Datum: 09.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für das Grundstück Rubinstr. 10
3 Errichtung einer Terrassenüberdachung auf eine bestehende Terrasse; Biberstr. 4
4 Aufstockung des Dachgeschosses eines Zweifamilienwohnhauses mit Anbau einer Balkonanlage; Konradinstr. 4
5 Nutzungsänderung einer Beherbergungsstätte zu Wohnen; Hohlweg 4
6 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und 4 Reihenhäusern; Bucherstr. 20
7 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten; Querstraße 19
8 Antrag auf isolierte Befreiung; Rückbau Zaun; An der Press 9
9 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
10 Informationen der Verwaltung
11 Anfragen der Ausschussmitglieder
12 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö 1
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2. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für das Grundstück Rubinstr. 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.08.2021 hat der Grundstückseigentümer sich an die Verwaltung gewandt und darum gebeten, das Baurecht für das Grundstück, Rubinstr. 10, zu ändern. Ein Bauantrag für eine weitere Bebauung auf dem Grundstück wurde bereits am 20.07.2021 durch den Bau- und Verkehrsausschuss positiv verabschiedet. Das Landratsamt Landshut fordert allerdings ein Bauleitplanverfahren, da für eine weitere Bebauung kein Baufenster vorhanden ist.

Nach dem aktuellen Bebauungs- und Grünordnungsplan Moosweide Überarbeitung sind hier 3 Wohneinheiten zulässig, diese Anzahl erfüllt bereits der Bestandsbau. Mit dem Antrag im Juli wurden 2 weitere Wohneinheiten und 3 Garagen beantragt.

Bei dem östlich angrenzenden Grundstück sind im Bebauungsplan zwei Parzellen vorgesehen.

Das Grundstück befindet sich in einem Allgemeinen Wohngebiet. Die Grundstücksgröße beläuft sich auf 912 m². Durch eine Bauleitplanung soll hier ein Baufenster geschaffen werden. Abgeklärt werden sollte, ob nicht das komplette Grundstück mit überplant wird, falls der Bestandsbau in Zukunft abgerissen werden sollte. Die Planung sollte sich der Umgebung anpassen, vorzugsweise Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser.

Beschlussvorschlag

Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen und zusätzlich ist abzuklären, ob das komplette Grundstück überplant werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen und zusätzlich ist abzuklären, ob das komplette Grundstück überplant werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Errichtung einer Terrassenüberdachung auf eine bestehende Terrasse; Biberstr. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Bebauungsplan: Kleinfeld IV Aich

Die im südwestlich an das Haus angrenzende Terrasse soll mit einer Glas-/Stahlkonstruktion überdacht werden. Zum nördlichen Nachbargrundstück hin soll eine Trennwand entstehen, auf die andere Seite des Grundstücks sind mobile Glaselemente vorgesehen. Die Terrassenüberdachung soll zum Garten hin offenbleiben.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Die Terrassenüberdachung soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Da sich die Terrasse selbst bereits außerhalb der Baugrenze befindet, muss die Überdachung auch außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Die Nachbarn sind mit dem Bauvorhaben einverstanden. Die Verwaltung sieht einer bei einer Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens keine Probleme.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Aufstockung des Dachgeschosses eines Zweifamilienwohnhauses mit Anbau einer Balkonanlage; Konradinstr. 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Das Dachgeschoss soll um ca. 0,6 m angehoben werden. Die Wandhöhe soll ca. 7,35 m betragen. Im Nordwesten soll eine 3,34 m breite, im Südosten eine 6,32 m breite Dachgaube eingebaut werden. An der südwestlichen Grundstücksmauer sollen jeweils für das 1. Obergeschoss und für das Dachgeschoss ein 2,50 m tiefer und 4,50 m breiter Balkon angebaut werden.
Im Dachgeschoss ist eine weitere Wohneinheit in Form einer Zwei-Zimmer-Wohnung geplant. Insgesamt wären in dem Gebäude dann 3 Wohneinheiten vorhanden. 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Stellplätze für die zusätzliche Wohnung sind nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund des großen Grundstücks können die Abstandsflächen eingehalten werden. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein, nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Diese haben dem Bauvorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Nutzungsänderung einer Beherbergungsstätte zu Wohnen; Hohlweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Planbereich: Satzung zur Entwicklung und Ortsabrundung „Hochsteig/Hohlweg“, § 34 BauGB

Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.08.2016 wird Bezug genommen. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich verkauft. Der neue Eigentümer will nun das bestehende Gebäude in 3 Wohneinheiten umnutzen. Im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss soll jeweils eine Wohnung entstehen. 
Das Treppenhaus soll im Süd-Westen des Gebäudes errichtet werden und somit vom ursprünglichen Gebäude ausgelagert werden. Der Dachstuhl soll saniert werden und um 15 cm angehoben werden.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden. Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Nord-Westen des Grundstücks besteht bereits jetzt eine Abstandsflächenüberschreitung. Diese wird durch die Erhöhung im Dachgeschoss vergrößert. Inwieweit und in welchem Maße bereits eine Abstandsflächenübernahme zum angrenzenden Grundstück besteht muss vom Landratsamt Landshut geprüft werden (Bauordnungsrecht ist immer vom Landratsamt zu prüfen). Der Beschluss aus dem Jahre 2016 wurde eingehalten. Die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen. Ebenfalls ist ersichtlich, dass sich die Versiegelung auf dem großen Grundstück in Grenzen hält. Die GRZ beträgt 0,25 und die GFZ 0,32. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Entwässerungsplan ist zeitnah nachzureichen.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Entwässerungsplan ist zeitnah nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und 4 Reihenhäusern; Bucherstr. 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Der an der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufende Gebäudeteil soll abgerissen und neu errichtet werden. Die restlichen Gebäudeteile auf dem landwirtschaftlichen Hof bleiben bestehen.
Wie der Altbestand soll auch der Neubau zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss erhalten. Die Wandhöhe des Gebäudes soll gemessen zur Erschließungsstraße ca. 7,47 m betragen. Das Dach ist als Satteldach, angepasst an die landwirtschaftlichen Hallen, geplant.
Im vorderen, zur Straße liegenden Bereich, sind 6 Wohnungen (je drei 2-Zimmer-Wohnungen und drei 3-Zimmer-Wohnungen) geplant.
Im hinteren Bereich sind die 4 Reihenhäuser geplant. Diese sollen sich über die 3 Geschosse erstrecken. Im Erdgeschoss sollen die Aufenthaltsräume, im Obergeschoss Schlafzimmer und Bad und im Dachgeschoss die Kinderzimmer mit Bad errichtet werden. Der Technikraum soll im letzten Reihenhaus mit angesiedelt werden, dementsprechend kleiner soll dieses Reihenhaus ausfallen. Im an der östlichen Grundstücksgrenze angrenzenden bestehenden Gebäudeteil sollen Abstellbereich für die jeweilige Wohneinheit errichtet werden.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen. Nachbarunterschriften sind keine erforderlich.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Bauvorhaben im Innenbereich zulässig, wenn 
  • es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung
  • der Bauweise
  • der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Kubatur des Gebäudes und auch die überbaute Fläche werden nicht verändert. Die Bauweise fügt sich gut in das Dorfgebiet ein. Es handelt sich zwar um eine größere Nachverdichtung in Bezug auf Wohnraum, allerdings ist Wohnraum für kleinere Familien und alleinstehende Personen durchaus gefragt. Stellplätze können auf dem Innenhof ausreichend nachgewiesen werden, Abstandsflächen können auch eingehalten werden. Nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 BayBO ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen. Bei dieser Vorschrift besteht kein Ermessen. Nach Art. 47 Abs. 1 BayBO kann die Spielplatzpflicht durch die Errichtung eines Spielplatzes auf dem Baugrundstück, einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks oder durch Ablöse mittels eines Geldbetrages, welcher den Kinder- und Jugendeinrichtungen wieder zu Gute fließt, erfüllt werden. Da im näheren Umfeld des Grundstücks kein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist, sollte ein Spielbereich errichtet werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es ist ein Spielplatz mit entsprechender Größe und Ausstattung zu errichten.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es ist ein Spielplatz mit entsprechender Größe und Ausstattung zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten; Querstraße 19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bebauungsplan: Querstraße

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Querstraße“ wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 19.01.2021 gefasst. Die Anträge der letzten zwei Häuser gingen am 02.11.2021 beim Markt Altdorf ein.
Bei der Querstraße 19 sollen nach Wunsch des Antragstellers 7 Wohneinheiten errichtet werden. Zulässig laut Bebauungsplan wären 5 Wohneinheiten. Als Begründung wird angegeben, dass die Nachfrage nach kleineren Wohnungen sehr groß sei. Die Kubatur des Gebäudes verändert sich nicht, lediglich im Dachgeschoss sollen 2 weitere Wohnungen errichtet werden. Die restlichen Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten.

Die Nachbarunterschriften sind nachgewiesen. Stellplätze sind mit Tiefgarage und Außenstellplätze ausreichend nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits im März 2021 wurde vom Antragsteller der Wunsch nach 7 Wohneinheiten dem Markt Altdorf kundgetan. Danach wurde von der Verwaltung Kontakt mit dem Planfertiger aufgenommen, dieser teilte mit, dass eine Erhöhung der Anzahl mit Befreiung vom Bebauungsplan möglich ist und die Stellplätze nachgewiesen werden können.
Bei der Verwaltung gingen seit dem Satzungsbeschluss zahlreiche Anrufe bezüglich dieses Bauprojekts in der Querstraße ein, wodurch die bekannte hohe Nachfrage nach kleineren Wohnungen bestätigt wird.
Da von Festsetzungen des Bebauungsplans lediglich bei den Wohneinheiten abgewichen wird, die Stellplätze für die zwei zusätzlichen Wohneinheiten nachgewiesen werden können, steht die Verwaltung einer Befreiung vom Bebauungsplan positiv gegenüber. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf isolierte Befreiung; Rückbau Zaun; An der Press 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung

Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.06.2021 wird Bezug genommen.
Dem bereits bestehenden, im Nachhinein beantragten Sichtschutzzaun wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Der Beschluss lautete: „Dem Sichtschutzzaun wie eingereicht wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Zur Straßenseite darf ein Zaun nur eine Höhe von 1,20 m haben und aus dem Material Holz oder Metall bestehen.“ Daraufhin zog der Grundstückseigentümer seinen Antrag zurück und reichte einen neuen Antrag ein.

Der bestehende Betonzaun soll auf eine Höhe von 1,20 m gekürzt werden. Bei jedem zweiten Zaunelement soll der obere Teil, 70 cm, durch Holz ersetzt werden.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Von Seiten der Verwaltung könnte hier ausnahmsweise ein Kompromiss in Erwägung gezogen werden. Aufgrund des hohen baulichen Aufwandes beim Komplettrückbau, könnte das untere Betonelement (H 50 cm) belassen werden. Darüber liegend sollte am Rückbau festgehalten und der Austausch durch Holzlatten (Gesamthöhe Zaun 120 cm) gefordert werden. Kunststoffe/Mischmaterialien mit Holzoptik sind nicht gestattet.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Als Kompromiss wird der Rückbau des Betonzauns nur bis zu einer Höhe von 50 cm über Gelände gefordert. Darüber liegend ist ein Holzzaun bis zu einer Gesamthöhe von 120 cm zu errichten. Kunststoffe/Mischmaterialien mit Holzoptik sind nicht gestattet.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Als Kompromiss wird der Rückbau des Betonzauns nur bis zu einer Höhe von 50 cm über Gelände gefordert. Darüber liegend ist ein Holzzaun bis zu einer Gesamthöhe von 120 cm zu errichten. Kunststoffe/Mischmaterialien mit Holzoptik sind nicht gestattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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9. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports; Eugenbacher Str. 79
Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung
Der Carport soll im südwestlichen Grundstückseck platziert werden. Dieser soll 3 m breit und 6 m lang werden. Das Dach soll als Pultdach, Neigung von West nach Ost, ausgeführt werden. Die Wandhöhe soll 2,30 m bis 2,20 m betragen, wobei im Süden und im Westen aufgrund der Hanglage weniger Höhe sichtbar sein soll. Der Carport soll aus Holzständer mit Betonfundamente und einem Blechdach errichtet werden. Die Nachbarunterschriften waren vollständig vorhanden. 
Das Bauvorhaben findet außerhalb den Baugrenzen statt. Der Antrag auf isolierte Befreiung wurde aufgrund der grundsätzlichen Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO, der vollständigen Nachbarunterschriften und der geringfügigen Abweichung vom Bebauungsplan als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 22 Stellplätzen; Querstraße 21
Bebauungsplan: Querstraße
Ende Oktober wurden die Bauanträge für die Querstraße 19 und 21 eingereicht. Bei der Querstraße 21 und der Tiefgarage handelt es sich um eine Genehmigungsfreistellung. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten, alle Unterlagen wurden vollständig eingereicht. Die Nachbarunterschriften waren ebenfalls vollständig vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö 10

Sachverhalt

Nach angelaufener Bestandsaufnahme fand gestern das erste Gespräch zwischen Verwaltung und den Planungsbüros zum ISEK statt. Hierzu wird in der nächsten Marktgemeinderatssitzung näheres berichtet.

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11. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö 11

Sachverhalt

Herr Wild regte an, die Haushalte bezüglich der überhängenden Bäume und Sträucher anzuschreiben. 
Fr. Hauser entgegnete, dass dieses Jahr bereits 50 Haushalte in dieser Sache angeschrieben wurden.
Herr Stanglmaier bat darum, dass konkrete Fälle mit Bild an das Bauamt weitergeleitet werden sollen.

Herr Stix fragte nach, ob eine Verkehrskontrolle (Radarkontrolle) in der neuen 30iger Zone in Eugenbach durchgeführt werden kann.
Herr Stanglmaier antwortete, dass noch nicht sofort eine Kontrolle stattfinden wird.
Herr Stix regte an, zumindest eine Geschwindigkeitsanzeige über einen Zeitraum aufzustellen. Zusätzlich äußerte er, dass die Zone-30-Markierungen auf der Straße zum Teil von zuführenden Straßen (z.B. Am Waldanger, Münchnerauerstr.) nicht erkennbar sind.

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12. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.11.2021 ö 12
Datenstand vom 11.11.2021 16:06 Uhr