Datum: 22.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Dachgeschoss-Ausbau, Erstellung von 2 Dachgauben und Balkon mit Außentreppe; Falkenstr. 2
3 Anbau einer Terrassenüberdachung an bestehendes Einfamilienhaus; Moosstr. 41
4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage; Bucherstr. 48 (Höhenweg 21)
5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Brunnaustr. 13
6 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandel wurden
7 Änderung des Bebauungsplans "Waldanger Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 2; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
8 Antrag auf Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer PV-Anlage auf den Fl. Nrn. 1249, 1250 und 1251 Gemarkung Altdorf
9 Wasserrecht – Ergänzende Maßnahmen; Einbau kontinuierliche Wasserstandsmesseinrichtungen im RÜB 101 und RÜB 104 – Auftragsvergabe
10 Informationen der Verwaltung
11 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
12 Anfragen der Ausschussmitglieder
13 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö 1
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2. Dachgeschoss-Ausbau, Erstellung von 2 Dachgauben und Balkon mit Außentreppe; Falkenstr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bebauungsplan: Jägerfeld Überarbeitung

Im Dachgeschoss des Wohnhauses soll eine weitere Wohneinheit entstehen. Es ist eine 4-Zimmer-Wohnung geplant. Im Norden und im Süden sollen jeweils eine Dachgaube errichtet werden. Die Dachgaube im Norden soll eine Länge von 9,56 m, die im Süden eine Länge von 7,15 m erhalten. Für die Gauben ist eine Tiefe von nicht ganz 3,00 m und eine Neigung von 8° vorgesehen. Im Westen des Gebäudes soll ein Balkon mit einer Tiefe von 2,50 m angebaut werden. Dort soll ebenfalls eine Außentreppe als Verbindung zum Garten ihren Platz finden.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen. Es ist bereits eine Doppelgarage vorhanden, ein weiterer Außenstellplatz wurde nachgewiesen. 

Nachbarunterschriften sind fast vollständig. Die Unterschrift des nordöstlich angrenzenden Nachbarn (Fl.Nr. 733/3) fehlt. 

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Der zweite Stellplatz soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden

Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich würde es sich bei dem Bauantrag um eine Genehmigungsfreistellung handeln, allerdings wird der Außenstellplatz außerhalb der Baugrenze errichtet. Dies macht ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Gemäß Bebauungsplan sind 2 Wohneinheiten, genauso wie Dachgauben zulässig. Der Balkon liegt ebenfalls im Baufenster. Die Verwaltung hat keine Bedenken hier das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seiner Abweichung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seiner Abweichung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Anbau einer Terrassenüberdachung an bestehendes Einfamilienhaus; Moosstr. 41

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Bebauungsplan: SO Im Moos

Die bereits bestehende Terrasse im westlichen Bereich des Biergartens soll überdacht werden. Die Überdachung soll eine Fläche von 6,10 m x 8,87 m aufweisen. Die Tiefe des Bauvorhabens soll 6,10 m betragen. Die Wandhöhe soll auf der Nordseite 3,43 m betragen und fällt zur Südseite auf 2,68 m ab. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 7° geplant.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Die geplante Überdachung soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden
  • Statt dem festgesetzten Satteldach soll ein Pultdach errichtet werden

Der westlich angrenzende Nachbar hat den Eingabeplan unterschrieben.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits die Terrasse wurde außerhalb der Baugrenze errichtet, wodurch die Verwaltung bei der Abweichung von den Baugrenzen keine Einwände sieht. Eine versiegelte Fläche ist bereits jetzt durch die Terrasse vorhanden. Auch in Bezug auf die Abweichung von der Dachform sieht die Verwaltung keine Einwände. Weder die Abweichung von der Baugrenze noch die von der Dachform beeinträchtigt nachbarliche Belange und steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen. Nach Ansicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage; Bucherstr. 48 (Höhenweg 21)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Im Osten des Grundstücks soll ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage errichtet werden. 
Das Wohnhaus soll 10 m lang und 10 m breit werden. Es sind zwei Vollgeschosse geplant. Das Gebäude soll eine Wandhöhe von 6,24 m erreichen. Als Dachform ist ein Zeltdach geplant, das soll mit einer Neigung von 22° entstehen.
Südwestlichen angrenzend an das Wohngebäude soll eine Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 3 m errichtet werden. Die Dachform soll dem Wohngebäude angepasst werden.
Nördlich angrenzend an das Wohnhaus soll die Doppelgarage in Form einer Fertiggarage mit einer Fläche von 6 m x 7 m entstehen. Diese soll ein Flachdach erhalten. Die Wandhöhe der Garage soll 2,71 m betragen.

Durch die Doppelgarage sind ausreichend Stellplätze nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist im Innenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass diese Kriterien erfüllt ist und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Brunnaustr. 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Brunnaustraße I

Beantragt wird ein Einfamilienhaus mit einer Fläche von 10 m x 12 m. Es sollen 2 Vollgeschosse errichtet werden. Die Wandhöhe soll 6,00 m betragen. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 20° vorgesehen.
Nördlich angrenzend an das Wohngebäude soll die Doppelgarage platziert werden. Diese soll eine Fläche von 8,51 m x 7,24 m erhalten. Die Wandhöhe der Garage soll 2,90 m betragen. Als Dachform ist ein Flachdach geplant.

Die Nachbarunterschrift ist vorhanden.

Mit der Doppelgarage sind ausreichend Stellplätze nachgewiesen.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Die Garage und die Terrasse wird zum Teil außerhalb der Baugrenze errichtet

Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Abweichung vom Bebauungsplan ist vertretbar. Eine schwerwiegende Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange ist für die Verwaltung nicht erkennbar, zumal die Nachbarn den Bauantrag zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vorgaben der Bayerischen Bauordnung sind eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandel wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung im Obergeschoss der Doppelturnhalle zu einer Großtagespflege mit 2 Tagesmüttern und max. 8 Kindern; Böhmerwaldstr. 31
Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung Deckblatt 8
Die ehemalige Hausmeisterwohnung im 1. OG der Doppelturnhalle soll zu einer Großtagespflege umgenutzt werden. Dort sollen max. 8 Kinder von 2 Tagesmüttern betreut werden. Der Antrag wurde aufgrund der Dringlichkeit als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Abbruch bestehendes Einfamilienhaus und Neubau eines Einfamilienhauses mit einem Carport; Kiefernstr. 8
Bebauungsplan: Waldanger Überarbeitung
Das Wohnhaus soll eine Wandhöhe von 6,37 m und zwei Vollgeschosse erhalten. Das Dach soll als asymmetrisches Satteldach mit einer Neigung von 32° ausgeführt werden. Der geplante Carport soll mit einem Flachdach versehen werden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Die Vorgaben des Bebauungsplans sind eingehalten. Der Antrag war somit von der Genehmigung freigestellt.

Antrag auf Vorbescheid; Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Doppelhauses; An der Press
Planbereich: Innenbereich
Südlich angrenzend an das Grundstück wurde bereits im Jahr 2020 ein Gebäude mit 3 Wohneinheiten genehmigt. Hier soll ein Doppelhaus mit einer Fläche von 140 m² (14 m x 10 m) errichtet werden. Als Dachform soll das Satteldach mit einer Neigung von 20° verwirklicht werden. Die Wandhöhe soll bei 2 Vollgeschossen 5,90 m betragen. Aufgrund der Sitzungsferien und der sonstigen Verfristung des Antrags wurde dieser als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Tektur zur Nutzungsänderung und Umbau eines Rinderstalles zur Wohnnutzung; Bucherstr. 36
Planbereich: Innenbereich
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.07.2020 wird verwiesen. Die damals genehmigte Nutzungsänderung des Rinderstalles mit einer Fläche von ca. 350 m² reduziert sich durch den Tekturantrag auf ca. 200 m². Durch den Tekturantrag soll lediglich im Erdgeschoss eine Wohnung eingebaut werden. Das Obergeschoss wird als Speicher genutzt. Da dieser Antrag ein „Weniger“ zum Antrag aus dem Jahre 2020 darstellt wurde er als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Antrag auf isolierte Befreiung; Erstellung eines Garten-/Geräteschuppens; Granatweg 2
Bebauungsplan: Moosweide Überarbeitung
Im südöstlichen Grundstückseck wird ein Garten- und Geräteschuppen errichtet. Die Nachbarn haben dem Vorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Der Geräteschuppen wäre grundsätzliche verfahrensfrei, allerdings wird er außerhalb der Baugrenze errichtet. Dadurch war ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich, welcher als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt wurde.

Antrag auf isolierte Befreiung; Bau Erdpool; Biberstr. 18
Bebauungsplan: Kleinfeld IV Aich
Der Pool wird im Garten außerhalb der Baugrenze errichtet. Aufgrund der Abweichung von der Baugrenze war ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich. Das Vorhaben übersteigt die Vorgaben des Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a) BayBO von 100 m³ nicht. Der Nachbar hat seine Unterschrift geleistet. Der Antrag auf isolierte Befreiung wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Anbau eines Wintergartens mit Dachterrasse; Bernsteinstr. 37 b
Bebauungsplan: GE Waldanger Überarbeitung Deckblatt 4
Im Osten angrenzend an das bestehende Gebäude soll ein Wintergarten mit einer Fläche von 4,00 m x 7,00 m angebaut werden. Die Dachfläche des Wintergartens wird als Dachterrasse genutzt.
Der Anbau entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans wodurch es sich um eine Genehmigungsfreistellung handelt.

Errichtung eines Carports; Am Einfang 15 b
Bebauungsplan: Moosweide Überarbeitung
Östlich angrenzend an das Wohngebäude soll ein Carport errichtet werden. Dieser soll 6 m lang und 5 m breit werden. Die Wandhöhe soll im Mittel 3 m betragen. Als Dachform soll ein Pultdach errichtet werden. Da die Unterschriften der Nachbarn vollständig vorhanden sind wurde der Antrag als laufende Verwaltung behandelt.

Errichtung eines Carports; An der Press 15
Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung
Westlich angrenzend an die Doppelgarage soll ein Carport errichtet werden. Die Grenzbebauung soll 4 m betragen. Die Breite soll 8 m betragen. Die Höhe des Carports soll 2,75 m betragen. Da die Unterschriften der Nachbarn vollständig vorhanden sind wurde der Antrag als laufende Verwaltung behandelt.
 

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Änderung des Bebauungsplans "Waldanger Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 2; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.06.2021 wird verwiesen. Damals wurde beschlossen, dass für das Grundstück Bernsteinstr. 50 ein Bauleitplanverfahren angestoßen wird. Grundlage hierfür ist, dass je Baukörper eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss eingefügt wird. Alternativ wäre ein Anteil von 50% geförderten Wohnungen vorstellbar. 
Von einem Planungsbüro wurde ein Entwurf erarbeitet, welcher dem Gremium nun zur Entscheidung vorliegt.

Das Grundstück soll zukünftig besser genutzt werden. Es sollen 2 Baukörper auf dem Grundstück platziert werden. Vorgesehen sind zwei Mehrparteienhäuser mit Gewerbenutzung jeweils im Erdgeschoss. Insgesamt sind 12 Wohneinheiten geplant.
Im südöstlichen Grundstückseck ist eine Fläche für ein Buswartehäuschen vorgesehen. 

Beschlussvorschlag

Mit dem Entwurf wie vorgestellt besteht Einverständnis. Für diesen Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung einzuleiten.

Beschluss

Es ist zu prüfen, ob die Zufahrt auf eine reduziert werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Auslegungsverfahren mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung wie vorgelegt durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer PV-Anlage auf den Fl. Nrn. 1249, 1250 und 1251 Gemarkung Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Die Firma LWB Steinl GbmH & Co. KG beantragt die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans um auf den Flurnummern 1249, 1250 und 1251 Gemarkung Altdorf eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten zu können. Diese soll zur Sicherung des Fertigungsstandortes und Versorgung der Produktionsanlagen mit umweltfreundlicher Energie beitragen.

Die Grundstücke befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Bahnstrecke. Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt 6.605 m².  

Beschlussvorschlag

Für die Flurnummern 1249, 1250 und 1251 Gemarkung Altdorf kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abzuschließen.

Beschluss

Für die Flurnummern 1249, 1250 und 1251 Gemarkung Altdorf kann ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Wasserrecht – Ergänzende Maßnahmen; Einbau kontinuierliche Wasserstandsmesseinrichtungen im RÜB 101 und RÜB 104 – Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Im Mischwasserkanal wird nicht nur Schmutz- sondern auch Regenwasser abgeleitet. Um einen Rückstau zu verzögern, wurden Regenüberlaufbecken (RÜB) u.a. in der Landshuter Straße in Altdorf und in der Talstraße in Pfettrach errichtet. Diese RÜB sind mit einem Notüberlauf in die Pfettrach und in den Mühlkanal verbunden. So wird bei Überlastung des Kanalnetzes und der Regenüberlaufbecken Mischwasser in die Pfettrach und in den Mühlkanal eingeleitet. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis vom LRA durch einen Bescheid erforderlich. 
Für die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis vom Landratsamt das gemeindliche Abwasser aus der Mischwasserkanalisation in die Pfettrach (Gewässer II. Ordnung) und des Pfettracher Mühlkanals (Gewässer III. Ordnung) einleiten zu dürfen, wurden folgende ergänzende Maßnahmen im Bescheid gefordert.
In den zwei Regenrückhaltebecken RÜB 101 in der Talstraße in Pfettrach und RÜB 104 in der Landshuter Straße in Altdorf sind an geeigneten Stellen kontinuierliche Wasserstandsmesseinrichtungen einzubauen. 
An den Entlastungsbauwerken im Kanalnetz mit kontinuierlicher Wasserstandsmessung (RÜB 101 und RÜB 104) sind die Entlastungshäufigkeit (Tage pro Jahr), die Entlastungsdauer (Stunden pro Jahr) sowie das Entlastungsvolumen (Kubikmeter pro Jahr) zu dokumentieren.
Für die beiden Wasserstandsmesseinrichtungen wurde eine Angebotseinholung im Sinne einer freihändigen Vergabe veranlasst. 
Eingeladen zur Angebotsabgabe wurden 4 Firmen, davon hat eine Firma nur ein Angebot abgeben. 2 Firmen haben aus Kapazitätsgründen abgesagt. 
Vom Ing.-Büro Ferstl wurde das Angebot in Höhe von 11.643,56 € brutto von der Fa. Detectronic GmbH aus Bad Windsheim geprüft und zur Auftragserteilung vorgeschlagen.  

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag in Höhe von 11.643,56 € brutto der Fa. Detectronic GmbH aus Bad Windsheim zu erteilen und entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt bereitzustellen. 

Beschluss

Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag in Höhe von 11.643,56 € brutto der Fa. Detectronic GmbH aus Bad Windsheim zu erteilen und entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt bereitzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö 10

Sachverhalt

Keine.

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11. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö 11

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 26.07.22 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Der Auftrag für die Lieferung eines Balkenmähers wurde an die Fa. J. + V. Reif Kommunal- und Gartentechnik aus Landshut vergeben. 

Im Zuge der Erstellung des 1. Bauabschnitts Freianlagen im Innenhof der Grundschule wurde die Entscheidung getroffen, auf einen umfangreichen Bodenaustausch und Geotextileinbau zu verzichten. Der vom Ingenieurbüro empfohlene Aufbau wird lediglich bei der Zufahrt zur Mittelschule und im Bereich der Kabelzugschächte ausgeführt

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12. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö 12

Sachverhalt

Herr Frank machte die Verwaltung darauf aufmerksam, dass die Parkbank am Mühlkanal beschädigt ist und dass seitdem am Biotop am Mühlkanal Arbeiten durchgeführt wurden die Straße verschlammt ist.
Herr Stanglmaier antwortete, dass der Gartenbauverein Pfettrach die Reparatur der Parkbank übernimmt. Die verschlammte Straße wird von Seiten der Verwaltung überprüft.

Frau Haller merkte an, dass beim Verbindungsweg am Rebenring die Schikane kaputt ist. 

Herr Stanglmaier versicherte, dass dies geprüft und erneuert wird. Er erinnerte daran, dass solche Themen schneller behandelt werden können, wenn eine kurze E-Mail mit Foto an die Verwaltung übersendet wird. 

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13. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 21. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2022 ö 13
Datenstand vom 13.12.2022 16:40 Uhr