Datum: 30.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit einem Obergeschoss; Kiefernstr. 24
3 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
4 Straßen- und Wegerecht; Einziehung von zwei beschränkt-öffentlichen Wege entlang der Kreisstraße LA 29 in Pfettrach
5 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
6 Informationen der Verwaltung
7 Anfragen der Ausschussmitglieder
8 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.05.2023 ö 1
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2. Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit einem Obergeschoss; Kiefernstr. 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.05.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Überarbeitung

Das bestehende Einfamilienhaus soll um ein Vollgeschoss, auf insgesamt zwei Vollgeschosse aufgestockt werden. Die Wandhöhe soll sich auf 7,28 m erhöhen. Die Dachform und Dachneigung soll wie vorhanden bestehen bleiben.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Festgesetzt ist I+D; beantragt werden II
  • Dachneigung ist festgesetzt auf 28°-43°; beantragt wird eine DN von 23°
  • Wandhöhe bei II Vollgeschossen festgesetzt auf 6,50 m; hier beträgt die Wandhöhe 7,28 m

Stellungnahme der Verwaltung:
In der direkten Nachbarschaft befinden sich mehrere Wohngebäude mit II Vollgeschossen. Die Überschreitung der im B-Plan festgesetzten Wandhöhe ergibt sich aus dem bereits bestehenden Einfamilienhaus. Es wurde mit einer Höhendifferenz von im Mittel 1,30 m errichtet. Die Dachneigung von 23° ist ebenfalls bereits beim bestehenden Wohnhaus vorhanden. Alle Nachbarn haben dem Bauvorhaben durch Unterschrift zugestimmt. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Bauantrag mit seinen Abweichungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit den Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit den Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.05.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Erweiterung der Stellplätze; Schlesierstr. 37
Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA
Neben der Einfahrt zur Garage sollen südlich angrenzend zwei weitere Stellplätze errichtet werden. Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe b) BayBO sind nicht überdachte Stellplätze mit einer Fläche bis zu 300 m² verfahrensfrei, in diesem Fall war allerdings ein Antrag auf isolierte Befreiung notwendig, da die Stellplätze außerhalb der Baugrenze errichtet werden sollen. Die Nachbarunterschriften waren vollständig vorhanden. Der Antrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Energetische Sanierung des Bestandsgebäudes, Erhöhung des Dachstuhls und Ausbau des Dachgeschosses zu einer 2. Wohneinheit; Zypressenstr. 32
Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung
Gemäß Bebauungsplan sind 2 Wohneinheiten zulässig. Die Wandhöhe bei I+D ist im B-Plan auf 5,00 m festgesetzt, die Wandhöhe hier soll 3,65 m betragen. Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen, die Nachbarunterschriften sind bis auf die Fl.Nr. 1495/7 nachgewiesen. Auch die restlichen Vorgaben sind eingehalten, der Antrag wurde somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.

Antrag auf isolierte Befreiung; Sichtschutzzaun; Brachsenstr. 4
Bebauungsplan: Kleinfeld IV Aich
Beantragt wird der Sichtschutzzaun an der nördlichen und westlichen Grundstücksgrenze. Die Höhe soll 1,60 m betragen. Beim Material soll es sich um Aluminium handeln. Ein Antrag auf isolierte Befreiung war aufgrund der Einfriedungshöhe notwendig, da im Bebauungsplan eine Höhe von 1,00 m ab Oberkante Straße festgesetzt ist. Da sich die beantragte Einfriedung abgewandt der Straße befindet wurde der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.
Bei der Einfriedungsart hat die Verwaltung keinen Einfluss. Diese ist im Bebauungsplan lediglich zu den Verkehrsflächen hin festgesetzt. Im Umkehrschluss gilt an den anderen Seiten die Bayerische Bauordnung, in dieser ist eine Einfriedungsart nicht vorgeschrieben. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abriss des bestehenden Einfamilienhauses und Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Balkon; Pfarrkofener Weg 7
Bebauungsplan: Pfarrkofener Weg
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.03.2023 wird verwiesen. Der damalig gefasste Beschluss wurde vom Bauherren umgesetzt, die Planungen wurden dem Bebauungsplan angepasst. Der Antrag wurde somit als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an das Landratsamt Landshut weitergeleitet.   
 

Beschlussvorschlag

Von Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Von Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Straßen- und Wegerecht; Einziehung von zwei beschränkt-öffentlichen Wege entlang der Kreisstraße LA 29 in Pfettrach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.05.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Es wurde festgestellt, dass die Gehwege in der Ortsdurchfahrt Pfettrach an der Kreisstraße LA 29 (Fl.Nr. 512/3 (Teil), 515/1, 515/2 sowie 516/3, Gemarkung Pfettrach) damals von der Gemeinde Altdorf als unselbstständige Gehsteige (beschränkt-öffentliche Wege) gewidmet wurden.
Dies ist nicht richtig, da der Markt Aldorf zwar Baulastträger ist, der Gehweg an der Kreisstraße aber als Bestandteil der Kreisstraße (Art. 2, Art. 42 Abs. 3, Art. 48 BayStrWG) von der für die Fahrbahn zuständigen Straßenbaubehörde (Art. 6 Abs. 2 i.V.m. 58 BayStrWG), also dem Landkreis Landshut zu widmen ist/war. Auch das Landratsamt Landshut bestätigte uns dies. Die Wege sind demnach im Bestandsverzeichnis des Marktes Altdorf einzuziehen. Trotzdem ist der Markt Altdorf auch weiterhin Baulastträger und Eigentümer der Wege (Artl. 47, 48 BayStrWG). Eingetragen sollten sie jedoch im Straßenverzeichnis des Landkreises Landshut sein. Wir erhielten vom Landkreis folgende Unterlagen:
  • die Bekanntmachung im Bayerischen Staatsanzeiger über die Aufstufung der GVS Pfettrach – Unterglaim zur Kreisstraße LA 29 mit Wirkung vom 1.1.1972. Damit sind unsere (zusätzlichen) Widmungen Nr. 7 und 9 überflüssig und sogar falsch. Diese sind einzuziehen.
  • Über die Abstufung der B299 zur Kreisstraße LA 29 (Abs. 100 / Station 0,092 bis 0,338) sowie der Widmung zur Kreisstraße LA 29 (Abs. 100 / Station 0,000 bis 0,092) liegt dem Landratsamt Landshut leider keine Bekanntmachung vor, nur ein Antrag der am 28. Feb. 1986 an die Regierung von Niederbayern gesendet wurde. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Abstufung und die Widmung zum 1.7.1986 oder zum 1.1.1987 erfolgte. Die Verwaltung vertritt die Meinung, deshalb unsere gewidmeten Wege Nr. 8 und 12 noch im Bestandsverzeichnis des Marktes Altdorf bestehen zu lassen.

Beschlussvorschlag

Die beschränkt-öffentlichen Wege (unselbstständige Gehsteige) Nr. 7 und 9 der Gemarkung Pfettrach sind gem. Art. 8 BayStrWG einzuziehen, da sie als Bestandteil der Kreisstraße (unselbstständige Gehwege) vom Landkreis zu widmen sind. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Die beschränkt-öffentlichen Wege (unselbstständige Gehsteige) Nr. 7 und 9 der Gemarkung Pfettrach sind gem. Art. 8 BayStrWG einzuziehen, da sie als Bestandteil der Kreisstraße (unselbstständige Gehwege) vom Landkreis zu widmen sind. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Keine. 

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6. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.05.2023 ö 6

Sachverhalt

Keine.

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7. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.05.2023 ö 7

Sachverhalt

Keine.

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8. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.05.2023 ö 8
Datenstand vom 06.06.2023 14:11 Uhr