weitere Vorgehensweise zur Abstimmung aufgerufen, ob die Unterlagen abgeändert werden sollen, oder ob das Verfahren eingestellt werden soll.
Das Verfahren soll eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Änderung der Friedhofsgebührensatzung und der Friedhofs- und Bestattungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 22. Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zu dem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Sebastian Stanglmaier den Standesbeamten Martin Ostermeier.
Wie in den letzten Jahren, sollen zum 01.01.2022 wieder die Friedhofsgebühren angepasst werden. Durch den kommunalen Prüfungsverband wurde im Prüfungsbericht angemerkt, dass die Friedhofsgebühren aufgrund des niedrigen Deckungsgrades regelmäßig erhöht werden müssen. Im Gespräch wurde durch den Prüfer angeregt die Gebühren alle 2 Jahre um rund 5 % zu erhöhen.
Diese Vorgehensweise wurde durch die Friedhofsverwaltung aufgegriffen. Außerdem sollen die Beträge auf volle Eurobeträge gerundet werden um einen sauberen Verwaltungsablauf zu gewährleisten. Die Gebühren sollen somit wie folgt erhöht werden:
Gebührenart
Gebühr bisher
Gebühr neu

pro Jahr
volle Laufzeit
pro Jahr
volle Laufzeit
Kindergrabstätte
       21,- €
105,- €
22,- €
110,- €
Einzelgrabstätte
          39,- €
   780,- €
41,- €
820,- €
Familiengrabstätte
          57,- €
1.140,- €
60,- €
1.200,- €
Urnengrabstätte
          37,- €
   370,- €
39,- €
390,- €
Urnengrabstätte anonym
             -,- €
   352,- €
-,- €
370,- €
Zweifach-Urnennische
          72,- €
   720,- €
76,- €
760,- €
Vierfach- Urnennische
       110,- €
1.100,- €
116,- €
1.160,- €
Baumgrabstätte
       40,- €
400,- €
42,- €
420,- €

Alle weiteren Gebühren sind von einer Anhebung nicht betroffen.
Seit Frühjahr 2021 ist am Altdorfer Friedhof eine Kühlung vorhanden, die es bei hohen Außentemperaturen ermöglicht die Leichenhalle entsprechend zu kühlen. Hierzu ist es erforderlich eine zusätzliche Gebühr in der Gebührensatzung aufzunehmen, damit die entstehenden Kosten gedeckt sind. Nach entsprechenden Rückfragen bei anderen Friedhöfen und auch Bestattern kam die Friedhofsverwaltung zu dem Entschluss, dass eine Gebühr von 25,- € pro Tag angemessen wäre.
Zusätzlich zur Gebührensatzung muss auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung angepasst werden:
Da bei der Urnenwand und auch bei den Urnenstelen immer wieder Nischen aufgelöst werden, sind die darin befindlichen Urnen anderweitig zu bestatten. In der gängigen Praxis werden diese Urnen an geeigneter Stelle am Friedhof zur „allerletzten Ruhe“ erneut beigesetzt. Da diese Urnen meistens aus Materialien bestehen die sich nur sehr schwer oder gar nicht zersetzen, ist dies keine nachhaltige Lösung. Die Friedhofsverwaltung schlägt daher vor, auf den Altdorfer Friedhöfen generell nur noch biologisch abbaubare Urnen zu erlauben. Sobald diese Urnen mit den Elementen Erde, Feuchtigkeit und Sauerstoff gleichzeitig in Berührung kommen, zersetzen sich diese innerhalb von 3 Jahren vollständig. § 12 Abs. 5 der Altdorf Friedhofssatzung soll daher um folgenden Satz ergänzt werden:
Zur Beisetzung auf den Altdorfer Friedhöfen dürfen generell nur noch selbstauflösende Urnen (biologische Urnen) verwendet werden.
Da es immer wieder zu Streitigkeiten am Friedhof kommt wie nahe der Bauhof an die Gräber mähen soll bzw. muss schlägt die Friedhofsverwaltung vor einen Sicherheitsabstand von 20 cm in der Friedhofssatzung festzuhalten.
§ 14 Abs. 3 der Altdorf Friedhofssatzung soll daher um folgenden Abschnitt ergänzt werden:
Der Rasen und die Grünflächen am Friedhof werden vom Bauhof regelmäßig gemäht. Um Beschädigungen an den Grabmälern zu vermeiden wird zu den Grabmälern und Einfassungen ein Sicherheitsabstand von ca. 20 cm gehalten. Der Grabnutzer ist daher verpflichtet diese Abstandfläche um seine Grabstätte selbst zu pflegen.
§ 30 der Friedhofssatzung beinhaltet die Regelung nach welcher Gebührensatzung die Friedhofsgebühren erhoben werden. Da mit einer Gebührensatzung auch immer die Friedhofssatzung geändert werden muss. Empfiehlt die Friedhofsverwaltung § 30 wie folgt zu ändern:
Für die Benutzung, der vom Markt Altdorf verwalteten Friedhöfe und Einrichtungen, sind die Gebühren nach der aktuell geltenden Friedhofssatzung zu entrichten.
Die Friedhofsverwaltung schlägt vor, dass die Friedhofsgebührensatzung sowie auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung zum 01.01.2022 in Kraft treten.
Der Marktgemeinderat hat beide Satzungen mit den entsprechenden Änderungen mit der Sitzungsladung erhalten. Ergänzungen bzw. Änderungen wurden grau hinterlegt und gestrichene Abschnitte entsprechend markiert.
Hr. Ostermeier stand dem Gremium für Fragen zur Verfügung. 

Beschlussvorschlag

Die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofs- und Bestattungssatzung wird wie vorgeschlagen beschlossen und tritt zum 01.01.22 in Kraft.

Beschluss

Die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofs- und Bestattungssatzung wird wie vorgeschlagen beschlossen und tritt zum 01.01.22 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Bericht über die Bürgerversammlung für Altdorf vom 28.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 22. Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Allgemeiner Teil:


Franz Linseis, Kantstr. 8
Herr Linseis wollte wissen, ob es bei der Bezahlung des Personals der Kindergärten Unterschiede zwischen der AWO und den kirchlichen Trägern gibt.
Bürgermeister Stanglmaier teilte mit, dass der Markt Altdorf keinen Einblick in die Gehaltsstruktur der Träger hat.


Ulrike Weichelt, Kantstr. 10
Frau Weichelt merkte an, dass eine Busfahrt von Pfettrach zum Fachmarktzentrum ca. 6,50 € kostet und ziemlich teuer ist.
Bürgermeister Stanglmaier führte hierzu aus, dass die RBO diese Fahrten durchführt und als privatwirtschaftliches Unternehmen kostendeckend kalkuliert. Gleichwohl sei die Busanbindung günstiger als eine Fahrt mit einem Taxi.


Franz Linseis, Kantstr. 8
Im August war eine Veranstaltung auf dem Ziegeleigelände, die über mehrere Tage ging und ziemlich laut war. Herr Linseis fragte nach, ob diese Veranstaltung wiederkommt.
Bürgermeister Stanglmaier antwortete, dass es sich hier um die Veranstaltung „Unta de Umständ“ gehandelt hat. Die Veranstalter haben sich n die vorgegebenen Zeiten in der Genehmigung gehalten. Auch gingen beim Markt Altdorf diesbezüglich nur zwei Beschwerden ein, was sehr wenig sei.
In diesem Zusammenhang warb der Bürgermeister um Verständnis dafür. Er sei froh, dass wieder Veranstaltungen möglich sind und unterstütze Veranstalter hierfür.


Wolfgang Maier, Thüringer Str. 55
Herr Maier wies daraufhin, dass die Hochwasserkarte seine Meinung nach unlogisch ist. Er wollte wissen, ob man als betroffener Bürger gegen die Festlegung der Überschwemmungsgebiete etwas unternehmen kann.
Bürgermeister Stanglmaier führte aus, dass die Karten die im Bayernatlas abrufbar sind, auf Befliegungen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt beruhen und dadurch naturgemäß eine gewisse Ungenauigkeit aufweisen. Ein Einspruch ist bei festgesetzten Überschwemmungsgebieten (wie an der Pfettrach) nicht mehr möglich. Am Bucher Graben (derzeit vorläufig gesichert) sind Einsprüche im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens grundsätzlich möglich.

Ferner fragte Herr Maier, was bezüglich der Kanalüberlastung im Bereich der Thüringer Straße unternommen wird.
Bürgermeister Stanglmaier teilte mit, dass die Kanalüberlastung mit dem Pumpwerk an der Roßweide und dem davon ableitenden Kanal zusammenhängt. Das Pumpwerk sei vor einigen Jahrzehnten errichtet worden. Im Einzugsbereich fand seitdem eine immense Bautätigkeit statt, damit seien das Pumpwerk und die Leitungen an seiner Kapazitätsgrenze. Der Markt Altdorf ist sich der Problematik bewusst. Der Ausbau der Anlage sei mit erheblichem baulichen Aufwand und hohen Investitionen verbunden. 
Bürgermeister Stanglmaier appellierte an die Hauseigentümer, auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Starkregenereignisse, Rückstauklappen auf den Grundstücken zu installieren.


Albert Maier, Renkenstr. 4
Herr Maier wies darauf hin, dass die Pfettrach vor dem Schlauchwehr eine erhebliche Verschlammung aufweist und wollte wissen, wann diese entfernt wird. Durch die Verschlammung könnte auch der Hochwasserschutz gefährdet sein.
Bürgermeister Stanglmaier antwortete, dass zuletzt nach den hohen Pegelständen vor einigen Wochen eine Besprechung diesbzgl. mit dem Wasserwirtschaftsamt stattgefunden hat. Das Schlauchwehr halte den Wasserstand elektronisch gesteuert selbstständig (mit Abweichungen von zwei Zentimetern) konstant. Es wird jedoch geprüft, ob die Verschlammung evtl. Auswirkungen auf die Regelung habe.
Das Wasserwirtschaftsamt beabsichtigt im Zuge des letzten Bauabschnitts des Hochwasserschutzes den Bereich vor dem Schlauchwehr zu entschlammen.


Wolfgang Maier, Thüringer Str. 55
Herr Maier fragte nach, wann die Grundschul-Turnhalle von den Vereinen nicht mehr genutzt werden kann.
Bürgermeister Stanglmaier teilte mit, dass dies ab September 2022 der Fall sein wird.

Beschlussvorschlag

Von dem Bericht wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Von dem Bericht wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Bericht über die Bürgerversammlung für Eugenbach vom 29.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 22. Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Allgemeiner Teil:


Hans Wannisch, Bernsteinstr. 117
Herr Wannisch hatte folgende Fragen:

  1. In Eugenbach gehe im Hinblick auf den Hochwasserschutz nichts vorwärts. Schuld sei seiner Meinung nach die Ausweisung des FFH-Gebietes mit der geschützten Bachmuschel und dem Steinkrebs. Er fragte, ob hier eine Alternativprüfung durchgeführt worden ist und der Hochwasserschutz überhaupt noch durch den Markt Altdorf vorangetrieben wird.

Bürgermeister Stanglmaier führte hierzu aus, dass der Markt selbstredend an der Fortführung des Hochwasserschutzes interessiert ist und daran prioritär arbeitet. Hier stehe auch der Schutz sowohl von Leib und Leben als auch der Sachgüter klar über den Belangen des Naturschutzes. Das sehen auch die beteiligten Behörden so. Erst vor kurzem fand hierzu ein Gespräch zwischen dem Markt, dem Wasserwirtschaftsamt und der Naturschutzbehörde der Regierung statt.
Vom Wasserwirtschaftsamt werde zunächst die Erstellung eines neuen Hochwasserschutzkonzeptes gefordert, in dem die bereits durchgeführten Maßnahmen eingerechnet werden und weitere Maßnahmen erarbeitet werden. Hierzu sein man in Abstimmung mit den Wasserwirtschaftsamt.

  1. Im Zusammenhang mit der Verkehrsführung am geplanten Bahnübergang an der Weiherbachstraße sehe er die Notwendigkeit eines Kreisels bzw. die Anbindung an den bestehenden Kreisel von Süden, anstatt der derzeit geplanten abknickenden Vorfahrt Richtung Westen.
 
Bürgermeister Stanglmaier teilte mit, dass zwei Kreisverkehre in einem so kurzen Abstand hintereinander zu Lasten des Verkehrsflusses gehen und man sich somit für die abknickende Vorfahrt entschieden habe. Auch wurde diese Variante gewählt, um die Brunnaustraße möglichst zu entlassen. 
Eine andere Trassenführung würde erheblich mehr Flächenverbrauch nach sich ziehen und ggfs. zu Problemen beim Grunderwerb führen.

Friederike Karsten, Aurikelstr. 2
Frau Karsten fragte nach, ob der Verkehr beim neuen Bahnübergang über die Opalstraße geführt wird, da die Belastung in diesem Bereich durch Schwerlastverkehr bereits jetzt sehr hoch ist. In diesem Zusammenhang bedankte Sie sich bei der Verwaltung für die ausführlichen Informationen im Hinblick auf Ihren Antrag auf Sperrung für Lkw.
Bürgermeister Stanglmaier, informierte darüber, dass sich nach dem Neubau des Bahnübergangs an der Verkehrsführung grundsätzlich nichts ändert.


Roland Schöttl, Bucherstr. 12
Herr Schöttl teilte mit, dass am Kirchenberg beim Fußweg zwei morsche Birkenäste entfernt werden müssen.
Bürgermeister Stanglmaier sicherte die Erledigung zu.


Hermann Halbinger, Bucherstr. 40
Herr Halbinger teilte mit, dass der Kirchweg in einem nicht asphaltierten Bereich ausgespült wurde. 
Bürgermeister Stanglmaier merkte an, dass das dem Bauhof bereits bekannt und dieser sich darum kümmert.

Weiter merkte Herr Halbinger an, dass nach der Leitungsverlegung der Mittelspannungsleitung in Eugenbach die Böschungen/Straßen sehr schlecht verfüllt wurden.
Der Bürgermeister führte aus, dass diese Probleme bekannt seien und mit der ausführenden Firma reger Kontakt bestehe.

Beschlussvorschlag

Von dem Bericht wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Von dem Bericht wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Bericht über die Bürgerversammlung für Pfettrach vom 30.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 22. Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Allgemeiner Teil:


Helmut Bräu, Eulenstr. 7
Herr Bräu hatte folgende Fragen:

  1. Herr Bräu merkte an, dass die Bevölkerungsentwicklung in Altdorf seit mehreren Jahren stagniert, obwohl von Seiten der Landes- und Bundesregierung der Wohnungsbau befürwortet wird. Er fragte, welche Optionen die Gemeinde sieht um Bauplätze zur Verfügung zu stellen und diese dann nach sozialen Kriterien zu veräußern.

Herr Stanglmaier führte hierzu aus, dass die Ausweisung neuer Baugrundstücke in Altdorf sehr problematisch ist und hauptsächlich am nicht vorhandenen Grund scheitert. Bei den vorhandenen Flächen erschwert das Problem mit dem Hochwasserschutz, an welchem bereits intensiv gearbeitet wird, zusätzlich die Planung. Allgemein sei Altdorf sehr flächenklein und es gibt wenig nutzbare Optionen. Sofern baureifes Land zum Verkauf steht, soll dieses sehr wohl nach sozialen Kriterien (Einheimischenmodell) verteilt werden.

  1. Herr Bräu wollte wissen, ob die Stromleitungen nach Pfettrach leistungsfähig genug sind um auch in Zukunft mit dem steigenden Stromverbrauch (Elektroautos, Wärmepumpen etc.) die Stromversorgung im Ortsteil sicherzustellen.

Herr Stanglmaier erklärte, dass das Stromnetz von der Bayernwerk Netz GmbH betrieben und unterhalten wird und der Markt Altdorf hierauf keinen Einfluss hat. Über die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes kann daher keine Aussage getroffen werden.

  1. Herr Bräu wies darauf hin, dass eine Busfahrt von Pfettrach zum Fachmarktzentrum verhältnismäßig teuer ist und die Bürger hier im Gegensatz zu den Mitbürgern aus Altdorf und Eugenbach stark benachteiligt sind und was die Gemeinde hier plant um eine Gleichheit zu schaffen.

Herr Stanglmaier antwortete darauf, dass diese Linie von der Regionalbus Ostbayern GmbH betrieben wird und diese ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist. Die Linie muss somit kostendeckend bzw. sogar gewinnbringend betrieben werden. Eine Subventionierung durch den Landkreis, wie bei den Buslinien der Stadtwerke, gibt es nicht und ist auch durch den Markt nicht tragbar. Eine Erweiterung der Stadtbuslinien wurde bereits durch den Werksenat der Stadtwerke ausgeschlossen.


Karl Bräu, Eulenstr. 7A
Herr Bräu fragte, ob es möglich sei in Pfettrach frei zugängliche Grüngutcontainer aufzustellen.

Herr Stanglmaier sagte hierzu, dass es nicht geplant ist Grüngutcontainer außerhalb des Wertstoffhofs aufzustellen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt kommt es hier immer wieder zu Problemen mit unvorgesehener und unerlaubter Müllentsorgung. Auch die Sauberkeit um die Container ist schwer zu gewährleisten. 


Michael Burger, Höfenstr. 4a
Herr Burger teilte mit, dass in der Höfenstraße oft zu schnell gefahren wird und wollte deshalb wissen, ob es möglich ist hier einen Blitzer aufzustellen.

Herr Stanglmaier sagte, dass genau für diese Fälle der Beitritt zum Zweckverband für kommunale Verkehrsüberwachung erfolgte und sich Herr Burger mit seinem Anliegen an das Hauptamt im Rathaus wenden soll. Es wird dann geprüft, ob hier die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Veronika Prieler, Bussardstr. 4
Frau Prieler wies darauf hin, dass in der Reiherstraße das Bushäuschen für die Schulkinder nicht mehr existiert und erkundigte sich, ob hier Ersatz geplant ist.

Herr Stanglmaier erklärt, dass das bisherige Bushäuschen auf Privatgrund stand und im Zuge der Baumaßnahme weichen musste. Sofern aber ein neuer Platz für ein Bushäuschen gefunden werden kann und entsprechender Bedarf besteht kann ein neues errichtet werden.
Das Bushaltestellenzeichen wird noch vom Bauhof umgesetzt.

Herbert Ostermeier, Rebhuhnstr. 22
Herr Ostermeier wollte wissen, wann das Betonfundament für das geplante Windrad in Pfettrach wieder entfernt wird.

Herr Stanglmaier antwortete, dass das bereits geschehen ist.

Beschlussvorschlag

Von dem Bericht wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Von dem Bericht wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 22. Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Baustelle befindet sich im Zeitplan und innerhalb des Kostenrahmens. Im Bauamt wird der Innenausbau weiter vorangebracht. Der Außenanstrich ist aufgebracht und Anfang November wird das Gerüst abgebaut.
Für die Grundschule soll bis Weihnachten der Fußbodenaufbau abgeschlossen werden.


Die Gespräche zum ISEK starten nächste Woche mit der ersten Vorbesprechung zwischen den beauftragten Büros und der Verwaltung. Die Einbeziehung des Marktgemeinderats erfolgt im nächsten Abschnitt mit den zu bildenden Lenkungskreisen.

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9. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 22. Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2021 ö 9

Sachverhalt

Frau Hohenester erkundigte sich, warum die Wahlständer noch nicht abgebaut wurden. Beim Silieren wurden bereits Wahlständer beschädigt.
Frau Hauser teilte mit, dass dies wegen des noch laufenden Bürgerbegehrens sei. Die Wahlständer werden nach Fristablauf vom Bauhof wieder eingesammelt.


Herr Kapfhammer teilte mit, dass in Pinsdorf Kommunalwahlen stattfanden und nun auch der neue Bürgermeister feststeht, Herr Jürgen Berchtaler, der schon seine Bereitschaft für einen Antrittsbesuch in Altdorf erklärt hat.


Frau Wimmer erkundigte sich, warum die Termine für die Kehrmaschine nicht bekannt gegeben werden.
Frau Hauser erklärte, dass aufgrund der alten Verträge hier Probleme in der zeitlichen Festlegung bestehen, die Leistung aber bald neu ausgeschrieben werden soll.


Herr Gerhard Stix ging auf die Verlegung der Kabeltrasse für die Firma Onesolar auf dem Verbindungsweg zwischen Rebenring und Weinberg ein, bei dem derzeit die Stufen abgebaut sind und erkundigte sich, ob hier eine Asphaltierung der Strecke angedacht ist.
Bürgermeister Stanglmaier erklärte, dass aufgrund der Steigung wieder Stufen benötigt werden.

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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 22. Sitzung des Marktgemeinderates 19.10.2021 ö 10
Datenstand vom 04.11.2021 15:26 Uhr