Datum: 12.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Bebauungs- und Grünordnungsplan Photovoltaikanlage Ostergaden III; Vorstellung der Planung und Auslegungsbeschluss
3 Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 17 - PV-Anlage Ostergaden III, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Neubau einer Stützmauer am Hang hinter einer bestehenden Garage; Waldstr. 27
5 Aufstockung des bestehenden Bürogebäudes; Bernsteinstr. 37b
6 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
7 Änderung des Bebauungsplans "Abensberg Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 2; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach § 13 a BauGB
8 Änderung des Bebauungsplans "Abensberg Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 2; Satzungsbeschluss
9 Änderung des Bebauungsplans "Waldanger Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 3; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
10 Informationen der Verwaltung
11 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
12 Anfragen der Ausschussmitglieder
13 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 1
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2. Bebauungs- und Grünordnungsplan Photovoltaikanlage Ostergaden III; Vorstellung der Planung und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Stanglmaier Frau Sarah Härtl vom Planungsbüro Komplan.
Auf die Marktgemeinderatssitzung vom 15.03.2022 wird Bezug genommen. Abweichend vom Aufstellungsbeschluss wurden die Flächen für die für die Bauleitplanungen der Freiflächenphotovoltaikanlagen Ostergaden III und Ostergaden IV zu einem Verfahren zusammengefasst. Die Planung umfasst jetzt die Flurnummern 722, 722/2 und 1229 Gemarkung Eugenbach.
Mit der Sitzungsladung erhielten die Mitglieder eine Ausfertigung der Entwurfsplanung. 
Ausführlich wird auf die Festsetzung einer Agri-PV-Anlage eingegangen. Es muss darüber entschieden werden, ob grundlegend eine ackerbauliche Nutzung gefordert wird, oder Weidehaltung als ausreichend betrachtet werden kann.
Die Gesamtfläche umfasst ca. 12,7 Hekar.

Beschlussvorschlag

Die Entwurfsplanung in der Fassung vom 18.07.2023 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss

Die Entwurfsplanung in der Fassung vom 18.07.2023 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 17 - PV-Anlage Ostergaden III, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wurde Bezug genommen.
Die Flurnummern 722, 722/2 und 1229 Gemarkung Eugenbach ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
Da die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans beschlossen wurde, muss der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Flächennutzungsplan ist mit Deckblatt Nr. 17 fortzuschreiben.
Das Auslegungsverfahren kann gemäß dem vorliegenden Entwurf nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Beschluss

Der Flächennutzungsplan ist mit Deckblatt Nr. 17 fortzuschreiben.
Das Auslegungsverfahren kann gemäß dem vorliegenden Entwurf nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Neubau einer Stützmauer am Hang hinter einer bestehenden Garage; Waldstr. 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Abensberg Überarbeitung

Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.09.2021 wird verwiesen. Damals wurde dem Neubau der Garage das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Garage wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Nun soll der Hang südlich der Garage mit einer Stützmauer abgesichert werden. Diese Stützmauer soll eine Höhe von 6,90 m (Bezugspunkt Straße) erreichen. Die reine Höhe der Stützmauer (Bezugspunkt Zufahrt) soll eine Höhe von 3,98 m betragen. Am Ende der Stützmauer ist ein Zaun vorgesehen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stützmauer wird auf dem privaten Grundstück errichtet. Abstandsflächen fallen auf das Grundstück selbst. Nach Ansicht der Verwaltung kann hier das gemeindlich Einvernehmen durchaus erteilt werden.
 

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Aufstockung des bestehenden Bürogebäudes; Bernsteinstr. 37b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Waldanger Überarbeitung Deckblatt 4

Das bestehende Gebäude im Westen des Grundstücks soll aufgestockt werden. Im 2. Obergeschoss soll ein Besprechungsraum und ein weiteres Büro eingebaut werden. Im Süden ist eine Dachterrasse geplant. Die Wandhöhe soll 9,28 m betragen, als Dachform ist ein Flachdach vorgesehen.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • lt. Bebauungsplan ist eine Wandhöhe von 7,50 m zulässig; die geplante Wandhöhe beträgt 9,28 m
  • lt. Bebauungsplan ist als Dachform Satteldach oder Pultdach zulässig; hier ist ein Flachdach geplant

Stellungnahme der Verwaltung:
Das bestehende Bürogebäude wurde bereits mit einem Flachdach erstellt, der Befreiung von der Dachform wurde somit bereits damals eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt. Bezüglich der geplante Wandhöhe ist zu erwähnen, dass das nördlich angrenzende Grundstück bereits mit einem Gebäude mit EG + II bebaut ist. Die Abstandsflächen sind eingehalten. In diesem Maße kann einer Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der Wandhöhe durchaus das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die Abweichungen fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und beeinträchtigen nachbarliche Belange nicht. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Antrag auf isolierte Befreiung; Erneuerung Zaun; Im Kleinfeld 2
Bebauungsplan: Kleinfeld Überarbeitung
Der derzeit straßenseitig bestehende Holzzaun soll durch einen maßgleichen Metallzaun ersetzt werden. Eine Abweichung vom Bebauungsplan liegt lediglich beim Material des Zauns vor. Aufgrund der minimalen Abweichung wurde der Antrag als laufende Verwaltung behandelt.

Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Freisitzes; Moosstr. 2
Bebauungsplan: Moosweide Überarbeitung
An der nördlichen Grundstücksgrenze soll ein Freisitz errichtet werden. Der Freisitz soll 3,50 m breit und 5,00 m lang werden. Als Dachform ist ein Zeltdach geplant. Die Firsthöhe beträgt 3,25 m, die Wandhöhe von 3,00 m wird nicht überschritten. Gemäß Art. 57 BayBO wäre die Errichtung des Freisitzes verfahrensfrei möglich, allerdings soll dieser außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Diese Abweichung macht einen Antrag auf isolierte Befreiung notwendig. Da die sonstigen Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten wurden, wurde der Antrag als laufende Verwaltung behandelt. 

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung; Anbau eines Wintergartens; Efeuweg 6a
Bebauungsplan: Südlich der Bernsteinstr. I
Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 wird verwiesen. Der Bauantrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt, da er einer eingereichten Voranfrage entsprach und die Nachbarunterschriften vollständig waren. Die Antragsteller beantragten am 20.07.2023 die Verlängerung er Baugenehmigung. Die Baugenehmigung wurde am 21.10.2019 erteilt. An den öffentlich-rechtlichen Vorschriften hat sich nichts geändert. Der Antrag auf Verlängerung wurde aufgrund der Sitzungspause als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt. 

Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE, 6 Carports und 6 Stellplätzen; Unterwerkstr. 4
Planbereich: Innenbereich
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.09.2021 (TOP 12) wird verwiesen. Zur damalig angepassten Planung wurde nun ein Tekturantrag eingereicht. Die Kubatur des Gebäudes soll unverändert bleiben. Die Dachform soll geändert werden, es soll ein Satteldach anstatt eines Krüppelwalmdachs ausgeführt werden. Im Gebäude soll ein Aufzug eingebaut werden und an den Giebelseiten (Norden und Süden) sollen die Balkone vergrößert werden. Durch die Vergrößerung des Balkons im Norden fällt die Abstandsfläche auf das benachbarte Grundstück. Eine Abstandsflächenübernahme liegt vor. Der Antrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt, da die bauordnungsrechtlichen Vorgaben eingehalten sind.

Neubau eines Wohnhauses mit Carport; Im Kleinfeld 47
Bebauungsplan: Kleinfeld IV Aich
Das Gebäude westlich angrenzend wurde in der Bau- und Umweltausschusses am 18.05.2021 behandelt. Den Befreiungen vom Bebauungsplan wurde damals das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im vorliegenden Bauantrag handelt es sich um dieselben Befreiungen. Das aktuelle Gebäude soll im Gegenzug zum Nachbargebäude niedriger, dafür aber um 0,50 m breiter werden. Da dem Nachbarhaus das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, wurde der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.   

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Änderung des Bebauungsplans "Abensberg Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 2; Abwägungsbeschlüsse zum Verfahren nach § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 13.06.2023 bis 13.07.2023 statt. 

Insgesamt wurden am Entwurfsverfahren 25 betroffene Fach-stellen beteiligt, dessen Ergebnis sich wie folgt zusammenfassen lässt: 

Folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Fachstellen haben keine Stellungnahme abgegeben: 
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 
  • Bund Naturschutz 
  • Deutsche Post AG 
  • Deutsche Telekom Technik GmbH 
  • Telefonica Germany GmbH & OHG 
  • Wasserwirtschaftsamt Landshut 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Wasserrecht 

Somit wird von diesen Trägern öffentlicher Belange Einverständnis mit der Planung angenommen. 

Folgende Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstige Fachstellen haben eine Stellungnahme ohne Einwände abgegeben: 
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vom 03.07.2023 
  • InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG vom 13.06.2023 
  • Open Grid Europe GmbH vom 12.06.2023 
  • PLEdoc GmbH vom 12.06.2023 
  • Bayernets GmbH vom 12.06.2023 
  • Energienetze Bayern GmbH / Co.KG vom 26.06.2023 
  • Industrie- und Handelskammer vom 10.07.2023 
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 03.07.2023 
  • Stadtwerke Landshut vom 12.06.2023 
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Isar-Gruppe 1 vom 20.06.2023 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Untere Bauaufsicht vom 28.06.2023 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Kreisbau SG 44 vom 05.07.2023 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Immissionsschutz vom 10.07.2023 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Naturschutz vom 04.07.2023 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Feuerwehrwesen/Kreisbrandrat vom 16.06.2023 
  • Landratsamt Landshut – Abt. Gesundheitsamt vom 12.06.2023 
  • Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanung vom 20.06.2023 
  • Regierung von Niederbayern – Gewerbeaufsicht vom 03.07.2023 

Folgende Behörden, Fachstellen und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme mit Einwänden oder Hinweisen vorgebracht: 

Bayernwerk Netz GmbH vom 23.06.2023 

Stellungnahme: 
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen. Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerknetz.de/de/energieservice/kundenservice/planauskunftsportal.html
 
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. 
1. Beschlussvorschlag: 
Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH ergeht zur Kenntnis. 
Es werden keine Einwände erhoben. Der genannte Hinweis wird eigenverantwortlich durch die Grundstückseigentümer bei Änderungen beachtet. 

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 11.07.2023 

Stellungnahme: 
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz wird als Träger öffentlicher Belange im o. g. Verfahren um eine Stellungnahme gebeten. Zum o. g. Verfahren liegen uns aktuell keine Informationen vor, die gegen die Planungen sprechen. Eine Zustimmung zum Verfahren setzt auch voraus, dass keine bekannten betrieblichen Belange und/oder Einwendungen dem Verfahren entgegenstehen. 
Von Seiten der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz selbst sind keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten. 
2. Beschlussvorschlag: 
Die Stellungnahme der Handwerkskammer ergeht zur Kenntnis. 
Darin werden keine tatsächlichen Einwände erhoben. Der Planung entgegenstehende betriebliche Belange sind dem Markt Altdorf nicht bekannt. 
Aus diesem Grund besteht keine Veranlassung die Planung entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.

Beschlussvorschlag

Den Beschlussvorschlägen 1 und 2 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Den Beschlussvorschlägen 1 und 2 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Änderung des Bebauungsplans "Abensberg Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 2; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird Bezug genommen. Unter Berücksichtigung und Einarbeitung der getroffenen Abwägungsbeschlüsse wird das Deckblatt Nr. 2 mit Stand vom 12.09.2023 als Satzung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Abensberg Überarbeitung“ mit Deckblatt Nr. 2 wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Abensberg Überarbeitung“ mit Deckblatt Nr. 2 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Änderung des Bebauungsplans "Waldanger Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 3; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.04.2023 wird verwiesen. Ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Ein Planungsbüro hat den beiliegenden Entwurf erarbeitet, welcher dem Gremium nun zur Entscheidung vorgelegt wird.
Pro Gebäude sind 2 Vollgeschosse und 2 Wohneinheiten möglich.
In den textlichen Festsetzungen enthält der Entwurf straßenseitig gar keine Einfriedung. Dies ist nach Ansicht der Verwaltung nicht durchführbar, hier sollte straßenseitig eine Einfriedung mit max. 1 Meter Höhe festgesetzt werden.
Eine Überprüfung zeigte auf, dass im Bereich des Grundstücks ein Gartenteil auf öffentlichem Grund liegt. Hier sollte die Situation durch einen Ankauf der Fläche zum Bodenrichtwert bereinigt werden.
Das Grundstück befindet sich in einem Allgemeinen Wohngebiet. Die Grundstücksgröße beläuft sich auf 881 m². 

Beschlussvorschlag

Mit dem Entwurf wie vorgestellt besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Grundstückseigentümer über den Grundankauf zu verhandeln. Danach kann ein Auslegungsverfahren gestartet werden.

Beschluss

Das Auslegungsverfahren wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gartenanteil, welcher auf öffentlichen Grund liegt, zum Kauf anzubieten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 10
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11. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 11
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12. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 12
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13. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.09.2023 ö 13
Datenstand vom 14.09.2023 07:13 Uhr