Datum: 20.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Haushaltsplanung 2023: Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2023
3 Haushaltsplanung 2023: Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2023
4 Haushaltsplanung 2023: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023
5 Haushaltsplanung 2023: Beschlussfassung über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets 2023
6 Haushaltsplanung 2023: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2022 - 2026
7 Vorlage der Jahresrechnung 2022
8 Teilnahme am kommunalen Klimaschutznetzwerk für Kommunen im Landkreis Landshut
9 Informationen der Verwaltung
10 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
11 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
12 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö 1
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2. Haushaltsplanung 2023: Beschlussfassung über den Verwaltungshaushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zur Eröffnung der Beratung über den Tagesordnungspunkt hielt Erster Bürgermeister Sebastian Stanglmaier seine Haushaltsrede.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,
einen kommunalen Haushalt kann man nicht isoliert betrachten von der politischen und ökonomischen Lage und der Zeit, in der wir uns befinden. Es sind Zeiten, gekennzeichnet von sich überlagernden Krisen. Was mit Corona und Lockdowns begann setzte sich mit Lieferkettenproblemen, einer Wirtschaftskrise, dem Ukrainekrieg, Fluchtbewegungen, der Energiepreisexplosion, Gas- und Strommangellage, Arbeitskräftemangel und der steigenden Inflation fort. Nicht zu vergessen über alledem, die weiterhin vorherrschende und voranschreitende Klimakrise. Bundeskanzler Scholz drückte dies mit dem treffenden Wort „Zeitenwende“ im Frühjahr vergangenen Jahres aus. Dies ist der Hintergrund, vor dem wir den Haushalt 2023 auch im Markt Altdorf betrachten müssen.
Zu Recht mahnt der Gemeindetag zusammen mit der weiteren kommunalen Familie grundlegende Reformen an. Ziel soll eine neue politische, ich meine, es muss auch eine neue gesellschaftliche, Bedürfnispyramide sein. Die mittlerweile herrschende Überregulierung muss zurückgefahren werden.
Denn auch die Kommunen sind nicht erst durch die multiplen Krisen an ihre Belastungsgrenze gekommen. Immer mehr Gesetze und Auflagen erschweren uns Kommunen die Arbeit. Vieles, was vom Bund und vom Land erdacht wird, ist nicht zu Ende gedacht. Zumindest sind oftmals die Kommunen nicht mit ins Boot genommen worden.
Die Zahl der Zusagen und politischen Versprechen lässt sich immer schwieriger erfüllen. Als Beispiel sei die prekäre Situation im Bereich der Kinderbetreuung und dem dort herrschenden Personalmangel genannt. Sehenden Auges wird 2026 schrittweise ein weiterer Rechtsanspruch für die Betreuung von Grundschulkindern eingeführt. Ich und viele meiner Kollegen haben hierfür kein Verständnis. 
Gleichzeitig sollten wir uns um den sozialen und demokratischen Zusammenhalt unserer Gesellschaft sorgen. Das Zusammentreffen mehrerer Krisen zur gleichen Zeit wirkt als Brandbeschleuniger zunehmender Unzufriedenheit und Radikalisierung in der Gesellschaft. Viele Menschen im Lande fühlen sich abgehängt und unverstanden. Wir sehen einen anhaltenden Trend hin zum Populismus. Komplexe Sachverhalte werden verkürzt dargestellt, um gegen politische Gegner Hetze zu betreiben. Die Debattenkultur auf Bundes- und Landesebene erlebt in meinen Augen derzeit einen Tiefpunkt. Ich würde mir hier wieder mehr Sachlichkeit und Respekt wünschen.
Doch nun von der „großen Politik“ zurück auf die kommunale Ebene: 
Mit einem Gesamtvolumen von 38,9 Mio. € liegt der Haushalt für das laufende Jahr rund 1,4 Mio. € über dem des vergangenen Jahres. 
Sehr erfreulich dabei ist die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt i.H.v. 3,3 Mio €. Dies liegt vor allem in der positiven Entwicklung des Steueraufkommens begründet. 
Wie in den zurückliegenden zwei Jahren stellt auch in diesem Jahr die Generalsanierung und Neubau der Grundschule mit Hort und der Neubau des Bauamtes die größte Belastung für den Haushalt dar. 6,2 Mio. € sind im laufenden Jahr dafür eingestellt. Das entspricht knapp 60 % unseres gesamten Vermögenshaushaltes! Mit dieser Mittelbereitstellung haben wir den Großteil der benötigten Mittel für dieses Projekt aufgewendet. Mit großer Freude schauen wir auf die absehbare Fertigstellung zum kommenden Jahreswechsel. Im Frühjahr nächsten Jahres werden wir einen Tag der offenen Tür veranstalten, um auch der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben die modernen Unterrichtsräume zu besichtigen. 
Die Haupteinnahmequellen des Marktes weisen eine erfreuliche Stabilität auf: Mit einem Ansatz von 8,1 Mio. € für die Beteiligung an der Einkommensteuer überschreiten wir erstmals die 8 Mio. € Marke. Daneben stellt die Gewerbesteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle für unseren Markt dar. Mit 6,5 Mio. € im vergangenen Jahr haben wir einen neuen Höchstwert erreicht. Mit einem vorsichtigen Ansatz von 5 Mio. € für das laufende Jahr bilden wir die derzeitigen Unsicherheiten wie die drohende Rezession oder den steigenden EZB Leitzins ab. Nach wie vor blieb der Markt Altdorf bisher weitestgehend von negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges verschont. Bislang zeichnet sich auch nicht ab, dass 2023 nennenswerte Einnahmeausfälle zu erwarten sind. Dies ist ein Beleg dafür, dass wir mit unseren Gewerbebetrieben gut aufgestellt sind. 
Stabile Steuereinnahmen sind jedoch die Voraussetzung für die Bewältigung der bevorstehenden finanziellen Herausforderungen. Neben der derzeit laufenden Großbaumaßnahme stehen wir vor vielen weiteren investiven Projekten, zum großen Teil Pflichtaufgaben, in den nächsten Jahren. 
Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass wir die in den Haushaltsansätzen der zurückliegenden drei Jahre geplante Neuverschuldung nicht tätigen mussten. Dies ist auf drei wesentliche Gründe zurückzuführen: Zum einen sind die Mittel bei unserer Großbaustelle nicht in dem Maße abgeflossen sind wie eingeplant. Zum anderen konnten wir Rückflüsse aus Fördermitteln für die Maßnahme früher verbuchen als angenommen. Und schließlich entwickelte sich das Steueraufkommen sehr positiv, Befürchtungen über Einbußen im Zuge der Pandemie oder des Krieges traten nicht ein. Damit einher gehen jedoch Kreditaufnahmen für das vorliegende Haushaltsjahr und die Jahre 2024 bis 2026. Im Haushaltsansatz 2023 ist eine Kreditaufnahme i. H. v. 4,2 Mio. € vorgesehen. Bis zum Jahr 2025 wird dadurch die Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt auf einen Höchstwert von rund 850 € steigen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt vergleichbarer Kommunen lag zuletzt bei rund 680 €. Daher muss bei allen künftigen Projekten überlegt werden, was davon umgesetzt werden soll und kann, und zu welchem Zeitpunkt. Durch eine vorausschauende, realistische Investitions- und Finanzplanung stellen wir sicher, dass der Markt Altdorf seine Pflichtaufgaben dauerhaft erfüllen kann und sich darüber hinaus auch Gestaltungsspielraum bewahrt, zum Beispiel für Projekte aus unserem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept.
Was sich in Bezug auf das nationale und internationale Zinsniveau für unseren Markt ergibt ist weiterhin nachteilig für uns: Während der Nominalzinssatz für Förderdarlehen der BayernLabo mit 20-jähriger Laufzeit 2021 noch im Negativzinsbereich lag, beträgt er nun über 3,0 %. Etwas Positives hat die Zinsentwicklung jedoch auch für den Markt: Mittlerweile zahlen wir keine Verwahrentgelte mehr für unsere Guthaben bei den Hausbanken.
Für eine maßvolle und zukunftsorientierte Entwicklung unseres Marktes haben wir vor kurzem unser integriertes, städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Mit den ersten drei ausgewählten Maßnahmen steigen wir nun in die Umsetzung ein. Zur Rahmenplanung für das Ziegeleigelände fand vor Kurzem eine Begehung des Geländes und der Gebäude mit der Regierung von Niederbayern statt. Dabei wurde deutlich, dass nach einer Bestandsaufnahme und der Klärung des Raumprogramms ein Planerwettbewerb Vorteile bieten würde. Demnächst finden weitere Gespräche mit der Regierung und Planungsbüros statt. 
Weiterhin wurde beschlossen einen Rahmenplan für die städtebauliche Aufwertung der bereits gebauten und noch geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen an der Pfettrach zu erarbeiten. Uns allen ist bewusst, dass auch der letzte Bauabschnitt an der Pfettrach einen massiven Eingriff in unser Ortsbild bedeutet. Richtigerweise sollten wir uns deshalb mit dieser Rahmenplanung Gedanken machen, wie ein Ausgleich dafür stattfinden kann.
Und schließlich läuft derzeit die Ausschreibung der Managementstelle „Ortsentwicklung und Bürgerbeteiligung“. Durch einen freiberuflichen Mitarbeiter sollen damit Maßnahmen aus dem ISEK umgesetzt und die Beteiligung von Bürgern gestärkt werden. Hierzu stand ich zuletzt in Kontakt mit Vilsbiburg, Geisenhausen und Velden, die bereits seit Jahren Erfahrung mit entsprechenden Stellen haben. 
Eine immer größere Herausforderung stellt die Suche nach geeignetem Personal dar. Der sich durch die Pandemie beschleunigte Arbeitskräftemangel und der Renteneintritt der Babyboomer-Generation wird uns in den kommenden Jahren nicht nur im Bereich des Erzieherpersonals herausfordern. Für richtig halte ich es deshalb, das wir neben der Auszubildenden in der Verwaltung nun auch im Bauhof wieder einen Azubi haben. Positiv stimmt mich zudem die seit einem halben Jahr hervorragende Zusammenarbeit mit dem Personalrat. Hier ziehen wir jetzt gemeinsam an einem Strang. Neben der mit ihm kürzlich geschlossenen Gleitzeitvereinbarung, gestaltet der Personalrat nun auch im gesellschaftlichen Bereich beispielsweise den Betriebsausflug. 
Beständig beobachten müssen wir unsere freiwilligen Leistungen. Neben der vielfältigen Unterstützung unserer über 60 Vereine im Marktgebiet fordert der Betrieb unserer Villa Musica einen großen Teil unserer finanziellen Leistungsfähigkeit. Mit einem geplanten Defizit von 280.000 € (ohne Gebäudekosten) erreichen wir in diesem Jahr wieder einen Höchstwert. Deshalb sehe ich es für geboten an, die Unterrichtsgebühren zum neuen Schuljahr wieder moderat anzuheben. Gerechtfertigt ist dies auch, weil Qualität kostet. Vom hohen Niveau unseres Blasorchesters konnten wir uns zuletzt beim musikalischen Frühschoppen in der Ziegelei überzeugen.
Große Herausforderungen stehen uns im Bereich Klimaschutz und lokale Energiewende bevor. Neben weiteren Freiflächenphotovoltaikanlagen im Marktgebiet, könnte hier künftig auch die Windkraft in unserem Markt einen Beitrag leisten. Die vor Kurzem stattgefundene Bürgerinformation im Bürgersaal stimmt mich dabei positiv. Ich denke, dass die Energiekrise einen gewissen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung bewirkt hat. Dabei ist es mir persönlich wichtig die Bürger angemessen an den Erträgen zu beteiligen. Wir werden in den weiteren Schritten die beiden Bürgerenergiegenossenschaften eng einbinden. 
Darüber hinaus beschäftigt uns nach wie vor das Thema Geothermie. In den zurückliegenden Monaten fanden zahlreiche Besprechungen mit den Landshuter Stadtwerken statt. Positiv möchte ich dabei den kürzlich stattgefundenen Antrittsbesuch des neuen Werkeleiters Hrn. Fürst erwähnen. Ich hoffe, dass mit ihm eine tragfähige Partnerschaft gelingt, um ein Projekt zum Vorteil beider Kommunen zu erarbeiten. 
In diesem Zusammenhang möchte ich alle Fraktionen zu einer offenen und konstruktiven Zusammenarbeit aufrufen. Querschüsse dienen am Ende niemandem und schaden dem Projekt mehr als sie nutzen. Mein Dank gilt an dieser Stelle unserem Vorstand des Kommunalunternehmens Andreas Rauhmeier und Klaus Stix, die zusammen mit mir und unserem Planerteam an einem Strang ziehen. 
Zum Abschluss meiner Ausführungen kommend darf ich dem Herrn der Zahlen, unserem Kämmerer Andreas Rauhmeier recht herzlich danken. Die Arbeit mit ihm ist stets vom Geist getragen, den kommunalen Haushalt auf solide Beine zu stellen.
Danken möchte ich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, stellvertretend Frau Hauser für das Bauamt, Herrn Götz für das Hauptamt und Herrn Ostermeier für das Einwohnermelde-, Gewerbe- und Standesamt, für die stets konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mit dem Wechsel in der Geschäftsleitung haben wir nun ein motiviertes Führungsteam, dass unseren Markt voranbringt.
Einen herzlichen Dank auch an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich bin dankbar, dass wir gemeinsam auf Augenhöhe zusammenarbeiten und uns nicht in politischen Grabenkämpfen ergehen. Ich hoffe, dass dies auch weiterhin so bleibt. Bedanken möchte ich mich weiterhin bei Frau Platzek von der Landshuter Zeitung für die stets objektive Berichterstattung.
Unser Kämmerer wird uns nun die Eckpunkte des Haushaltes für das Jahr 2023 vorstellen. Im Anschluss folgen die Reden der Fraktionssprecher. 

Anschließend legte der Kämmerer Herr Rauhmeier dem Gremium die Eckpunkte des Verwaltungshaushalts 2023 sowie die nach der Vorberatung des Haushalts in der Sitzung des Marktgemeinderats vom 23.05.2023 noch eingearbeiteten Änderungen dar und beantwortete hierzu gestellte Fragen.
Die zur Beschlussfassung vorliegende Fassung des Verwaltungshaushalts 2023 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats nebst ergänzender Übersichten mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Aus den Übersichten ergeben sich insbesondere die größten (ab 100.000 Euro) und weiteren wichtigen Einnahme- und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts, die im Rahmen der Haushaltsvorberatung ausführlich erläutert worden sind. 
Nach der Vorberatung des Haushalts in der Sitzung des Marktgemeinderats vom 23.05.2023 haben sich beim Verwaltungshaushalt noch folgende Änderungen ergeben:
  • HHSt. 0300.6550 – Prüfung durch Bayer. Kommunalen Prüfungsverband
    Änderung: Erhöhung der Ausgabeermächtigung von 0 Euro um 1.400 Euro auf 1.400 Euro
    Grund der Änderung: Abschlussgutachten wird erst 2023 in Rechnung gestellt
  • HHSt. 2110.5400 – Bewirtschaftung Gebäude und Grundstücke (Grundschule)
    Änderung: Reduzierung der Ausgabeermächtigung von 50.000 Euro um 7.000 Euro auf 43.000 Euro
    Grund der Änderung: Neukalkulation Ansatz gemäß Stand und erwartetem weiteren Anfall Stromkosten
  • HHSt. 2135.5400 – Bewirtschaftung Gebäude und Grundstücke (Mittelschule)
    Änderung: Reduzierung der Ausgabeermächtigung von 50.000 Euro um 6.000 Euro auf 44.000 Euro
    Grund der Änderung: Neukalkulation Ansatz gemäß Stand und erwartetem weiteren Anfall Stromkosten
  • HHSt. 6000.6360 – Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz, Energiewende, Klimaschutz
    Änderung: Erhöhung der Ausgabeermächtigung von 16.000 Euro um 4.600 Euro auf 20.600 Euro
    Grund der Änderung: Teilnahme am "Kommunalen Klimaschutz-Netzwerk für Kommunen im Landkreis Landshut" in der Zeit vom 01.04.2023 bis 31.03.2026
  • HHSt. 8820.5000 – Gebäude- und Grundstücksunterhalt (Ziegeleistadel)
    Änderung: Erhöhung der Ausgabeermächtigung von 3.000 Euro um 7.000 Euro auf 10.000 Euro
    Grund der Änderung: MGR-Beschluss 23.05.2023 (Vorberatung Haushalt 2023); Mittel für Instandsetzungen im Küchenbereich

Das Volumen des Verwaltungshaushalts ändert sich durch vorstehende Änderungen nicht.
In der zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung schließt der Verwaltungshaushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 28.060.000 Euro und sieht eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 3.323.300 Euro vor.

Sodann nahmen die Fraktionsvorsitzenden bzw. ein/e Stellvertreter/in zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2023 Stellung, und zwar
  • Michael Kapfhammer für die Fraktion SPD/Parteilose Wähler,
  • Josef Frank für die Fraktion CSU,
  • Martin Witzko für die Fraktion BUL und
  • Josef Hierbeck für die Fraktion Freie Wähler

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt 2023 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 28.060.000 Euro zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Verwaltungshaushalt 2023 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 28.060.000 Euro zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Haushaltsplanung 2023: Beschlussfassung über den Vermögenshaushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Herr Rauhmeier legte dem Gremium die Eckpunkte des Vermögenshaushalts 2023 sowie die nach der Vorberatung des Haushalts in der Sitzung des Marktgemeinderats vom 23.05.2023 noch eingearbeiteten Änderungen dar und beantwortete hierzu gestellte Fragen.
Die zur Beschlussfassung vorliegende Fassung des Vermögenshaushalts 2023 wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats nebst ergänzender Übersichten mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Aus den Übersichten ergeben sich insbesondere die größten (ab 40.000 Euro) Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts, die im Rahmen der Haushaltsvorberatung ausführlich erläutert worden sind. 
Nach der Vorberatung des Haushalts in der Sitzung des Marktgemeinderats vom 23.05.2023 haben sich beim Vermögenshaushalt noch folgende Änderungen ergeben:
  • HHSt. 6300.9500 – Kleinbaumaßnahmen Straßen und Wege
    Änderung: Erhöhung der Ausgabeermächtigung von 300.000 Euro um 100.000 Euro auf 400.000 Euro
    Grund der Änderung: Beschluss MGR vom 13.06.2023
  • HHSt. 9100.3100 – Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
    Änderung: Erhöhung des Entnahmebetrags von 0 Euro um 1000.000 Euro auf 100.000 Euro
    Grund der Änderung: Gegenfinanzierung der Ausgabeerhöhung im Vermögenshaushalt

Das Volumen des Vermögenshaushalts erhöht sich durch vorstehende Änderungen von 10.768.100 Euro um 100.000 Euro auf 10.868.100 Euro.
In der zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung schließt der Vermögenshaushalt in seinen Einnahmen und Ausgaben mit 10.868.100 Euro. Zur Deckung der Ausgaben ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 100.000 Euro sowie eine Kreditaufnahme (Neuverschuldung) in Höhe von 4.200.000 Euro erforderlich.
Darüber hinaus sind im Vermögenshaushalt 2023 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 6.873.600 Euro veranschlagt. Diese ermächtigen zum Eingehen von Verpflichtungen, aus denen Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren resultieren. Die Verpflichtungsermächtigungen sind insbesondere erforderlich, um die für die Baumaßnahme „Grundschule – Hort (BA2)“ sowie für die weiteren, im Jahr 2024 anstehenden größeren Hoch- und Tiefbaumaßnahmen notwendigen Beauftragungen im Haushaltsjahr 2023 vornehmen zu können.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt 2023 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 10.868.100 Euro zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vermögenshaushalt 2023 in der vorliegenden Fassung mit einem Volumen von 10.868.100 Euro zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplanung 2023: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Summen der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes, getrennt nach dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite werden in der Haushaltssatzung festgesetzt.
Der Text der Haushaltssatzung 2023 ist nachfolgend abgedruckt. Er wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Haushaltssatzung
des Marktes Altdorf (Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2023


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt 
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        28.060.000,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        10.868.100,00 Euro
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 4.200.000,00 Euro festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.873.600,00 Euro festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        350 v. H.
       b)        für die Grundstücke (B)        350 v. H.        
2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt. 


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.



Altdorf, den _____________



Markt Altdorf




Sebastian Stanglmaier
Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung bzw. rechtsaufsichtlichen Würdigung durch die Rechtsaufsicht (Landratsamt Landshut), Unterzeichnung durch den Ersten Bürgermeister und anschließender ortsüblicher Bekanntmachung rechtskräftig.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Haushaltsplanung 2023: Beschlussfassung über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Über die Bildung von Deckungskreisen und Budgets, die ein flexibles und eigenverantwortliches Wirtschaften in den entsprechenden Organisationseinheiten ermöglichen sollen, wird jährlich ein neuer Beschluss gefasst.

Es wird die Bildung folgender Deckungskreise gemäß der mit der Sitzungsladung übersandten Deckungskreisliste vorgeschlagen:

1.        0004 G-Personalausgaben (DVM-Kürzel im HHP: G4)
umfasst alle Ausgaben der Hauptgruppe 4 (§ 18 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik) mit Ausnahme der Deckungsreserve für Personalausgaben (HHSt. 9100.4700)
       Geplante Mittel im Deckungskreis gesamt: 4.541.400,00 Euro

2.        0932 G-Grundstückskauf (DVM-Kürzel im HHP: G932)
       umfasst Ausgaben für Grundstückskäufe auf folgenden Haushaltsstellen:
       3600.9320        6200.9320        6300.9320        8800.9320
       Geplante Mittel im Deckungskreis gesamt: 655.000,00 Euro

3.        1310 G-Budget Feuerwehr Altdorf (DVM-Kürzel im HHP: G1310)
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       1310.5200        1310.5500        1310.5600        1310.6500
       Geplante Mittel im Deckungskreis gesamt: 72.400,00 Euro

4.        1320 G-Budget Feuerwehr Eugenbach (DVM-Kürzel im HHP: G1320)
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Eugenbach auf folgenden Haushaltsstellen:
       1320.5200        1320.5500        1320.5600        1320.6500
       Geplante Mittel im Deckungskreis gesamt: 19.300,00 Euro

5.        1330 G-Budget Feuerwehr Pfettrach (DVM-Kürzel im HHP: G1330)
       umfasst Ausgaben der Feuerwehr Pfettrach auf folgenden Haushaltsstellen:
       1330.5200        1330.5500        1330.5600        1330.6500
       Geplante Mittel im Deckungskreis gesamt: 15.300,00 Euro

6.        2110 G-Budget Grundschule Altdorf (DVM-Kürzel im HHP: G2110)
       umfasst Ausgaben der Grundschule Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       2110.5200        2110.5700        2110.5740        2110.5800        2110.5900
2110.6320        2110.6500        2110.6510
       Geplante Mittel im Deckungskreis gesamt: 67.000,00 Euro

7.        2135 G-Budget Mittelschule Altdorf (DVM-Kürzel im HHP: G2135)
       umfasst Ausgaben der Mittelschule Altdorf auf folgenden Haushaltsstellen:
       2135.5200        2135.5700        2135.5740        2135.5800        2135.5900
2135.6320        2135.6500        2135.6510
       Geplante Mittel im Deckungskreis gesamt: 48.300,00 Euro

8.        3331 G-Budget Villa Musica (DVM-Kürzel im HHP: G3331)
       umfasst Ausgaben der Villa Musica auf folgenden Haushaltsstellen:
       3331.5200        3331.5320        3331.5620        3331.5710        3331.6310 3331.6320        3331.6500        3331.6520
       Geplante Mittel im Deckungskreis gesamt: 20.150,00 Euro

9.        5000 G-Gebäude- und Grundstücksunterhalt Hochbau (DVM-Kürzel im HHP: G5000)
       umfasst Ausgaben für Gebäude- und Grundstücksunterhalt (Hochbau) auf folgenden Haushaltsstellen:
       0600.5000        1310.5000        1320.5000        1330.5000        2110.5000
2135.5000        2150.5000        3210.5000        3331.5000        3501.5000
3520.5000        4350.5000        4601.5000        4641.5000        4642.5000
4643.5000        4644.5000        5651.5000        5656.5000        7500.5000
7621.5000        7622.5000        7710.5000        7710.5001        8800.5000
8820.5000        8821.5100        8830.5000        8830.5001
         Geplante Mittel im Deckungskreis gesamt: 203.400,00 Euro

10.        9400 G-Hochbaumaßnahmen (DVM-Kürzel im HHP: G9400)
       umfasst Ausgaben für Hochbaumaßnahmen auf folgenden Haushaltsstellen:
       0600.9400        1300.9401        1300.9402        1310.9400        1320.9400
1330.9400        2110.9400        2135.9400        2150.9400        3210.9400
3331.9400        4350.9400        4601.9400        4641.9400        4642.9400
4643.9400        4644.9400        5651.9400        7540.9400        7541.9400
7542.9400        7621.9400        7710.9400        8800.9400        8820.9400
8830.9400        8830.9401
       Geplante Mittel im Deckungskreis gesamt: 138.500,00 Euro

Die in den Deckungskreisen zusammengefassten Ausgaben werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 18 Abs. 2, Abs. 4 KommHV-Kameralistik).

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung der Deckungskreise wie vorgeschlagen zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung der Deckungskreise wie vorgeschlagen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Haushaltsplanung 2023: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Marktgemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft gemäß Art. 70 GO eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen, wobei das erste Planungsjahr der Finanzplanung das laufende Haushaltsjahr ist (= Haushaltsjahr 2022, da Haushaltssatzung 2023 noch nicht in Kraft).
Der Kämmerer, Herr Rauhmeier, erläuterte dem Gremium die Eckpunkte der Finanzplanung, insbesondere die bedeutsamsten der nach derzeitigem Stand für die Jahre 2024 bis 2026 geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Zu nennen sind hier insbesondere
       Generalsanierung Grundschule Altdorf (inkl. Turnhalle, Hort und Ganztagsschule) – Bauabschnitt 2
       Sanierung des Mehrfunktionsgebäudes
       Hochwasserschutz Altdorf
       Hochwasserschutz Bucher Graben
       Regenrückhaltemaßnahmen im Bereich der Hubertusstraße / Pfettrach
       Sanierung Pumpstation „An der Roßweide“ (inkl. Neubau zweite Druckleitung)
       Kostenbeteiligung an Investitionen im Klärwerk Landshut
       Sanierung Kanal Altdorf
       Neubau der Raiffeisenbrücke in Altdorf
       Erweiterung der Kinderkrippe Schatzkiste
       Energetische Sanierung des Kindergartens St. Georg in Eugenbach
       Errichtung eines Waldkindergartens in Altdorf
       Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Wärmeversorgung „Bürgermeister-Preißer-Ring“ und Areal Rathaus/Mehrfunktionsgebäude/Schulen
       Bei Erfolg der Kooperation mit den Stadtwerken Landshut: Bereitstellung von Kapital für den Aufbau einer geothermischen Fernwärmeversorgung
       Realisierung von baulichen Maßnahmen im Rahmen des ISEK

Hinzu kommen jährlich mit beträchtlichen Summen insbesondere Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen.
Falls der Markt Altdorf alle nach derzeitigem Stand für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen umsetzen möchte, würden bei gegenwärtiger Finanzlage Kreditaufnahmen in erheblichem Umfang erforderlich (2023 4,2 Mio Euro, 2024 4,8 Mio Euro und 2025 2,4 Mio Euro, im Finanzplanungszeitrum mithin insgesamt 11,4 Mio Euro). Die Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt wird dadurch von 25,40 Euro (31.12.2022) auf in der Spitze 852 Euro (31.12.2025) ansteigen
Bei den Haushaltsplanungen im Finanzplanungszeitraum ist daher genau zu prüfen, ob alle bisher geplanten Maßnahmen finanziert werden können, und ggf. zu entscheiden, welche Maßnahmen zurückgestellt oder nicht realisiert werden.
Zusammengefasst stellt sich die Finanzplanung des Finanzplanungszeitraumes 2022 – 2026 wie folgt dar:
Jahr
Verwaltungs-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Vermögens-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Gesamt-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
2022
30.076.358,15
5,93
10.249.611,31
-32,36
40.325.969,46
-7,39
2023
28.060.000,00
-6,70
10.868.100,00
6,03
38.928.100,00
-3,47
2024
28.100.700,00
0,15
10.559.900,00
-2,84
38.660.600,00
-0,69
2025
28.898.100,00
2,84
8.441.100,00
-20,06
37.339.200,00
-3,42
2026
29.487.100,00
2,04
5.587.900,00
-33,80
35.075.000,00
-6,06

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2022 bis 2026 zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2022 bis 2026 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Vorlage der Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

1.        Vorlage der Jahresrechnung 2022
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung 2022 innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres, also bis spätestens 30.06.2023 aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. 
Herr Rauhmeier erläuterte die wesentlichen Eckdaten der Jahresrechnung 2022, die sich wie folgt darstellen:
       Rechnungsergebnis        Soll/Ansatz
Gesamthaushalt        40.325.969,46 Euro        37.505.472,00 Euro
Verwaltungshaushalt                     30.076.358,15 Euro        27.016.400,00 Euro
Vermögenshaushalt                       10.249.611,31 Euro        10.489.072,00 Euro
Zuführung vom VWH zum VMH           5.885.260,93 Euro        3.597.134,00 Euro
Zuführung zur allgemeinen Rücklage        234.892,00 Euro        0 Euro
Die allgemeine Rücklage wies damit zum 31.12.2022 einen Stand von 485.342,00 Euro auf. Der allgemeinen Rücklage würden gemäß Haushaltsplanung 2023 Mittel in Höhe von    100.000,00 Euro zum Ausgleich des Haushalts 2023 entnommen. 
Die Schuldenstände des Marktes Altdorf und seiner Beteiligungen ALKOM und BdMA betrugen zum 31.12.2022:
       Absolut        pro Kopf
Markt Altdorf        286.323,28 Euro        25,40 Euro
ALKOM        2.532.829,41 Euro        224,70 Euro
BdMA        0,00 Euro        0,00 Euro
Gesamt        2.819.152,69 Euro        250,10 Euro
Anschließend stellte Herr Rauhmeier die Entwicklung wichtiger Einnahme und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushalts dar.

Einnahmen
HHSt. 
Bezeichnung
Ansatz
2022
EUR
RE
2022
EUR
Abweichung
Ansatz - RE
%
8100.2200
Konzessionsabgaben Strom
270.000
196.875
- 27,08
8130.2200
Konzessionsabgabe Gas Stadtwerke
22.800
27.874
+ 22,25
9000.0000
Grundsteuer A (Hebesatz 350%)
42.000
43.609
+ 3,83
9000.0010
Grundsteuer B (Hebesatz 350%)
1.421.000
1.450.772
+ 2,10
9000.0030
Gewerbesteuer (Hebesatz 380%)
5.000.000
6.781.757
+ 35,64
9000.0100
Einkommensteueranteil
7.697.700
7.753.906
+ 0,73
9000.0120
Umsatzsteueranteil
687.700
735.941
+ 7,01
9000.0410
Schlüsselzuweisungen
1.728.700
1.728.788
+/- 0
9000.0612
Zuweisungen Familienleistungsausgleich - Einkommensteuerersatz
599.500
642.111
+ 7,11
9000.0616
Grunderwerbssteueranteil
170.000
235.635
+ 38,61

Ausgaben



HHSt. 
Bezeichnung
Ansatz
2022
EUR
RE
2022
EUR
Abweichung
Ansatz - RE
%
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
460.000
495.043
+ 7,62
9000.8320
Kreisumlage an Landkreis
6.613.886
6.613.886
+/- 0
9100.8071
Zinsen an Kreditinstitute (einschl. Sparkassen)
38.600
2.251
- 94,17
HGr. 4
Personalausgaben
4.305.520
4.119.168
- 4,33

2.        Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Die wesentlichen Haushaltsüberschreitungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2022 sind aus der mit der Sitzungsladung bereitgestellten Aufstellung ersichtlich. Die Liste enthält folgende Haushaltsüberschreitungen:
  • sämtliche Überschreitungen auf Ausgabe-Haushaltsstellen ab einem Betrag von 7.500 Euro sowie 
  • Überschreitungen auf Ausgabe-Haushaltsstellen ab einem Betrag von 3.600 Euro, falls die Überschreitung mindestens 10 % des Haushaltsansatzes beträgt
sowie jeweils Erläuterungen der Verwaltung zu den Gründen der Planabweichung.
Nicht aufgeführt sind Haushaltsstellen, die Zuführungen, kalkulatorische Kosten oder innere Verrechnungen betreffen.
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben ist in der „Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Altdorf“ (GeschO) geregelt und betragsabhängig. Die maßgebliche Wertgrenze, bis zu der die Zuständigkeit beim 1. Bürgermeister liegt, beträgt seit dem 01.05.2020 für überplanmäßige Ausgaben 15.000 Euro und für außerplanmäßige Ausgaben 7.500 Euro im Einzelfall (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c) GeschO).
Die Deckung sämtlicher über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 ist durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben auf anderen Haushaltsstellen gewährleistet. Soweit die Ansatzüberschreitungen nicht bereits im Einzelfall vom zuständigen Gremium bewilligt worden sind, geschieht dies im Rahmen der heutigen Vorlage der Jahresrechnung.
3.        Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2023
3.1        Haushaltsausgabereste
Im Haushaltsjahr 2021 wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 5.728.200,00 Euro neu gebildet bzw. auf das Haushaltsjahr 2022 weiter übertragen. Davon wurden im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 3.843.351,16 Euro in Anspruch genommen. Von den nicht in Anspruch genommenen Ausgabeermächtigungen i.H.v. 1.884.848,84 Euro sollen 253.748,84 Euro in Abgang gestellt und 1.631.100,00 Euro weiter übertragen werden.
Von den im Vermögenshaushalt 2022 veranschlagten und nicht ausgeschöpften Ausgabemitteln werden nach Angabe der mittelbewirtschaftenden Stellen 3.171.300,00 Euro weiter benötigt und sollen daher als Haushaltsausgabereste ins Haushaltsjahr 2023 übertragen werden. Der Großteil der zu übertragenden Mittel betrifft die Baumaßnahme „Grundschule – Hort – Bauamt“.
In Summe betragen die Haushaltsausgabereste im Haushaltsjahr 2023 damit 4.802.400,00 Euro, was gegenüber dem Vorjahr eine Reduzierung um 16,16 % bedeutet.
3.2        Haushaltseinnahmereste
Um im Zuge der Jahresrechnung 2021 angesichts von fast 4,2 Mio. neu zu bildender Haushaltsausgabereste den Haushaltsausgleich herstellen zu können, war die Bildung von Haushaltseinnahmeresten erforderlich. Dazu wurde ein Teil der im Jahr 2021 eingeplanten und nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung (4,5 Mio. Euro, HHSt. 9100.3776) ins Haushaltsjahr 2022 zu übertagen. Da die Kreditaufnahme allein zur Finanzierung der Baumaßnahme „Grundschule – Hort – Bauamt“ erfolgen sollte, wurde ein Einnahmerest genau in Höhe des Betrags gebildet, der der Summe der für die Baumaßnahme neu gebildeten Haushaltsausgabereste entsprach. Dies waren 3.363.100,00 Euro.
Da Haushaltseinnahmereste maximal ein Jahr übertragen werden dürfen (vgl. § 79 KommHV-K), ist der Haushaltseinnahmerest in i.H.v. 3.363.100,00 Euro in Abgang zu stellen. Neue Haushaltseinnahmereste werden im Haushaltsjahr 2022 nicht gebildet.

Beschlussvorschlag

  1. Von der Jahresrechnung 2022 wird Kenntnis genommen; sie wird samt Anlagen zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

2.        Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2022 werden genehmigt, soweit hierfür noch keine Einzelgenehmigungsbeschlüsse vorliegen.
3.        Von den aus Vorjahren noch verfügbaren Haushaltsausgaberesten werden 253.748,84 Euro in Abgang gestellt und 1.631.100,00 Euro weiter übertragen. Von den noch verfügbaren Mitteln der Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts 2022 werden 3.171.300,00 Euro als neu gebildete Haushaltsausgabereste ins Haushaltsjahr 2023 übertragen.
4.        Der aus dem Vorjahr bestehende Haushaltseinnahmeresten i.H.v. 3.363.100,00 Euro wird in Abgang gestellt. Neue Haushaltseinnahmereste werden nicht gebildet.

Beschluss

  1. Von der Jahresrechnung 2022 wird Kenntnis genommen; sie wird samt Anlagen zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

2.        Die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2022 werden genehmigt, soweit hierfür noch keine Einzelgenehmigungsbeschlüsse vorliegen.
3.        Von den aus Vorjahren noch verfügbaren Haushaltsausgaberesten werden 253.748,84 Euro in Abgang gestellt und 1.631.100,00 Euro weiter übertragen. Von den noch verfügbaren Mitteln der Ausgabeansätze des Vermögenshaushalts 2022 werden 3.171.300,00 Euro als neu gebildete Haushaltsausgabereste ins Haushaltsjahr 2023 übertragen.
4.        Der aus dem Vorjahr bestehende Haushaltseinnahmeresten i.H.v. 3.363.100,00 Euro wird in Abgang gestellt. Neue Haushaltseinnahmereste werden nicht gebildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Teilnahme am kommunalen Klimaschutznetzwerk für Kommunen im Landkreis Landshut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Derzeit wird im Landkreis Landshut ein Klimaschutznetzwerk im Rahmen der Kommunalrichtlinie gegründet. Hierzu hatten 17 Kommunen des Landkreises bis zur Einreichung des Förderantrages ihr Interesse bekundet.

Die fachliche Betreuung des Netzwerkes erfolgt durch das Institut für Energietechnik IfE GmbH (IfE) der Hochschule Amberg-Weiden.

Das Netzwerk besteht inhaltlich aus zwei Teilen:
  • Zum einen findet quartalsweise ein Netzwerktreffen statt mit dem Ziel einen Austausch zwischen den teilnehmenden Kommunen zu schaffen. Dazu werden bei den moderierten Treffen Fachvorträge gehalten und es werden Praxisbeispiele vor Ort besichtigt.
  • Zum anderen hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit sich individuell durch das Institut für Energietechnik beraten zu lassen. Dies umfasst beispielsweise Potenzialanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ökobilanzierungen oder allgemein fachliche Beratung bei anstehenden Projekten. – Voraussetzung ist, dass die Unterstützung darauf abzielt Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Innerhalb der Netzwerklaufzeit von 3 Jahren (01.04.2023 – 31.03.2026 Bewilligungszeitraum) werden dabei über die Kommunalrichtlinie 70 % der Ausgaben für die Treffen und die fachliche Beratung gefördert. Abzüglich der Förderung beläuft sich der Eigenanteil auf rund 3.700,00 € netto für die Netzwerktreffen inkl. Netzwerkmanagement und Kommunikation mit dem Fördermittelgeber. Die Kosten für die fachliche Beratung (850,00 €/Beratertag netto, zzgl. 0,50 € netto pro gefahrenem Kilometer) hängen vom tatsächlichen Beratungsumfang ab und werden ebenfalls mit 70 % gefördert. Bearbeitung erfolgt nach Auftragserteilung.
Bereits am 25. November 2021 hat der Markt Altdorf zur Sicherung einer späteren Teilnahme eine unverbindliche Interessensbekundung beim IfE abgegeben. Für die abschließende Teilnahme ist aus fördertechnischen Gründen ein formaler Marktgemeinderatsbeschluss erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Markt Altdorf beteiligt sich am kommunalen Klimaschutznetzwerk für Kommunen im Landkreis Landshut.

Beschluss

Der Markt Altdorf beteiligt sich am kommunalen Klimaschutznetzwerk für Kommunen im Landkreis Landshut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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9. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö 9

Sachverhalt

Bürgermeister Stanglmaier berichtete von der am Montag stattgefundenen Bürgerinfoveranstaltung zum Thema Windkraftnutzung im Buchholz. Diese war mit rd. 120 Besuchern sehr gut besucht. Er bedankte sich bei den anwesenden Marktgemeinderäten für die Teilnahme. Neben Bürgermeister Radlmeier waren auch die beiden örtlichen Bürgerenergiegenossenschaften anwesend. 
Im nächsten Schritt sollen Gespräche mit dem Projektierer, Investor und den Bürgerenergiegenossenschaften stattfinden. 

Fortschritte gibt es beim Hochwasserschutz an der Pfettrach zu vermelden: Vor wenigen Tagen sind die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz eingetroffen. Für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Planunterlagen zur Einsichtnahme vom 03.07. bis 14.08.23 im Rathaus aus. Zudem sind sämtliche Unterlagen auf der Homepage des Marktes unter „Aktuelles“ -> „Öffentliche Bekanntmachungen“ abrufbar. 

Für die Pumptrackanlage in Eugenbach wird derzeit die Werkplanung erarbeitet. Bis zur Sommerpause wird die Ausschreibung erstellt. Die Vergabe der Bauleistungen ist für die erste Sitzung nach der Sommerpause geplant. Um einen möglichst breiten Bieterkreis anzusprechen soll die Ausführung flexibel mit Endfertigstellung April 2024 erfolgen. 

Die ausgeschriebene Stelle für die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Grundschule wurde zum 1. April mit Sandra Hartmann besetzt. Frau Hartmann war bereits von 2013 bis 2016 im Markt Altdorf als Vorgängerin von Frau Baumann am Jugendtreff tätig. 

Die für 27.06. angesetzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses entfällt mangels Tagesordnungspunkten. Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird für September terminiert.

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10. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö 10

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung vom 13.06.23 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:
  1. Über den Jahresauftrag „Regiearbeiten“ werden u.a. festgestellte Mängel im Zuge der turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen beseitigt, um die erforderliche Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Das zur Verfügung gestellte Budget dafür wurde die letzten Jahrzehnte nicht erhöht bzw. angepasst, obwohl es alleine in den letzten 5 Jahren eine Kostensteigerung von ca. 30 % ergeben hat. D.h. es wird jährlich mit jeder Kostensteigerung immer weniger in das Straßennetz investiert. 
Mit dem seit Herbst 2022 begonnenen Breitbandausbau kommt ein weiterer Schwerpunkt hinzu. Um das Breitbandkabel verlegen zu können sind Aufbrüche in den Gehwegen und Straßen erforderlich. Dabei werden auch die mangelhaft ausgebauten Straßen offengelegt und angrenzende Schäden deutlich sichtbar. In diesem Zuge ergibt sich die Möglichkeit, auch außerhalb des Kabelgrabens liegende Straßen- und Gehwegschäden wirtschaftlich mitsanieren zu lassen, im Sinne einer Auftragsergänzung für die ausführende Firma. Die bisher gezeigten Arbeitsleistungen sind zufriedenstellend und mit den Leistungen der Firma Fahrner vergleichbar. 

Es wurde beschlossen zur Beseitigung von im Zuge des laufenden Breitbandausbaus aufgedeckten Mängeln an Straßen und Gehwegen Auftragsergänzungen vorzunehmen. Hierfür werden im Haushalt 2023 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2024-2026 zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr für Kleinbaumaßnahmen an Straßen und Wegen (HHSt. 6300.9500) eingeplant werden (Ansatz 2023 also 400.000 Euro statt 300.000 Euro).

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11. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö 11

Sachverhalt

Keine. 

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12. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 45. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2023 ö 12
Datenstand vom 22.06.2023 12:00 Uhr