Datum: 14.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Vorstellung der Planung zum 3. Bauabschnitt Hochwasserschutz Altdorf Nord für das Planfeststellungsverfahren
3 Errichtung eines Pumptrack-Parcours in Eugenbach, Vorstellung der Planung
4 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Pflichteinsätze der gemeindlichen Feuerwehren
5 Satzungen für freiwillige Einsätze der gemeindlichen Feuerwehren
6 Feststellung der Niederlegung des Mandats von Herrn Peter Stix
7 Bestellung von Frau Silvia Paukner als Listennachfolgerin für den Marktgemeinderat, für den Rechnungsprüfungsausschuss sowie für den ALKOM Verwaltungsrat
8 Vereidigung von Frau Silvia Paukner
9 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Besetzung Lenkungsausschuss
10 Anfrage zur Errichtung einer Übergabestation und der Trassenführung für die Freiflächenphotovoltaikanlage in Ostergaden
11 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses mit Büroräumen und Stellplätzen; Hechtweg 17
12 Informationen der Verwaltung
13 Anfragen der Ausschussmitglieder
14 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö 1
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2. Vorstellung der Planung zum 3. Bauabschnitt Hochwasserschutz Altdorf Nord für das Planfeststellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Auf die Marktgemeinderatssitzung vom 19.10.21 wird Bezug genommen. Darin wurde die aktuelle Planung zum 3. Bauabschnitt des Hochwasserschutzes an der Pfettrach nördlich des Schlauchwehres vorgestellt.  
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Sebastian Stanglmaier die Hrn. Johann Hübl als Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes, sowie vom Planungsbüros Blasy und Øverland Herrn Bernhard Vogt und Herrn Leon Fiedler.
Die aktualisierte Planung, insbesondere die geplanten Schöpfwerke, wurden nochmals vorgestellt. 
Abschließend standen alle Beteiligten für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Mit der vorgestellten Planung besteht Einverständnis. Das wasserrechtliche Verfahren kann begonnen werden.

Beschluss

Mit der vorgestellten Planung besteht Einverständnis. Das wasserrechtliche Verfahren kann begonnen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Errichtung eines Pumptrack-Parcours in Eugenbach, Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Auf die Bau- und Umweltausschusssitzung vom 20.07.21 wird Bezug genommen. Darin wurde über die Errichtung eines Dirtbike-/Pumptrack-Parcours beraten. 
Im Ergebnis wurde beschlossen, dass die Planungen für den Standort hinter den Tennisplätzen in Eugenbach fortgeführt werden sollen.
Mittlerweile wurde vom Büro Büttner + Klaus Landschaftsarchitekten aus Landshut ein Entwurf erarbeitet, der mit der Verwaltung abgestimmt wurde. Der erste Vorentwurf wurde auch dem WSC Eugenbach vorgestellt. Die Unterlagen mit Kostenschätzung wurde dem Gremium mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt. 
Zur Erläuterung der Planung begrüßte Bürgermeister Stanglmaier Frau Sonja Klaus vom Büro Büttner + Klaus Landschaftsarchitekten. Sie stellte den Entwurf vor und ging auf Fragen aus dem Gremium ein. 
Eine Vorabklärung mit der unteren Naturschutzbehörde ergab keine Interessenkonflikte. 

Beschlussvorschlag

Der Markt Altdorf übernimmt die Trägerschaft für den Pumptrack-Parcours. 
Die Verwaltung wird beauftragt eine Förderung im Rahmen des EU-Programmes LEADER zu beantragen. Sofern eine Förderung durch das EU-Förderprogramm LEADER erfolgt, stellt die Kommune die Kofinanzierungsmittel für das vorgestellte Projekt bereit. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 bereitzustellen.
Gleichzeitig verpflichtet sich die Kommune zur Pflege und zum Unterhalt der neu geschaffenen Einrichtung.

Beschluss

Der Markt Altdorf übernimmt die Trägerschaft für den Pumptrack-Parcours. 
Die Verwaltung wird beauftragt eine Förderung im Rahmen des EU-Programmes LEADER zu beantragen. Sofern eine Förderung durch das EU-Förderprogramm LEADER erfolgt, stellt die Kommune die Kofinanzierungsmittel für das vorgestellte Projekt bereit. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 bereitzustellen.
Gleichzeitig verpflichtet sich die Kommune zur Pflege und zum Unterhalt der neu geschaffenen Einrichtung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Pflichteinsätze der gemeindlichen Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Markt Altdorf stellt Einsätze seiner ehrenamtlichen Feuerwehren in ausgewählten Fällen in Rechnung. Hierzu wurde am 01.06.2016 eine Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz mit einem Kostenverzeichnis für Einsätze und andere Leistungen erlassen. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz können insbesondere Pflichteinsätze der Feuerwehrkräfte dem Verursacher bei Inanspruchnahme von technischer Hilfeleistung weiterverrechnet werden, solange nicht die Rettung von Mensch oder Tier betroffen ist. Ebenso können Falschalarme weiterverrechnet werden, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden. Im Jahr werden durchschnittlich 30 Einsätze mit jährlichen Einnahmen von rund 25.000 € abgerechnet.
Nach Ablauf von fünf Jahren ist es notwendig, die Kostensätze neu zu berechnen und neu zu beschließen. Außerdem haben sich Änderungen im Fuhrpark der Altdorfer Feuerwehren ergeben. Grundlage für die Überarbeitung waren Vorlagen des Bayerischen Gemeindetags.
Die Feuerwehren haben gegenwärtig 11 Fahrzeuge, davon sind 7 am Standort Altdorf und jeweils 2 in den Gerätehäusern Pfettrach und Eugenbach stationiert. In einer Kosten-Leistungs-Kalkulation werden den Fahrzeugkosten die geleisteten Einsatzstrecken und Ausrückestunden gegenübergestellt. Grundlage sind Daten der Finanzbuchhaltung der Jahre 2016 bis 2020. Die Fahrzeugkosten selbst setzen sich aus Betriebs- und Abschreibungsbeträgen des jeweiligen Fahrzeugs zusammen. An Betriebskosten fallen für Feuerwehrfahrzeuge zum Beispiel Kfz-Versicherung, Treibstoff, Verbrauchsmaterialien, Reparatur und Wartung an. 
Aus den gesammelten Einsatzberichten der Feuerwehren lassen sich Zahl und Art der eingesetzten Fahrzeuge, Streckenkilometer und Einsatzzeiten ermitteln.  Die Kosten der Gebäude und der Werkstatt fließen nicht in die Kostenbetrachtung ein. Ebenso werden kalkulatorische Kosten wie Verzinsung und anteilige Verwaltungskosten nicht angesetzt. Bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes kann nicht die gesamte Abschreibung angesetzt werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung des Marktes Altdorfes an den Vorhaltekosten ist vorzusehen.

Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wurde ein Stundensatz von 27 € berechnet. An gemeindlichen Aufwendungen fallen regelmäßig an 
       Aufwandsentschädigungen
       Erstattung des Verdienstausfalls
       fortgezahltes Arbeitsentgelt durch Entschädigungen
       Aus- und Fortbildung
       Schutzkleidung
       Ärztliche Untersuchungen
       Versicherungen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst werden je Stunde Wachdienst 16,20 € festgesetzt. Dieser Kostensatz enthält eine Eigenbeteiligung des Marktes Altdorf von 40% (von 27 €).  
Insgesamt sind die Gebührensätze in einem vertretbaren Maß gestiegen. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird auf Kostensätze für Anhänger oder einzelne Gegenstände der Beladung verzichtet. Die Anregungen, die der Kommunale Prüfungsverband in seinem letzten Bericht aufgeführt hat, wurden aufgenommen. Der Markt Altdorf erhebt nun eigene Kostensätze für die Einsatzstrecke. Die Berechnung beruht auf Daten der Buchhaltung des Marktes Altdorf, nicht auf vorgegebenen Kostensätzen. Spätestens in vier bis sechs Jahren soll wieder eine Aktualisierung der Kostensätze erfolgen. 

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung mit Kostenverzeichnis wie vorgelegt.
Die Satzung soll nach der Bekanntmachung am 01.01.2022 in Kraft treten. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzung mit Kostenverzeichnis wie vorgelegt.
Die Satzung soll nach der Bekanntmachung am 01.01.2022 in Kraft treten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Satzungen für freiwillige Einsätze der gemeindlichen Feuerwehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Neben den Pflichteinsätzen erbringen die gemeindlichen Feuerwehren freiwillige Leistungen für Wehren anderer Kommunen und für Vereine, z.B. bei Sicherheitswachen, bei der Schlauchpflege in der Schlauchwerkstatt oder durch Überlassung von Geräten und Material.  Im Jahr 2021 wurde beispielsweise für die Fritz-Koenig-Ausstellung in Ganslberg an mehreren Terminen der Verkehr geregelt.  Des Weiteren waren die Feuerwehren regelmäßig beim Kinderfasching, Kommunion, Fronleichnam und Lichterzug eingesetzt.

Der Markt Altdorf will künftig auch für diese Leistungen Gebühren in einem rechtssicheren und öffentlich-rechtlichen Rahmen erheben können. Dazu ist Voraussetzung, dass der Markt Altdorf für seine drei Feuerwehren eine Satzung erlässt. Die Muster wurden vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren vorgegeben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzungen wie vorgelegt.
Die Satzungen sollen nach der Bekanntmachung am 01.01.2022 in Kraft treten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Satzungen wie vorgelegt.
Die Satzungen sollen nach der Bekanntmachung am 01.01.2022 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Feststellung der Niederlegung des Mandats von Herrn Peter Stix

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Niederlegung des Mandats wurde von Herrn Peter Stix mit Schreiben vom 25.11.2021 wirksam erklärt.

Beschlussvorschlag

Der Mandatsniederlegung von Herrn Peter Stix wird zugestimmt.

Beschluss

Der Mandatsniederlegung von Herrn Peter Stix wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bestellung von Frau Silvia Paukner als Listennachfolgerin für den Marktgemeinderat, für den Rechnungsprüfungsausschuss sowie für den ALKOM Verwaltungsrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Frau Paukner wird als Listennachfolgerin von Herrn Peter Stix für den Marktgemeinderat, für den Rechnungsprüfungsausschuss und den ALKOM Verwaltungsrat bestellt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Bestellung von Frau Silvia Paukner zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Bestellung von Frau Silvia Paukner zur Kenntnis und stimmt dieser zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Vereidigung von Frau Silvia Paukner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Sebastian Stanglmaier nimmt Frau Silvia Paukner als neu gewähltes Mitglied des Marktgemeinderates folgenden Eid bzw. das entsprechende Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 4 GO ab:
 „Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre (gelobe), den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre (gelobe), die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Bürgermeister erklärte hierzu, dass der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Vereidigung von Frau Silvia Paukner zur Kenntnis.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Vereidigung von Frau Silvia Paukner zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Besetzung Lenkungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Auf die Marktgemeinderatssitzungen vom 07.04.21 und 29.06.21 wird verwiesen. 
Nach erfolgter Bestandsaufnahme fand Anfang November das erste Treffen zwischen Verwaltung und den beteiligten Planungsbüros statt. Im Rahmen einer Fraktionssprechersitzung Mitte November wurde über den aktuellen Stand informiert und um Vorschläge für die Besetzung des Lenkungskreises gebeten. 
Der Lenkungskreis begleitet den weiteren ISEK-Prozess; dessen Arbeit wird zielführend vom Planerteam moderiert. Der Lenkungskreis ist dabei nicht als Entscheidungsgremium zu verstehen. Diese Funktion ist dem Marktgemeinderat vorbehalten. Vielmehr werden mit ihm die einzelnen Arbeitsschritte des gesamten Erarbeitungsprozesses rückgekoppelt. Dies soll zu einem maximalen Maß an Transparenz beitragen. 
Vertreter aus allen Fraktionen sichern die personelle Nähe zum Marktgemeinderat. Von Seiten der Fraktionen wurden 
  • Katrin Paukner (CSU), 
  • Maria Hohenester (BUL), 
  • Michael Kapfhammer (SPD/PLW) und 
  • Josef Hierbeck (FW) benannt. 

Von Seiten der Verwaltung werden, neben Bürgermeister Stanglmaier, die Bauamtsleiterin Claudia Hauser und der stellvertretende Geschäftsleiter Michael Götz teilnehmen. 
Für die weitere Besetzung wurden aus den 17 eingegangenen Vorschlägen folgende sieben Personen gemeinsam mit den Fraktionssprechern ausgewählt:
  • Mascha Siderova-Spilker (Sozial-Pädagogin DOM)
  • Helmut Neugebauer (Konrektor Mittelschule)
  • Marco Vogl (Initiative e.V./Gewerbe)
  • Albert Stuber (Themenbereich Energie, Unternehmer)
  • Peter Straßer (Marktgemeinderat a.D., Beteiligter Agenda 21)
  • Elmar Kaiser (Schützenverein Pfettrach)
  • XXX


Hier wurde in der Beratung festgestellt, dass ein weiteres Mitglied die Jugendlichen und idealerweise auch den Ortsteil Eugenbach vertreten sollte.

Es wurden folgende Namen genannt, bei denen angefragt werden soll:
  • Julia Pichlmeier
  • Raphael Wild
  • Alexander Tratzky

Beschlussvorschlag

Mit der Besetzung des Lenkungskreises wie vorgeschlagen besteht Einverständnis.

Beschluss

Mit der Besetzung des Lenkungskreises wie vorgeschlagen besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Anfrage zur Errichtung einer Übergabestation und der Trassenführung für die Freiflächenphotovoltaikanlage in Ostergaden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Ostergaden“ hat am 25.06.2021 Rechtskraft erlangt. 
Um die zukünftig gewonnene Leistung ins Netz einspeisen zu können, wurden vom Betreiber Gespräche mit den Bayernwerken geführt. Diese sind berechtigt, den Netzanschlusspunkt vorzugeben und haben die Leitung im Bereich der Autobahnbrücke Eugenbach dafür vorgesehen. Zugleich fordern sie zum Netzanschlusspunkt eine Übergabeschutzstation, die sich zwingend im Umkreis von 50 m zum Netzanschlusspunkt befinden muss.
Das nächstgelegene Grundstück des Eigentümers ist aber mehr als 150 m entfernt, einer Ausnahme von der 50 m Regel wurde nicht zugestimmt.
Mit Schreiben vom 12.11.2021 gibt der Betreiber der Anlage, Herr Jakob Simson zwei Optionen an, wo die von den Bayernwerken geforderte Übergabestation auf Gemeindegrund errichtet werden kann.
Es wird eine Fläche von ca. 3,0 m x 1,5 m benötigt, die Station erreicht eine Höhe von ca. 1,60 m.
Im Bereich der PV- Freiflächenanlage war der Fall ähnlich gelagert. Hier wurde mit dem Betreiber ein Gestattungsvertrag geschlossen, der aufgrund der geringen Lauflänge (680 m) der Leitung eine pauschale Ablöse mit 10 €/lfm vorgesehen hat.
Die Verwaltung schlägt dies auch für den vorliegenden Fall vor. Für die Gestattung der Übergabestation sollte ebenfalls eine Ablöse gefordert werden.  Als Anhaltspunkt kann der Vertrag mit der deutschen Glasfaserkabel GmbH herangezogen werden. Hier wurde ein Pachtvertrag über 30 Jahre geschlossen und die Summe als einmalige Ablöse gefordert.
Umgerechnet auf die hier benötigte Fläche (4,5 m²)  beträgt und einem Preis von 23 €/m² beläuft sich die Summe für 30 Jahre (= Laufzeit der FreiflächenPV-Anlage) auf 3.105,00 €

Beschlussvorschlag

Mit dem Betreiber der Freiflächenphotovoltaikanlage kann ein Ablösevertrag für die Leitungsverlegung geschlossen werden, der Laufmeter ist mit 10 € anzusetzen.
Für die Aufstellung der Übergabestation ist ein Pachtvertrag abzuschließen. Die Ablösesumme beträgt 2.415 €.

Beschluss

Mit dem Betreiber der Freiflächenphotovoltaikanlage kann ein Ablösevertrag für die Leitungsverlegung geschlossen werden, der Laufmeter ist mit 10 € anzusetzen.
Für die Aufstellung der Übergabestation ist ein Pachtvertrag abzuschließen. Die Ablöse beträgt 23 €/m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses mit Büroräumen und Stellplätzen; Hechtweg 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Bebauungsplan: Kleinfeld Überarbeitung

Geplant ist ein Gebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich des Hechtwegs 17 mit einer 2-Zimmerwohnung im EG und Büroräumen im OG. Es soll 10,42 m lang und 6,70 m breit werden. Die Wandhöhe soll 6,22 m betragen. Als Dach wäre ein Satteldach mit einer Neigung von 28° vorgesehen.
Das Gebäude soll in Containerbauweise errichtet werden (sog. ISO-Container). Diese sollen von außen gedämmt und mit einer Holzverkleidung versehen werden.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.
Nachbarunterschriften sind bis auf die der südwestlich angrenzenden Grundstücks-eigentümerin (Fl.Nr. 159/3) vorhanden.

Abweichung vom Bebauungsplan:
  • Das Gebäude soll vollständig außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist eine Nachverdichtung in diesem Bereich denkbar. Die Abstandflächen werden eingehalten, das Grundstück ist mit 1.028 m² groß genug. Das Landratsamt wird hierfür vermutlich wieder eine Bauleitplanung fordern, da in diesem Bereich keine Baugrenzen vorhanden sind.
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass im Allgemeinen Wohngebiet Gewerberäume nur ausnahmsweise für nicht störende Gewerbebetriebe zulässig sind (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO). Im § 13 BauNVO ist verankert, dass für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger in Baugebieten nach § 4 BauNVO nur einzelne Räume in Wohngebäuden zulässig sind. Daraus lässt sich ableiten, dass die Büronutzung eine untergeordnete Rolle zur Wohnfläche einnehmen muss. Im vorliegenden Fall sollen von der 118 m² Gesamtnutzfläche 55 m² (Technikraum wurde hälftig geteilt) als Bürofläche genutzt werden, was einem Anteil von 47 % entspricht. Es ist nicht erkennbar welche Art von Büronutzung vorgesehen ist. Dies muss im Bauantrag angegeben werden. 
Um nachbarliche Belange zu berücksichtigen sollte die Glasfront an der Giebelseite nicht direkt auf das Nachbargebäude im Südwesten gerichtet werden. Die Drehung des Gebäudes um 90° (Glasfront nach Südosten anstatt Südwesten) könnte für beide Seiten einen akzeptablen Kompromiss darstellen

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Das Gebäude muss um 90° gedreht werden. Dabei ist ein Grenzabstand nach Südwesten von mind. 7 m einzuhalten.
Zusätzlich ist eine Nutzungsbeschreibung, welche Berufe in den Büros ausgeübt werden, dem Antrag auf Vorbescheid beizulegen.
Zur Maximierung der Regenwasserversickerung sind die versiegelten Belagsflächen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Stellplatzflächen sind mit Schotterrasen zu belegen. 
Ein Bauantrag kann, bei Einhaltung der Eckpunkte, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Das Gebäude muss um 90° gedreht werden. Dabei ist ein Grenzabstand nach Südwesten von mind. 7 m einzuhalten.
Zusätzlich ist eine Nutzungsbeschreibung, welche Berufe in den Büros ausgeübt werden, dem Antrag auf Vorbescheid beizulegen.
Zur Maximierung der Regenwasserversickerung sind die versiegelten Belagsflächen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Stellplatzflächen sind mit Schotterrasen zu belegen. 
Ein Bauantrag kann, bei Einhaltung der Eckpunkte, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö 12

Sachverhalt

Bürgermeister Stanglmaier informierte über die Gewerbesteuerkompensationen des Freistaats Bayern an Gemeinden im Landkreis Landshut. Da der Markt Altdorf im Jahr 2021 nach derzeitigem Stand keine Ausfälle zu verzeichnen haben wird, erhält der Markt auch keine Kompensationsleistungen.

Bürgermeister Stanglmaier bedankte sich bei den Mitgliedern des Marktgemeinderats, die das Sitzungsgeld des Monats November gespendet haben. Der Nachbarschaftstreff DOM, der Jugendtreff und der Verein der Pfettracher Waldbiber erhielten jeweils eine Spende in Höhe von 510,00 €.

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13. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö 13

Sachverhalt

Herr Kapfhammer erkundigte sich, ob der vom Marktgemeinderat festgelegte Inzidenzwert von 200 auf 500 angehoben werden könnte und erst dann der Haupt- und Finanzausschuss die Geschäfte des Marktgemeinderats übernehmen sollte.
Bürgermeister Stanglmaier sieht derzeit keinen Handlungsbedarf und er führte aus, dass der derzeitige Beschluss erst bei einer Sitzung des Marktgemeinderats aufgehoben oder geändert werden könne. Er verwies darauf, dass er in Abstimmung mit den Fraktionssprechern sowieso keine Tagesordnungspunkte großer Tragweite im den Marktgemeinderat vertretenden Ausschuss behandeln werde.

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14. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.12.2021 ö 14
Datenstand vom 27.12.2021 12:54 Uhr