Datum: 04.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung durch den Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.07.2023
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1 |
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2. Anbau Sommergarten auf bestehende Terrasse eines Reihenmittelhauses; Zillestr. 2c
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.07.2023
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ö
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beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Bebauungsplan: Baderwiese Überarbeitung
Die bestehende Terrasse soll im Westen durch eine Glasfront zu einem Wintergarten umgebaut werden. Der Anbau soll ein Pultdach mit einer Neigung von 6,3° erhalten. Das Pultdach soll mit dem bestehenden Balkon abschließen. Die Höhe des Wintergartens soll am tiefsten Punkt 2,45 m betragen.
Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.
Abweichungen vom Bebauungsplan:
- Pultdach ist gemäß B-Plan nicht zulässig; hier ist ein Pultdach geplant
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der im B-Plan vorgeschriebenen geschlossenen Bauweise ist eine Abstandsflächenübernahme nicht erforderlich. Der geplante Wintergarten wird in den Baugrenzen errichtet. Nach Ansicht der Verwaltung kann hier das gemeindliche Einvernehmen durchaus erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Tieferlegung und Aufschotterung zur Erstellung eines Parkplatzes; Opalstr. neben Ärztehaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.07.2023
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beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Bebauungsplan: GE Waldanger Überarbeitung
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.05.2021 wird verwiesen. Der damalige Bauantrag konnte aufgrund wasserrechtlicher Belange nicht genehmigt werden. Die Aufschotterungsfläche soll auf 375 m² reduziert werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits 2021 wurden die zusätzlichen Stellplätze von der Verwaltung befürwortet. Da gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b) BayBO nur 300,00 m² Stellfläche verfahrensfrei sind, ist ein Bauantrag notwendig.
Beschlussvorschlag
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Vorbescheid; Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten; Ganslberg 9b
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.07.2023
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beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Planbereich: Ortsabrundungssatzung Ganslberg
Im Westen angrenzend an das bestehende Gebäude soll ein Neubau angebaut werden. Insgesamt sollen 3 Wohneinheiten entstehen. Derzeit ist eine Wohneinheit in Form eines Einfamilienhauses vorhanden.
Es ist ein asymmetrisches Satteldach geplant. Insgesamt sind 3 Vollgeschosse vorgesehen. Die Carports im Westen sollen unterirdisch errichtet werden. Die Wandhöhe zum Norden würde 6,26 m, zum Süden 10,03 m betragen. Die Firsthöhe soll 12,35 m betragen. Eine Abstandsflächenübernahme vom betroffenen Nachbarn ist vorhanden.
Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.
Die Nachbarunterschrift ist vorhanden.
Abweichungen von der Ortsabrundungssatzung:
- Als Höchstgrenze sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig; hier werden 3 beantragt
- Pro Wohngebäude sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig; hier werden 3 beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der hier gültige Ortsabrundungssatzung wurde beabsichtigt, die bauliche Entwicklung im Ortsteil Ganslberg zu regeln. Ausgenommen hierbei war der Bereich, für den bereits der rechtsgültige Bebauungsplan „Ganslberg“ besteht. Dieser grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung an. Bei einzelnen Baumaßnahmen ist auf die Wahrung des dörflichen Charakters zu achten.
Ganslberg ist sehr dörflich geprägt und hat im Bereich der Ortsabrundungssatzung kein Gebäude mit 3 Vollgeschossen.
Das betroffene Grundstück liegt, von der Erschließungsstraße aus, erhöht, wodurch ein Baukörper mit 3 Vollgeschossen eine noch massivere Wirkung hat. Zur Straßenseite hin ist das Satteldach jedoch steiler geplant, wodurch zu dieser Seite lediglich 2 Vollgeschosse wahrgenommen werden können.
Hinsichtlich der 3 Wohneinheiten kann sich die Verwaltung eine Abweichung von der Ortsabrundungssatzung vorstellen. Es handelt sich um eine Nachverdichtung um 50% der zulässigen Wohneinheiten, welche regelmäßig vom Bau- und Umweltausschuss befürwortet wird.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss 1
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Beschluss 2
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindlich Einvernehmen nicht erteilt. Ein 2. Vollgeschoss + Dachgeschoss mit in der Dachneigung am Bestandshaus angepasstes Satteldach kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Mehrgenerationenhauses; Dekan-Wagner-Str. 23 u. 25
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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beschliessend
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Sachverhalt
Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA
Geplant ist ein rechteckiger Baukörper mit 4 Wohneinheiten. Je Flurnummer sind 2 Wohneinheiten vorgesehen. In der Mitte des Baukörpers ist ein Atrium (Innenhof) geplant. Insgesamt sind 3 Geschosse gewünscht.
Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.
Stellplätze sind nachgewiesen.
Folgende Fragen sollen durch den Antrag auf Vorbescheid geklärt werden:
- Wird der geplanten Bebauung mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bzw. Terrassengeschoss zugestimmt?
- Ist eine Überschreitung der im B-Plan angegebenen GFZ von 0,6 auf 0,65 zulässig?
- Kann der Errichtung von 4 Wohneinheiten (pro Parzelle 1 WE zulässig) zugestimmt werden?
- Kann der Erstellung von 8 Stellplätzen zugestimmt werden?
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist hier zu bewerten, ob sich der Baukörper städtebaulich einfügt. Zwar sind die direkt im Osten und Westen angrenzenden Grundstücke mit wesentlich kleineren Wohnhäusern bebaut, allerdings entsprechen diese auch nicht mehr den aktuellen Baustandards. Ebenfalls ist der gegenüberliegende Baukörper und die gemeindlichen Gebäude in der Nähe zu berücksichtigen.
- Zu 1.: Einer Bebauung mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss kann städtebaulich durchaus das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Eine solche Bauweise fügt sich städtebaulich in diese Gegend ein. Das Dachgeschoss darf keinesfalls ein Vollgeschoss sein.
- Zu 2.: Eine solche minimale Überschreitung der GFZ wurde in diesem Bebauungsplanbereich bereits zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen kann hierzu erteilt werden.
- Zu 3.: Pro Parzelle ist 1 WE zulässig. Würde man jedes Grundstück einzeln betrachten, würde man einer weiteren, zweiten Wohneinheit durchaus zustimmen.
- Zu 4.: Einer Erstellung von 8 Stellplätzen kann zugestimmt werden. Die Erschließung der Stellplätze muss über eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt erfolgen.
In der Gesamtheit kann dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass das Dachgeschoss keinesfalls ein Vollgeschoss sein darf und dass die Erschließung der Stellplätze über eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt zu erfolgen hat.
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass das Dachgeschoss keinesfalls ein Vollgeschoss sein darf und dass die Erschließung der Stellplätze über eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt zu erfolgen hat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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beschliessend
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Sachverhalt
Antrag auf isolierte Befreiung; Aufstellen einer Pergola; Brunnaustr. 15
Bebauungsplan: Brunnaustr. I
Im südwestlichen Grundstückseck soll auf der bereits bestehenden Terrasse eine Pergola mit Lammellendach aufgestellt werden. Die Grundfläche soll 3 m x 4 m betragen. Die Höhe soll sich auf 2,6 m belaufen. Grundsätzlich wäre das Aufstellen der Pergola gem. Art. 57 BayBO verfahrensfrei möglich, allerdings soll sie außerhalb der Baugrenzen errichtet werden, was einen Antrag auf isolierte Befreiung notwendig machte. Dieser wurde aufgrund der minimalen Abweichung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.
Antrag auf isolierte Befreiung; Einfriedung im Osten; Weinbergstr. 4
Planbereich: Innenbereich
Im Osten des Grundstücks soll eine Einfriedung mit einer Höhe von 1,95 m auf einer Länge von 9,5 m errichtet werden. Es sollen Holzlatten verbaut werden. Ein Antrag auf isolierte Befreiung war notwendig, da die Einfriedungssatzung des Marktes Altdorf 1 m Zaunhöhe festsetzt. Zu privaten Flächen hin (zwischen 2 Grundstücken) lehnt sich der Markt an der BayBO an, welche im Art. 57 einen Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 2 m zulässt. Die betroffene Nachbarin hat dem Bauvorhaben durch Unterschrift auf dem Antrag zugestimmt.
Antrag auf isolierte Befreiung; Fortführung straßenseitige Einfriedung; Weinbergstr. 4
Planbereich: Innenbereich
Nördlich angrenzend an den bereits bestehenden Carport soll die straßenseitige Einfriedung durch ein Zaunelement und ein Einfahrtstor fortgeführt werden. Die Einfriedung südlich vom Carport wurde bereits im Jahre 2016 genehmigt. Aufgrund dessen wurde der Antrag auf Fortführung der Einfriedung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.
Beschlussvorschlag
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
Beschluss
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Informationen der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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Sachverhalt
Keine.
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8. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.07.2023
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Sachverhalt
Keine.
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9. Anfragen der Ausschussmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.07.2023
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Sachverhalt
Herr Frank merke an, dass das Gebäude der ehemaligen „Rutschn“ Am Schloßanger 1 in Pfettrach leer steht und fragte nach, ob bekannt ist was dort geplant ist. Nachgefragt wurde ebenfalls, ob dort eventuell Flüchtlinge einquartiert werden sollen.
Herr Bürgermeister Stanglmaier antwortete, dass der Verwaltung nichts bekannt ist. Er hat die letzten Tage mit dem Landratsamt bezüglich Flüchtlingsunterkünfte telefoniert, diese hatten nichts bezüglich neuer Flüchtlingsunterkünfte in Altdorf erwähnt.
Herr Brunnermeier erwähnte, dass an der Kapelle in Gstaudach Malerarbeiten notwendig sind. Herr Stanglmaier sagte zu, dass die Malerarbeiten in Auftrag gegeben werden.
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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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04.07.2023
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Datenstand vom 13.07.2023 17:47 Uhr