Datum: 29.03.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Ausbau des Dachgeschosses zur weiteren Wohneinheit; Im Kleinfeld 17
3 Anbau eines Wintergartens; Bernsteinstr. 81
4 Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines 2-geschossigen Einfamilienhauses mit teilweise eingegrabenem Untergeschoss und Carport; Am Abensberg 32a
5 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung Holzlager/Gartenhaus; Anglerweg 4
6 Antrag auf isolierte Befreiung; Erneuerung Zaun; Hechtweg 20
7 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
8 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für das Grundstück Schlesierstr. 17
9 Informationen der Verwaltung
10 Anfragen der Ausschussmitglieder
11 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö 1
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2. Ausbau des Dachgeschosses zur weiteren Wohneinheit; Im Kleinfeld 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bebauungsplan: Kleinfeld Überarbeitung

Im Dachgeschoss des Hauses soll eine 3-Zimmer-Wohnung eingebaut werden. An der Kubatur des Gebäudes wird nichts verändert. Es sollen 6 Dachflächenfenster eingebaut werden. Im Süden soll ein Balkon mit einer Fläche von 8 m² angebaut werden.

Die Doppelgarage enthält jeweils den erforderlichen Stellplatz für die Wohneinheit im EG und im OG. Die zwei weiteren Stellplätze für die Wohnung im DG sind ebenfalls nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Die Stellplätze werden außerhalb der Baugrenze errichtet
  • Im Bebauungsplan sind 2 Wohneinheiten festgesetzt, hier wird eine dritte Wohneinheit beantragt.

Stellungnahme der Verwaltung:
In diesem Bereich wurden in der Vergangenheit des Öfteren Nachverdichtungen in diesem Ausmaß das gemeindliche Einvernehmen erteilt. So z.B. im Hechtweg oder im Forellenweg. Alle Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. Nach Ansicht der Verwaltung kann ohne Bedenken das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
 

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Anbau eines Wintergartens; Bernsteinstr. 81

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung

Westlich angrenzend an die Hausmauer soll der vorhandene Balkon zu einem Wintergarten mit direktem Zugang über eine Treppe zum Garten umgebaut werden. Die Wandhöhe des Wintergartens beträgt am höchsten Punkt 2,50 m. Es handelt sich um Hochparterre, wodurch das natürliche Gelände (der Garten) 1,20 m tiefer liegt. Vom geplanten Wintergarten soll eine Treppe die Verbindung zum Garten schaffen.

Nachbarunterschriften sind zum Teil vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Im Bebauungsplan ist ein Satteldach/Krüppelwalmdach festgesetzt; hier wird ein Pultdach beantragt
  • Als Dachneigung sind 28-43° festgesetzt, hier werden 5° beantragt

Stellungnahme der Verwaltung:
Um den Wintergarten wie geplant zu erbauen, sind die Abweichungen vom Bebauungsplan nachvollziehbar und unumgänglich. Nach Ansicht der Verwaltung kann ohne Bedenken das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines 2-geschossigen Einfamilienhauses mit teilweise eingegrabenem Untergeschoss und Carport; Am Abensberg 32a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Abensberg Überarbeitung Deckblatt 1

Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.03.2022 wird verwiesen. Dort wurde dieser Tagesordnungspunkt aufgrund eines Hinweises aus dem Gremium von der Tagesordnung genommen.

Zur Vorgeschichte:
Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 wird verwiesen. Damals wurden für die Grundstücke Am Abensberg 32a bis 32c je ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage beantragt. Diese Baukörper entsprachen dem Bebauungsplan und wurden somit von der Genehmigung freigestellt.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.02.2021 wurde das Gremium darüber informiert, dass für das Grundstück Am Abensberg 32a ein Tekturplan eingegangen ist. Für die Baustelle wurde damals ein Baustopp erlassen, danach hat der Käufer das Bauvorhaben selbst in die Hand genommen (vorher: Schlüsselfertig vom Bauträger). 
Nach mehreren Gutachten haben die Eigentümer beschlossen, aufgrund der gravierenden Mängel das bereits errichtete Haus abzureißen und einen neuen Bauantrag einzureichen. Dieser liegt der Verwaltung nun vor.

Das Wohngebäude soll die Baugrenze ausnutzen und soll eine Länge von 14,00 m und eine Breite von 9,57 m erhalten. Von der Straßenseite sind zwei Vollgeschosse ersichtlich. Die bergseitige Wandhöhe soll 5,71 m betragen. Talseitig ist das Untergeschoss, das Erdgeschoss und das Dachgeschoss zu sehen, wobei das Dachgeschoss an der Nordseite um 3,30 m zurückspringen soll, diese Fläche soll als Dachterrasse genutzt werden. Die Talseitige Wandhöhe soll 6,00 m betragen. Als Dachform soll ein Satteldach mit einer Neigung von 36° errichtet werden. An die westliche Hauswand soll ein Carport mit einer Länge von 7,42 m und einer Breite von 6,34 m angrenzen. Die Wandhöhe vom Carport soll 2,30 m betragen und ein Flachdach erhalten.

Im Carport sollen 2 Autos Platz finden, somit sind ausreichend Stellplätze nachgewiesen. 

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Wandhöhe Bergseite 5,00 m; hier werden 5,71 m beantragt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach der Marktgemeinderatssitzung am 15.03.2022 wurde die erste Planung von den Bauherren angepasst und ein neuer Plan eingereicht.
Die vorgesehene Erhöhung der bergseitigen Wandhöhe ergibt sich aus der Planung des Dachgeschosses. Um dieses voll zu nutzen soll diese Wandhöhe um 71 cm erhöht werden.
Nach einem Telefonat mit der Planerin wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass ohne die Wanderhöhung an der Bergseite die Rollladen Kästen und der Dachaufbau nicht mehr untergebracht werden können.
Alternativ kann man die Dachneigung nochmals erhöhen (laut Bebauungsplan Dachneigung bis 43° möglich) und somit die Firsthöhe um ca. einen Meter bis 1,50 m erhöhen, was nach Ansicht der Verwaltung eindeutig die schlechtere Variante für die Unterlieger darstellen würde.
Nachdem die Unterlagen zum damaligen Bauleitplanverfahren durchgesehen wurden, wurde deutlich, dass der damalige Streitpunkt nicht die Verschattung darstellte, sondern die massive Ansicht von der Waldstraße (Talseite) aus. Ursprünglich war, wie im Ursprungsbebauungsplan „Abensberg Überarbeitung“ talseitig eine Wandhöhe von 7,50 m vorgesehen. Nach mehreren Informationsabenden mit den Nachbarn wurde sich auf eine Wandhöhe talseitig von 6,00 m geeinigt.
Die erste Planung mit einer Wandhöhe von 6,33 m talseitig und 5,50 m bergseitig wies eine Firsthöhe von 7,30 m auf.
Bei den Umplanungen erhöht sich nun, bei einer talseitigen Wandhöhe von 6,00 m und einer bergseitigen Wandhöhe von 5,71 m, die Firsthöhe auf 7,94 m. Sollte von dem Gremium auf die Einhaltung der vorgegebenen bergseitigen Wandhöhe von 5,00 m bestanden werden, wird die Planerin die Dachneigung voll ausnutzen und die Firsthöhe erhöht sich erneut auf 9 m bis 9,50 m.
Nach Ansicht der Verwaltung wäre eine Erhöhung der Dachneigung und somit der Firsthöhe nicht zielführend. Zwar würde dann die Wandhöhe bergseitig eingehalten werden, allerdings wirkt dann das steile Dach sehr massiv und kann optisch zur Wandhöhe hinzugerechnet werden (allerdings rechtlich nicht).
Die Verwaltung vertritt die Meinung, dass diesem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Bei erneuten Umplanungen wäre die entstehende Firsthöhe zwar zulässig durch den Bebauungsplan, würde allerdings von der Verschattung eine Schlechterstellung der unterliegenden Grundstücke darstellen.    

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung Holzlager/Gartenhaus; Anglerweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Kleinfeld Überarbeitung

An der südöstlichen Grundstücksgrenze soll eine Art Gartenhaus, zum Lagern von Holz errichtet werden. Der Baukörper soll nach vorne offen sein. Die Breite soll 1,80 m und die Länge 5,00 m betragen. Die Wandhöhe ist mit 2,70 m am höchsten Punkt angegeben. Das Dach soll als Pultdach mit einer Neigung von 10° ausgeführt werden. Das Niederschlagswasser wird in einer Regentonne aufgefangen.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Der Baukörper wird komplett außerhalb der Baugrenze 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Vorgaben des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO sind eingehalten. Eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange ist nicht erkennbar. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf isolierte Befreiung; Erneuerung Zaun; Hechtweg 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bebauungsplan: Kleinfeld Überarbeitung

An der östlichen Grundstücksgrenze soll die bestehende Einfriedung zur Hauptstraße (Maschendraht mit Hecke) durch eine neue Zaunanlage ersetzt werden.
Gewünscht ist ein Zaun aus Lärchenholzbretter mit querer Lattung. Die einzelnen Zaunfelder sollen mit Eisenpfeiler in Anthrazit voneinander getrennt werden.

Die Unterschrift des südlich angrenzenden Nachbarn (158/2) ist vorhanden. 

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Gemäß Bebauungsplan ist straßenseitig eine Zaunhöhe von max. 1,00 m zulässig, hier werden 2,00 m beantragt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gegenüber befindet sich das „neue“ Römerfeld. Bei der damaligen Bauleitplanung war gefordert, dass ein Lärmschutz von der Hauptstraße her eingehalten wird. Der beantragte Zaun für den Hechtweg 20 zur Hauptstraße soll ebenfalls neben dem Sichtschutz von der höher liegenden Straße auch dem Lärmschutz dienen. Die Vorgabe von 2 m Höhe des Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) BayBO zur Verfahrensfreiheit von Einfriedungen ist eingehalten. Die Verwaltung sieht hier durchaus, alleine aus dem Grund der damaligen Bauleitplanung gegenüber, eine Befreiung vom Bebauungsplan gerechtfertigt. Dem Antrag sollte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Umnutzung einer Büroeinheit zur Wohnung; Schlesierstr. 1
Bebauungsplan: Rossweide ÜA II Teilbereich WA        
Die ehemalige Büroeinheit, zuletzt genutzt als Ergotherapie, soll zu einer Wohnung umgenutzt werden. Laut Bebauungsplan sind 8 Wohneinheiten zulässig, derzeit sind 6 Wohnungen und 2 Büroeinheiten in dem Gebäudekomplex vorhanden. Der Antrag auf Nutzungsänderung konnte somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Antrag auf isolierte Befreiung; Sichtschutzzaun; Dekan-Wagner-Str. 18
Planbereich: Innenbereich
An der westlichen Grundstücksgrenze wird ein Sichtschutzzaun ab dem bestehenden Nebengebäude des Nachbarn errichtet. Der Zaun wird aus Lärchen-Holzbrettern errichtet und wird 2 m hoch. Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO sind Sichtschutzzäune bis zu 2 m verfahrensfrei. Eine isolierte Befreiung von der Einfriedungssatzung des Marktes Altdorf ist aufgrund der Höhe erforderlich. Einschränkungen für den Markt Altdorf sind nicht ersichtlich. Die Befreiung von der Einfriedungssatzung wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt, da das Vorhaben nach Art. 57 BayBO grundsätzlich Verfahrensfrei ist.

Antrag auf isolierte Befreiung; Anlegen eines Stellplatzes; Moosstr. 13
Bebauungsplan: Moosweide ÜA
Im südwestlichen Grundstückseck wird ein Stellplatz für ein zweites Auto angelegt. Ein Antrag auf isolierte Befreiung war notwendig, da im Bebauungsplan an dieser Stelle kein Stellplatz vorgesehen war. Die Gehwegabsenkung wird im Zuge der Erstellung des Fußgängerüberweges von der ausführenden Firma vollzogen, die Kosten werden an den Grundstückseigentümer weiterverrechnet. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b) BayBO sind nicht überdachte Stellplätze bis zu 300 m² verfahrensfrei, die betroffenen Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt.

Errichtung einer Dachgaube bei bestehender Doppelhaushälfte; Hechtweg 24
Bebauungsplan: Kleinfeld Überarbeitung
Die geplante Dachgaube wird im Osten des Gebäudes errichtet. Diese erweitert den Wohnraum eines Kinderzimmers und des Bads. Laut Bebauungsplan sind Dachgauben ab einer Dachneigung von 32° zulässig. Die betroffene Doppelhaushälfte hat eine Dachneigung von 38°, somit handelt es sich bei der beantragten Dachgaube um einen sogenannten Genehmigungsfreisteller. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für das Grundstück Schlesierstr. 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.02.2022 hat der Grundstückseigentümer sich an die Verwaltung gewandt und darum gebeten, das Baurecht für das Grundstück, Schlesierstr. 17, zu ändern. Ein Bauantrag für die weitere Bebauung des Grundstücks mit einem Einfamilienhaus wurde bereits am 14.09.2021 (TOP 5) durch den Bau- und Umweltausschuss positiv verabschiedet. Das Landratsamt Landshut fordert allerdings ein Bauleitplanverfahren, da für eine weitere Bebauung kein Baufenster vorhanden ist.

Bei dem aktuell gültigen Bebauungsplan ist ein Einzelhaus oder ein Doppelhaus mit I+D vorgesehen. Für ein Einzelhaus ist eine Grundstücksfläche von 450 m² erforderlich. An Wohneinheiten sind derzeit 2 auf diesem Grundstück zulässig.

Das Grundstück befindet sich im Allgemeinen Wohngebiet. Die Grundstücksgröße beläuft sich auf 1.010 m². Durch die Bauleitplanung soll im hinteren Bereich des Grundstücks ein Baufenster für ein Einfamilienhaus geschaffen werden. Die Grundstücksgröße lässt eine weitere Bebauung mit einem Einfamilienhaus durchaus zu. Es ist damit zu rechnen, dass bei einem Bauleitplanverfahren Stellungnahmen der östlich angrenzenden Nachbarn eingehen werden, diese sollten keine Hindernisse für eine Bauleitplanung darstellen. Bereits beim Bauantrag hat die Verwaltung ein Schreiben der Nachbarn erreicht. Das Grundstück liegt im Überschwemmungsbereich. Die wasserrechtlichen Begebenheiten wurden bereits im Januar 2022 zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt besprochen.

Beschlussvorschlag

Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö 9

Sachverhalt

Die Bauarbeiten am Neubau des Bauamtes und der Grundschule sind weiterhin im Zeitplan. Im Bauamtsgebäude fehlt lediglich noch die Möblierung. Die Arbeiten an den Außenanlagen beginnen Anfang April. Der Bezug des Bauamtsgebäudes ist für die erste Junihälfte terminiert. Für den Marktgemeinderat wird nach dem Bezug eine Besichtigungsmöglichkeit angeboten.

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10. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö 10

Sachverhalt

Herr Frank erkundigte sich, ob die Firma Fahrner bereits im Markt Altdorf tätig ist.

Dies wurde bejaht, das Lager wurde erstmals auf dem Bauhofgelände errichtet. Die ersten Baustellen wurden begonnen.

Herr Frank teilte mit, dass in der Talstraße vermehrt öffentliche Mülleimer für die Hausmüllentsorgung genutzt werden, vielleicht könnte man wieder einmal einen Hinweis ins Infoblatt mit aufnehmen.

Bürgermeister Stanglmaier führte aus, dass dies leider nicht nur in der Talstraße zu beobachten ist, zweifelte aber an, dass ein Hinweis im Infoblatt zum Erfolg führt.

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11. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2022 ö 11
Datenstand vom 31.03.2022 16:21 Uhr