Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung durch den Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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35. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2022
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ö
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1 |
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2. Radweg entlang der Pfettrach; Vorstellung der Entwufsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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35. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2022
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Bürgermeister Frau Gschlößl und Herrn Lackermeier vom Ingenieurbüro Ferstl aus Landshut.
Vom Ortskern Altdorfs existiert keine attraktive, komfortable Radwegeverbindung in Richtung Innenstadt. Ziel der Planungen der letzten eineinhalb Jahre war es zusammen mit der Stadt Landshut eine Hauptradwegeverbindung entlang der Pfettrach zu schaffen. Nach einem längeren Abstimmungsprozess mit dem Wasserwirtschaftsamt liegt nun ein Entwurf der Trasse vor. Dieser wurde in der Sitzung vorgestellt und diskutiert.
Geplant ist ein Pfettrach-paralleler Radweg südlich der Alu-Brücke an der Doppelturnhalle, unter der Parkstraße durch bis nach Landshut. Dabei soll der Radweg im Bereich des Sportplatzes außerhalb der Hochwasserschutzmauern verlaufen. Weiter südlich verläuft der Weg über den Damm entlang des städtischen Bauhofes. Schließlich unterquert der Radweg die Parkstraße und die Bahnlinie und bindet auf städtischer Seite auf die Jenaer Straße auf.
Die Baukosten belaufen sich auf brutto rd. 1 Mio. €.
Mit dem Radweg wird eine attraktive Haupttrasse für den Radverkehr zur benachbarten Stadt Landshut geschaffen.
Im Verlauf der Diskussion wurde die Notwendigkeit der Trassenführung über das Sportgelände angezweifelt. Alternativ soll die Routenführung über den Damm auf der Ostseite geprüft werden.
Beschlussvorschlag
Als Alternative zur Trassenführung über das Sportgelände soll die Trassenführung über den bestehenden Damm beim Bürgermeister-Preißer-Ring geprüft werden.
Mit einer Gegenüberstellung der Kosten soll die Planung erneut im Marktgemeinderat vorgestellt werden.
Beschluss
Als Alternative zur Trassenführung über das Sportgelände soll die Trassenführung über den bestehenden Damm beim Bürgermeister-Preißer-Ring geprüft werden.
Mit einer Gegenüberstellung der Kosten soll die Planung erneut im Marktgemeinderat vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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3. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Billigung der Textfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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35. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2022
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Auf die Sitzungen des Marktgemeinderates vom 07.04.21, 24.05.22 und 04.10.22 wird Bezug genommen.
Zu dem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stanglmaier Hrn. Leidl von Arc Architekten, Fr. Linke von Linke Kerling Landschaftsarchitekten und Hrn. Leiner von der iq Projektgesellschaft.
Nach der Vorstellung der Ergebnisse in der Oktobersitzung diesen Jahres wurde mittlerweile der Entwurf der Textfassung des Konzeptes erarbeitet. Diese wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates am 06.12.22 zur Durchsicht vorgelegt.
Die vorliegende Textfassung wurde im Gremium diskutiert, Hr. Leidl stand für Fragen zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Textfassung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wird, mit den besprochenen Änderungen, billigend zur Kenntnis.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Textfassung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wird, mit den besprochenen Änderungen, billigend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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4. Vorrang der Innenentwicklung, Förderprogramm "Innen statt Außen", Selbstbindungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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35. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2022
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Um die Gemeinden bei der Belebung ihrer Ortskerne und beim Flächensparen zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung die Förderinitiative „Innen statt Außen“ ins Leben gerufen. Als Teil des Maßnahmenpakets zum Flächensparen wird diese seit 2018 erfolgreich im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt.
Im Zuge der Förderinitiative "Innen statt Außen" wird besonderes Engagement in der vorrangigen Innenentwicklung und der Beseitigung innerörtliche Leerstände belohnt.
Gefördert werden Modernisierung, Instandsetzung, ggf. Abbruch leerstehender oder vom Leerstand bedrohter Gebäude innerorts und damit zusammenhängend die Aufwertung von Innerortslagen.
Mit der Förderinitiative wird ein Förderbonus von 20% auf den Regelfördersatz der Städtebauförderung von 60% gewährt. Für ausgewählte Projekte zur Stärkung der Innenentwicklung würde der Fördersatz somit 80% der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Gefördert werden können die Ausgaben für
- Gebäudeinstandsetzung/-modernisierung/-umbau, (Fördersatz 80% für besondere Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung)
- Gestaltung der freiwerdenden Flächen (Fördersatz 80% für besondere Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung).
Die Fördermittel werden im Rahmen einer Projektförderung in Form von zweckgebundenen Zuschüssen gewährt.
Die gemeindliche Planungshoheit wird durch dieses Programm nicht eingeschränkt.
Die Voraussetzungen für Zuwendungen im Rahmen des Programmes sind:
- Vorliegen eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts oder eines vergleichbaren Planungskonzepts
- Vorliegen eines gemeindlichen Selbstbindungsbeschlusses zur vorrangigen Innenentwicklung
- Kein Beginn der Maßnahme vor Bewilligung
Wichtiger Baustein des Programms ist das Vorliegen eines Leerstandskatasters in der Kommune mit Erfassung aller leerstehender Gebäude und aller unbebauten Grundstücke (mit Baurecht). Dieses wurde bereits in den Jahren 2020/2021 erstellt und die Eigentümer angeschrieben.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss zum künftigen Vorrang der Innenentwicklung:
- Vor jeder neuen Ausweisung von Bauland und vor der Planung neuer Nutzungen werden erst die vorhandenen Potentiale auf Eignung geprüft werden
- Bei unveränderten Rahmenbedingungen werden vorrangig keine Neubaugebiete ausgewiesen, ggf. auch kein Einzelhandel am Ortsrand zugelassen.
- Es erfolgt eine regelmäßige Eigentümeransprache der Besitzer von Leerständen und unbebauten Grundstücken.
- Für Besitzer von leerstehenden Immobilien oder potentiellen Interessenten wird eine Beratung angeboten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss zum künftigen Vorrang der Innenentwicklung:
- Vor jeder neuen Ausweisung von Bauland und vor der Planung neuer Nutzungen werden erst die vorhandenen Potentiale auf Eignung geprüft werden
- Bei unveränderten Rahmenbedingungen werden vorrangig keine Neubaugebiete ausgewiesen, ggf. auch kein Einzelhandel am Ortsrand zugelassen.
- Es erfolgt eine regelmäßige Eigentümeransprache der Besitzer von Leerständen und unbebauten Grundstücken.
- Für Besitzer von leerstehenden Immobilien oder potentiellen Interessenten wird eine Beratung angeboten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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5. 3. Bauabschnitt Hochwasserschutz Altdorf Nord; Entscheidung über die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens und die weitere Grünplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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35. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2022
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beschliessend
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Sachverhalt
Auf die Marktgemeinderatssitzung vom 18.10.22 wird verwiesen. Darin wurde die Zustimmung des Marktes zu den Planungen der Hochwasserschutzmaßnahme am Gries (3. Bauabschnitt) widerrufen. Mit dem Wasserwirtschaftsamt, den Planungsbüros und der Regierung sollten Gespräche zu Alternativen zur vorliegenden Planung geführt werden.
Mitte November fand hierzu ein gemeinsamer Termin (sh. auch öffentliche Information in der MGR Sitzung vom 15.11.22) mit Vertretern der Regierung von Niederbayern, Abteilung Städtebau und Wasserrecht, dem Wasserwirtschaftsamt, dem vom WWA beauftragten Planungsbüro, unseren ISEK-Planerteam, sowie der Bauamtsleiterin und dem Bürgermeister statt. Das Gespräch war sehr offen und konstruktiv.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Umplanung zu einer großzügigeren und natürlicheren Variante ohne Hochwasserschutzmauer nicht möglich ist, da die erforderliche Durchflussmenge bei Hochwasser nur durch die vorgelegte Variante abgedeckt werden kann. Eine Verbreiterung des Flussbetts bzw. des Grünraumes ist durch mangelnde Grundstücksverfügbarkeiten ausgeschlossen.
Das Planfeststellungsverfahren kann und sollte demnach zeitnah fortgesetzt werden, da hier lediglich die Belange des technischen Hochwasserschutzes (Höhe der Mauer, Verlauf der Mauer und nötiger Querschnitt des Flussbetts) abgedeckt sind.
Um negative gestalterische Einflüsse zu minimieren, sollte parallel zum Planfeststellungsverfahren eine Rahmenplanung zur Freiflächengestaltung erstellt werden. Diese wird dann in die Ausführungsplanung des Wasserwirtschaftsamtes eingegliedert. - Die Freiflächenplanung sowie der bauliche und gestalterische Mehraufwand kann von der Städtebauförderung unterstützt werden.
Planinhalte des Freiflächengestaltungsplanes sind u. a. die gestalterische Ausführung der Planung unter Berücksichtigung der baulich notwendigen Hochwasserschutzmaßnahme. Die gestalterische Ausführung umfasst den Verlauf einer möglichen Fußgängerbrücke, den Verlauf der Fußwege, sonstige Stadtmöblierung, Spielgeräte, Bänke, die Gestaltung der Uferböschungen und der Mauern sowie die Bepflanzung außerhalb des Überschwemmungsbereichs. Auch für die ortsmittigen bereits umgesetzten Bereiche des Hochwasserschutzes sollen im Rahmen der Planung Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderatsbeschluss vom 18.10.22 wird aufgehoben.
Mit der in der Sitzung vom 14.12.21 vorgestellten Planung besteht Einverständnis. Das wasserrechtliche Verfahren kann begonnen werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderatsbeschluss vom 18.10.22 wird aufgehoben.
Mit der in der Sitzung vom 14.12.21 vorgestellten Planung besteht Einverständnis. Das wasserrechtliche Verfahren kann begonnen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2
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6. Beschaffung eines neuen Dienstfahrzeuges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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35. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt
Derzeit besitzt der Markt Altdorf zwei Dienstfahrzeuge, einen Opel Astra und einen VW Tiguan. Der Opel Astra (Baujahr 2000) hat bereits sehr deutliche Gebrauchspuren und ist stark verschlissen. Die Reparaturen betrugen seit 2021 bereits über 2.000,00 Euro, obwohl nur die notwendigsten Reparaturen durchgeführt wurden. Ein zweiter Dienstwagen ist aufgrund der vielen Dienstfahrten der drei Techniker und des Standesbeamten trotz E-Bike und Carsharing-Auto dringend notwendig.
Aufgrund des Zustands des Opels und der damit verbundenen mangelnden Zuverlässigkeit soll dieser ersetzt werden und ein neues Dienstfahrzeug angeschafft werden. Geplant ist der Kauf eines Elektrowagens und die Installation einer Wallbox in der Tiefgarage des Rathauses.
Beschlussvorschlag
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt ein neues Dienstfahrzeug, vorzugsweise ein E-Fahrzeug und evtl. benötigtes Zubehör bis zu einem Wert von 25.000,00 Euro anzuschaffen (Kauf/Leasing).
Beschluss
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt ein neues Dienstfahrzeug, vorzugsweise ein E-Fahrzeug und evtl. benötigtes Zubehör bis zu einem Wert von 25.000,00 Euro anzuschaffen (Kauf/Leasing).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9
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7. Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Finanzplanung des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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35. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2022
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ö
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beschliessend
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7 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 14.09.2022 hat das Katholische Jugendsozialwerk München e.V. seine Finanzplanung für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf im Jahr 2023 vorgelegt. Die Kalkulation umfasst die Jugendsozialarbeit (JaS) an der Grund- und der Mittelschule, die Schulsozialarbeit an der Mittelschule (Frau Mainka-Waschlinger) und den Jugendtreff (Offene kommunale Jugendarbeit - OKJA).
Die Finanzplanung für 2023 ist nachfolgend nach Kosten- und Erlösarten gegliedert dargestellt. Gegenübergestellt wird jeweils der entsprechende Ansatz aus der Finanzplanung für 2022.
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2022
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2023
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Veränderung
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Kosten
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Personalkosten
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147.400 €
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182.500 €
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+ 23,8 %
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Sachkosten
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6.000 €
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6.000 €
|
+/- 0,0 %
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Umlage Verwaltungskosten (5 %)
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7.670 €
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9.425 €
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+ 22,9 %
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Kosten insgesamt:
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161.070,00 €
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197.925,00 €
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+ 22,9 %
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Finanzierung
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Zuschüsse Regierung von Niederbayern
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18.667 €
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36.390 €
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+ 94,9 %
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Erlöse Jugendtreff (u. a. Thekenverkauf)
|
600 €
|
600 €
|
+/- 0,0 %
|
Anteil Markt Altdorf
|
141.803 €
|
160.935 €
|
+ 13,5 %
|
Finanzierung insgesamt:
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161.070,00 €
|
197.925,00 €
|
+ 22,9 %
|
Die gegenüber dem Vorjahr um 22,9 % höheren Kosten sind ausschließlich Personalkostenmehrungen und resultieren aus der Aufstockung der JaS an der Grundschule um 100% von 19,5 auf 39 Wochenstunden. Damit einher geht eine Steigerung der Verwaltungskostenumlage des KJSW.
Der Aufstockung hatte der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 26.04.2022 zugestimmt.
Die Regierung von Niederbayern bezuschusst die zusätzliche JaS-Stelle an der Grundschule gemäß Finanzplanung des KJSW im Jahr 2023 mit 17.723 Euro. Der Landkreis Landshut bezuschusst die abzüglich der staatlichen Förderung verbleibenden Personalkosten der JaS mit 50%.
Das Katholische Jugendsozialwerk bittet um vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 38.000 Euro auf den für 2023 kalkulierten Kostenanteil des Marktes Altdorf.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt von der Finanzplanung 2023 des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf Kenntnis. Auf den für 2023 kalkulierten Kostenanteil des Marktes Altdorf sollen vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 38.000 Euro gewährt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt von der Finanzplanung 2023 des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf Kenntnis. Auf den für 2023 kalkulierten Kostenanteil des Marktes Altdorf sollen vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 38.000 Euro gewährt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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8. Informationen der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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35. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2022
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Die Flüchtlingssituation auf Landesebene ist nach wie vor äußerst angespannt. Das Ankerzentrum für Niederbayern in Deggendorf ist mehr als überbelegt. Derzeit sind im Landkreis Landshut rund 4.800 Personen untergebracht. Davon sind aktuell 218 Personen in Altdorf wohnhaft.
Ab Dezember werden dem Landkreis monatlich 50 Personen zugeteilt. Es besteht das Risiko, dass für die Unterbringung landkreiseigene Turnhallen verwendet werden müssen. Derzeit sind noch rund 80 Plätze verfügbar.
Die Verwaltung erarbeitet derzeit in Abstimmung mit den Kommandanten ein Konzept für Katastrophenfälle, insbesondere Gasmangellage und Blackout. Als sog. Leuchttürme sind das Feuerwehrgerätehaus in Altdorf und ggfs. die Gerätehäuser in Eugenbach und Pfettrach vorgesehen. Für die Bevölkerung sind dies die Anlaufstellen bei Notfällen. Eine Kommunikation mit der Leitstelle ist hier sichergestellt. Die Doppelturnhalle soll im Bedarfsfall als „Wärmestube“ für besonders betroffene Personen dienen.
Die Trinkwasserversorgung ist zu jederzeit gewährleistet. Die Abwasserentsorgung ist für weite Teile des Gemeindegebietes sichergestellt.
Grundsätzlich ist für die persönliche Katastrophenvorsorge jede/r eigenverantwortlich zuständig. Die Kommune kann hier nur am Rande für besonders Betroffene Hilfestellung leisten. Im Infoblatt Jan/Feb wird ein Hinweis hierzu abgedruckt.
Nach Aussage des Landratsamtes, Abteilung Katastrophenschutz, liegt die derzeitige Wahrscheinlichkeit für einen Blackout bei unter 1 Promille. Die Wahrscheinlichkeit für eine Gasmangellage ist vom Verlauf des Winters abhängig.
Bei der Höhenfreimachung der Bahnübergänge fanden zuletzt ergänzende Baugrunduntersuchungen statt. Die Entwurfsplanung soll bis Mitte nächsten Jahres vorliegen. Anschließend wird die Genehmigungsplanung begonnen. Der Bau der Weiherbachstr. ist für 2029 vorgesehen.
Mit Schreiben vom 13.12.22 informierte der Fraktionsvorsitzende der CSU Wolfgang Huber über die Umbesetzung des Fraktionsvorsitzes. Ab 01.01.23 übernimmt den Vorsitz Josef Frank, Wolfgang Huber ist sein Stellvertreter.
Die neuen Sitzungstermine bis August 2023 sind im RIS eingestellt.
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9. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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35. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2022
|
ö
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9 |
Sachverhalt
In der Marktgemeinderatssitzung vom 15.11.22 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:
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10. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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35. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2022
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ö
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10 |
Sachverhalt
Frau Paukner Silvia:
Frau Paukner fragte an, weshalb es in Altdorf keine Weihnachtsbeleuchtung gibt, z.B. in der Rottenburger Straße zur Zeit des Christkindlmarktes.
Bürgermeister Stanglmaier merkte dazu an, dass der Markt an drei Orten Christbäume aufstelle und darüber hinaus kein Bedarf an vom Markt Altdorf bereitgestellter Weihnachtsdekoration gesehen werde.
Herr Frank:
Herr Frank erkundigte sich nach dem Sachstand bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans.
Der stellvertretende Geschäftsleiter Herr Götz informierte hierzu, dass laut Aussage des mit der Erstellung beauftragten Fachbüros mit der Fertigstellung Anfang 2023 zu rechnen sei.
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11. Abschluss der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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35. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.12.2022
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ö
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11 |
Datenstand vom 01.02.2023 13:44 Uhr