Datum: 10.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung zur Erweiterung der bestehenden PV-Anlage auf den Fl. Nrn. 1687 und 1688 Gemarkung Eugenbach (Brunnau)
3 Antrag auf Änderung der Bauleitplanung zur Errichtung von PV-Anlagen auf den Fl. Nrn. 228 Tfl., 345 und 354/1 Gemarkung Altdorf
4 VHS Altdorf im Verbund VHS Landshuter Land - Gebührenanpassung und Umsatzsteuer
5 Entscheidung über den Antrag der DJK Altdorf auf Erlass der Nutzungsgebühren für den Ziegeleistadl
6 Entscheidung über den Nachtrag Gewerk Freianlagen zur Trockenlegung der Tiefgarage
7 Informationen der Verwaltung
8 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
9 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö 1
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2. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung zur Erweiterung der bestehenden PV-Anlage auf den Fl. Nrn. 1687 und 1688 Gemarkung Eugenbach (Brunnau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Auf die Marktgemeinderatssitzung am 21.09.2021 wird Bezug genommen.
Mit Schreiben vom 26.01.22 beantragt der Antragssteller eine Bauleitplanung für die Erweiterung der bestehenden Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurnummern 1687 und 1688 Gemarkung Eugenbach an der Weiherbachstraße (Gesamtfläche 3,9 ha).
Zur fachlichen Stellungnahme wurde die Anfrage an das Büro Linke/Kerling Landschaftsarchitekten weitergeleitet. Die Ausführungen wurden mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt. 
Folgende Kriterien, sprechen für den Standort:
• 3,2 h der Fläche befinden sind innerhalb des 200 m Puffers zur südlich gelegenen Bahnlinie 
•es wird direkt an die bestehende Freiflächen-PV-Anlage angeschlossen
•der Bereich befindet sich außerhalb von Bereichen, die durch den Regionalplan eine bestimmte Zweckbindung erfahren.
•es befinden sich keine Biotope innerhalb der Fläche oder angrenzend.

Kriterien, die gegen den Standort sprechen bzw. nochmals im Detail zu prüfen sind:
•die Grünlandzahlen sind auf der gesamten Fläche überdurchschnittlich hoch
•relativ geringer Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung (ca 80 m)
•Lage innerhalb eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes und einer Hochwassergefahrenfläche (Zulässigkeit der Bauleitplanung ist grundsätzlich zu klären)
•durch den Anbau an eine bestehende PV-Anlage entsteht eine großflächige technische Infrastruktur mit einer gewissen Beeinträchtigung des Landschaftsbilds 
•die Fläche besitzt eine hohe Ferneinsehbarkeit (Blick von der Eugenbacher Kirche auf ein „Meer“ von Solaranlagen)
Stellungnahme der Verwaltung:
Hauptproblem dieser Fläche wird der vorläufig gesicherte Überschwemmungsbereich sein. Gemäß 78 WHG ist die Ausweisung von Baugebieten in festgesetzten Überschwemmungsgebiet nicht möglich. Vom Gesetz wird nicht unterschieden, ob die Verdrängungsfläche durch Gebäude oder aufgeständerte PV-Elemente (mit Durchflussmöglichkeit) belegt wird. Es gibt Ausnahmetatbestände dazu, wie in Abs. 1 Ziff 5 wenn „die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird“.
Da es dem Antragsteller, trotz mehrmaliger Versuche, bisher nicht möglich war mit dem Wasserwirtschaftsamt eine Klärung herbeizuführen muss dieser Punkt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens abgearbeitet werden.
Aufgrund der Ortsrandlage der Fläche werden hier weitere Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Da diese Gründe bereits bei der Ausweisung der bestehenden PV-Anlage gering gewichtet wurden, sieht sie die Verwaltung als weniger relevant an.
Für eine Überplanung der Fläche steht, dass die Erschließung nachhaltiger Energiequellen nicht rasch genug vorangetrieben werden kann.

Beschlussvorschlag

Für die Flurnummern 1687 und 1688 Gemarkung Eugenbach kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Mit dem Antragsteller kann ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abgeschlossen werden.

Beschluss

Für die Flurnummern 1687 und 1688 Gemarkung Eugenbach kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Mit dem Antragsteller kann ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Änderung der Bauleitplanung zur Errichtung von PV-Anlagen auf den Fl. Nrn. 228 Tfl., 345 und 354/1 Gemarkung Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Auf die Marktgemeinderatssitzung am 21.09.2021 wird Bezug genommen.
Mit Schreiben vom 31.05.21 beantragt der Antragssteller eine Bauleitplanung für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Fl.Nrn. 228 Tfl, 345 und 354/1, Gemarkung Altdorf an der Weiherbachstraße (Gesamtfläche 8,4 ha).
Zur fachlichen Stellungnahme wurde die Anfrage an das Büro Linke/Kerling Landschaftsarchitekten weitergeleitet. Die Ausführungen wurden mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt. 
Folgende Kriterien, sprechen für den Standort:
• Lage an der Autobahn (vorbelasteter Raum A 92 in bis 200 m Entfernung)
• südexponierter Hangbereich (günstige Exposition)
• im Süden Acker angrenzend, landwirtschaftliche Nutzflächen im Osten
• abgerückt von Siedlungsgebieten (ca. 250 m Abstand Richtung Norden
• außerhalb regionalplanerischer Vorgaben
• Anmerkung des Antragstellers: die Fläche der Fl.Nr. 345 wurde im Zuge des Baus der Nordumfahrung um ca. 1 bis 3 m aufgefüllt.
Kriterien, die gegen den Standort sprechen:
• Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aufgrund der Großflächigkeit (i.d.R. eingezäunter Bereich – keine Durchlässigkeit)
• Gstaudach im Norden (Ausflugsziel), jedoch mit über 250 m Abstand vertretbar
• Ackerzahlen überdurchschnittlich hoch auf etwa 50 % der Fläche; (FlNr. 228 Tfl. 10%, FlNr. 345 50% , FlNr. 354/1  90%), auf der Fl.Nr.354/1 wäre vom Antragsteller eine Agri-PV-Anlage geplant
• Einsehbarkeit von der A 92, voraussichtlich Blendgutachten erforderlich, v.a. auch bei geplanter höherer Agri-PV-Anlage
• amtlich kartierte Biotope in unmittelbarer Nähe, v.a. Hecken, Gebüsche und Feldgehölze.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei den Flächen handelt es sich teilweise um hochwertiges Ackerland. Nach Willen des Antragstellers soll dieses teilweise weiter nutzbar sein. Aufgrund der Flächengröße sollte geprüft werden, ob mit einer Aufteilung der Fläche in einzelne Quartiere sowohl die Durchlässigkeit für Wild verbessert werden, als auch im Rahmen einer gewissen Geländemodellierung Verbesserung für wildabfließendes Regenwasser erreicht werden.
Die Notwendigkeit eines Blendschutzgutachtens ist richtig, kann aber nur bedingt als negatives Kriterium gewertet werden, da mit diesem Gutachten Probleme für den Verkehr auf der Autobahn im Rahmen des Verfahrens ausgeschlossen werden könne.

Beschlussvorschlag

Für die Flurnummern 228 Tfl. und 345 Gemarkung Altdorf kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Auf der Teilfläche 228 ist eine Agri-PV-Anlage vorzusehen. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abzuschließen.
Aufgrund der hohen Bonität und der landschaftsprägenden Örtlichkeit wird eine Bauleitplanung für das Flurstück 354/1 nicht gewünscht.

Beschluss

Für die Flurnummern 228 Tfl. und 345 Gemarkung Altdorf kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Auf der Teilfläche 228 ist eine Agri-PV-Anlage vorzusehen. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abzuschließen.
Aufgrund der hohen Bonität und der landschaftsprägenden Örtlichkeit wird eine Bauleitplanung für das Flurstück 354/1 nicht gewünscht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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4. VHS Altdorf im Verbund VHS Landshuter Land - Gebührenanpassung und Umsatzsteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die VHS Altdorf ist seit 2018 Teil des Verbundes VHS Landshuter Land mit den Kommunen Ergolding, Essenbach und Furth. In den Verträgen bei Gründung wurde vereinbart, die Gebühren anhand einer Mindestteilnehmerzahl zu kalkulieren. Es wurde festgelegt, dass das Honorar der Lehrkraft als Mindestziel gedeckt sein muss und dazu 6 Teilnehmer erforderlich sind. Ein Teil der fixen Kosten wurde dann mit der 7. bzw. jeder weiteren teilnehmenden Person gedeckt.
Bei dem bisherigen Berechnungsschema gaben die Anzahl der Teilnehmer die Beträge zur Deckung der Honorare bzw. gegebenenfalls noch Fixkosten vor. So war es auch möglich, dass der gleiche Kurs in den einzelnen Volkshochschulen zu einem anderen Preis angeboten wurde. Dies soll mit der neuen Kalkulation, die auf Deckungsgraden beruht, ab September 2022 geändert werden. 
Die Preise der einzelnen Volkshochschulen sollen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden und somit für Teilnehmer verständlicher gemacht werden. Zudem soll nun auch mehr Fokus auf die Deckung der Fixkosten, wie Raummiete, Personalkosten, Werbung (Öffentlichkeits-/Pressearbeit), Versicherung, Gema, usw. gelegt werden. Auch die Zuschüsse des Erwachsenenbildungsfördergesetzes sollen in die Kursgebühr mit einfließen. So entsteht eine klare Gebühr, die zu jedem Semesterende anhand des Deckungsgrades ausgewertet werden kann.
Da die Kursgebühren in den Volkshochschulen vereinheitlicht werden sollen, wurden die Fixkosten für die Kalkulation der Gebühren anhand einer Mischkalkulation basierend auf dem Zuschussantrag von 2019 ermittelt.
Die Gebührensteigerung je nach Themenbereich schwankt von 2,00 € bis 10,00 €. Abhängig von der Erfahrung des Kursleiters und dessen Honorar. 




Beispielhafter Gebührenvergleich aus verschiedenen Programmbereichen:

Gebühr netto


Kurs

Aktuell
ab September
Differenz
Yoga
80,00 €
85,00 € 
5,00 €

Vortrag Gesellschaft
10,00 €
12,00 €
2,00 €

Sprachkurs
65,00 €
70,00 €
5,00 €

Vortrag Gesundheit

10,00 €
12,00 €
2,00 €
Kochkurs

20,00 €
24,00 €
4,00 €
EDV

78,00 € 
82,00 €
4,00 €

Ein weiterer Faktor für die Gebühren ist die Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer für Kommunen wird ab 2023 von Grund auf umgestellt. Die VHS Altdorf war bereits ein Betrieb gewerblicher Art und damit auch bisher schon bei einzelnen Kursen von der Umsatzsteuer betroffen. Bisher hat die Kommune die Umsatzsteuer nicht auf die Teilnehmer umgelegt. Dies soll sich ab 2023 ändern. Für das Herbst-Programm lässt sich dies zeitlich nicht mehr umsetzen. Welche Kurse der Umsatzsteuer unterliegen, muss laufend geprüft werden. Die Gebühren, die anhand des obigen Schemas kalkuliert werden, stellen dann in diesen Fällen Netto-Gebühren dar. Bei ungeraden Brutto-Beträgen erfolgt eine Auf- bzw. Abrundung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Kursgebühren der VHS Altdorf anhand des Schemas sowie den gewünschten Deckungsbeitragssätzen je Programmbereich der VHS Landshuter Land berechnet werden. Die Berechnung soll für die Kurse ab September 2022 gelten.
Der damit verbundenen Änderung der geltenden Gebührenordnung für die Volkshochschule Landshuter Land wird entsprechend zugestimmt.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat, die Umsatzsteuer der betroffenen Kurse ab 2023 an die Teilnehmer weiterzugeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Kursgebühren der VHS Altdorf anhand des Schemas sowie den gewünschten Deckungsbeitragssätzen je Programmbereich der VHS Landshuter Land berechnet werden. Die Berechnung soll für die Kurse ab September 2022 gelten.
Der damit verbundenen Änderung der geltenden Gebührenordnung für die Volkshochschule Landshuter Land wird entsprechend zugestimmt.
Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat, die Umsatzsteuer der betroffenen Kurse ab 2023 an die Teilnehmer weiterzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Entscheidung über den Antrag der DJK Altdorf auf Erlass der Nutzungsgebühren für den Ziegeleistadl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Am 02. April 2022 wurde dem Verein DJK e. V. Abteilung Kindernarrhalla der Ziegeleistadl zur Veranstaltung des Kinderfaschings und der anschließenden Spritzenparty vermietet. Als Nutzungsentgelt wurden 275,00 Euro vereinbart.
Mit Schreiben vom 19. April 2022  beantragten die Mitglieder der Abteilungsleitung den Erlass der vereinbarten Nutzungsgebühren, da der gesamte Erlös der Veranstaltung  für einen wohltätigen Zweck verwendet wird.

Beschlussvorschlag

Die Nutzungsgebühren in Höhe von 275,00 Euro werden erlassen.

Beschluss

Die Nutzungsgebühren in Höhe von 275,00 Euro werden erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Entscheidung über den Nachtrag Gewerk Freianlagen zur Trockenlegung der Tiefgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Während der laufenden Baumaßnahme wurden Wasserschäden im Kellerbereich des Rathauses an der Kante zur Tiefgarage festgestellt.
In diesem Bereich wurde bereits vor Jahren versucht das Regenwasser vom Gebäude wegzulenken, allerdings mit geringem Erfolg, wie die über lange Jahre entstandenen Schäden aufzeigen.
Im Zuge des Arbeitsbeginns bei den Freianlagen sollte dieser Bereich aufgedeckt und untersucht werden. Leider zeigte sich hier keine genaue Stelle, wo der Wassereintritt stattfindet. Es kann nur vermutet werden, dass Dehnfugen dafür verantwortlich sind.
Um die Angelegenheit langfristig zu bereinigen wurden von den Planungsbüros folgende Lösung entwickelt:
Der Boden der Tiefgarage wird freigelegt und mit einem komplett neuen Aufbau, welcher den aktuellen Empfehlungen für befestigte Flächen auf Bauwerken entspricht versehen. Durch eine Dränmatte auf der TG-Decke wird das Wasser gezielt abgeleitet und das darüber aufgebrachte, filterstabile Kiesmaterial ermöglicht eine bessere Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers. 
Die Tatsache, dass ein Gefälle vorhanden ist und der verwendete Kies im Bestand dennoch überdurchschnittlich nass vorgefunden wurde, bestätigt die sehr bindige und „wasserziehende“ Eigenschaft der vorhandenen Tragschicht. Dies wiederum bekräftigt den Austausch und den neuen technischen Aufbau, um die Vernässung der TG-Decke zu verringern. 
Von der Firma Kopp wurde nun das Nachtragsangebot vorgelegt, welches die kompletten Arbeiten an der TG umfasst. Hierbei wurden folgende Leistungen aufgenommen: 
  • Abräumen und entsorgen der vorhandenen, durchnässten und somit ungeeigneten Tragschicht
  • Reinigung der Oberfläche (besenrein) 
  • neuer technischer Aufbau für unterbaute Flächen mit Dränmatte (Wasserableitung) und geeignetem, filterstabilen Kies-Material (verringerte Wasserhaltung, bessere Sickerfähigkeit)
  • Herstellen einer neuen Dränleitung zur Wasserabführung entlang der TG-Kante, inkl. Aushub und Verfüllung mit Rollkies
  • Abbruch des vorhandenen, alten Sickerschachtes der ehem. Dränleitungen (Standort ungünstig im Bereich der künftigen Rampe zur Grundschule)
  • Neubau eines Absetzschachtes zur Aufnahme des Sickerwassers der neuen Dränmatte und -Leitung, einschl. Anbindung an das Regenrohrnetz
  • Erfassung der bisher angefallenen Regiestunden für das punktuelle Freilegen der TG-Decke/Dränleitung usw.

Im Weiteren wird entlang der TG-Kante eine neue Dränleitung zur Aufnahme des anfallenden Sickerwassers der Dränmatten eingebaut. Diese war bisher schon vorhanden, ist aufgrund der Freilegungs- und Tiefbauarbeiten aber an mehreren Stellen beschädigt bzw. defekt.  Die neue Leitung wird in einen neu herzustellenden Absetzschacht eingeführt. Der bisherige Absetz-/Sickerschacht kann nicht weiterverwendet werden, da dieser im Baubereich der geplanten Rampe in die Grundschule liegt. Der Schacht war aus keinem der Bestandspläne ersichtlich und war ebenso HLS nicht bekannt. Zudem lag er um mind. 0,5 m überfüllt neben dem Wurzelstock eines ehemaligen Baums im Rathausinnenhof. 
Das Nachtragsangebot beläuft sich auf brutto 22.600 €
Nach Überprüfung des Angebots durch das Planungsbüro EGL ist festzuhalten, dass sich die Preisgestaltung des Nachtragsangebots weitestgehend an den bisherigen Preisen aus dem Hauptauftrag orientiert, aber an die Gegebenheit der Arbeiten auf der TG-Decke bzw. an der TG-Kante angepasst wurde. Die Preiszuschläge für die Arbeiten auf der TG befinden sich in einem angemessenen und vergleichbaren Rahmen, im Durchschnitt ca. 1,00 bis 3,00 € mehr je m2 bzw. m3. 
Einzig ein sehr kostspieliger Faktor stellt die Herstellung der neuen Tragschicht mit entsprechend geeignetem Material dar. Hierzu ist zu sagen, dass die Anforderungen an Tragschichtmaterialien im technischen Aufbau auf TG-Decken sehr hoch ist. In diesem Fall muss neben einer funktionierenden Versickerung auch die Stabilität bei einer relativ geringen Schichtstärke erzielt werden. 
Die genaue Überprüfung der Einzelpreise erfolgt noch zeitnah, sobald die Einheitspreisaufgliederung vorliegt. Die Gesamtsumme ist aus Sicht von EGL aber als angemessen und plausibel einzustufen. 
Die angebotene Gesamtsumme beinhaltet sämtliche bisher angefallenen Nebenarbeiten in Zusammenhang mit der TG und im Anschluss die komplette Herstellung des neuen Aufbaus. Somit muss nicht mit unvorhergesehenen bzw. undefinierten Massenmehrungen im Hauptauftrag gerechnet werden.  
Für die Bauzeit wurde durch Fa. Kopp eine erste Prognose abgegeben, mit welcher zusätzlichen Zeitspanne maximal gerechnet werden muss. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten zusätzlich max. 15 Werktage Zeit in Anspruch nehmen. Diese Aussage beinhaltet aktuell einen Puffer für unklare Lieferzeiten. Die Arbeiten an sich umfassen einen Aufwand von 4-5 Tagen. Die restliche Dauer geht zu Lasten der Lieferzeiten, insbesondere die der Dränmatten. 
 

Beschlussvorschlag

Dem Nachtrag zur Neuaufbau der Drainage und Tragschicht auf der Tiefgarage wird zugestimmt.  Aufgrund der späteren Aufnahme der Arbeit durch die Firma Kopp kann nur eine Verschiebung von max.  7 Werktagen akzeptiert werden.

Beschluss

Dem Nachtrag zur Neuaufbau der Drainage und Tragschicht auf der Tiefgarage wird zugestimmt.  Aufgrund der späteren Aufnahme der Arbeit durch die Firma Kopp kann nur eine Verschiebung von max.  7 Werktagen akzeptiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö 7

Sachverhalt

Am kommenden Donnerstag, 12.05., findet um 15 h die Seniorenbürgerversammlung mit Wahl des Seniorenbeirates im Bürgersaal statt. Neben den Seniorenbeauftragten sind auch die Mitglieder des Marktgemeinderates eingeladen. 
Am 25.05. findet um 18 h die Vorbesprechung des Marktfestes mit den beteiligten Vereinen/Organisationen statt. 
Am 02.06. um 19 h findet die erste Bürgerwerkstatt im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Bürgersaal statt. Neben der Haushaltsbefragung ist dies eine weitere Möglichkeit der breiten Bürgerbeteiligung. 
Im Vorfeld der nächsten Marktgemeinderatssitzung am 21.06. ist eine Besichtigung des neuen Bauamtes für die Mitglieder des Marktgemeinderates geplant. Eine gesonderte Einladung erfolgt noch. 
Vor Kurzem fand ein Gespräch mit Pater Jan Walentek bzgl. des Kindergartens St. Georg statt. Das Bistum akzeptiert nun den im letzten Jahr geschlossenen Vergleich zwischen Kirchenstiftung Eugenbach und Markt Altdorf. Als Bedingung wurde jedoch eine angepasste Betriebskostenvereinbarung angeführt. Diese soll in der nächsten MGR-Sitzung behandelt werden. Durch den Einspruch des Bistums hat sich nun der Beginn der Planungsleistungen für die Sanierung um ein ganzes Jahr verschoben. 

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8. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö 8

Sachverhalt

Herr Seidl erkundigte sich nach dem Klausurwochenende des Marktgemeinderats am 20.05/21.05.22 und wie die genauen Abfahrtszeiten liegen.

Bürgermeister Stanglmaier führte aus, dass eine gemeinsame Abfahrt bei Omnibus Petz um 13.15 Uhr geplant sei. Die Rückfahrt erfolgt am Sa um 17 Uhr.
Sollten Marktgemeinderatsmitglieder mit dem eigenen PKW anreisen, bat er um frühzeitige Information.


Frau Haller erkundigte sich nach dem Start der Jugendaktion „Move it“

Frau Hohenester als Mitorganisatorin führte aus, dass alle Jugendlichen bereits angeschrieben wurden, die Aktion läuft noch bis Mitte Juli.
Zeitgleich findet die „Couchtour“ statt, bei der in den verschiedenen Ortsteilen das Gespräche mit den Jugendlichen gesucht wird. Die Resonanz hält sich derzeit noch in Grenzen.

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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 28. Sitzung des Marktgemeinderates 10.05.2022 ö 9
Datenstand vom 03.04.2023 11:06 Uhr