Datum: 21.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf
3 Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung
4 Situation der Flüchtlingsunterbringung in Altdorf
5 Informationen der Verwaltung
6 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
7 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 29. Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2022 ö 1
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2. Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 29. Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Am 27.05.2022 fand die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf zur Wahl des stellvertretenden Kommandanten statt. Der Markt Altdorf hat mit Schreiben vom 02.05.2022 form- und fristgerecht zu dieser Versammlung eingeladen, die vom 1. Bürgermeister Sebastian Stanglmaier geleitet wurde. Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl wurde in einer Niederschrift dokumentiert.

Zum stellvertretenden Kommandanten wurde für die Dauer von 6 Jahren gewählt: Herr Daniel Barth. Der Gewählte nahm die Wahl an. Er erfüllt sämtliche für die Übernahme der Führungsposition erforderlichen persönlichen Voraussetzungen, hat jedoch noch nicht alle erforderlichen Lehrgänge absolviert. Da davon auszugehen ist, dass diese innerhalb eines Jahres abgeschlossen und nachgewiesen werden, kann die Bestätigung gleichwohl erfolgen (Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayFwG). Versagungsgründe im Sinne von Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG liegen nicht vor bzw. sind nicht ersichtlich.

Durch Bescheid vom 27.04.2022, zugestellt am 29.04.2022 und basierend auf dem Beschluss des Marktgemeinderats vom 26.04.2022 war Herr Florian Klein gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG vorübergehend zum stellvertretenden Kommandanten bestellt worden (sog. „Not-Kommandanten“-Bestellung). Diese Bestellung zum „Not-Kommandantenstellverterter“ endet kraft Gesetzes (Art. 8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG) mit der Bestätigung der Wahl des neuen Kommandanten-Stellvertreters (Zustellung des Bestätigungsschreibens). Herrn Florian Klein wird die Beendigung der Bestellung mitgeteilt.

Beschlussvorschlag

Die Wahl von Daniel Barth zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf wird bestätigt. Der noch fehlende Lehrgang ist nachzuholen.

Beschluss

Die Wahl von Daniel Barth zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Altdorf wird bestätigt. Der noch fehlende Lehrgang ist nachzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 29. Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Dem Marktgemeinderat war in der öffentlichen Sitzung am 29.06.2021 die Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorgelegt worden.

Die Eckdaten der Jahresrechnung 2020 stellen sich wie folgt dar:
       Rechnungsergebnis        Soll/Ansatz
Gesamthaushalt        41.163.035,09 Euro        31.564.414,00 Euro
Verwaltungshaushalt                     28.536.525,97 Euro        23.729.425,00 Euro
Vermögenshaushalt                       12.626.509,12 Euro        7.834.989,00 Euro
Zuführung vom VWH zum VMH           4.738.620,36 Euro        1.044.505,00 Euro
Zuführung zur allgemeinen Rücklage        2.996.352,67 Euro        0 Euro

Die allgemeine Rücklage wies damit zum 31.12.2020 einen Stand von 3.246.752,67 Euro
auf. 
Die Schuldenstände des Marktes Altdorf und seiner Beteiligungen ALKOM und BdMA betrugen zum 31.12.2020:
       Absolut        pro Kopf
Markt Altdorf        719.756,39 Euro        64,81 Euro
ALKOM        2.865.655,21 Euro        258,03 Euro
BdMA        0,00 Euro        0,00 Euro
Gesamt        3.585.411,60 Euro        322,84 Euro
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 103 Abs. 1 GO in seinen Sitzungen am 09.12. und 14.12.2021. In seiner Sitzung am 14.12.2021 hat der Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen, dem Marktgemeinderat zu empfehlen, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2020 festzustellen und für diese Entlastung zu erteilen.
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wird dem Gremium vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Hans Seidl, vorgestellt und erläutert. Anschließend werden von Herrn Seidl und den anwesenden Verwaltungsmitarbeitern Fragen des Gremiums beantwortet.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Marktgemeinderat nunmehr über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung zu beschließen. Die Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung hat dabei ohne den 1. Bürgermeister zu erfolgen, da dieser insoweit persönlich beteiligt ist. 

Beschlussvorschlag

1.        Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2020.
2.        Der in dieser Sitzung festgestellten Jahresrechnung 2020 des Marktes Altdorf wird die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

Beschluss 1

1.        Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

1.        Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2020.
2.        Der in dieser Sitzung festgestellten Jahresrechnung 2020 des Marktes Altdorf wird die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Situation der Flüchtlingsunterbringung in Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 29. Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2022 ö Information 4

Sachverhalt

Die zweite Bürgermeisterin, Frau Hohenester informiert die Mitglieder des Marktgemeinderats über den aktuellen Stand zur Unterbringung von Flüchtlingen im Markt Altdorf durch das Landratsamt Landshut.
Die Kommunikation zwischen Landkreis und den einzelnen Kommunen verläuft in dieser Angelegenheit schleppend und wird als verbesserungswürdig wahrgenommen.
Nach Auskunft des Landratsamts werden die derzeit vorhandenen Unterbringungen im Gästehaus Elisabeth und dem Appartementhaus 37 ab Ende Juni als „Fehlbelegungen“ gesehen und die Mietverträge gekündigt. Hier spielen auch die hohen Kosten eine Rolle.
Im Ortsteil Pfettrach wird derzeit das alte Jugendheim am Hohlweg vom neuen Eigentümer nach 20 Jahren Leerstand saniert und soll ab 01.08.22 bezugsfertig sein. Vor einer Belegung soll ein vom Markt geforderter, gemeinsamer Ortstermin mit den zuständigen Stellen des Landratsamts stattfinden, da geplant ist, dort bis zu 50 Personen unterzubringen. Aufgrund der abseitigen Lage und der großen Anzahl an Personen sind hier Probleme bei der Integration der Familien zu erwarten.
Es wurde vom Landratsamt zugesagt, dass hauptsächlich Personen mit eigenen Fahrzeugen nach Pfettrach kommen sollen. Von Seiten des Marktgemeinderats wurden allerdings Bedenken bezüglich des Brandschutzes und der Parkmöglichkeiten geäußert.
Der Helferkreis ist wieder reaktiviert worden und bietet Deutschkurse an, um die Integration zu erleichtern. 

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 29. Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2022 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 09.06.2022 hat das Landratsamt Landshut als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung des Marktes Altdorf für das Haushaltsjahr 2022 rechtsaufsichtlich genehmigt. Es sind dies:
  • der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.536.900,00 Euro sowie
  • der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.492.500,00 Euro
Neben der Kreditermächtigung der Haushaltssatzung 2022 steht auch eine Ermächtigung aus der Haushaltssatzung 2021 in Höhe von 3.363.100,00 Euro weiter zur Verfügung, so dass die planmäßig in 2022 notwendigen Kredite im Umfang von insgesamt 4,9 Mio Euro aufgenommen werden können.
Im Hinblick auf die im Haushaltsjahr und Finanzplanungszeitraum vorgesehenen umfangreichen Kreditaufnahmen hat das Landratsamt Landshut folgende haushaltsrechtlichen Anmerkungen gegeben:
Kredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Insbesondere sind Einnahmemöglichkeiten vollständig auszuschöpfen. Ausdrücklich kritisiert wurde in diesem Zusammenhang die Kostenunterdeckung im Bereich der kostenrechnenden Einrichtung Bestattungswesen (UA 7500). Der Bereich ist derzeit mit jährlich ca. 250.000,00 Euro hochdefizitär; eine Anpassung der Einnahmen ist dringend geboten.
Die Haushaltssatzung wurde am 21.06.2022 öffentlich bekannt gemacht und ist damit rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft getreten.

Am 12.05. fand die Seniorenbürgerversammlung mit Neuwahl des Seniorenbeirates für die nächsten drei Jahre statt. 
Dem neuen Seniorenbeirat gehören an Johanna Fischer, Konrad Schützenmeier, Renate Jeretzky, Lieselotte Feimer, Dr. Eberhard Kluge, Otto Janak und Georg Nirschl.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung am 26.07. wird mit der Bau- und Umweltausschusssitzung am 19.07. getauscht. 
Außerdem sind die neuen Sitzungstermine (bis Jahresende) im RIS online. 

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6. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 29. Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Frau Haller erkundigte sich nach der Bürgerwerkstatt, die am 02.06.2022 stattgefunden hat. 
Bürgermeister Stanglmaier teilte mit, dass sowohl die Anzahl der Anwesenden als auch die Mitarbeit erfreulich waren. Es waren ca. 40 bis 50 Personen anwesend.

Frau Wimmer sprach folgende Punkte an:
Der Radweg nach Pfettrach an der Stelle „wo der Zug in den Wald fährt“ muss vom Bauhof im Rahmen des Wegeunterhalts wiederhergestellt werden, da größere Kiesabschwemmungen vorhanden sind.
Frau Hauser wird dies an den Bauhof weitergeben.
An der Eugenbacher Straße / Münchnerauer Straße sollte die 30iger Zone zusätzlich beschildert werden, da der Hinweis auf der Straße meist durch parkende Autos überdeckt wird.
Bürgermeister Stanglmaier sicherte eine Überprüfung im Rahmen der Verkehrsschau zu.
Am 15. Juli findet das Jugendfestival statt und es werden noch Kuchen benötigt. Bitte um Rückmeldung an Frau Wimmer. 

Herr Frank teilte mit, dass die Firma WNK (tätig für die Telekom) bei einer Baustelle in Pfettrach keine Fortschritte zeigt und eine Nachfrage im Bauamt ergeben hat, dass die Überwachung der Kleinbaustellen mit Druckplattentests und besseren Dokumentationsmöglichkeiten vergleichbar mit der Stadt Landshut hier deutliche Verbesserungen zeigen würde.
Bürgermeister Stanglmaier wird die Angelegenheit abklären.

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7. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 29. Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2022 ö 7
Datenstand vom 19.07.2022 21:55 Uhr