Datum: 19.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Bürgersaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Breitbandversorgung im Markt, Auswertung des Bewerberverfahrens
3 Entscheidung über Antrag der Kath. Kirchenstiftung Eugenbach auf Gewährung eines Zuschusses zur Schimmelsanierung in der Pfarrkirche St. Georg
4 Kreditaufnahme zur Finanzierung der Baumaßnahme "Generalsanierung und Teilneubau Grundschule, Neubau Bauamt, Erweiterung Hort"
5 Informationen der Verwaltung
6 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
7 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 30. Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö 1
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2. Breitbandversorgung im Markt, Auswertung des Bewerberverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 30. Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Auf die Marktgemeinderatssitzung vom 05.04.22 wird verwiesen. Darin stellte ein Vertreter der Fa. Corwese GmbH den Ist-Zustand zur Breitbandversorgung im Markt und die Bewerber für den eigenwirtschaftlichen Ausbau vor. Es wurde beschlossen, dass mit den drei Bewerbern weitere Gespräche zu führen sind und mittels Fragebogen eine Bewertungsmatrix zu erstellen ist.
Die Unternehmen wurden gebeten einen fach- und ortsspezifischen Fragebogen auszufüllen. Dadurch wurde ein transparenter Auswahlprozess sichergestellt.
Die Ergebnisse der Bewerberbefragung liegen mittlerweile vor und wurden in einer Bewertungsmatrix zusammengefasst. Die Bewertung erfolgte anhand der gemeldeten Daten aus Sicht der Corwese GmbH nach Schulnoten. Die Unterlagen wurden den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt.
Zum Tagesordnungspunkt begrüßte der Bürgermeister Hrn. Michael Räbiger von der Firma Corwese GmbH. Die Firma Corwese begleitete den Markt in den letzten Jahren beim Ausbau des Breitbandnetzes, insbesondere der unterversorgten Gebiete. 
Hr. Räbiger stellte die Ergebnisse vor und stand für Fragen zur Verfügung. 
Auf Basis der Bewertungsmatrix ist über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einem Bewerber zu entscheiden. Die Kooperationsvereinbarung folgt den Handlungsempfehlungen des Gigabitbüros des Bundes und des Bayerischen Gemeindetages zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Es werden weder eine Exklusivität, noch vertragliche Pflichten mit dem Kooperationspartner vereinbart. Vielmehr handelt es sich um eine gegenseitige Absichts- und Unterstützungserklärung, die in keiner Weise die Neutralität und den rechtlichen Handlungsrahmen der Gebietskörperschaft beeinträchtigt. Sollten weitere Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstreben werden diese gleichbehandelt.

Beschlussvorschlag

Mit der Firma Telekom Deutschland GmbH wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Die Kooperationsvereinbarung folgt den Handlungsempfehlungen des Gigabitbüros des Bundes und des Bayerischen Gemeindetages zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Es werden weder eine Exklusivität, noch vertragliche Pflichten mit dem Kooperationspartner vereinbart. Vielmehr handelt es sich um eine gegenseitige Absichts- und Unterstützungserklärung, die in keiner Weise die Neutralität und den rechtlichen Handlungsrahmen der Gebietskörperschaft beeinträchtigt. Sollten weitere Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstreben werden diese gleichbehandelt.

Beschluss

Mit der Firma Telekom Deutschland GmbH wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Die Kooperationsvereinbarung folgt den Handlungsempfehlungen des Gigabitbüros des Bundes und des Bayerischen Gemeindetages zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Es werden weder eine Exklusivität, noch vertragliche Pflichten mit dem Kooperationspartner vereinbart. Vielmehr handelt es sich um eine gegenseitige Absichts- und Unterstützungserklärung, die in keiner Weise die Neutralität und den rechtlichen Handlungsrahmen der Gebietskörperschaft beeinträchtigt. Sollten weitere Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anstreben werden diese gleichbehandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Entscheidung über Antrag der Kath. Kirchenstiftung Eugenbach auf Gewährung eines Zuschusses zur Schimmelsanierung in der Pfarrkirche St. Georg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 30. Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 31.05.2022 hat die Katholische Kirchenstiftung Eugenbach beim Markt Altdorf einen Zuschuss in Höhe von 8.469,99 Euro zur Schimmelsanierung in der Pfarrkirche St. Georg beantragt. 
Die Gesamtkosten der Baumaßahme belaufen sich laut vorgelegter Kostenberechnung vom 12.04.2022 auf 112.929,26 Euro.
Um die Finanzierung sicherstellen zu können ist die Kirchenstiftung auf eine Vielzahl von Zuschüssen angewiesen, so unter anderem den beim Markt Altdorf beantragten Betrag, der 7,5 % der Baukosten ausmacht. 
Daneben werden laut Schreiben der Kirchenstiftung auch Zuschüsse beim LfD (4.000 Euro), der Bayerischen Landesstiftung (8.469,99 Euro) und der Diözese Regensburg (56.464,63 Euro) beantragt. Vom Landkreis Landshut wird für diese Maßnahme nach Auskunft der Kirchenstiftung kein Zuschuss gewährt.
Der Markt Altdorf hat in den vergangenen 25 Jahren Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen an und in Sakralbauten regelmäßig bezuschusst, so u.a.:
  • Sanierung Benefiziumskirche St. Othmar (1998-2000): ~ 52.000 Euro
  • Renovierung Frauenkirche (1998-2002): ~ 76.000 Euro
  • Außenrenovierung Pfarrkirche St. Georg (2002-2007): ~ 53.000 Euro
  • Erneuerung Orgel St. Georg (2017): 20.000 Euro
  • Außensanierung Benefiziumskirche St. Othmar (2022): 50.000 Euro


Der beantragte Zuschuss steht demnach dem absoluten Betrag nach nicht außer Verhältnis zur bisherigen Förderpraxis bei Kirchenrenovierungen. Auch das Verhältnis des beantragten Zuschusses zu den Baukosten erscheint in diesem konkreten Fall mit 7,5 % angemessen.
Unabhängig davon, ob und falls ja, in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird, sollte die Zuschussgewährung unter der Maßgabe erfolgen, dass sich der Zuschuss anteilig reduziert, falls die Baukosten unter der mit dem Antrag vorgelegten Kostenschätzung bleiben. 
Da im Haushalt 2022 keine Mittel für den beantragten Zuschuss vorgesehen sind, würde eine Auszahlung noch in 2022 zu einer außerplanmäßigen Ausgabe führen. Sofern dies nicht der Fall ist, sind im Haushalt 2023 entsprechende Mittel einzuplanen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Katholischen Kirchenstiftung Eugenbach wird zur Schimmelsanierung in der Pfarrkirche St. Georg ein Zuschuss in Höhe 8.469,99 Euro gewährt. Die Zuschussgewährung erfolgt unter der Maßgabe, dass sich der Zuschuss anteilig reduziert, falls die Baukosten unter der mit dem Antrag vorgelegten Kostenschätzung bleiben.
  2. Eine etwaige außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2022 wird genehmigt. Sofern die Auszahlung des Zuschusses nicht bereits 2022 erfolgt, sind, vorbehaltlich der Sicherstellung des Haushaltsausgleichs, entsprechende Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2023 einzustellen.

Beschluss

  1. Der Katholischen Kirchenstiftung Eugenbach wird zur Schimmelsanierung in der Pfarrkirche St. Georg ein Zuschuss in Höhe 8.469,99 Euro gewährt. Die Zuschussgewährung erfolgt unter der Maßgabe, dass sich der Zuschuss anteilig reduziert, falls die Baukosten unter der mit dem Antrag vorgelegten Kostenschätzung bleiben.
  2. Eine etwaige außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2022 wird genehmigt. Sofern die Auszahlung des Zuschusses nicht bereits 2022 erfolgt, sind, vorbehaltlich der Sicherstellung des Haushaltsausgleichs, entsprechende Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2023 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Kreditaufnahme zur Finanzierung der Baumaßnahme "Generalsanierung und Teilneubau Grundschule, Neubau Bauamt, Erweiterung Hort"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 30. Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Finanzierung der Baumaßnahme "Generalsanierung und Teilneubau Grundschule, Neubau Bauamt, Erweiterung Hort" setzt sich im Grunde aus drei Komponenten zusammen:
  • Eigenmittel
  • Fördermittel
  • Fremdmittel
Die Fremdmittelfinanzierung soll, soweit möglich, in Form von durch die BayernLabo ausgereichten Förderkrediten (Investkredit Kommunal Bayern) erfolgen, im Übrigen durch Kommunaldarlehen vom Kreditmarkt. Da die Fördermittel regelmäßig mit teils erheblichem zeitlichen Verzug ausbezahlt werden, wird auch hier eine Zwischenfinanzierung durch Kommunaldarlehen vom Kreditmarkt erforderlich werden. 
In seiner Sitzung vom 27.07.2021 hatte der Marktgemeinderat beschlossen, den 1. Bürgermeister zu ermächtigen, bei der BayernLabo einen Antrag für das Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“ zu stellen, die entsprechenden Kreditverträge abzuschließen und den Mittelabruf nach Kassenlage zu tätigen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Details auf den seinerzeitigen Sachvortrag (MGR vom 27.07.2021, TOP 7) verwiesen.
Aufgrund der Tatsache, dass der Mittelabfluss bei der Großbaumaßnahme im Jahr 2021 weit geringer war als von der Bauverwaltung geplant und zugleich die Einnahmesituation des Marktes deutlich besser als erwartet, war eine Kreditaufnahme nicht erforderlich. Ein Antrag bei der BayernLabo ist daher 2021 nicht gestellt worden.
Für das Haushaltsjahr 2022 bestehen aus den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 Kreditermächtigungen im Umfang von insgesamt 4,9 Mio Euro. Nach wie vor soll dieser Kreditbedarf vorrangig durch die Aufnahme von Förderkrediten der BayernLabo gedeckt werden, soweit die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die Antragstellung in 2022 ist ein neuer Beschluss des Marktgemeinderats erforderlich.
Anzumerken ist, dass sich die Bewilligungsvoraussetzungen zum März 2022 geändert haben und nun vermehrt Anforderungen an Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit der Investitionsmaßnahmen gestellt werden. Zudem stellen sich aufgrund der Zinsentwicklung in den letzten Monaten, die Kreditkonditionen derzeit nicht mehr so günstig dar wie im Juli 2021. Die von der BayernLabo aufgelegten Förderkredite sind jedoch weiterhin attraktiver als Darlehen vom freien Kreditmarkt, da die Förderkredite durch die KfW und die BayernLabo zinsvergünstigt angeboten werden.
Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Zinssatzes im KfW-Programm „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208), dieser wiederum an den Kapitalmarktzinsen, und wird an jedem Bankarbeitstag neu festgelegt. Maßgeblich ist der Tageszinssatz bei Abruf des Kredits. Die Zinsbindung beträgt maximal 10 Jahre.
Die Zinssätze für die vier Laufzeitvarianten betragen mit Stand von heute, 18.07.2022:
Laufzeit
Zins [%]
nominal
Zins [%]
effektiv
Laufzeit 5 Jahre / tilgungsfrei max. 1 Jahr
1,35
1,35
Laufzeit 10 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 2 Jahre
1,76
1,76
Laufzeit 20 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 3 Jahre
1,96
1,96
Laufzeit 30 Jahre / tilgungsfrei min. 1 max. 5 Jahre
2,01
2,01

Zum Vergleich wurden bei zwei Banken die aktuellen Zinskonditionen für Kommunaldarlehen mit Laufzeit von 10 Jahren abgefragt; diese liegen deutlich über den Konditionen der BayernLabo. Auch der tagesaktuelle Zinssatz der KfW liegt über dem von der BayernLabo angebotenen.
Gemäß aktueller Finanzplanung des Marktes Altdorf (Finanzplanungszeitraum 2022 – 2025) sind die für das Haushaltsjahr 2022 geplanten Kreditaufnahmen mit einer Laufzeit von jeweils 10 Jahren vorgesehen und wären somit zum Ende der Zinsbindungsfrist abfinanziert; damit besteht kein Zinsänderungsrisiko.
Nach Auskunft der BayernLabo beträgt die Zeit zwischen (vollständiger) Antragstellung und Auszahlung im Schnitt fünf Bankarbeitstage. Der Antrag würde noch im August gestellt werden. Damit die Verwaltung flexibel reagieren kann, wird vorgeschlagen, den 1. Bürgermeister – wie bereits für das Jahr 2021 geschehen – auch heuer zu ermächtigen, einen Förderkreditantrag bei der BayernLabo zu stellen, die entsprechenden Kreditverträge abzuschließen und den Mittelabruf nach Kassenlage zu tätigen.

Beschlussvorschlag

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, bei der BayernLabo Anträge für das Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“ zu stellen, die entsprechenden Kreditverträge abzuschließen und den Mittelabruf nach Kassenlage zu tätigen. Für das Haushaltsjahr 2022 darf dabei in Summe maximal die sich aus den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 ergebende Kreditermächtigung in Höhe von insgesamt 4,9 Mio Euro ausgeschöpft werden.

Beschluss

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, bei der BayernLabo Anträge für das Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“ zu stellen, die entsprechenden Kreditverträge abzuschließen und den Mittelabruf nach Kassenlage zu tätigen. Für das Haushaltsjahr 2022 darf dabei in Summe maximal die sich aus den Haushaltssatzungen 2021 und 2022 ergebende Kreditermächtigung in Höhe von insgesamt 4,9 Mio Euro ausgeschöpft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 30. Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö 5

Sachverhalt

Vor Kurzem wurden aktualisierte Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses des Landratsamtes für das Jahr 2022 veröffentlicht.
Der Preis für baureifen Grund im Hauptort erhöhte sich um 17 % von 600 € auf jetzt 700 €. Ein ähnlicher Anstieg ist in den Ortsteilen Eugenbach (600 €) und Pfettrach (530 €) zu verzeichnen. Der Markt Ergolding liegt jeweils um 50 € über den Bodenrichtwerten des Marktes Altdorf.
Der Preis für Gewerbegrund erhöhte sich moderat, an der Opalstr. beispielsweise von 240 € auf 250 €. 
Der Bodenrichtwert für Ackerland blieb in Altdorf/Eugenbach unverändert bei 18 €. In Pfettrach erhöhte er sich leicht um einen Euro auf 15 €.

Mitte letzten Jahres erfolgten Planungen für Photovoltaikanlagen auf den kommunalen Gebäuden im Ortskern (sh. Marktgemeinderatssitzung vom 29.06.21). Im weiteren Verlauf fanden Abstimmungsgespräche mit der Bürgerenergie Isar statt. Nach deren Aussage ist eine Umsetzung derzeit nicht wirtschaftlich. Die in Aussicht stehende Überarbeitung des EEG sollte, nach deren Meinung, in naher Zukunft bessere Rahmenbedingungen schaffen. 
Ungeachtet dessen wurden nun erste Planungen für weitere Gebäude (Doppelturnhalle, Bauhof, Feuerwehrgerätehaus Altdorf) erarbeitet. Auch hierzu sollen nun Gespräche mit der Bürgerenergie Isar als möglicher Betreiber stattfinden. Voraussetzung ist ebenfalls die Beteiligungsmöglichkeit des Marktes. 

Auf Nachfrage beim Landratsamt bzgl. der Unterkunft für Geflüchtete in Pfettrach wurde mitgeteilt, dass diese erst im September bezogen wird. 

Unsere italienische Partnergemeinde hat den Marktgemeinderat zu einem Besuch in San Vito eingeladen. Der Besuch wäre am zweiten Oktoberwochenende (7. bis 9. Oktober) zur Fiera d´Autunno (eine Herbstmesse) geplant. Auch Partnerinnen/Partner sind herzlich willkommen. Vertreter des Partnerschaftsvereins werden uns begleiten. Rückmeldung/Anmeldung bitte bis spätestens Ende August bei Elisabeth Weidner (vhs@markt-altdorf.de).

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6. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 30. Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö 6

Sachverhalt

Herr Petz:
Herr Petz erkundigte sich nach dem Sachstand beim Hochwasserschutz im Bereich Bucher Graben und Franzosengraben.
Bürgermeister Stanglmaier informierte dazu, dass nach über einem halben Jahr Wartezeit nun endlich der Förderbescheid des Wasserwirtschaftsamtes eingegangen sei und nun ein Planungsbüro beauftragt werden kann.

Herr Petz erkundigte sich des Weiteren nach dem Sachstand bei den Planungen zur Höhenfreimachung des Bahnübergangs an der Weiherbachstraße.
Bürgermeister Stanglmaier informierte hierzu, dass wegen der Einwände des Wasserwirtschaftsamtes die Trasse verlegt worden ist und derzeit die internen Planungen für diese Trasse bei der Bahn laufen.

Frau Haller:
Anknüpfend an die Frage von Herrn Petz zum Hochwasserschutz im Bereich Bucher Graben und Franzosengraben erkundigte sich Frau Haller, was der Gegenstand der Beauftragung des Planungsbüros sei.
Bürgermeister Stanglmaier gab hierzu Auskunft, dass die Aufgabe des Büros zunächst darin besteht, den status quo und die bereits erfolgten Maßnahmen zu erfassen und auf dieser Basis das noch zusätzlich erforderliche Rückhaltevolumen zu ermitteln. Anschließend muss ein Konzept erstellt werden, durch welche Maßnahmen dieses Rückhaltevolumen erreicht werden kann.

Herr Frank:
Herr Frank dankte dem Bauhof für die schnelle Behebung der Schäden (Ausschwemmungen) am Radweg nach Pfettrach und bat darum, auch den Weg zum Friedhof Pfettrach instand zu setzen. Dieser sei von Starkregenereignissen ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und zudem sehr zugewachsen.
Bürgermeister Stanglmaier sagte zu, den Dank und die Bitte an das Bauamt weiterzugeben. Zugleich wies er wieder darauf hin, dass „Mängelmeldungen“ direkt an das Bauamt bzw. ihn (am besten mit Bild) gerichtet werden sollen, damit schnell reagiert werden kann.

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7. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 30. Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö 7
Datenstand vom 20.07.2022 13:15 Uhr