Datum: 23.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Radwegeverbindung Altdorf-Bruckberg, Vorberatung
3 Neuerstellung Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept - Antrag auf Aufnahme der Maßnahme in die Ämterliste für das Förderprogramm
4 Neuerstellung Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept - Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn
5 Informationen der Verwaltung
6 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
7 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 23. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 1
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2. Radwegeverbindung Altdorf-Bruckberg, Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 23. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bereits seit geraumer Zeit ist eine adäquate Radwegeverbindung zwischen den Ortsteilen Gündlkofen und Unterlenghart der Gemeinde Bruckberg mit Eugenbach/Altdorf im Gespräch. Derzeit können Radfahrer entweder die (starkbefahrene) Kreisstraße LA 52 oder den (nicht ausgebauten) Feldweg entlang des Franzosengrabens nutzen. Beides ist nicht fahrradfreundlich. 
Vor kurzem fand ein Treffen zwischen dem 1. Bürgermeister von Bruckberg Rudolf Radlmeier und Bürgermeister Stanglmaier statt. Der Bruckberger Gemeinderat beriet vor wenigen Wochen zum Thema Radverbindung Richtung Altdorf. Dabei wurde ein Radweg direkt südlich der Kreisstraße präferiert.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr führt derzeit eine Netzplanung für ein sogenanntes Alltagsradwegenetz in Bayern durch. Im Gegensatz zu den bereits existierenden Freizeit-Radrouten liegt hier der Schwerpunkt auf möglichst komfortablen und Umweg-freien Verbindungen zwischen den bayerischen Kommunen (zentraler Anker Rathaus) mit einheitlicher Beschilderung. Auch in dieser Netzplanung wird ein Radweg direkt neben der Kreisstraße präferiert. Ein Plan wurde der Sitzungsladung beigefügt.
Um weitere Überlegungen anstellen zu können, ist zu entscheiden welche Variante (entlang Kreisstraße oder Franzosengraben) weiterverfolgt werden soll. Ein Plan mit beiden Trassenvarianten wurde der Sitzungsladung beigefügt.
Aspekte zu einem möglichen neuen Radweg südlich der Kreisstraße:
  • Grunderwerb in einer Breite von ca. 4 m südlich der Kreisstraße durch die Kommunen nötig, Kosten sind jedoch zuwendungsfähig (mind. 75 % im Sonderprogramm „Stadt und Land“), auf Altdorfer Seite sind 12 Grundstücke betroffen
  • Straßenbaulast für die Errichtung liegt beim Landkreis, Radweg steht bereits auf der Prioritätenliste weit oben
  • Späterer Unterhalt und Winterdienst obliegt der Gemeinde
  • Anbindung von Unterlenghart ist gewährleistet
  • Direkte Einfahrt nach Eugenbach Richtung Ortskern möglich 
  • Verlängerung der Krötentunnel (im Bestand unter der Kreisstraße) sollte kein Problem darstellen

Aspekte zu einem ausgebauten, asphaltierten Radweg am Franzosengraben:
  • Abgerückt von motorisiertem Verkehr
  • Kein Grunderwerb nötig, geringer „Flächenverbrauch“
  • Förderung erfolgt nur für einen Ausbau bis zu einer Breite von 2,50 m
  • Unterlenghart nicht direkt angebunden
  • Winterdienstverpflichtung für den Markt 
  • aufgrund der erforderlichen Beleuchtung zusätzliche „Lichtverschmutzung“ in der freien Landschaft
  • Derzeit ein landwirtschaftlicher Weg, dadurch potentielle Konflikte mit Landwirten

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat präferiert als Variante für den Radwegebau die Trasse an der Kreisstraße LA 52. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern sind Verhandlungen zu führen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat präferiert als Variante für den Radwegebau die Trasse an der Kreisstraße LA 52. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern sind Verhandlungen zu führen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Neuerstellung Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept - Antrag auf Aufnahme der Maßnahme in die Ämterliste für das Förderprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 23. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Um für die Hochwasserschutzmaßnahmen am Bucher Graben Fortschritte erzielen zu können, wird nach Angabe der zuständigen Behörde, des Wasserwirtschaftsamts, die Neuerstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts gefordert. Da für die Erstellung dieses Konzept Fördergelder zur Verfügung stehen, kann ein Förderantrag gestellt werden. 

Die Dringlichkeit hier endlich Fortschritte zu erzielen ist unstreitig, daher wird ein Antrag auf die notwendige Aufnahme in die Ämter- und Dringlichkeitsliste für das Förderprogramm 2022 empfohlen.

Hierfür muss ein formloser Antrag beim Wasserwirtschaftsamt gestellt werden, welchem ein Beschluss des Marktgemeinderates beizulegen ist.

Beschlussvorschlag

Der Antrag zur Aufnahme auf die Ämter- und Dringlichkeitsliste für das Förderprogramm 2022 kann gestellt werden.

Beschluss

Der Antrag zur Aufnahme auf die Ämter- und Dringlichkeitsliste für das Förderprogramm 2022 kann gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Neuerstellung Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept - Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 23. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen.

Zusätzlich dazu soll ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den Hochwasserschutz am Bucher Graben in Eugenbach gestellt werden. 
Wie immer erfolgt der Hinweis, dass mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann. Die Zustimmung stellt ebenfalls keine Zusicherung auf Erlass eines Zuwendungsbescheides im Sinne des Art. 38 BayVwVfG dar. Eine spätere Förderung wird nach den jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien (insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz) erfolgen. Der Markt Altdorf trägt das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selber. Die Kosten einer Vorfinanzierung sind nicht zuwendungsfähig.

Voraussetzung für die Antragsstellung ist auch hier ein Beschluss des Marktgemeinderats.

Beschlussvorschlag

Der Markt Altdorf beantragt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für das Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept am Bucher Graben / Franzosengraben.

Beschluss

Der Markt Altdorf beantragt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für das Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept am Bucher Graben / Franzosengraben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 23. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund der pandemischen Rahmenbedingungen musste der Christkindlmarkt für dieses Jahr leider kurzfristig abgesagt werden. Die für den 16.12.21 geplante Weihnachtsfeier entfällt ebenfalls. 
Der alljährliche Jahresempfang am Beginn des neuen Jahres wird künftig als „Ehrenamtsempfang“ im Frühjahr veranstaltet. Im Mittelpunkt sollen dabei die Ehrenamtlichen aus den Organisationen und Vereinen des Marktes stehen.
Die Haupt- und Finanzausschusssitzung am 21.12.21 entfällt. Anstatt dessen findet eine Sitzung des Alkom-Verwaltungsrates statt.
Die Sitzungstermine für das kommende Jahr bis zur Sommerpause sind im RIS abrufbar. 
Anfang November fand das erste Treffen zum geplanten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) zwischen Verwaltung und den Planungsbüros statt. Zur Bildung eines Lenkungskreises wurden die Fraktionssprecher informiert und um Vorschläge für die Besetzung gebeten. 
Mit Schreiben vom 11.11.2021 hat das Bayer. Landesamt für Statistik die endgültigen Umlagegrundlagen (Steuerkraft und Umlagekraft) für das Jahr 2022 mitgeteilt. Demnach ergibt sich für den Markt Altdorf für 2022 eine Steuerkraft von 12.431.825 Euro bzw. 1.112,57 Euro je Einwohner. Der Markt Altdorf belegt damit bei der Steuerkraft den Rang 11 im Landkreis Landshut. Die Umlagekraft 2022 beträgt 13.923.971 Euro. Bei gleichbleibendem Hebesatz (2021: 47,5 %) würde daraus eine Kreisumlageschuld von 6.613.886 Euro resultieren. Ändert sich der Hebesatz, wirkt sich dies mit 69.620 Euro je 0,5 Prozentpunkte aus.

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6. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 23. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 6

Sachverhalt

Herr Seidl:
Bezugnehmend auf die Tagesordnungspunkte zur Neuerstellung eines Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts erkundigte sich Herr Seidl, ob und wann etwas bzgl. der Starkregengefahren in Pfettrach unternommen wird.
Bürgermeister Stanglmaier verwies hier auf seine hierzu schon bei den beiden Tagesordnungspunkten gemachten Ausführungen: Die Situation in Pfettrach ist bekannt und die Verwaltung ist hier bereits bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten. Es wurde ein Planer beauftragt, der ein Konzept zur dezentralen Wasserrückhaltung erarbeitet. Dadurch würde im Idealfall auch der Bau eines Regenrückhaltebeckens und der damit verbundene signifikante Eingriff ins Orts- und Landschaftsbild entbehrlich. Es hat bereits ein erster Ortstermin mit den Grundstückseigentümern stattgefunden; zudem kommt eine Förderung dezentraler Maßnahmen über die Initiative "boden:ständig" in Betracht.

Des Weiteren merkte Herr Seidl zur von Bürgermeister Stanglmaier gegebenen Information über die geplanten Änderungen beim Jahresempfang an, dass er die Eingrenzung des Teilnehmerkreises auf Ehrenamtliche nicht gut findet. Der Kontakt zu überörtlichen Mandatsträgern sei ebenso wichtig.
Bürgermeister Stanglmaier gab zur Antwort, dass er für Anregungen aus dem Kreis der Marktgemeinderatsmitglieder offen ist.

Herr Kapfhammer:
Herr Kapfhammer erkundigte sich nach dem Stand des Bürgerbegehrens „Altdorf in zehn Jahren klimaneutral“.
Bürgermeister Stanglmaier informierte hierzu, dass er keine konkreten Aussagen tätigen kann, da das Bürgerbegehren nicht von ihm betrieben wird. Seines Wissens läuft die Unterschriftensammlung weiterhin, jedoch die für ein Bürgerbegehren notwendige Zahl von Unterschriften noch bei weitem nicht erreicht ist. Frau Haller bestätigte dies und ergänzte, dass demnächst ein Treffen der Initiatoren stattfindet, bei dem das weitere Vorgehen besprochen wird.

Frau Wimmer:
Frau Wimmer erkundigte sich, wann die Planungen für die „Altdorfer Wiesn“ und das Marktfest 2022 losgehen, insbesondere die Klärung mit dem Festwirt.
Bürgermeister Stanglmaier führte hierzu aus, dass die Konzession für den Wirt noch bis einschließlich 2022 läuft und er mit dem Festwirt in Kontakt steht. Er wird sich beim Wirt nach den Planungen für 2022 erkundigen. Herr Gerhard Stix merkte ergänzend an, dass nächstes Jahr das 100-jährige Gründungsfest des Krieger- und Soldatenvereins geplant ist, das ebenfalls vom derzeitigen Festwirt bewirtet werden soll. Es würde dann schon ein Zelt stehen, das für die Wiesn weiter genutzt werden kann.

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7. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 23. Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2021 ö 7
Datenstand vom 23.02.2022 11:42 Uhr