Datum: 14.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung durch den Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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39. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.03.2023
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ö
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1 |
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2. Vorstellung möglicher Standorte für die Windkraftnutzung im Buchholz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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39. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.03.2023
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stanglmaier Hrn. Ludwig Friedl von der Energieagentur Regensburg e.V.. Hr. Friedl ist von der Regierung von Niederbayern als sog. Windkümmerer beauftragt. Dieser unterstützt Kommunen in Belangen der Windkraftnutzung.
Der Markt Altdorf hat sich Mitte letzten Jahres hierfür beworben, nachdem Gespräche mit interessierten Bürgern stattfanden bzgl. der Errichtung einer Windkraftanlage im Buchholz an der Grenze zu Bruckberg.
In den letzten Monaten fanden Gespräche hierzu mit der Gemeinde Bruckberg, dem regionalen Planungsverband, Grundstückseigentümern und einem möglichen Investor statt.
Hr. Friedl erläuterte die aktuelle rechtliche Situation zur Windkraftnutzung in Bayern und stellte die Ergebnisse der stattgefundenen Abstimmungen dem Marktgemeinderat vor. Hr. Friedl stand dem Gremium für Fragen zur Verfügung.
Es gilt zu entscheiden, ob der Marktgemeinderat der Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet im Bereich des Buchholzes grundsätzlich positiv gegenübersteht. Das Votum wird dann an den regionalen Planungsverband weitergegeben. Dieser legt in den nächsten Jahren neue Vorrang- und Ausschlussgebiete fest.
Bei positivem Beschluss wäre vor einem Aufstellungsbeschluss eine Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit geplant.
Beschlussvorschlag
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen. Die vorgestellten Standorte im Buchholz sollen dem regionalen Planungsverband als mögliche Vorranggebiete gemeldet werden.
Im nächsten Schritt soll eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden.
Beschluss
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen. Die vorgestellten Standorte im Buchholz sollen dem regionalen Planungsverband als mögliche Vorranggebiete gemeldet werden.
Im nächsten Schritt soll eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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3. Erlaß eine Sanierungssatzung für den Ortsteil Altdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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39. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.03.2023
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ö
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen bestimmen sich nach den §§ 136 ff BauGB.
Um den genauen Umgriff bzw. die Ziele und Zwecke der Sanierung definieren zu können, sind vorbereitende Untersuchungen notwendig. Im ISEK-Verfahren wurde der gesamte Gemeindebereich untersucht und in Abstimmung mit der Bevölkerung Ziele erarbeitet, die die Basis für die Sanierung bilden.
Im Ortsteil Altdorf handelt es sich um ein verhältnismäßig langgezogenes Sanierungsgebiet mit weit gestreuten städtebaulichen Missständen, die sich grob in drei Bereiche aufgliedern lassen.
a) Ziegeleigelände:
Die bestehende Splitterentwicklung (Gewerbegebiet) soll städtebaulich wieder an die Bestandsbebauung angeschlossen werden. Die in diesem Bereich ungeordnete Sammelnutzung von Kultur, sozialen Zwecken, Entsorgungszentrum und Einzelhandel muss überarbeitet werden. Das Störpotential der Nutzungen zur angrenzenden Wohnstruktur ist zu verringern. Die ungeordneten Brachflächen nach Abschluss der Ziegelei-Nutzung
b) Grüne Mitte
Die nur teilweise vorhandene Ortskernfunktion soll durch eine verbesserte Fuß- und Radweganbindung, eine Aufwertung der bestehenden Grünflächen und eine Umnutzung vorhandener Strukturen zu einer Weiterentwicklung der Treffpunktfunktion führen.
c) Altdorf Süd:
Mit der Gebietsentwicklung soll durch die Schaffung von Berührungspunkten der soziale Zusammenhalt und die Integration gestärkt und eine Verbesserung der Nahversorgung erreicht werden. Die Verbesserung der Wegevernetzung ist ein weiteres Ziel
Dementsprechend ist der Umgriff des Sanierungsgebiets gestaltet.
Für die Gestaltung der Satzung wird zwischen der einfachen und der umfassenden Sanierungssatzung unterschieden. Frau Hauser führte kurz die Unterschiede und daraus resultierenden Folgen aus.
Ein von der Verwaltung erarbeiteter Entwurf der Satzung wurde mit der Sitzungsladung zugestellt.
Die zeitliche Befristung soll nach § 142 Abs. 3 S. 3 BauGB max. 15 Jahre betragen, ist aber im Bedarfsfall verlängerbar.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt die Sanierungssatzung mit zugehörigem Sanierungsgebiet gemäß beiliegendem Lageplan als Satzung. Die Satzung wird auf 15 Jahre befristet.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Sanierungssatzung mit zugehörigem Sanierungsgebiet gemäß beiliegendem Lageplan als Satzung. Die Satzung wird auf 15 Jahre befristet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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4. Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Eugenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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39. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.03.2023
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ö
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Am 24.02.2023 fand die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Eugenbach zur Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten statt. Der Markt Altdorf hatte form- und fristgerecht zu dieser Versammlung eingeladen, die vom 1. Bürgermeister Sebastian Stanglmaier geleitet wurde.
Zum Kommandanten wurde für die Dauer von 6 Jahren gewählt:
Herr Roman Maier. Der Gewählte nahm die Wahl an. Er verfügt über alle für die Übernahme der Führungsposition erforderlichen persönlichen Voraussetzungen, nicht jedoch über die erforderlichen Lehrgänge. Da davon auszugehen ist, dass diese innerhalb eines Jahres abgeschlossen und nachgewiesen werden, und alle sonstigen fachlichen Voraussetzungen (insb. geforderte vierjährige Dienstzeit) vorliegen, kann die Bestätigung gleichwohl erfolgen (Art. 8 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 BayFwG).
Zum stellvertretenden Kommandanten wurde für die Dauer von 6 Jahren gewählt:
Herr Markus Finsterhölzl. Der Gewählte nahm die Wahl an. Er verfügt über alle für die Übernahme der Führungsposition erforderlichen persönlichen Voraussetzungen, nicht jedoch über die erforderlichen Lehrgänge. Da davon auszugehen ist, dass diese innerhalb eines Jahres abgeschlossen und nachgewiesen werden, und alle sonstigen fachlichen Voraussetzungen (insb. geforderte vierjährige Dienstzeit) vorliegen, kann die Bestätigung gleichwohl erfolgen (Art. 8 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 BayFwG).
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Roman Maier zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Eugenbach. Die noch fehlenden Lehrgänge sind nachzuholen.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Markus Finsterhölzl zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Eugenbach. Die noch fehlenden Lehrgänge sind nachzuholen.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Roman Maier zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Eugenbach. Die noch fehlenden Lehrgänge sind nachzuholen.
2. Der Marktgemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Markus Finsterhölzl zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Eugenbach. Die noch fehlenden Lehrgänge sind nachzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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5. Öffentliche Plakatierungen für Wahlen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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39. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.03.2023
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ö
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beschliessend
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5 |
Sachverhalt
Im Jahr 2012 wurde vom Bau- und Verkehrsausschuss beschlossen das Plakatieren im öffentlichen Raum zu untersagen. Seitdem müssen Werbetreibende einen Antrag bei der Verwaltung stellen, wenn sie im öffentlichen Raum Plakate aufhängen wollen. Bei Wahlen wurden regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für Großflächenplakate erteilt.
Seit der Bundestagswahl im Jahr 2021 werden diese Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erteilt.
An die Verwaltung wurden regelmäßig Beschwerden über Sichtbehinderungen bei Ein- und Ausfahrten durch diese Großflächenplakate herangetragen.
Die Parteien können die vom Markt bereitgestellten Plakatständer nutzen. Dadurch ist auch eine Chancengleichheit gewährleistet, da jedem der gleiche Platz (DIN A0) zur Verfügung steht. Großflächenplakate können sich erfahrungsgemäß nur größere Parteien leisten. Der Mehrwert (Informationsgehalt) der Großflächenplakate wird von Seiten der Verwaltung nicht gesehen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Wahlwerbung künftig nur noch auf den vom Markt bereitgestellten Plakatständern zuzulassen.
Beschlussvorschlag
Für Wahlplakate werden ausschließlich die Plakatständer der Kommune zur Verfügung gestellt. Ausnahmen für Großflächenplakate werden nicht mehr erteilt.
Beschluss
Für Wahlplakate werden ausschließlich die Plakatständer der Kommune zur Verfügung gestellt. Ausnahmen für Großflächenplakate werden nicht mehr erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 14
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6. Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Verwendungsnachweis und Kostenabrechnung des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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39. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.03.2023
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ö
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beschliessend
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 16.01.2023 hat das Katholische Jugendsozialwerk München e. V. den Verwendungsnachweis für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf im Jahr 2022 vorgelegt. Diese umfasst die Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule, die Mitarbeit von Frau Mainka-Waschlinger an der Mittelschule (Schulsozialarbeit) und den Jugendtreff (Offene kommunale Jugendarbeit).
Die Ist-Werte des Verwendungsnachweises 2022 sind nachfolgend nach Kosten- und Erlösarten gegliedert dargestellt. Gegenübergestellt wird jeweils der entsprechende Ansatz aus der Finanzplanung für 2022.
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Ist-Werte
2022
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Finanzplanung
2022
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Abweichung
absolut
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Abweichung
prozentual
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Kosten
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Personalkosten
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142.258,75 €
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147.400 €
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- 5.141,25 €
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- 3,5 %
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Sachkosten
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4.292,65 €
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6.000 €
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- 1.707,35 €
|
- 28,5 %
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Umlage Verwaltungskosten (5 %)
|
7.327,57 €
|
7.670 €
|
- 342,43 €
|
- 4,5 %
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Kosten insgesamt:
|
153.878,97 €
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161.070 €
|
- 7.191,03 €
|
- 4,5 %
|
Finanzierung
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|
Zuschüsse Reg. von Ndb.
|
18.667,00 €
|
18.667 €
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0,00 €
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+/- 0,0 %
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Erlöse und Spenden Jugendtreff
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4.810,90 €
|
600 €
|
4.210,90 €
|
701,8 %
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Anteil Markt Altdorf
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130.401,07 €
|
141.803 €
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- 11.401,93 €
|
- 8,0 %
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Finanzierung insgesamt:
|
153.878,97 €
|
161.070 €
|
- 7.191,03 €
|
- 4,5 %
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Die laut Verwendungsnachweis für die Jugendsozialarbeit 2022 angefallenen Kosten liegen damit um 7.191,03 Euro (4,5 %) unter den kalkulierten Kosten. Der Markt Altdorf hat auf den für ihn kalkulierten Kostenanteil Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 140.000,00 Euro geleistet. Der damit zu viel entrichtete Betrag in Höhe von 9.598,93 Euro wird vom Katholischen Jugendsozialwerk München e. V. an den Markt Altdorf erstattet.
Beschlussvorschlag
Vom Verwendungsnachweis 2022 des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. wird Kenntnis genommen.
Beschluss
Vom Verwendungsnachweis 2022 des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7. Informationen der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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39. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.03.2023
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Der Markt Ergolding plant in einem Teilflächennutzungsplanes die Ausweisung von Konzentrationsflächen bzw. Standorten zur Windenergienutzung aufzustellen. Der dabei größte Bereich mit einer Fläche von rund 87 ha grenzt an den Gemeindebereich Altdorf an. Der Mindestabstand von 800 m zum Weiler Haindlfeld wird berücksichtigt.
Es ist geplant den Rest der Straßenbeleuchtung auf LED umzurüsten. Hierfür wurde 2021 ein Konzept durch ein Planungsbüro erarbeitet. Neben der Energieeinsparung lag dabei ein Schwerpunkt auf der Reduktion der Lichtverschmutzung.
Nachdem nun über ein Jahr auf die Förderzusage und die Musterleuchtmittel gewartet wurde, liegen diese nun vor. Die Musterleuchten sind am DJK Parkplatz an der Böhmerwaldstr., vor der Kinderkrippe Schatzkiste, vor der Doppelturnhalle, sowie am Sonnenring 5 installiert. Aufgrund Terminkollision des Planungsbüros ist eine Vorstellung der Planung nur im Bauausschuss am 21.03. möglich.
Aktueller Sachstand zum ISEK: Die Trägerbeteiligung lief bis Anfang März, zwei Träger öffentlicher Belange haben sich noch eine Fristverlängerung bis Ende dieser Woche erbeten. Die bislang eingegangenen Stellungnahmen enthalten keine substantiellen Einsprüche/Änderungswünsche.
Demnächst ist eine Exkursion mit dem Marktgemeinderat geplant zu Kommunen, die den Weg der bürgerschaftlichen Beteiligung bereits gegangen sind und in der Verwaltung eine Managementstelle für Ortsentwicklung und Bürgergesellschaft haben. Eine Einladung erfolgt hierzu durch den Bürgermeister.
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8. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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39. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.03.2023
|
ö
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8 |
Sachverhalt
In der Marktgemeinderatssitzung vom 23.02.23 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:
Die Bewerber für die ausgeschriebene Geschäftsleitungsstelle haben sich in der Sitzung vorgestellt. Das Gremium hat sich für Michael Götz entschieden. Mittlerweile liegt auch die Zustimmung des Personalrates vor. Damit wird Herr Götz ab. 1. April die Stelle der Geschäftsleitung antreten.
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9. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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39. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.03.2023
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Herr Kapfhammer erkundigte sich, ob die Kinderbetreuungsplätze in diesem Jahr ausreichen.
Bürgermeister Stanglmaier teilte dazu mit, dass dies noch nicht feststeht. Die Besprechung mit den Kindergärten steht noch aus, allerdings haben viele Einrichtung mit der herrschenden Personalknappheit zu kämpfen. Für ein wenig Entlastung sorgt derzeit der Einsatz von Tagesmüttern.
Frau Wimmer wollte wissen, wie der derzeitige Stand bezüglich der geplanten Eröffnung des Waldkindergartens sei.
Dazu erklärte Bürgermeister Stanglmaier, dass derzeit die Trägersuche noch läuft und dass man sich in Gesprächen zu einer Trägervereinbarung befindet. Insbesondere die Tragung des Defizits ist jedoch derzeit noch nicht abschließend geklärt.
Herr Frank fragte wie weit die geplante Erstellung eines Notfallkonzepts fortgeschritten ist.
Bürgermeister Stanglmaier sagte, dass die Erstellung aufgrund der sich entspannenden Lage bezüglich der Energieknappheit nicht weiter forciert wurde. Es sollen weiterhin die Feuerwehrhäuser mit einer Notstromversorgung ausgestattet werden. Hier möchte man jedoch erst die Fertigstellung des Feuerwehrbedarfplans abwarten.
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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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39. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.03.2023
|
ö
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10 |
Datenstand vom 29.03.2023 08:51 Uhr