Datum: 04.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Anbau Sommergarten auf bestehende Terrasse eines Reihenmittelhauses; Zillestr. 2c
3 Tieferlegung und Aufschotterung zur Erstellung eines Parkplatzes; Opalstr. neben Ärztehaus
4 Antrag auf Vorbescheid; Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten; Ganslberg 9b
5 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Mehrgenerationenhauses; Dekan-Wagner-Str. 23 u. 25
6 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
7 Informationen der Verwaltung
8 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
9 Anfragen der Ausschussmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö 1
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2. Anbau Sommergarten auf bestehende Terrasse eines Reihenmittelhauses; Zillestr. 2c

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bebauungsplan: Baderwiese Überarbeitung

Die bestehende Terrasse soll im Westen durch eine Glasfront zu einem Wintergarten umgebaut werden. Der Anbau soll ein Pultdach mit einer Neigung von 6,3° erhalten. Das Pultdach soll mit dem bestehenden Balkon abschließen. Die Höhe des Wintergartens soll am tiefsten Punkt 2,45 m betragen.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan: 
  • Pultdach ist gemäß B-Plan nicht zulässig; hier ist ein Pultdach geplant

Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der im B-Plan vorgeschriebenen geschlossenen Bauweise ist eine Abstandsflächenübernahme nicht erforderlich. Der geplante Wintergarten wird in den Baugrenzen errichtet. Nach Ansicht der Verwaltung kann hier das gemeindliche Einvernehmen durchaus erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Tieferlegung und Aufschotterung zur Erstellung eines Parkplatzes; Opalstr. neben Ärztehaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Waldanger Überarbeitung

Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.05.2021 wird verwiesen. Der damalige Bauantrag konnte aufgrund wasserrechtlicher Belange nicht genehmigt werden. Die Aufschotterungsfläche soll auf 375 m² reduziert werden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bereits 2021 wurden die zusätzlichen Stellplätze von der Verwaltung befürwortet. Da gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b) BayBO nur 300,00 m² Stellfläche verfahrensfrei sind, ist ein Bauantrag notwendig.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid; Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten; Ganslberg 9b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Planbereich: Ortsabrundungssatzung Ganslberg

Im Westen angrenzend an das bestehende Gebäude soll ein Neubau angebaut werden. Insgesamt sollen 3 Wohneinheiten entstehen. Derzeit ist eine Wohneinheit in Form eines Einfamilienhauses vorhanden.
Es ist ein asymmetrisches Satteldach geplant. Insgesamt sind 3 Vollgeschosse vorgesehen. Die Carports im Westen sollen unterirdisch errichtet werden. Die Wandhöhe zum Norden würde 6,26 m, zum Süden 10,03 m betragen. Die Firsthöhe soll 12,35 m betragen. Eine Abstandsflächenübernahme vom betroffenen Nachbarn ist vorhanden.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Die Nachbarunterschrift ist vorhanden.

Abweichungen von der Ortsabrundungssatzung:
  • Als Höchstgrenze sind maximal 2 Vollgeschosse zulässig; hier werden 3 beantragt
  • Pro Wohngebäude sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig; hier werden 3 beantragt

Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der hier gültige Ortsabrundungssatzung wurde beabsichtigt, die bauliche Entwicklung im Ortsteil Ganslberg zu regeln. Ausgenommen hierbei war der Bereich, für den bereits der rechtsgültige Bebauungsplan „Ganslberg“ besteht. Dieser grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung an. Bei einzelnen Baumaßnahmen ist auf die Wahrung des dörflichen Charakters zu achten.
Ganslberg ist sehr dörflich geprägt und hat im Bereich der Ortsabrundungssatzung kein Gebäude mit 3 Vollgeschossen.
Das betroffene Grundstück liegt, von der Erschließungsstraße aus, erhöht, wodurch ein Baukörper mit 3 Vollgeschossen eine noch massivere Wirkung hat. Zur Straßenseite hin ist das Satteldach jedoch steiler geplant, wodurch zu dieser Seite lediglich 2 Vollgeschosse wahrgenommen werden können.
Hinsichtlich der 3 Wohneinheiten kann sich die Verwaltung eine Abweichung von der Ortsabrundungssatzung vorstellen. Es handelt sich um eine Nachverdichtung um 50% der zulässigen Wohneinheiten, welche regelmäßig vom Bau- und Umweltausschuss befürwortet wird. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss 1

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Beschluss 2

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindlich Einvernehmen nicht erteilt. Ein 2. Vollgeschoss + Dachgeschoss mit in der Dachneigung am Bestandshaus angepasstes Satteldach kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Mehrgenerationenhauses; Dekan-Wagner-Str. 23 u. 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung II Teilbereich WA

Geplant ist ein rechteckiger Baukörper mit 4 Wohneinheiten. Je Flurnummer sind 2 Wohneinheiten vorgesehen. In der Mitte des Baukörpers ist ein Atrium (Innenhof) geplant. Insgesamt sind 3 Geschosse gewünscht.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden. 

Stellplätze sind nachgewiesen.

Folgende Fragen sollen durch den Antrag auf Vorbescheid geklärt werden:
  1. Wird der geplanten Bebauung mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bzw. Terrassengeschoss zugestimmt?
  2. Ist eine Überschreitung der im B-Plan angegebenen GFZ von 0,6 auf 0,65 zulässig?
  3. Kann der Errichtung von 4 Wohneinheiten (pro Parzelle 1 WE zulässig) zugestimmt werden?
  4. Kann der Erstellung von 8 Stellplätzen zugestimmt werden?

Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist hier zu bewerten, ob sich der Baukörper städtebaulich einfügt. Zwar sind die direkt im Osten und Westen angrenzenden Grundstücke mit wesentlich kleineren Wohnhäusern bebaut, allerdings entsprechen diese auch nicht mehr den aktuellen Baustandards. Ebenfalls ist der gegenüberliegende Baukörper und die gemeindlichen Gebäude in der Nähe zu berücksichtigen.
  • Zu 1.: Einer Bebauung mit 2 Vollgeschossen + Dachgeschoss kann städtebaulich durchaus das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Eine solche Bauweise fügt sich städtebaulich in diese Gegend ein. Das Dachgeschoss darf keinesfalls ein Vollgeschoss sein.
  • Zu 2.: Eine solche minimale Überschreitung der GFZ wurde in diesem Bebauungsplanbereich bereits zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen kann hierzu erteilt werden.
  • Zu 3.: Pro Parzelle ist 1 WE zulässig. Würde man jedes Grundstück einzeln betrachten, würde man einer weiteren, zweiten Wohneinheit durchaus zustimmen.
  • Zu 4.: Einer Erstellung von 8 Stellplätzen kann zugestimmt werden. Die Erschließung der Stellplätze muss über eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt erfolgen.

In der Gesamtheit kann dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass das Dachgeschoss keinesfalls ein Vollgeschoss sein darf und dass die Erschließung der Stellplätze über eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt zu erfolgen hat.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass das Dachgeschoss keinesfalls ein Vollgeschoss sein darf und dass die Erschließung der Stellplätze über eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt zu erfolgen hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Antrag auf isolierte Befreiung; Aufstellen einer Pergola; Brunnaustr. 15
Bebauungsplan: Brunnaustr. I
Im südwestlichen Grundstückseck soll auf der bereits bestehenden Terrasse eine Pergola mit Lammellendach aufgestellt werden. Die Grundfläche soll 3 m x 4 m betragen. Die Höhe soll sich auf 2,6 m belaufen. Grundsätzlich wäre das Aufstellen der Pergola gem. Art. 57 BayBO verfahrensfrei möglich, allerdings soll sie außerhalb der Baugrenzen errichtet werden, was einen Antrag auf isolierte Befreiung notwendig machte. Dieser wurde aufgrund der minimalen Abweichung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Antrag auf isolierte Befreiung; Einfriedung im Osten; Weinbergstr. 4
Planbereich: Innenbereich
Im Osten des Grundstücks soll eine Einfriedung mit einer Höhe von 1,95 m auf einer Länge von 9,5 m errichtet werden. Es sollen Holzlatten verbaut werden. Ein Antrag auf isolierte Befreiung war notwendig, da die Einfriedungssatzung des Marktes Altdorf 1 m Zaunhöhe festsetzt. Zu privaten Flächen hin (zwischen 2 Grundstücken) lehnt sich der Markt an der BayBO an, welche im Art. 57 einen Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 2 m zulässt. Die betroffene Nachbarin hat dem Bauvorhaben durch Unterschrift auf dem Antrag zugestimmt.

Antrag auf isolierte Befreiung; Fortführung straßenseitige Einfriedung; Weinbergstr. 4
Planbereich: Innenbereich
Nördlich angrenzend an den bereits bestehenden Carport soll die straßenseitige Einfriedung durch ein Zaunelement und ein Einfahrtstor fortgeführt werden. Die Einfriedung südlich vom Carport wurde bereits im Jahre 2016 genehmigt. Aufgrund dessen wurde der Antrag auf Fortführung der Einfriedung als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt. 

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö 7

Sachverhalt

Keine.

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8. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö 8

Sachverhalt

Keine. 

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9. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö 9

Sachverhalt

Herr Frank merke an, dass das Gebäude der ehemaligen „Rutschn“ Am Schloßanger 1 in Pfettrach leer steht und fragte nach, ob bekannt ist was dort geplant ist. Nachgefragt wurde ebenfalls, ob dort eventuell Flüchtlinge einquartiert werden sollen.
Herr Bürgermeister Stanglmaier antwortete, dass der Verwaltung nichts bekannt ist. Er hat die letzten Tage mit dem Landratsamt bezüglich Flüchtlingsunterkünfte telefoniert, diese hatten nichts bezüglich neuer Flüchtlingsunterkünfte in Altdorf erwähnt.

Herr Brunnermeier erwähnte, dass an der Kapelle in Gstaudach Malerarbeiten notwendig sind. Herr Stanglmaier sagte zu, dass die Malerarbeiten in Auftrag gegeben werden.

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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2023 ö 10
Datenstand vom 13.07.2023 17:47 Uhr