Datum: 11.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Entscheidung über Antrag des Nachbarschaftstreff DOM auf anteilige Förderung für das Jahr 2023
3 Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2023
4 Informationen der Verwaltung
5 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
6 Anfragen der Ausschussmitglieder
7 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.10.2022 ö 1
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2. Entscheidung über Antrag des Nachbarschaftstreff DOM auf anteilige Förderung für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.10.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 03.08.2022 beantragte Frau Sidorova-Spilker im Namen des Vereins „DOM – deutsch-russisches Haus für Begegnung, Bildung und Kultur in Landshut e. V.“ die Übernahme eines Drittels der für 2023 kalkulierten Betriebskosten des Nachbarschaftstreffs DOM durch den Markt Altdorf. Dies würde – wie 2022 – einen Betrag von 15.214 Euro ausmachen.

Seit November 2013 werden die Betriebskosten des Nachbarschaftstreffs DOM von der Stadt Landshut, dem Landkreis Landshut und dem Markt Altdorf zu jeweils etwa einem Drittel übernommen. Daneben erhält DOM vom Kreisjugendring einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Als weitere Einnahmen kommen Spenden sowie projektbezogene Mittel von verschiedenen Stiftungen hinzu.

Vom Landkreis Landshut erhält DOM eine Festbetragsförderung von maximal 15.425 Euro jährlich. Der Betrag wird vom Landkreis in drei Raten ausbezahlt: Je 6.000 Euro zum 01.05. und 01.10. des Jahres sowie nach Vorlage des Erfahrungs- und Finanzberichts noch maximal 3.425 Euro. Wichtigste Bedingung dabei ist, dass durch die Zahlung bei DOM kein Gewinn entsteht.

Die Stadt Landshut gewährt ebenfalls eine jährliche Festbetragsförderung, die vom Sozialausschuss der Stadt Landshut seit dem Jahr 2018 auf 15.214 Euro gedeckelt ist.
Der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss des Marktes Altdorf hatte in seiner Sitzung am 27.09.2016 beschlossen, den Zuschuss an den Nachbarschaftstreff DOM ab dem Jahr 2017 auf 14.000,00 Euro jährlich zu deckeln. Mit Beschluss vom 09.03.2021 hat der Marktgemeinderat diesen Deckelungsbetrag auf 15.214 Euro – und damit auf den auch von der Stadt Landshut festgelegten Maximalförderbetrag – angehoben.

Für eine mit der Stadt Landshut gleichlaufende Förderpraxis sprach und spricht weiterhin, dass nach derzeitigem Stand die Besucher des Nachbarschaftstreffs zu je rund einem Drittel aus dem Markt Altdorf, der Stadt Landshut und dem übrigen Landkreis Landshut kommen (Tätigkeitsbericht des DOM für das Jahr 2021).

Entsprechend der Förderpraxis des Landkreises Landshut sollte die Förderung unter der Bedingung gewährt werden, dass der Verein keinen Gewinn erwirtschaftet. Der Verein hat bis spätestens 31.03.2024 einen Tätigkeits- und Finanzbericht für das Jahr 2023 vorzulegen. Ergibt sich danach ein Gewinn, ist der Zuschuss anteilig an den Markt Altdorf zurückzuzahlen.

Beschlussvorschlag

Dem Verein „DOM – deutsch-russisches Haus für Begegnung, Bildung und Kultur in Landshut e. V.“ wird für das Jahr 2023 ein Zuschuss in Höhe von 15.214 Euro gewährt. Der Zuschuss wird in zwei Raten zu je 7.607 Euro zum 01.04. und 01.10. des Jahres ausbezahlt. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass der Verein keinen Gewinn erwirtschaftet. Der Verein hat bis spätestens 31.03.2024 einen Tätigkeits- und Finanzbericht für das Jahr 2023 vorzulegen. Ergibt sich danach ein Gewinn, ist der Zuschuss anteilig an den Markt Altdorf zurückzuzahlen.

Beschluss

Dem Verein „DOM – deutsch-russisches Haus für Begegnung, Bildung und Kultur in Landshut e. V.“ wird für das Jahr 2023 ein Zuschuss in Höhe von 15.214 Euro gewährt. Der Zuschuss wird in zwei Raten zu je 7.607 Euro zum 01.04. und 01.10. des Jahres ausbezahlt. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass der Verein keinen Gewinn erwirtschaftet. Der Verein hat bis spätestens 31.03.2024 einen Tätigkeits- und Finanzbericht für das Jahr 2023 vorzulegen. Ergibt sich danach ein Gewinn, ist der Zuschuss anteilig an den Markt Altdorf zurückzuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.10.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 06.12.2016 hat der Marktgemeinderat die Zuständigkeit für die Festsetzung und Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes gemäß Art. 32 Abs. 2 GO an den Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss als beschließenden Ausschuss übertragen.
Kalkulatorische Zinsen sind betriebswirtschaftlich betrachtet Kosten der Kapitalnutzung. Sie stellen das Entgelt für das im Anlagevermögen des Marktes Altdorf, insbesondere seinen kostenrechnenden Einrichtungen, gebundene Kapital und somit ein Äquivalent für die Einnahmen dar, die bei einer anderweitigen Kapitalanlage hätten erzielt werden können. Der kalkulatorische Zinssatz findet im Markt Altdorf nicht nur bei den kostenrechnenden Einrichtungen Anwendung, sondern ist für die gesamte Anlagenbuchhaltung maßgeblich. 
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 KommHV-Kameralistik ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen. Gemäß VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik soll sich der Zinssatz hierfür an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren. 
Als Kapitalmarktrenditen in diesem Sinne sind die Umlaufrenditen inländischer Inhaber-schuldverschreibungen anzusehen. Berechnungsgrundlage ist daher die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zeitreihe der Umlaufrenditen (nicht saisonbereinigt, Jahresdurchschnitt auf Basis der Monatswerte, alle Laufzeiten; Zeitreihe BBSIS.M.I.UMR.RD.EUR.A.B.A.A.R.A.A._Z._Z.A). Als mehrjähriges Mittel im Sinne von VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik ist der Durchschnitt der letzten 20 Jahre, ausgehend vom jeweiligen Vermögensabschluss. Für die Festsetzung des Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2023 ist der Vermögensabschluss des Haushaltsjahres 2021 maßgeblich. Somit ist für den kalkulatorischen Zinssatz der Durchschnitt der Jahre 2002 mit 2021 heranzuziehen; dieser beträgt 2,02 %.

Beschlussvorschlag

Der für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen gemäß § 12 KommHV-Kameralistik anzuwendende Zinssatz wird für das Haushaltsjahr 2023 von 2,27 % auf 2,02 % gesenkt.

Beschluss

Der für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen gemäß § 12 KommHV-Kameralistik anzuwendende Zinssatz wird für das Haushaltsjahr 2023 von 2,27 % auf 2,02 % gesenkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.10.2022 ö 4

Sachverhalt

Keine.

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5. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.10.2022 ö 5
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6. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Keine.

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7. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.10.2022 ö 7
Datenstand vom 07.12.2022 12:39 Uhr