Datum: 26.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Bericht über die Jugendarbeit im Jugendtreff und die Jugendsozialarbeit an den Schulen
3 Entscheidung über den Zuschuss an den Verein Harfenfreunde Landshut e.V. für das jährliche Harfentreffen
4 Entscheidung über die Bezuschussung des Elternbeitrags für Geschwisterkinder, die in einer Krippe, dem Hort oder der Mittagsbetreuung betreut werden
5 Entscheidung über den Antrag des Nachbarschaftstreff DOM auf anteilige Betriebskostenförderung für das Jahr 2024
6 Bericht über das Förderprogramm für Photovoltaik-Balkonkraftwerke und Entscheidung über Aufstockung der Fördermittel
7 Informationen der Verwaltung
8 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
9 Anfragen der Ausschussmitglieder
10 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.09.2023 ö 1
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2. Bericht über die Jugendarbeit im Jugendtreff und die Jugendsozialarbeit an den Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.09.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stanglmaier Frau Susanne Baumann (Offene Kommunale Jugendarbeit / Jugendtreff Altdorf), Frau Isabelle Purschke (Jugendsozialarbeit Grundschule) sowie Herrn Wolfram Heilig (Jugendsozialarbeit Mittelschule).
Die Sozialpädagogen erstatteten dem Gremium Bericht über die zurückliegende Arbeit in den Einrichtungen. 
Im Anschluss an ihre Ausführungen standen sie für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Das Gremium nimmt von den Berichten Kenntnis. 

Beschluss

Das Gremium nimmt von den Berichten Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Entscheidung über den Zuschuss an den Verein Harfenfreunde Landshut e.V. für das jährliche Harfentreffen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.09.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 14.11.2017 hat der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss beschlossen, dem Altdorfer Verein Harfenfreunde Landshut e. V. ab dem Jahr 2017 auf Antrag jährlich einen Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro zu dem von ihm organisierten Harfentreffen zu gewähren (Generalbeschluss). In den vorhergehenden Jahren hatte der Verein hierfür Zuschüsse in folgender Höhe erhalten: 350 Euro (2013), 400 Euro (2015) und 200 Euro (2016).

Im Zuge der Beantragung des Zuschusses für das Harfentreffen 2023 haben die Vertreter des Vereins angefragt, ob eine Erhöhung des Zuschusses möglich wäre. Das Harfentreffen ist von je her und nach wie vor eine defizitäre Veranstaltung, da die Konzerte kostenlos angeboten werden und die Kurse zu sehr günstigen Preisen, um die Veranstaltung für ein möglichst breites Publikum attraktiv zu machen. Das Defizit wird aus Eigenmitteln des Vereins beglichen. Eine Erhöhung des Zuschusses des Marktes Altdorf würde zugleich auch zu höheren Zuschüssen Seitens des Landkreises Landshut und des Bezirks Niederbayern (derzeit ebenfalls je 300,00 Euro) führen, da deren Zuschüsse der Höhe nach an den Zuschuss des Marktes Altdorf gekoppelt sind. Auch von der Stadt Landshut hat der Verein in Aussicht gestellt bekommen, dass eine Erhöhung des Zuschusses (derzeit 200,00 Euro) geprüft wird.

Das Harfentreffen, das der Verein heuer bereits zum zwölften Mal im Haus der Begegnung organisiert, findet alljährlich regen Besucherzuspruch. Nach Auskunft des Vereins wird neben kostenlosen Konzerten und zahlreichen Kursen auch ein durchgehendes und hochwertiges Kinderprogramm angeboten. Der Bezirk Niederbayern stuft die Veranstaltung als überörtlich bedeutsam ein, ein Faktum, das zentrale Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses aus der Kulturstiftung ist.

Die Verwaltung schlägt, insbesondere wegen des Alleinstellungsmerkmals der Veranstaltung (es ist derzeit die einzige Veranstaltung dieser Art im süddeutschen Raum) und der Hebelwirkung im Hinblick auf die Zuschüsse des Landkreises Landshut und des Bezirks Niederbayern vor, den Zuschuss auf 500,00 Euro zu erhöhen. Aufgrund des Koförderungseffekts stünden dem Verein dann bis zu 600,00 Euro mehr für die Veranstaltung zur Verfügung.

Der Zuschuss sollte nur gewährt werden solange und soweit folgende Vorrausetzungen vorliegen:
  • Die Veranstaltung findet in Altdorf statt.
  • Der Verein hat seinen Sitz im Markt Altdorf.
  • Der Verein stellt jährlich einen Zuschussantrag und legt dazu eine Finanzplanung für die Veranstaltung vor. Nach der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
  • Landkreis Landshut und Bezirk Niederbayern bezuschussen die Veranstaltung.
  • Das Harfentreffen erwirtschaftet keinen Einnahmeüberschuss.
  • Auf die finanzielle Unterstützung des Marktes wird vom Verein hingewiesen (z. B. auf Flyern und Plakaten).

Diese Kriterien sollten künftig in entsprechender Anwendung auch für andere Kulturveranstaltungen gelten, für die ein Zuschussantrag gestellt wird.

Beschlussvorschlag

Der Beschluss des Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss vom 14.11.2017 wird mit Wirkung für die Zukunft wie folgt geändert: Dem Verein „Harfenfreunde Landshut e.V.“ wird unter den im Sachvortrag genannten Voraussetzungen für die Organisation und Durchführung des Harfentreffens ab dem Jahr 2023 auf Antrag jährlich ein Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro gewährt.  

Beschluss

Der Beschluss des Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss vom 14.11.2017 wird mit Wirkung für die Zukunft wie folgt geändert: Dem Verein „Harfenfreunde Landshut e.V.“ wird unter den im Sachvortrag genannten Voraussetzungen für die Organisation und Durchführung des Harfentreffens ab dem Jahr 2023 auf Antrag jährlich ein Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro gewährt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Entscheidung über die Bezuschussung des Elternbeitrags für Geschwisterkinder, die in einer Krippe, dem Hort oder der Mittagsbetreuung betreut werden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.09.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 15.04.2008 hatte der Hauptverwaltungsausschuss beschlossen, für den Fall, dass mehrere Kinder derselben Eltern / Erziehungsberechtigten eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten besuchen, den niedrigeren Elternbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag hälftig zu bezuschussen.

Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass die Eltern / Erziehungsberechtigten für keines der Geschwisterkinder einen staatlichen Zuschuss zu den Elternbeiträgen (z. B. 100-Euro-Zuschuss für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, Krippengeld) erhalten, oder die Elternbeiträge sogar teilweise oder vollständig von Dritten (z. B. Jugendamt, Bundesagentur für Arbeit) übernommen werden.

Durch Beschluss des Kulturausschusses vom 08.05.2012 wurde diese Regelung auf den Hort ausgeweitet.

Für das Schuljahr 2023/2024 liegt nun ein Zuschussantrag einer Mutter vor, deren Kinder beide die Mittagsbetreuung besuchen werden. Zuvor hatte die Mutter auf Hortplätze für ihre Kinder verzichtet, um diese für Eltern mit längerem Betreuungsbedarf freizumachen. Hierdurch ginge nach derzeitiger Beschlusslage aber auch der Anspruch auf hälftige Bezuschussung des Elternbeitrags für das Geschwisterkind verloren.

Da sowohl der Hort als auch die Mittagsbetreuung Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im schulpflichtigen Alter sind und auch sonst keine sachlichen Gründe für eine Ungleichbehandlung sprechen, schlägt die Verwaltung vor, die Regelung zur „Geschwisterkinderbezuschussung“ auf die Mittagsbetreuung zu erweitern.

Im Hinblick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive greifenden Anspruch auf ganztätige Betreuung von Grundschulkindern schlägt die Verwaltung vor, die Regelung zur Bezuschussung beim Hort und der Mittagsbetreuung zunächst auf das Schuljahr 2023/2024, also bis zum 31.07.2024, zu befristen und dann ggf. jährlich zu verlängern. Die Befristung ist angeraten im Hinblick darauf, dass derzeit noch nicht abschätzbar ist, wie sich die Betreuungszahlen im Bereich der schulpflichtigen Kinder entwickeln werden. Die für die Elternbeitragsbezuschussung, die eine freiwillige Leistung darstellt, aufgewendeten Haushaltsmittel müssen künftig ggf. vorrangig für die Schaffung weiterer Betreuungsplätze (Pflichtaufgabe) aufgewendet werden.
Auch die Fortführung der „Geschwisterkinderbezuschussung“ für den Krippenbereich sollte im Zuge der heutigen Beschlussfassung zunächst bis 31.07.2024 befristet werden, da auch hier die Schaffung von weiteren Plätzen inzwischen absoluten Vorrang hat. Zudem wäre ein aktueller Stand der Handhabung in anderen Landkreisgemeinden zu ermitteln und die aktuelle Rechtslage mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Landshut zu klären. In einer unverbindlichen Auskunft hatte das Landratsamt die Bezuschussung von Elternbeiträgen als haushaltsrechtlich kritisch eingestuft.

Derzeit (noch ohne Einbeziehung der Mittagsbetreuung) wendet der Markt Altdorf jährlich rund 10.000 Euro für diese freiwillige Leistung auf.

Die Bezuschussung soll nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
  • Die Eltern / Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag, in welchem sie insbesondere das Vorliegen der Zuschussvoraussetzungen bestätigen.
  • In dem Antrag sind die Daten sämtlicher Kinder (auch Halb- und Stiefgeschwister) anzugeben; Halb- und Stiefgeschwister sind in diesem Sinne ebenfalls Geschwisterkinder.
  • Das Kind, für das der Zuschussantrag gestellt wird, besucht im Markt Altdorf eine Kinderkrippe, den Hort oder die Mittagsbetreuung.
  • Die Eltern / Erziehungsberechtigten und sämtliche Geschwisterkinder haben ihren Hauptwohnsitz im Markt Altdorf.
  • Für keines der Geschwisterkinder wird der Elternbeitrag für die Kindertagesbetreuung (hierzu zählt auch die Betreuung durch eine Tagesmutter/Tagespflegeperson) teilweise oder vollständig von Dritten (z. B. Jugendamt, Bundesagentur für Arbeit) übernommen.
  • Für keines der Geschwisterkinder wird der Elternbeitrag für die Kindertagesbetreuung (hierzu zählt auch die Betreuung durch eine Tagesmutter/Tagespflegeperson) staatlich bezuschusst (z. B. 100-Euro-Zuschuss für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, Krippengeld, Zuschuss des Marktes zur Betreuung durch Tagesmutter)
  • Die Bezuschussung erfolgt auf den niedrigsten Elternbeitrag, der für eines der Geschwisterkinder zu zahlen ist.

Es wird die Hälfte des Elternbeitrags erlassen; diesen Betrag erstattet der Markt Altdorf dann an den Träger der Einrichtung.

Beschlussvorschlag

Die Regelung der Bezuschussung der Elternbeiträge für Geschwisterkinder (Beschlüsse des Hauptverwaltungsausschusses vom 15.04.2008 sowie des Kulturausschusses vom 08.05.2012) wird mit Wirkung für die Zukunft wie folgt geändert:
Für Geschwisterkinder, die in einer Krippe, dem Hort oder der Mittagsbetreuung betreut werden, wird der Elternbeitrag unter den im Sachvortrag genannten Voraussetzungen bezuschusst. Die Bezuschussung erfolgt in der Weise, dass die Hälfte des betreffenden Elternbeitrags erlassen wird; diesen Betrag erstattet der Markt Altdorf dann an den Träger der Einrichtung. Die Bezuschussung ist zunächst bis zum 31.07.2024 befristet.

Beschluss

Die Regelung der Bezuschussung der Elternbeiträge für Geschwisterkinder (Beschlüsse des Hauptverwaltungsausschusses vom 15.04.2008 sowie des Kulturausschusses vom 08.05.2012) wird mit Wirkung für die Zukunft wie folgt geändert:
Für Geschwisterkinder, die in einer Krippe, dem Hort oder der Mittagsbetreuung betreut werden, wird der Elternbeitrag unter den im Sachvortrag genannten Voraussetzungen bezuschusst. Die Bezuschussung erfolgt in der Weise, dass die Hälfte des betreffenden Elternbeitrags erlassen wird; diesen Betrag erstattet der Markt Altdorf dann an den Träger der Einrichtung. Die Bezuschussung ist zunächst bis zum 31.07.2024 befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Entscheidung über den Antrag des Nachbarschaftstreff DOM auf anteilige Betriebskostenförderung für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.09.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.07.2023 beantragte Frau Sidorova-Spilker im Namen des Vereins „DOM – deutsch-russisches Haus für Begegnung, Bildung und Kultur in Landshut e. V.“ die Übernahme eines Drittels der für 2023 kalkulierten Betriebskosten des Nachbarschaftstreffs DOM durch den Markt Altdorf. Dies würde – wie 2023 – einen Betrag von 15.214 Euro ausmachen.

Seit November 2013 werden die Betriebskosten des Nachbarschaftstreffs DOM von der Stadt Landshut, dem Landkreis Landshut und dem Markt Altdorf zu jeweils etwa einem Drittel übernommen. Als weitere Einnahmen kommen Spenden sowie projektbezogene Mittel von verschiedenen Stiftungen hinzu.

Vom Landkreis Landshut erhält DOM eine Festbetragsförderung von maximal 15.425 Euro jährlich. Der Betrag wird vom Landkreis in drei Raten ausbezahlt: Je 6.000 Euro zum 01.05. und 01.10. des Jahres sowie nach Vorlage des Erfahrungs- und Finanzberichts noch maximal 3.425 Euro. Wichtigste Bedingung dabei ist, dass durch die Zahlung bei DOM kein Gewinn entsteht.

Die Stadt Landshut gewährt ebenfalls eine jährliche Festbetragsförderung, die vom Sozialausschuss der Stadt Landshut seit dem Jahr 2018 auf 15.214 Euro gedeckelt ist.
Der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss des Marktes Altdorf hatte in seiner Sitzung am 27.09.2016 beschlossen, den Zuschuss an den Nachbarschaftstreff DOM ab dem Jahr 2017 auf 14.000,00 Euro jährlich zu deckeln. Mit Beschluss vom 09.03.2021 hat der Marktgemeinderat diesen Deckelungsbetrag auf 15.214 Euro – und damit auf den auch von der Stadt Landshut festgelegten Maximalförderbetrag – angehoben.

Für eine mit der Stadt Landshut gleichlaufende Förderpraxis sprach und spricht weiterhin, dass nach derzeitigem Stand die Besucher des Nachbarschaftstreffs zu je rund einem Drittel aus dem Markt Altdorf, der Stadt Landshut und dem übrigen Landkreis Landshut kommen (Tätigkeitsbericht des DOM für das Jahr 2021).

Entsprechend der Förderpraxis des Landkreises Landshut sollte die Förderung unter der Bedingung gewährt werden, dass der Verein keinen Gewinn erwirtschaftet. Der Verein hat bis spätestens 31.03.2025 einen Tätigkeits- und Finanzbericht für das Jahr 2024 vorzulegen. Ergibt sich danach ein Gewinn, ist der Zuschuss anteilig an den Markt Altdorf zurückzuzahlen.
Frau Sidorova-Spilker hat gebeten, die Auszahlungszeitpunkte für die beiden Raten vorzuziehen von 01.04. auf 15.02. sowie von 01.10. auf 15.08. des Jahres. Aus Sicht der Finanzverwaltung spricht hier nichts gegen das Vorziehen. 

Beschlussvorschlag

Dem Verein „DOM – deutsch-russisches Haus für Begegnung, Bildung und Kultur in Landshut e. V.“ wird für das Jahr 2024 ein Zuschuss in Höhe von 15.214 Euro gewährt. Der Zuschuss wird in zwei Raten zu je 7.607 Euro zum 15.02. und 15.08. des Jahres ausbezahlt. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass der Verein keinen Gewinn erwirtschaftet. Der Verein hat bis spätestens 31.03.2025 einen Tätigkeits- und Finanzbericht für das Jahr 2024 vorzulegen. Ergibt sich danach ein Gewinn, ist der Zuschuss anteilig an den Markt Altdorf zurückzuzahlen.

Beschluss

Dem Verein „DOM – deutsch-russisches Haus für Begegnung, Bildung und Kultur in Landshut e. V.“ wird für das Jahr 2024 ein Zuschuss in Höhe von 15.214 Euro gewährt. Der Zuschuss wird in zwei Raten zu je 7.607 Euro zum 15.02. und 15.08. des Jahres ausbezahlt. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass der Verein keinen Gewinn erwirtschaftet. Der Verein hat bis spätestens 31.03.2025 einen Tätigkeits- und Finanzbericht für das Jahr 2024 vorzulegen. Ergibt sich danach ein Gewinn, ist der Zuschuss anteilig an den Markt Altdorf zurückzuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bericht über das Förderprogramm für Photovoltaik-Balkonkraftwerke und Entscheidung über Aufstockung der Fördermittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.09.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Auf die Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 06.12.2022 wird verwiesen. Darin wurde folgender Beschluss gefasst: 
Der Markt Altdorf bezuschusst ab dem 01.01.2023 den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken von Bürgerinnen und Bürgern des Marktes mit einem pauschalen Betrag von 100 Euro, begrenzt auf 20% des Anschaffungspreises. Das Förderprogramm ist zunächst auf zwei Jahre bis zum 31.12.2024 begrenzt. 
Im Haushalt werden Mittel in Höhe von insgesamt 4.000 Euro für beide Jahre zusammen eingeplant. 
Der Markt Altdorf erlässt eine Richtlinie, in der Details zur Antragsberechtigung und zum Zuschussverfahren festgelegt sind.
Das Förderprogramm wurde stark nachgefragt, so dass bislang 38 Anträge bearbeitet und ausbezahlt werden konnten. Bis zum 31.07.2023 wurden so Fördermittel i. H. v. 3.752,57 € ausbezahlt. Aufgrund der Begrenzung auf 4.000 € wurden weitere Bewilligungen vorerst zurückgestellt. 
Der Bund hat die Nachfrage nach steckerfertigen Solarkraftwerken angekurbelt, indem er befristet auf die Mehrwertsteuer für das Produkt verzichtete. Balkonkraftwerke wurden vor einem Jahr noch zu einem Preis von über 1.000 Euro verkauft. Zwischenzeitlich hat sich der Preis für eine Anlage auf 550,00 Euro bis 750,00 Euro verringert. Die Geräte sind nicht nur im Spezialfachhandel, sondern auch im Elektromarkt vor Ort oder beim Lebensmitteldiscounter erhältlich. Eine weitere Leistungssteigerung der Balkonkraftwerke wird erwartet, wenn die Leistungsbegrenzung von 600 Watt auf 800 Watt hochgesetzt wird. 
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Förderprogramm zunächst, wie am 06.12.2022 beschlossen, befristet bis zum 31.12.2024 laufen zu lassen, die hierfür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel jedoch um 4.000,00 Euro auf dann insgesamt 8.000,00 Euro für die zwei Jahre aufzustocken. Die Deckung der hierdurch entstehenden Mehrausgaben ist auf dergleichen Haushaltsstelle (6000.6360 -  Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz, Energiewende, Klimaschutz) durch Minderausgaben bei anderen Maßnahmen gewährleistet.

Beschlussvorschlag

Der Markt Altdorf bezuschusst weiterhin auf Grundlage der erlassenen Richtlinie den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken. Es werden weitere Haushaltsmittel in Höhe von 4.000,00 Euro für diese Maßnahme bereitgestellt. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2024 begrenzt.

Beschluss

Der Markt Altdorf bezuschusst weiterhin auf Grundlage der erlassenen Richtlinie den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken. Es werden weitere Haushaltsmittel in Höhe von 4.000,00 Euro für diese Maßnahme bereitgestellt. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2024 begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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7. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.09.2023 ö 7

Sachverhalt

Keine.

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8. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.09.2023 ö 8

Sachverhalt

Keine.

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9. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.09.2023 ö 9

Sachverhalt

Frau Wimmer:
Frau Wimmer erkundigte sich, ob es bei den Altdorfer Kindertageseinrichtungen für das Kita-Jahr 2023/2024 Wartelisten gäbe.
Bürgermeister Stanglmaier informierte hierzu, dass es Wartelisten gibt, nach derzeitigem Stand jedoch alle Kinder, deren Eltern beruflich auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind, einen Kita-Platz haben. In der Mittagsbetreuung wurde von der AWO eine weitere Gruppe ins Leben gerufen, so dass hier alle Kinder betreut werden können. Bürgermeister Stanglmaier machte bei dieser Gelegenheit abermals deutlich, dass das große Problem der Personalmangel im Bereich der Kinderbetreuung ist. So können derzeit etwa im Kindergarten St. Michael /Pfettrach und im Kinderhaus Kunterbunt Gruppen mangels ausreichendem Fachpersonal nicht eingerichtet werden, obwohl Räume vorhanden sind. Mit der geplanten Schaffung eines Rechtsanspruchs für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 wird sich die Personalmangelsituation noch weiter zuspitzen.

Frau Wimmer erkundigte sich ferner nach dem Sachstand bei der Schaffung eines Waldkindergartens in Altdorf.
Bürgermeister Stanglmaier gab zur Auskunft, dass das Kreisjungendamt zunächst auf eine Aktualisierung der Bedarfsplanung besteht. Diese ist in Arbeit und wird im Oktober fertig sein. Anschließend wird es Gespräche mit dem Kreisjugendamt geben.

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10. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.09.2023 ö 10
Datenstand vom 20.03.2024 11:07 Uhr