Datum: 20.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Bebauungs- und Grünordnungsplan Photovoltaikanlage Brunnau Erweiterung; Vorstellung der Planung und Auslegungsbeschluss
3 Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 20 - PV-Anlage Brunnau Erweiterung; Verfahrens- und Auslegungsbeschluss
4 Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Moosweide Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 2; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach § 13 a BauGB
5 Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Moosweide Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 2; Satzungsbeschluss
6 Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Roßweide Überarbeitung II Teilbereich WA" mit Deckblatt Nr. 3; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach § 13 a BauGB
7 Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Roßweide Überarbeitung II Teilbereich WA" mit Deckblatt Nr. 3; Satzungsbeschluss
8 Errichtung zweier Dachgauben und Balkonanbau im bestehenden Dachgeschoss; Unterwerkstr. 2
9 Ausbau des Dachgeschosses; Spitzwegstr. 3
10 Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses zu einer 3. Wohneinheit; Am Römerfeld 10
11 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
12 Straßen- und Wegerecht; Einziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Fl.-Nr. 522, Gmkg. Altdorf
13 Informationen der Verwaltung
14 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
15 Anfragen der Ausschussmitglieder
16 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö 1
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2. Bebauungs- und Grünordnungsplan Photovoltaikanlage Brunnau Erweiterung; Vorstellung der Planung und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Auf die Marktgemeinderatssitzung vom 10.05.2022 wird Bezug genommen. Nun wurde vom Planungsbüro Komplan der Entwurfsplan erarbeitet. Mit der Sitzungsladung eine Ausfertigung der Entwurfsplanung zugestellt. Frau Hauser führte kurz die wichtigsten Eckpunkte der Planung auf.
Der Standort erstreckt sich gemäß EEG vom 01.01.2023 innerhalb eines Korridors von 500 m entlang von Bahntrassen und liegt somit innerhalb einer förderfähigen Kulisse. Der Flächenumgriff umfasst eine Größe von insgesamt 41.350 m²,die Anlage selbst weist eine Größenordnung vom 35.965 m² auf
Das Grundstück ist eine Ackerfläche und wird gegenwärtig ausschließlich landwirtschaftlich genutzt
Die verkehrliche Erschließung ist über die Münchnerauer Straße geplant und sichergestellt. Die Einspeisung erfolgt über eine zusätzliche Trafostation, die hochwassersicher am Grundstück errichtet wird
Bei der Planung wurde eine mögliche Verkehrswegeführung nach Landshut mit Bahnüberführung entsprechend als Vorgabe berücksichtigt.
Allerdings ist die Standortentwicklung abhängig vom Hochwasserschutz und den Stellungnahmen der Fachstellen Landratsamt – Wasserrechtsabteilung und Wasserwirtschaftsamt. Das WHG sieht auch aufgeständerte PV-Anlage als bauliche Anlagen an. Im Überschwemmungsbereich darf kein Baurecht entstehen.
Ob hier die Ausnahmetatbestände nach Art. 78 WHG greifen soll im Verfahren geklärt werden.

Beschlussvorschlag

Die Entwurfsplanung in der Fassung vom 20.12.22 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Die Entwurfsplanung in der Fassung vom 20.12.22 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 20 - PV-Anlage Brunnau Erweiterung; Verfahrens- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wurde Bezug genommen.
Die Fl. Nrn. 1687, 1688 Gemarkung Eugenbach sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt, mit der Kennzeichnung „Ende der Siedlungsfläche“.
Da die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans beschlossen wurde, muss der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Flächennutzungsplan ist mit Deckblatt Nr. 20 fortzuschreiben.
Das Auslegungsverfahren kann gemäß dem vorliegenden Entwurf nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

Der Flächennutzungsplan ist mit Deckblatt Nr. 20 fortzuschreiben.
Das Auslegungsverfahren kann gemäß dem vorliegenden Entwurf nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Moosweide Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 2; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 19.10.2022 bis 21.11.2022 Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben.

Folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Fachstellen haben keine Stellungnahme abgegeben:
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bund Naturschutz
  • Deutsche Post AG
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Telefonica Germany GmbH & OHG
  • Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
  • Wasserwirtschaftsamt Landshut 

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.
Folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Fachstellen haben eine Stellungnahme ohne Einwände abgegeben:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vom 02.11.2022
  • InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG vom 26.10.2022
  • PLEdoc GmbH vom 26.10.2022
  • Bayernets GmbH vom 21.10.2022 und 26.10.2022
  • Handwerkskammer vom 18.11.2022
  • Industrie- und Handelskammer vom 15.11.2022
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 16.11.2022
  • Stadtwerke Landshut vom 18.11.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Untere Bauaufsicht vom 14.11.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Kreisbau SG 44 vom 03.11.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Immissionsschutz vom 03.11.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Naturschutz vom 07.11.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Wasserrecht vom 28.10.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Feuerwehrwesen/Kreisbrandrat vom 28.10.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Gesundheitswesen vom 25.10.2022
  • Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung vom 25.10.2022
  • Regierung von Niederbayern – Gewerbeaufsicht vom 26.10.2022

Folgende Behörden, Fachstellen und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme mit Einwänden oder Hinweisen vorgebracht:
  • Bayernwerk Netz GmbH vom 21.10.2022
Stellungnahme:
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen: 
Kabel 
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Der ungehinderte Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt, zu unseren Kabeln muss jederzeit gewährleistet sein, damit Aufgrabungen z. B. mit einem Minibagger, möglich sind. Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Beachten Sie bitte die Hinweise im "Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade­ und Fischgewässer und Aufforstungen. Das beiliegende "Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen" ist zu beachten. Die beiliegenden "Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen" sind zu beachten. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/ de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html. Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
1. Beschlussvorschlag:
Es werden keine Einwände erhoben. Die genannten Hinweise werden in im Zuge der Umsetzung beachtet.


  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe 1 vom 24.10.2022
Stellungnahme:
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser für den Planungsbereich kann sichergestellt werden. Die Versorgung der Parzellen innerhalb des Geltungsbereiches erfolgt über die vorhandenen Versorgungsleitungen der angrenzenden Bebauung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich bereits eine Grundstücksanschlussleitung (vgl. beiliegenden Lageplan), deren Umlegung zwingend erforderlich wird. Die Kosten für sämtliche Sicherungs- oder Umlegungsmaßnahmen der bestehenden Wasserversorgungsanlagen im Zuge der im Entwurf des Bebauungsplanes dargestellten Maßnahmen sind vom Verursacher der Sicherungs- und Umlegungsarbeiten zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist vorab vorzulegen. Zudem weisen wir darauf hin, dass für eine erstmalige Festsetzung bzw. Erhöhung der Geschossflächenzahl oder Bebauungsmöglichkeit im Planungsbereich Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung entstehen, die nach Erlangung der Rechtskraft der Bebauungsplanänderung veranlagt werden. Aufgrund der bestehenden Versorgungsleitungen wird hinsichtlich der Bereitstellung des Löschwasserbedarfs durch die öffentliche Trinkwasserversorgung bemerkt, dass hier die Richtwerte von 48 m³/h bis zu 96 m³/h, über einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden und ca. 15 m Vordruck, sowie darüber hinaus, durch Förderbetrieb aus den Erschließungsgebieten des Zweckverbandes in die Hochbehälter Altdorf und Eugenbach, zur Verfügung stehen. Erschließungsmaßnahmen seitens des Marktes Altdorf sind mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Isar-Gruppe 1 rechtzeitig abzustimmen. Für alle Parzellen gelten die einschlägigen Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der lsargruppe 1. Es ist so zu planen, dass die Verlegung der verschiedenen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen gem. DIN 1998 ohne gegenseitige Beeinträchtigungen erfolgen kann. Bei der Planung und Erschließung sind die nachstehenden technischen Hinweise und Normen zu beachten:
DIN 1998 "Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen" 
DIN 19630 "Richtlinien für den Bau von Wasserrohrleitungen" 
DVGW-Hinweis GW 125 "Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen"
DVGW-Hinweis GW 315 "Hinweis für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten"

2. Beschlussvorschlag:
Es werden keine Einwände erhoben. Die genannten Hinweise werden in im Zuge der Umsetzung beachtet.

Beschlussvorschlag

Den Beschlussvorschlägen 1-2 wird zugestimmt.

Beschluss

Den Beschlussvorschlägen 1-2 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Moosweide Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 2; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen. Unter Berücksichtigung und Einarbeitung der getroffenen Abwägungsbeschlüsse wird das Deckblatt Nr. 2 mit Stand vom 20.12.2022 als Satzung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Moosweide Überarbeitung“ Deckblatt Nr. 2 wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Moosweide Überarbeitung“ Deckblatt Nr. 2 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Roßweide Überarbeitung II Teilbereich WA" mit Deckblatt Nr. 3; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange hatten von 19.10.2022 bis 21.11.2022 Gelegenheit eine Stellungnahme abzugeben.

Folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Fachstellen haben keine Stellungnahme abgegeben:
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bund Naturschutz
  • Deutsche Post AG
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG
  • Telefonica Germany GmbH & OHG
  • Energienetze Bayern GmbH & Co. KG
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen.
Folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Fachstellen haben eine Stellungnahme ohne Einwände abgegeben:
  • Bayernets GmbH vom 21.10.2022
  • Handwerkskammer vom 18.11.2022
  • Industrie- und Handelskammer vom 15.11.2022
  • Stadtwerke Landshut vom 18.11.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Untere Bauaufsicht vom 15.11.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Kreisbau SG 44 vom 03.11.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Immissionsschutz vom 03.11.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Naturschutz vom 07.11.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Feuerwehrwesen/Kreisbrandrat vom 28.10.2022
  • Landratsamt Landshut – Abt. Gesundheitswesen vom 25.10.2022
  • Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung vom 25.10.2022
  • Regierung von Niederbayern – Gewerbeaufsicht vom 26.10.2022

Folgende Behörden, Fachstellen und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme mit Einwänden oder Hinweisen vorgebracht:
  • Bayernwerk Netz GmbH vom 21.10.2022
Stellungnahme:
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. 
Kabel 
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Der ungehinderte Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt, zu unseren Kabeln muss jederzeit gewährleistet sein, damit Aufgrabungen z. B. mit einem Minibagger, möglich sind. Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Beachten Sie bitte die Hinweise im "Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade­ und Fischgewässer und Aufforstungen. Das beiliegende "Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen" ist zu beachten. Die beiliegenden "Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen" sind zu beachten. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html 
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.

1. Beschlussvorschlag:
Es werden keine Einwände erhoben. Die genannten Hinweise werden in im Zuge der Umsetzung beachtet.

  • Wasserwirtschaftsamt Landshut vom 21.11.2022
Stellungnahme:
Für das Baugebiet ist in der Begründung falsch dargestellt, dass es sich nur um Risikogebiet handelt. Es ist hier das HQ100 festgesetzte Überschwemmungsgebiet betroffen. Hier ist nach Rücksprache mit dem LRA der § 78 Abs. 3 WHG einschlägig. Es sind die drei dort aufgelisteten Punkte (keine Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger, keine Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes und hochwasserangepasste Bauweise) bei der Abwägung zu berücksichtigen. Des Weiteren geht aus der ARGE Bau Handlungsanleitung hervor, dass auch die Vollzugsfähigkeit des Bauleitplanverfahrens sichergestellt werden muss. Für die Einzelbauvorhaben ist eine Genehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG erforderlich. Es ist insofern zielführend, wenn bereits im Aufstellungsverfahren geprüft wird, ob eine Genehmigungsfähigkeit nach § 78 Abs. 5 WHG besteht. Dies ist aber nach unserer Aktenlage bereits durch den Grundstückseigentümer bzw. Bauwilligen im Vorfeld geschehen. 
2. Beschlussvorschlag:
Dem Hinweis wird gefolgt und die Begründung in Bezug auf das festgesetzte Überschwemmungsgebiet berichtigt sowie die Plandarstellung geändert. Es werden Aussagen ergänzt, dass keine Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sowie keine Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes erfolgen dürfen und hochwasserangepasste Bauweise auszuführen ist.

  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe 1 vom 24.10.2022
Stellungnahme:
Die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser für den Planungsbereich kann sichergestellt werden. Die Versorgung der Parzellen innerhalb des Geltungsbereiches erfolgt über die vorhandenen Versorgungsleitungen der angrenzenden Bebauung. Für die Erschließung des geplanten zusätzlichen Einzelhauses (FI.Nr. 837/22 der Gemarkung Altdorf) ist die Erstellung eines Grundstücksanschlusses ab der Schlesierstraße über die vorgesehene private Verkehrsfläche erforderlich. Zur rechtlichen Absicherung des Grundstücksanschlusses ist vor Baubeginn von Seiten des Antragstellers eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit der betroffenen Grundstückseigentümer für die Versorgungsleitung zugunsten der neu geschaffenen Einzelhausbebauung auf FI.Nr. 837/22 der Gemarkung Altdorf im rückwärtigen Geltungsbereich vorzulegen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich bereits eine Grundstücksanschlussleitung (vgl. beiliegenden Lageplan). Die Kosten für sämtliche Sicherungs- oder Umlegungsmaßnahmen der bestehenden Wasserversorgungsanlagen im Zuge der im Entwurf des Bebauungsplanes dargestellten Maßnahmen sind vom Verursacher der Sicherungs- und Umlegungsarbeiten zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist vorab vorzulegen. Zudem weisen wir darauf hin, dass für eine erstmalige Festsetzung bzw. Erhöhung der Geschossflächenzahl oder Bebauungsmöglichkeit im Planungsbereich Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung entstehen, die nach Erlangung der Rechtskraft der Bebauungsplanänderung veranlagt werden. Aufgrund der bestehenden Versorgungsleitungen wird hinsichtlich der Bereitstellung des Löschwasserbedarfs durch die öffentliche Trinkwasserversorgung bemerkt, dass hier die Richtwerte von 48 m³/h bis zu 96 m³/h, über einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden und ca. 15 m Vordruck, sowie darüber hinaus, durch Förderbetrieb aus den Erschließungsgebieten des Zweckverbandes in die Hochbehälter Altdorf und Eugenbach, zur Verfügung stehen. Die Betriebsdrücke bei den verschiedenen Entnahmemengen aus den umliegenden Hydranten für den Löschwasserbetrieb aus der öffentlichen Wasserversorgung können vorab bei Bedarf mittels einer Rohrnetzberechnung unter Einbeziehung des gesamten Versorgungsnetzes des Marktes Altdorf konkret ermittelt werden. Erschließungsmaßnahmen seitens des Marktes Altdorf sind mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Isar-Gruppe 1 rechtzeitig abzustimmen. Für alle neu anzuschließenden Parzellen gelten die einschlägigen Satzungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der lsargruppe 1. Es ist so zu planen, dass die Verlegung der verschiedenen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen gem. DIN 1998 ohne gegenseitige Beeinträchtigungen erfolgen kann. Bei der Planung und Erschließung sind die nachstehenden technischen Hinweise und Normen zu beachten:
3. Beschlussvorschlag:
Es werden keine Einwände erhoben. Die genannten Hinweise werden in im Zuge der Umsetzung beachtet.

  • Landratsamt Landshut – Abt. Wasserrecht vom 28.10.2022
Stellungnahme:
Festgesetztes Überschwemmungsgebiet der Pfettrach 
§ 78 Abs. 3 WHG
Retentionsraumbetrachtung zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger ist erforderlich (§ 78 Abs. 3 Nr. 1-3 WHG)
4. Beschlussvorschlag:
Dem Einwand wird gefolgt und in den Unterlagen ergänzt, dass im Zuge des Bauantrags der Nachweis eines Retentionsausgleichs auf dem jeweiligen Grundstück zu erbringen ist.

Beschlussvorschlag

Den Beschlussvorschlägen 1-4 wird zugestimmt.

Beschluss

Den Beschlussvorschlägen 1-4 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Roßweide Überarbeitung II Teilbereich WA" mit Deckblatt Nr. 3; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen. Unter Berücksichtigung und Einarbeitung der getroffenen Abwägungsbeschlüsse wird das Deckblatt Nr. 3 mit Stand vom 20.12.2022 als Satzung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Roßweide Überarbeitung II Teilbereich WA“ Deckblatt Nr. 3 wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Roßweide Überarbeitung II Teilbereich WA“ Deckblatt Nr. 3 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Errichtung zweier Dachgauben und Balkonanbau im bestehenden Dachgeschoss; Unterwerkstr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Im Westen soll jeweils eine Dachgaube für die Dachgeschoss-Wohnungen eingebaut werden. Diese nehmen je 6,90 m der Dachfläche ein und sollen 3,40 m tief werden. Auf der Ostseite sollen 2 Dachfenster eingebaut werden.
Zusätzlich soll je ein Balkon mit einer Tiefe von 2,50 m im Dachgeschoss errichtet werden. In diesem Zuge soll die Tiefe der Balkone im 1. OG von 1,30 m auf 2,50 m vergrößert werden.

Die Nachbarn wurden beteiligt, dem Bauantrag liegt eine Gesprächsnotiz bei. Diese haben mündlich ihr Einvernehmen erteilt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung, sowie bei dem Balkonanbau hat die Verwaltung baurechtlich keine Bedenken. Die zwei DG-Wohnungen werden durch die Dachgauben besser nutzbar und  erhalten ebenfalls einen Außenbereich. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Ausbau des Dachgeschosses; Spitzwegstr. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Über das Finanzamt wurde die Verwaltung informiert, dass in der Spitzwegstraße 3 drei Wohneinheiten vorhanden sind. Auf Nachfrage bei den Grundstückseigentümern wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass in den 80er Jahren von einem Kollegen aus dem Bauamt Altdorf nach Vorlage der Planunterlagen mitgeteilt wurde, dass der Ausbau keiner Genehmigung bedarf.
Das Dachgeschoss wurde zu einer abgeschlossenen Wohneinheit ausgebaut. An den Dachflächen und den Außenwänden wurde nichts verändert.

Bei den angrenzenden Nachbarn handelt es sich um die Grundstückseigentümer selbst. Die Nachbarunterschriften sind somit vorhanden.

Stellplätze sind nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Ausbau des Dachgeschosses zur abgeschlossenen Wohneinheit bedarf immer einer Baugenehmigung. Die Auskunft des damaligen Kollegen war nicht richtig. Die Grundstückseigentümer haben sich verständlicherweise auf diese Auskunft verlassen. Beim Gespräch mit den Eigentümern wurde diesen empfohlen, nachträglich einen Bauantrag zu stellen um Rechtssicherheit herzustellen. Nach Ansicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Eine Beeinträchtigung Dritter ist nicht erkennbar, zumal das Dachgeschoss bereits viele Jahre als eigenständige Wohneinheit genutzt wird.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses zu einer 3. Wohneinheit; Am Römerfeld 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Bebauungsplan: Römerfeld Überarbeitung

Das Kellergeschoss und das Erdgeschoss bleiben bestehen. Im Erdgeschoss sind 2 Wohneinheiten vorhanden.
Das Wohnhaus soll um ein weiteres Vollgeschoss aufgestockt werden. Im Obergeschoss mit offenem Dachstuhl soll eine 3. Wohneinheit in Form einer 4-Zimmer-Wohnung mit zusätzlichem Büroraum entstehen. Südwestlich angrenzend soll ein Balkon entstehen, welcher die Terrasse der im EG befindlichen Wohneinheit 1 überdacht. Die Wandhöhe soll auf 6,05 m erhöht werden. Die Aufstockung soll in Holztafelbauweise entstehen. Als Dachform soll ein Walmdach mit einer Neigung von 20° entstehen.

Stellplätze sind ausreichen nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Im Bebauungsplan sind für diese Parzelle 2 Wohneinheiten festgesetzt, hier soll eine 3. Wohneinheit entstehen
  • Als Dachform ist ein Satteldach oder ein Krüppelwalmdach festgesetzt, hier ist ein Walmdach geplant
  • Die GFZ ist im Bebauungsplan mit 0,6 festgesetzt, hier soll die GFZ 0,67 betragen

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei einer Erweiterung der Wohneinheiten, welche maximal 50% der Festsetzung beträgt, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Im Bebauungsplanbereich gibt es durchaus Gebäude, bei welchen ebenfalls 3 Wohneinheiten vorhanden sind. Das Walmdach ist aufgrund des Platzbedarfs gewünscht. Dadurch werden unnötig große Giebelflächen und eine enorme Wandhöhe vermieden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich in mehreren Straßenzügen Walmdächer oder auch Zeltdächer, dadurch sieht die Verwaltung auch bei dieser Befreiung keine Bedenken. Eine weitere Befreiung ist von der GFZ erforderlich. Die Überschreitung der GFZ von 0,07 ergibt sich aufgrund der bestehenden Grundfläche des Gebäudebestandes und der beantragten gleichartigen Aufstockung.
Diese Befreiungen sind nach Ansicht der Verwaltung durchaus vertretbar. Eine solche Anzahl von Befreiungen wurde bereits in vergangenen Jahren in diesem Bebauungsplanbereich genehmigt (siehe Götzstr. 15 bis 15b).
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Errichtung eines Gartenhauses; Magnolienring 9a
Bebauungsplan: Magnolienring
Im südwestlichen Grundstückseck soll ein Gartenhaus errichtet werden. Es soll 4 m lang und 2,50 m tief werden. Es soll aus Holz errichtet werden und ein Pultdach mit einer Neigung von 5° erhalten. Die Wandhöhe beträgt an der höchsten Stelle 2,05 m. Ein Antrag auf isolierte Befreiung war notwendig, da das Gartenhaus außerhalb der Baugrenzen errichtet wird. Da alle Nachbarunterschriften vorhanden waren wurde der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Straßen- und Wegerecht; Einziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Fl.-Nr. 522, Gmkg. Altdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Der nicht ausgebaute öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg, Fl.-Nr. 522 (Widmungsbeschränkung: nur landwirtschaftl. Verkehr) wurde im Zuge der Entstehung des Baugebiets „Am Angerweg“ an Privat verkauft. Damit hat der Eigentümer Fl.-Nr. 524 nun eine private Erschließung zu seinem Feld-Grundstück. Der Weg hat damit jede Verkehrsbedeutung für die Öffentlichkeit verloren. Dadurch ist er durch Verfügung durch die zuständige Straßenbaubehörde einzuziehen (Art. 8 BayStrWG).
Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

Beschlussvorschlag

Der öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 522 wird gemäß Sachvortrag eingezogen. Die Beabsichtigung der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. Sollten während der Auslegung Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden, ist der Sachverhalt nochmals dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen. Ansonsten ist die Einziehung des Weges nach Abschluss des Einziehungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

Der öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg Fl.-Nr. 522 wird gemäß Sachvortrag eingezogen. Die Beabsichtigung der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. Sollten während der Auslegung Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden, ist der Sachverhalt nochmals dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen. Ansonsten ist die Einziehung des Weges nach Abschluss des Einziehungsverfahrens ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö 13

Sachverhalt

Digitalisierung Straßen- und Wegerecht
Die Bauverwaltung hat begonnen, das Straßen- und Wegeverzeichnis zu digitalisieren. Hierfür muss das komplette Bestandsverzeichnis (aus den 60er-Jahren, Überarbeitung 1995) inklusive Widmungen und Eintragungsverfügungen für alle Gemeindestraßen (Ortsstraßen, Gemeindeverbindungsstraßen), öffentlichen Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentlichen Wegen und Eigentümerwege auf Bezeichnung, Flurnummern, Anfangs- und Endpunkt, Widmungsbeschränkungen, Längen und Baulastträger überprüft und auf Aktualität überarbeitet werden. Die erforderlichen Änderungen hierzu müssen per Beschluss in den kommunalen Sitzungen behandelt werden. Sodann kann die Digitalisierung erfolgen. Hier werden sämtliche Eintragungsverfügungen sowie die Bestandsverzeichnisse hinterlegt. Dazu wurde für das GIS-Programm das Modul „Straßen-/Bestandsverzeichnis“ erworben. Die Kosten hierfür lagen bei 2.330,- € netto. 

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14. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö 14

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 22.11.22 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Keine. 

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15. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö 15

Sachverhalt

Keine.

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16. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.12.2022 ö 16
Datenstand vom 17.02.2023 13:25 Uhr