Datum: 07.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Sachsenweg 1
3 Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Gartenhaus + Abbruch eines Poolhauses und Änderung eines bestehenden Einfamilienhauses zur Doppelhaushälfte; Ganslberg 18
4 Nutzungsänderung eines Kellerraums in ein Kosmetikstudio; Am Abensberg 20
5 Anbau über der Garage und Erweiterung der Terrasse mit Überdachung; Schwarzleiten 18
6 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
7 Informationen der Verwaltung
8 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
9 Anfragen der Ausschussmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2023 ö 1
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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Sachsenweg 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA

Das alte Haus wurde bereits abgerissen. Der Neubau soll ohne Kellergeschoss errichtet werden. Es sind ein Erdgeschoss und ein Dachgeschoss geplant. Das Wohnhaus soll 8,38 m breit und 10,03 m lang werden. Die Wandhöhe soll 5,25 m betragen. Als Dachform soll ein Satteldach mit einer Neigung von 30° entstehen. In der nordöstlichen Grundstücksecke soll eine Doppelgarage entstehen. Diese soll 6 m breit und 9 m lang werden. Die Wandhöhe soll 2,62 m betragen. Als Dachform ist ebenfalls ein Satteldach geplant. Die Dachneigung bei der Garage soll 28° betragen.

Stellplätze sind mit der Doppelgarage ausreichend nachgewiesen.

Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Die Baugrenze wird zum Teil überschritten
  • Das Dach der Garage wird nicht an die Nachbargarage angepasst
  • Die FOK-Erdgeschoss wird auf 394,26 m ü. NN gesetzt, im Bebauungsplan sind 394,50 m vorgegeben

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Überschwemmungsbereich, ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung liegt dem Bauantrag bei. 
Die Überschreitung der Baugrenze ist unbeachtlich, zumal in diesem Bebauungsplanbereich des Öfteren einer solchen Befreiung zugestimmt wurde. Das abweichende Garagendach zur Nachbargarage wird nicht auf den ersten Blick ersichtlich sein. Im vorderen Bereich der Nachbargarage besteht ein Carport welcher den direkten Blick auf die Garage verhindert. Eine Aufschüttung des Grundstücks um die 24 cm hätte negative Auswirkungen auf die Genehmigung in Bezug auf den Überschwemmungsbereich, das Gelände sollte nicht verändert werden.
Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Bauantrag mit seinen Abweichungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Gartenhaus + Abbruch eines Poolhauses und Änderung eines bestehenden Einfamilienhauses zur Doppelhaushälfte; Ganslberg 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Bebauungsplan: Ganslberg

Im Norden angrenzend an das bestehende Wohnhaus soll eine Doppelhaushälfte angebaut werden. Diese soll 8,86 m lang und breit werden. Die Wandhöhe des Gebäudes soll 5,20 m betragen. Die Dachform soll dem bereits bestehenden Wohnhaus angepasst werden. Im nordöstlichen Grundstückseck soll ein Carport mit einer Länge von 5,65 m und einer Breite von 3,85 m errichtet werden. Dieser soll ein Pultdach mit einer mittleren Wandhöhe von 2,81 m erhalten. Im Westen soll ein Grätehaus/Gartenhaus ebenfalls mit einem Pultdach errichtet werden. Die mittlere Wandhöhe soll 3,00 m betragen. 

2 Stellplätze sind erforderlich, diese sind nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht nachgewiesen.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Der Neubau überschreitet die Baugrenze im nordöstlichen Bereich
  • Der Carport liegt außerhalb der Baugrenze

Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß Bebauungsplan sind auf Grundstücken für Einzelhäuser bzw. Doppelhaushälften max. 2 Wohneinheiten zulässig. Auf diesem Grundstück wurde bereits vor ein paar Jahren im Norden nachverdichtet. Dieses Einfamilienhaus wurde komplett außerhalb den Baugrenzen errichtet und verfügt mittlerweile über eine eigene Flurnummer und einen anderen Grundstückseigentümer.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1022 befindet sich derzeit ein Einfamilienhaus. Eine weitere Wohneinheit im Zuge der Errichtung einer Doppelhaushälfte wäre gemäß Bebauungsplan zulässig. Das bestehende Einfamilienhaus soll zu einer Doppelhaushälfte abgeändert werden und das Poolhaus abgerissen werden.
Die Abstandsflächen sind eingehalten. Das Grundstück soll künftig geteilt werden. Durch die Teilung wird auch die Grenzbebauung von max. 15 m auf einem Grundstück eingehalten.
Der Neubau der Doppelhaushälfte soll zum Teil im Nordosten die Baugrenzen überschreiten und der Carport soll komplett außerhalb den Baugrenzen errichtet werden. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen durchaus erteilt werden. Solchen Abweichungen von dem Baugrenzen wurden in der Vergangenheit bereits des Öfteren das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Nutzungsänderung eines Kellerraums in ein Kosmetikstudio; Am Abensberg 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Am Abensberg Überarbeitung

Im Untergeschoss (Hanggeschoss) soll ein Kellerraum zu einem Kosmetikstudio umfunktioniert werden. Das Kosmetikstudio soll von der Hausbewohnerin genutzt werden, eine Betreuung von mehr als einer Person ist nicht möglich. Der Zugang zum Studio soll über die auf der westlichen Hausseite befindlichen Tür erfolgen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Der Stellplatz soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden

Stellungnahme der Verwaltung:
Da es sich um ein nichtstörendes Gewerbe handelt, ist die Verwaltung der Ansicht, dass man hier das gemeindliche Einvernehmen erteilen kann. Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen, eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange ist nicht erkennbar. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Anbau über der Garage und Erweiterung der Terrasse mit Überdachung; Schwarzleiten 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Schwarzleiten

Das bestehende Satteldach auf der Garage soll abgebrochen werden. Auf die Garage soll ein weiteres Geschoss zu Schaffung eines weiteren Zimmers angebaut werden. Der Zugang zu diesem Zimmer soll über das Obergeschoss erfolgen. Um die Abstandflächen einzuhalten soll der Anbau mit einem Flachdach versehen werden, die Wandhöhe soll sich auf ca. 6,40 m belaufen.
Die Terrasse im Süden soll um 1,50 m erweitert werden. Zusätzlich soll eine Terrassenüberdachung mit einem Pultdach und einer Neigung von 15° errichtet werden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Der Anbau überschreitet die Baugrenze um ca. 33,5 m²
  • Als Dachform beim Anbau ist ein Flachdach geplant, festgesetzt ist Satteldach
  • Der Anbau überschreitet die zulässige Wandhöhe von 6,20 m um 0,20 m
  • Die Terrassenerweiterung überschreitet die Baugrenze um ca. 11,12 m²
  • Als Dachform bei der Terrassenüberdachung ist ein Pultdach geplant, zulässig gem. B-Plan wäre ein Satteldach
  • Die Terrassenüberdachung soll mit Glas überdacht werden, gem. B-Plan sind nur rote Flachdachpfannen zulässig

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Eigentümer haben zukünftig einen größeren Zimmerbedarf als aktuell vorhanden ist. Die Aufstockung der Garage ist baurechtlich grundsätzlich möglich, da es sich um keine Grenzgarage handelt und die Abstandsfläche gegeben ist. Einer Überschreitung der Baugrenze wird regelmäßig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Flachdach lässt den Anbau nicht ganz so massiv wirken, da keine Dachflächen vorhanden sind. Die Wandhöhenüberschreitung um ca. 3,2% ist ebenfalls vertretbar. Bei der Terrassenerweiterung und –Überdachung hat die Verwaltung keine Bedenken. Dem eingereichten Bauantrag kann nach Ansicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung Fahrradunterstand; Bernsteinstr. 83
Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung
Im nordwestlichen Grundstückseck soll ein Fahrradunterstand aus einer Stützen- und Trägerkonstruktion mit Vierkantrohren errichtet werden. Dieser soll ca. 4,30 m lang und 2,10 m tief werden. Der Unterstand soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden aufgrund dessen war ein Antrag auf isolierte Befreiung notwendig. Da es sich grundsätzlich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 BayBO wurde der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Geländeauffüllung zu Errichtung einer Stellfläche; Opalstr. neben REWE
Bebauungsplan: GE Waldanger Überarbeitung
Das vordere Drittel des Geländes (ca. 1.000 m²) soll aufgekiest werden und als Stellfläche für Anhänger (Ausstellfläche), Rangierfläche, PKW-Stellfläche (keine festen Stellplätze) genutzt werden. Die Geländeauffüllung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplan und ist somit von der Baugenehmigung freigestellt. 
 

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2023 ö 7

Sachverhalt

Keine.

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8. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2023 ö 8

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 20.12.22 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Keine.

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9. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2023 ö 9

Sachverhalt

Keine.

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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 23. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.02.2023 ö 10
Datenstand vom 03.04.2023 11:14 Uhr