Datum: 22.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Sitzungen des Marktgemeinderats während der Corona-Pandemie, Aufhebung Beschluss vom 15.12.20
3 Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Grundschule
4 Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Mittelschule
5 Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Feuerwehren
6 Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Villa Musica
7 Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Bauverwaltung
8 Beratung über Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und B und Entscheidung über weiteres Vorgehen
9 Vorstellung der Ergebnisse der Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Altdorf und Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze
10 Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS); Satzungsbeschluss
11 Beschluss über den Neuabschluss des Konzessionsvertrages Strom mit der Bayernwerk Netz GmbH
12 Informationen der Verwaltung
13 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
14 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö 1
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2. Sitzungen des Marktgemeinderats während der Corona-Pandemie, Aufhebung Beschluss vom 15.12.20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.12.20 wird Bezug genommen. Darin wurde folgender Beschluss gefasst: 
Der Marktgemeinderat überträgt dem Haupt- und Finanzausschuss bis auf Weiteres sämtliche Angelegenheiten, welche in seiner Zuständigkeit liegen, mit Ausnahme der in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten. 
Die Einberufung des Ausschusses erfolgt, wenn am Vortag der Ladung die 7-Tage-Inzidenz nach den vom RKI veröffentlichten Zahlen im Landkreis Landshut über 200 liegt. Bei einem Wert von 200 oder darunter findet eine ordentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt.
Weiterhin wird auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.22 Bezug genommen. Darin wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat den Beschluss vom 15.12.20 aufzuheben. 
Weiter soll eine Aufgabenübertragung von Marktgemeinderat auf den Ausschuss nur noch im Ausnahmefall, bei angespannter pandemischer Lage, erfolgen. Die Entscheidung hierüber erfolgt jeweils möglichst im Einvernehmen mit den Fraktionssprechern und stellvertretenden Bürgermeisterinnen (ggfs. mit Mehrheitsbeschluss). 
Die Sitzungen werden weiterhin unter 3G für Marktgemeinderäte und Besucher abgehalten. Zusätzlich sollen alle Ratsmitglieder vor den Sitzungen einen Schnelltest durchführen. Auf eine Maske kann künftig verzichtet werden.
Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 15.12.20 beruhte auf einer Information des Staatsministeriums des Inneren. Seither gab es von deren Seite keine erneute Empfehlung/Information.
Aufgrund der sich veränderten Pandemielage gab es von einigen Mitgliedern des Marktgemeinderates den Wunsch auf Anpassung dieser Regelung. 
Insbesondere wurde vor Kurzem die Quarantäneregelungen gelockert. Darüber hinaus stehen weitere Lockerungen seitens der Bundes- und Landesregierung in Aussicht bzw. wurden bereits beschlossen. 
Vor diesem Hintergrund sollte dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses gefolgt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat hebt seinen Beschluss vom 15.12.20 auf. 
Eine Aufgabenübertragung von Marktgemeinderat auf den Ausschuss erfolgt nur noch im Ausnahmefall, bei angespannter pandemischer Lage. Die Entscheidung hierüber erfolgt jeweils möglichst im Einvernehmen mit den Fraktionssprechern und stellvertretenden Bürgermeisterinnen (ggfs. mit Mehrheitsbeschluss). 
Die Sitzungen werden weiterhin unter 3G für Marktgemeinderäte und Besucher abgehalten. Zusätzlich sollen alle Ratsmitglieder vor den Sitzungen einen Schnelltest durchführen. Auf eine Maske kann künftig verzichtet werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat hebt seinen Beschluss vom 15.12.20 auf. 
Eine Aufgabenübertragung von Marktgemeinderat auf den Ausschuss erfolgt nur noch im Ausnahmefall, bei angespannter pandemischer Lage. Die Entscheidung hierüber erfolgt jeweils möglichst im Einvernehmen mit den Fraktionssprechern und stellvertretenden Bürgermeisterinnen (ggfs. mit Mehrheitsbeschluss). 
Die Sitzungen werden weiterhin unter 3G für Marktgemeinderäte und Besucher abgehalten. Zusätzlich sollen alle Ratsmitglieder vor den Sitzungen einen Schnelltest durchführen. Auf eine Maske kann künftig verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Erster Bürgermeister Stanglmaier die Rektorin der Grundschule Altdorf, Frau Renate Schuller. Frau Schuller stellte die Mittelanforderungen der Grundschule Altdorf für das Haushaltsjahr 2022 vor und erläuterte die wichtigsten Positionen. Zu Fragen aus dem Gremium stand sie Rede und Antwort. Die Mittelanforderungsliste war den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Sitzungsladung übermittelt worden.
Die von der Grundschule Altdorf für das Haushaltsjahr 2022 beantragten Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt belaufen sich auf insgesamt 158.164,00 Euro, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 124,9 % bedeutet. Der gegenüber dem Vorjahr signifikant höhere Mittelbedarf resultiert aus Mitteln in Höhe von 89.700,00 Euro, die für Beschaffungen im Rahmen des „DigitalPakt Schule 2019 – 2024“ eingeplant sind.
Der Kämmerer Herr Rauhmeier wies vor dem Hintergrund der laufenden Baumaßnahme Teilneubau und Generalsanierung der Grundschule darauf hin, dass Ausgaben für Einrichtung und Ausstattung wegen des haushaltsrechtlichen Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit grundsätzlich nur getätigt werden dürfen, falls die beschafften Güter auch nach der Sanierung weiterverwendet werden können. Dies gilt insbesondere für die von der Schule beantragte IT- und Medienausstattung, die zudem nur beschafft wird, falls die Beschaffung im Rahmen des „DigitalPakt Schule 2019 – 2024“ tatsächlich förderfähig ist.

Beschlussvorschlag

  1. Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Grundschule Altdorf Kenntnis. Die beantragten Mittel sind – unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen – in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.
  2. Die beantragten Beschaffungen von IT- und Medienausstattung dürfen nur erfolgen, falls die Beschaffung im Rahmen des „DigitalPakt Schulen 2019 – 2024“ tatsächlich förderfähig ist.

Beschluss

  1. Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Grundschule Altdorf Kenntnis. Die beantragten Mittel sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.
  2. Die beantragten Beschaffungen von IT- und Medienausstattung dürfen nur erfolgen, falls die Beschaffung im Rahmen des „DigitalPakt Schulen 2019 – 2024“ tatsächlich förderfähig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Erster Bürgermeister Stanglmaier den Konrektor der Mittelschule Altdorf, Herrn Helmut Neugebauer. Herr Neugebauer stellte die Mittelanforderungen der Mittelschule Altdorf für das Haushaltsjahr 2022 vor und erläuterte die wichtigsten Positionen. Zu Fragen aus dem Gremium stand er Rede und Antwort. Die Mittelanforderungsliste war den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Sitzungsladung übermittelt worden.
Die von der Mittelschule Altdorf für das Haushaltsjahr 2022 beantragten Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt belaufen sich auf insgesamt 93.104,16 Euro, was gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung um 1,9 % bedeutet. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen 58.604,16 Euro, auf den Vermögenshaushalt 34.500,00 Euro.
Die Mittelanforderungen zum Vermögenshaushalt enthalten u.a. einen Betrag von 27.500 Euro für die Ersatzausstattung zweier Computerräume (34 Arbeitsstationen) sowie einen Betrag von 6.000 Euro für die Beschaffung einer CNC-Fräse. Diese beiden Posten sind im Rahmen des „DigitalPakt Schulen 2019 – 2024“ mit bis zu 90 % förderfähig. Wie Herr Neugebauer erläutert, sind diese beiden Beschaffungen jedoch unabhängig von der Förderfähigkeit aufgrund Vorgaben im Lehrplan erforderlich. 

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Mittelschule Altdorf Kenntnis. Die beantragten Mittel sind – unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen – in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Mittelschule Altdorf Kenntnis. Die beantragten Mittel sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Erster Bürgermeister Stanglmaier den federführenden Kommandanten der drei Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Altdorf, Herrn Andreas Klein. Herr Klein stellte die Mittelanforderungen der Feuerwehren Altdorf, Eugenbach und Pfettrach für das Haushaltsjahr 2022 vor und erläuterte die wichtigsten Positionen. Zu Fragen aus dem Gremium stand er Rede und Antwort. Die Mittelanforderungsliste war den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Sitzungsladung übermittelt worden.
Die von den drei Feuerwehren des Marktes Altdorf für das Haushaltsjahr 2022 beantragten Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt belaufen sich (ohne Mittel für notwendige Fahrzeugbeschaffungen) auf insgesamt 175.604,14 Euro, was gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 27 % bedeutet. Der der gegenüber dem Vorjahr signifikant höhere Mittelbedarf ergibt sich durch die vorgeschriebene 20-Jahres-Wartung für die Drehleiter der FF Altdorf samt der in diesem Zusammenhang notwendigen Reparaturen, für die allein 50.000,00 Euro eingeplant werden müssen.
Im Bereich der Fahrzeug(ersatz)beschaffungen müssen für das Haushaltsjahr 2022 Mittel in Höhe von 97.000,00 Euro für die Ersatzbeschaffung des MZF der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf eingeplant werden. 

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Feuerwehren des Marktes Altdorf Kenntnis. Die beantragten Mittel sind – unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen – in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Feuerwehren des Marktes Altdorf Kenntnis. Die beantragten Mittel sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Villa Musica

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Erster Bürgermeister Stanglmaier den musikalischen Leiter der Villa Musica, Herrn Andreas Csok. Herr Csok stellte die Mittelanforderungen der Villa Musica für das Haushaltsjahr 2022 vor und erläuterte die wichtigsten Positionen. Zu Fragen aus dem Gremium stand er Rede und Antwort. Die Mittelanforderungsliste war den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Sitzungsladung übermittelt worden.
Die von der Villa Musica für das Haushaltsjahr 2022 beantragten Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt belaufen sich auf insgesamt 25.288,24 Euro, was gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung um 2,2 % bedeutet. Auf den Verwaltungshaushalt entfallen 21.288,24 Euro, auf den Vermögenshaushalt 4.000,00 Euro.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Villa Musica Kenntnis. Die beantragten Mittel sind – unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen – in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Villa Musica Kenntnis. Die beantragten Mittel sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Haushaltsplanung 2022: Vorstellung der Mittelanforderungen der Bauverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Erstmalig wurden heuer im Vorfeld der Vorberatung des Haushaltsplans 2022 auch die Mittelanforderungen der Bauverwaltung zum Haushalt 2022 separat vorgestellt. Hierzu wurde eine Übersicht als Tischvorlage verteilt.
Der Kämmerer Herr Rauhmeier machte zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zu Aufbau und Inhalt der Liste. Insbesondere ging er darauf ein, dass es sich bei den auf der Mittelanforderungsübersicht dargestellten Beträgen um die Werte handelt, die als Haushaltsansätze 2022 einzuplanen wären. Darin nicht enthalten sind Haushaltsausgabereste aus Vorjahren, die im Haushaltsjahr 2022 als weitere Ausgabeermächtigungen zur Verfügung stehen. Anzumerken ist zudem, dass es sich bei den Beträgen zunächst um Mittelanforderungen handelt; über die endgültigen Haushaltsansätze berät und beschließt der Marktgemeinderat im Zuge der Vorberatung und Verabschiedung des Haushalts 2022.
Sodann erläuterten Herr Rauhmeier und die Bauamtsleiterin Frau Hauser die wichtigsten Positionen und standen zu Fragen aus dem Gremium Rede und Antwort.
Die von der Bauverwaltung für das Haushaltsjahr 2022 beantragten Haushaltsmittel belaufen sich im Verwaltungshaushalt auf 1.603.900,00 Euro und im Vermögenshaushalt auf 7.334.400,00 Euro.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Bauverwaltung Kenntnis. Die beantragten Mittel sind – unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen – in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Bauverwaltung Kenntnis. Die beantragten Mittel sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Beratung über Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer A und B und Entscheidung über weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

1. Ausgangssituation

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Markt Altdorf wurden zuletzt angehoben
  • im Haushaltsjahr 1999 von 275 v.H. auf 300 v.H.
  • im Haushaltsjahr 2005 von 300 v.H. auf 320 v.H.

Während im Zeitraum von 1999 bis 2005 die Hebesätze also innerhalb von sieben Jahren in zwei Schritten um insgesamt 45 Prozentpunkte angehoben worden waren, ist seit nunmehr 16 Jahren keine Anpassung mehr erfolgt. Im gleichen Zeitraum hat sich der Bodenrichtwert im Ortskernbereich von 250 €/m² (2005) auf 600 €/m² (aktuell) jedoch mehr als verdoppelt. 

In seiner Sitzung vom 30.01.2018 hatte der Marktgemeinderat beschlossen, die Entscheidung über die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer zurückzustellen. Der Vorschlag der Verwaltung, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Rahmen des Erlasses der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 auf jeweils 350 v.H. festzusetzen, war abgelehnt worden. 

Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet. Die Neubewertung aller Grundstücke muss demnach spätestens zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Im Rahmen der rechtlichen Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Marktes Altdorf hat das Landratsamt Landshut wiederholt darauf hingewiesen, dass die Hebesätze der Grundsteuer A und B mit 320 v.H. sowohl unter dem Landesdurchschnitt als auch unter dem Durchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Landshut vergleichbarer Einwohnergröße liegen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer Kreditaufnahme unter die Bedingung einer vorherigen Hebesatzerhöhung gestellt werden müsste, da anderenfalls ein Verstoß gegen Art. 62 GO (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) vorläge. Die für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 erteilten Genehmigungen sind insofern vor dem Hintergrund haushaltsrechtlicher Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu sehen.

Die Festsetzung von mindestens dem Landesgrößenklassendurchschnitt entsprechenden Hebesätzen kommt nicht nur bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen zum Tragen, sondern auch bei der Prüfung der Voraussetzungen zum Erhalt bestimmter staatlicher Finanzzuweisungen.

Der gewogene Durchschnittshebesatz für Gemeinden der Größenklasse mit 10.000 bis unter 20.000 Einwohner betrug im Jahr 2020 für die Grundsteuer A 343,0 % und für die Grundsteuer B 342,5 % (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, „Gemeindefinanzen und Realsteuervergleich in Bayern 2020 – Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik“, S. 20 f.)

Ein Vergleich mit den für 2020 und 2021 festgesetzten Hebesätze der Grundsteuer A und B in den 35 Gemeinden des Landkreises Landshut ergibt folgendes Bild:


2020
2021

Grundsteuer A
Grundsteuer B
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Mittelwert
333,57
333,57
334,14
334,14
Median
350,00
350,00
350,00
350,00
Modalwert
350,00
350,00
350,00
350,00

Da der Mittelwert (arithmetisches Mittel) durch „statistische Ausreißer“ stark beeinflusst wird, ist der Median oder Zentralwert, hier der aussagekräftigere Vergleichswert. Aussagekräftig ist in diesem Zusammenhang ferner der Modalwert, also der häufigste vorkommende Wert. In 14 der insgesamt 35 Landkreisgemeinden liegen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B im Jahr 2021 jeweils bei 350 %

Die Stadt Landshut hat in ihrer Haushaltssatzung 2021 den Hebesatz für die Grundsteuer A mit 300 v. H. und für die Grundsteuer B mit 430 v. H. festgesetzt.


2. Finanzielle Auswirkungen auf den Markthaushalt und die Grundstückseigentümer

Die Ist-Einnahmen aus der Grundsteuer betrugen:


2017
2018
2019
2020
2021
Grundsteuer A
38.296,65 €
39.295,67 €
38.604,05 €
40.868,74 €
39.884,55 €
Grundsteuer B
1.199.940,51 €
1.296.846,83 €
1.270.680,15 €
1.298.217,32 €
1.335.530,78 €

Ausgehend von einem gerundeten Mittelwert an Einnahmen bei der Grundsteuer A von 39.000 Euro und bei der Grundsteuer B von 1.300.000 Euro würde sich eine Anhebung der Hebesätze jeweils wie folgt auf den Markthaushalt auswirken:


335 %
340 %
345 %
350 %
355 %
Grundsteuer A
40.828,13 €
41.437,50 €
42.046,86 €
42.656,25 €
43.265,63 €
Mehreinnahme
1.828,13 €
2.437,50 €
3.046,86 €
3.656,25 €
4.265,63 €
Grundsteuer B
1.360.937,50 €
1.381.250,00 €
1.401.562,50 €
1.421.875,00 €
1.442.187,50 €
Mehreinnahme
60.937,50 €
81.250,00 €
101.562,50 €
121.875,00 €
142.187,50 €



Unter Zugrundelegung des derzeitigen Messbetragsvolumens der Grundsteuer B von insgesamt 402.817 Euro bei 4.403 Grundsteuer-Fällen und des sich daraus ergebenden durchschnittlichen Messbetrags von 91,49 Euro würde sich eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf die Grundstückseigentümer durchschnittlich wie folgt auswirken:


335 %
340 %
345 %
350 %
355 %
Mehrbelastung
pro Jahr
13,72 €
18,30 €
22,87 €
27,45 €
32,02 €


3. Fazit

Sowohl für die Genehmigungsfähigkeit von Kreditaufnahmen als auch für die Erlangung bestimmter staatlicher Zuweisungen sind mindestens dem Landesgrößenklassendurchschnitt entsprechende Realsteuerhebesätze von maßgeblicher Bedeutung. Die derzeitigen Grundsteuer-Hebesätze des Marktes Altdorf liegen mit jeweils 320 v.H. unter diesem Wert. Auch im Vergleich mit den anderen 34 Gemeinden des Landkreises Landshut und der Stadt Landshut sind die Hebesätze des Marktes Altdorf unterdurchschnittlich. 

Um nachteilige Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit künftiger Kreditaufnahmen und die Bewilligung von Anträgen auf bestimmte staatliche Finanzzuweisungen zu vermeiden, sind die Hebesätze der Grundsteuer A und B mindestens auf den Landesgrößenklassendurchschnitt anzuheben. Sachgerecht und vorausschauend erscheint dabei eine Orientierung am derzeitigen Niveau der Grundsteuer-Hebesätze im Landkreis Landshut und damit eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A und B auf jeweils 350 v.H.

Die Auswirkungen auf die Grundstückseigentümer sind sowohl in absoluten Beträgen als auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der Bodenpreise in den letzten Jahren und der Tatsache, dass die letzte Anpassung 16 Jahre zurückliegt, nach Auffassung der Finanzverwaltung vertretbar.

Ein weiteres Zuwarten mit der Anhebung bis zum Inkrafttreten der Neuregelung der Grundsteuer ist haushaltswirtschaftlich nicht vertretbar. Unter Zugrundelegung eines sinnvollen Hebesatzes von 350 v. H. entgehen dem Markt Altdorf jährlich Einnahmen von 125.000 Euro – seit 2018 mithin bereits 500.000 Euro. 

Eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A und B zum 01.01.2022 ist daher rechtlich notwendig und haushaltswirtschaftlich geboten. Die Anhebung hat im Rahmen des Erlasses der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zu erfolgen.

Beschlussvorschlag

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sollen im Rahmen des Erlasses der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 auf jeweils 350 v.H. festgesetzt werden.

Beschluss

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sollen im Rahmen des Erlasses der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 auf jeweils 350 v.H. festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 8

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9. Vorstellung der Ergebnisse der Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Altdorf und Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Für die Entwässerungseinrichtung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 KAG). Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG). 
Der Markt hat, um die Gebühren gegebenenfalls rückwirkend zum 01.01.2022 anpassen zu können, am 21.09.2021 einen entsprechenden Beschluss gefasst und die Ankündigung der Satzungsänderung mit rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2022 ortsüblich bekannt gemacht. 
Die im Kalkulationszeitraum voraussichtlich entstehenden Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der Entwässerungseinrichtung werden zunächst auf der Grundlage der Ergebnisse für die Jahre 2017 bis 2020 sowie des vorläufigen Jahresrechnungsergebnisses 2021 und des Investitionsprogramms 2022 bis 2025 ermittelt. Sie wurden für die Folgejahre in Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und BKPV unter Berücksichtigung der zu erwartenden Preisentwicklung sowie der noch zu erstellenden Anlagenteile hochgerechnet oder geschätzt. 
Schmutzwassereinleitung
Nach den vorliegenden Berechnungen ergeben sich für die Einleitung von Schmutzwasser folgende Gebührensätze in €/m³:
2022
2023
2024
2025
1,98
2,01
2,04
2,07

Auf der Grundlage der erwarteten Abwassermengen errechnet sich für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 eine (gleichbleibende) Einleitungsgebühr von 2,03 €/m³ (alt: 1,98 €/m³) für die Einleitung von Schmutzwasser. 


Niederschlagswassereinleitung 
Nach den vorliegenden Berechnungen ergeben sich für die Einleitung von Niederschlagswasser folgende Gebührensätze in €/m³:
2022
2023
2024
2025
0,25
0,25
0,24
0,24

Auf der Grundlage der erwarteten gebührenpflichtigen Flächen errechnet sich im Kalkulationszeitraum ein durchschnittlicher Gebührensatz von 0,24 €/m³ (alt: 0,38€/m³ )für die Einleitung von Niederschlagswasser. 

Beschlussvorschlag

Nach § 10 Abs. 1 beträgt die Schmutzwassergebühr 2,03 € pro Kubikmeter.
Nach § 10 a Abs. 6 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,24 € pro Kubikmeter pro Jahr.

Beschluss

Nach § 10 Abs. 1 beträgt die Schmutzwassergebühr 2,03 € pro Kubikmeter.
Nach § 10 a Abs. 6 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,24 € pro Kubikmeter pro Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS); Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen.
Mit der neuen Kalkulation der Gebühren wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt. 
Der Entwurf für die überarbeitete Satzung mit den neuen Gebühren wurde den Marktgemeinderatsmitglieder mit der Sitzungsladung zugestellt. Die Änderungen sind farbig markiert

Die Gebietsabflussbeiwertkarten wurden in diesem Zusammenhang ebenfalls überarbeitet und aktualisiert. 

Beschlussvorschlag

Die Satzung, datiert vom 22.02.2022, tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.02.2018, in Kraft gesetzt am 01.01.2018, außer Kraft.
Die Gebietsabflussbeiwertkarten (Karten 1 bis 4) in der Änderungsfassung vom 11.11.21 sind Bestandteile der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Altdorf vom 22.02.2022.

Beschluss

Die Satzung, datiert vom 22.02.2022, tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 20.02.2018, in Kraft gesetzt am 01.01.2018, außer Kraft.
Die Gebietsabflussbeiwertkarten (Karten 1 bis 4) in der Änderungsfassung vom 11.11.21 sind Bestandteile der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Altdorf vom 22.02.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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11. Beschluss über den Neuabschluss des Konzessionsvertrages Strom mit der Bayernwerk Netz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Der bislang gültige Strom-Konzessionsvertrag zwischen dem Markt Altdorf und der E.ON Bayern AG läuft zum 30.09.2023 aus. Gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz haben die Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Vertragsende eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dies geschah am 24.09.2021.
Interessierte Unternehmen hatten daraufhin bis zum 31.12.2021 Zeit ihre Interessensbekundung schriftlich beim Markt Altdorf einzureichen (§ 46 Abs. 4 EnWG).   
Außer der Bayernwerk Netz GmbH bewarb sich kein andere Energieversorger.

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister Sebastian Stanglmaier wird ermächtigt den Konzessionsvertrag für das Stromnetz in Altdorf (ausgenommen Altdorf Süd) mit der Bayernwerk Netz GmbH abzuschließen.

Beschluss

Der Bürgermeister Sebastian Stanglmaier wird ermächtigt den Konzessionsvertrag für das Stromnetz in Altdorf (ausgenommen Altdorf Süd) mit der Bayernwerk Netz GmbH abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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12. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö 12

Sachverhalt

In der ersten Februarhälfte fand das erste Treffen der Lenkungsgruppe zum ISEK statt. Dabei wurde der allgemeine Ablauf des Prozesses besprochen. Die Zusammenarbeit stellte sich als sehr konstruktiv dar. Des Weiteren wurde auf die Haushaltsbefragung eingegangen. Dabei werden ca. 10 % der Bevölkerung (ca. 1.200 Personen) Ende März mit einem Fragebogen angeschrieben.
Die Baumaßnahme Grundschule/Bauamt befindet sich im Bereich des Bauamtes in der Schlussphase. In der Grundschule finden derzeit v.a. Trockenbau-, Elektro- und Lüftungseinbauarbeiten statt. Der Aufzug für die Grundschule wird eingebaut und im Treppenhaus mit dem Bodenbelag begonnen.
Für den Bedarf an Klassenräumen nach dem Umzug in den Neubauteil wurde festgestellt, dass alle Fachräume erst einmal als Klassenzimmer benutzt werden müssen. Dazu gehören auch die zwei Musikräume, Lernwerkstatt, MINT, EDV-Raum und der Werkraum der Mittelschule. Die Möblierung wurde entsprechend bestellt.
Die Horträume werden erst nach Abschluss der Maßnahme bezogen. Im Übergang wird ein Teil voraussichtlich für die Mittagsbetreuung genutzt werden. 

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13. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö 13

Sachverhalt

Herr Hierbeck:
Herr Hierbeck informierte das Gremium darüber, dass es nach wie vor keine Bewerber für den Vorsitz der DJK Altdorf gibt und dies den Verein in große Schwierigkeiten bringen wird. Für die am 03.04.2022 stattfindende Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen geht Herr Hierbeck davon aus, dass mangels Bewerbern kein neuer Vorstand gewählt werden kann. Herr Hierbeck rief die Mitglieder des Gremiums auf, sich als Bewerber zur Verfügung zu stellen. 

Herr Schandl:
Herr Schandl erkundigte sich, ob es möglich wäre, bei den neuen Glascontainern am Wertstoffhof eine kleine Abstellmöglichkeit zu schaffen. 
Bürgermeister Stanglmaier sagte zu, dies zu veranlassen.

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14. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 24. Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö 14
Datenstand vom 24.02.2022 14:42 Uhr