Datum: 09.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage; Pfeffenhausener Str. 13
3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Pfeffenhausener Str. 22
4 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
5 Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage "Im Moos 2"
6 Antrag auf isolierte Befreiung; Aufstellen von Holzlegen, Errichtung eines Sockels und Erhöhung des Zauns; Bernsteinstr. 77
7 Straßen- und Wegerecht; Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldwegs Fl.Nr. 1393, Gemarkung Eugenbach
8 Informationen der Verwaltung
9 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
10 Anfragen der Ausschussmitglieder
11 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö 1
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2. Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage; Pfeffenhausener Str. 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Im südlichen Bereich des Grundstücks soll ein Betriebsleiterwohnhaus errichtet werden. Das Gebäude soll ein Vollgeschoss erhalten. Die Länge ist mit 26,74 m und die Breite mit 11,36 m vorgesehen. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 25° geplant. Die Abstandsflächen sind eingehalten.

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§34 Abs. 1 BauGB).
Das Bauvorhaben fügt sich in das Dorfgebiet ein und beeinträchtigt nachbarliche Belange und das Ortsbild nicht. Nach Ansicht der Verwaltung kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Pfeffenhausener Str. 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Im östlichen Grundstücksbereich soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Die Grundfläche des Wohnhauses soll 12 m x 10 m betragen. Es soll ohne Kellergeschoss errichtet werden und 2 Vollgeschosse erhalten. Im Obergeschoss ist südlich ein Balkon mit einer Tiefe von 3 m geplant. Die Wandhöhe soll 7,00 m betragen. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 28° vorgesehen.
Nördlich angrenzend an das Wohnhaus soll die Doppelgarage mit Technikraum platziert werden. Diese soll 9 m lang und 8 m breit werden. Die Wandhöhe soll hier 2,75 m betragen. Als Dachform ist ebenfalls ein Satteldach vorgesehen. Die Dachneigung soll 22° betragen. 
Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen. Die Abstandsflächen sind eingehalten.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Wie beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt sind Bauvorhaben im Innenbereich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§34 Abs. 1 BauGB).
Der Neubau des Einfamilienhauses mit Doppelgarage beeinträchtigt das Ortsbild nicht, die Erschließung ist gesichert. Auch fügt sich die Planung in das Dorfgebiet ein. Nach Ansicht der Verwaltung kann hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Tektur zum Abriss des bestehenden Einfamilienhauses und Neubau eines Zweifamilienhauses, Ergänzung einer Teilunterkellerung; Pfarrkofener Weg 7
Bebauungsplan: Pfarrkofener Weg
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.03.2023 und 30.05.2023 wird verwiesen. An der Kubatur des Neubaus soll sich nichts ändern. Ein Teil des Hauptgebäudes soll unterkellert werden. Dort soll der notwendige Technikraum platziert werden. Der Antrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Austausch der Werbeanlagen bei bestehender OMV Tankstelle; Am Aicher Feld 1
Bebauungsplan: GE Nördlich Aich
Wie auch bei der OMV Tankstelle in der Äußeren Parkstr. sollen auch bei der OMV Tankstelle Am Aicher Feld 1 die Werbeanlagen ausgetauscht werden. Auch diese wird zur Esso Tankstelle. Die Preissäule T1 und das Kartenschild T2 sollen außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Die Werbeanlagen sind bereits jetzt schon vorhanden und sollen lediglich ausgetauscht werden. Der Antrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Neubau einer Autoglaserei mit Büroräumen; Opalstr. 14
Bebauungsplan: GE Waldanger Überarbeitung
Das Gebäude soll eine Grundfläche von 704 m² erhalten. Die Wandhöhe soll 7,85 m betragen. Die Vorgaben des Bebauungsplans sind eingehalten. Der Bauantrag ist somit von der Genehmigung freigestellt und wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage; Moosstr.
Planbereich: Außenbereich
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2022 wurde beschlossen, für die betroffene Fläche ein Bauleitplanverfahren durchzuführen. Ein Aufstellungsbeschluss wurde gefasst. Mittlerweile wurde vom Gesetzgeber die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen vereinfacht. Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe bb) BauGB i.V.m Art. 58 Abs. 2 Satz 1 BayBO ist die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Außenbereich an Schienenwegen mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern privilegiert und von der Genehmigung freigestellt. Die Grundstücke liegen im Überschwemmungsbereich, eine wasserrechtliche Genehmigung liegt dem Bauantrag bei. Der Antrag wurde aufgrund dessen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.


 

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage "Im Moos 2"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Planbereich: Außenbereich

Südlich angrenzend an den überplanten Bereich des Bauantrags wurde im Jahr 2020 ein Bauleitplanverfahren zur Erstellung einer PV-Anlage durchgeführt und genehmigt. Diese PV-Anlage wurde bereits errichtet. 
Nun soll auf den Fl.Nrn. 1279, 1280, 1281 und 1283 ebenfalls eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die Mitteilungen der laufenden Verwaltung wird verwiesen. Die PV-Anlage der Firma Steinl wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt, für diese war ein Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren vorhanden. Ebenfalls wurde vom Antragsteller die wasserrechtliche Genehmigung vor Einreichung des Bauantrags eingeholt und dem Bauantrag beigelegt.
Im Fall der PV-Anlage „Im Moos 2“ wurde noch kein Aufstellungsbeschluss in früheren Sitzungen gefasst. Fl.Nrn. 1280, 1281 und 1283 liegen im Überschwemmungsbereich, dem Bauantrag liegt keine wasserrechtliche Genehmigung bei.
Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe bb) BauGB i.V.m Art. 58 Abs. 2 Satz 1 BayBO ist die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Außenbereich an Schienenwegen mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern privilegiert und von der Genehmigung freigestellt.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte sich das Gremium heute entscheiden, wie man mit solchen Anträgen zur Errichtung von PV-Anlagen, welche nach § 35 BauGB i.V.m. Art. 58 BayBO von der Genehmigung freigestellt sind, zukünftig umgehen will. Der Antrag der Firma Steinl wurde aufgrund des Aufstellungsbeschlusses als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und von der Genehmigung freigestellt. Ein solcher Beschluss ist in diesem Fall nicht vorhanden.
Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit zu erklären, dass ein Baugenehmigungsverfahren anstelle eines Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden soll (Art. 58 Abs. 2 Satz 2 BayBO). 
Die Erleichterung in der Genehmigungspraxis ist ein Beitrag zum schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien und allgemeinen Abbau von Bürokratie. Würde von Seiten des Marktes auf ein Baugenehmigungsverfahren bestanden, würde es diesem Ziel zuwiderlaufen. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Genehmigungsfreistellung durch die Privilegierung gewährt werden sollte. 
Sollten sich künftig Probleme ergeben, soll die Thematik nochmals im Gremium behandelt werden und ggf. auf das Baugenehmigungsverfahren umgeschwenkt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen und kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden. 

Künftige Anträge mit Privilegierung können ebenfalls im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden. Das Gremium behält sich jedoch eine Änderung der Genehmigungspraxis vor.  

Beschluss

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen und kann im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden. 

Künftige Anträge mit Privilegierung können ebenfalls im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden. Das Gremium behält sich jedoch eine Änderung der Genehmigungspraxis vor.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf isolierte Befreiung; Aufstellen von Holzlegen, Errichtung eines Sockels und Erhöhung des Zauns; Bernsteinstr. 77

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung

Beantragt wird:

  1. Aufstellen von Holzlegen
Die Holzlegen sollen umgesetzt werden. Entlang der südlichen Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 1547/12 sollen diese mit einer Länge von 9 m platziert werden. Die Holzlegen sollen 0,7 m tief und an der höchsten Stelle 2 m hoch werden. 
  1. Errichtung eines Sockels zum angrenzenden Nachbargrundstück
Ebenfalls zum südlich angrenzenden Nachbargrundstück soll ein Sockel an der kompletten Grundstücksgrenze errichtet werden. Dies soll den Regenwasserüberlauf zum benachbarten Grundstück verhindern. Die Sockelelemente sollen eine Länge von 1,00 m und eine Höhe von 0,25 m haben.
  1. Erhöhung des Zauns auf 1,90 m zum angrenzenden Nachbargrundstück
Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 19.06.2018 wird verwiesen. Damals wurde dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Zauns mit einer Höhe von 1,80 m das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dieser Zaun wurde bereits erstellt. Wie nun aufgefallen ist, hat der Zaun aufgrund des Geländeverlaufs teilweise eine Höhe von 1,90 m. Es wird gebeten, die Genehmigung auf 1,90 m zu erhöhen.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Die Holzlegen sollen außerhalb der Baugrenze errichtet werden.
  • Gem. Bebauungsplan sind Sockel unzulässig
  • Gem. Bebauungsplan soll die Zaunhöhe 1,00 m betragen, hier werden 1,90 m beantragt

Stellungnahme der Verwaltung:
  • Zu 1.: Gem. Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO ist eine Grenzbebauung bis zu 9 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze zulässig. Die Holzlegen überschreiten die Wandhöhe von 3 m nicht. Auch die Grenzbebauung von insgesamt 15 m wird nicht überschritten (Art. 6 Abs. 7 Satz 2 BayBO). Die Holzlegen müssen außerhalb der Baugrenzen aufgestellt werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind grundsätzlich eingehalten. Die Holzlegen beeinträchtigen nachbarliche Belange nicht und stehen den Grundzügen der Planung nicht entgegen. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
  • Zu 2.: Gem. dem Bebauungsplan „Waldanger Eugenbach Überarbeitung“ sind Sockel unzulässig. Einen minimalen Sockel zur Abgrenzung und zur Leitung des Niederschlagswassers kann durchaus zugestimmt werden. Allerdings ist die Verwaltung der Ansicht, dass die Sockelhöhe über dem natürlichen Gelände maximal 10 cm betragen sollte, damit auch noch Kleintieren (z.B. Igel) die Überwindung des Sockels möglich ist. Der Antrag sollte dementsprechend geändert werden, dann kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
  • Zu. 3.: Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) sind Zäune mit einer Höhe von bis zu 2 m verfahrensfrei. Im vorliegenden Fall beschränkt diese Verfahrensfreiheit der Bebauungsplan mit einer Zaunhöhe von 1 m. Da es sich hier um eine rückwärtige Einfriedung handelt (nicht zu öffentlichen Verkehrsflächen hin) hat man 2018 das gemeindliche Einvernehmen zu einer Höhe von 1,80 m erteilt. Im Nachhinein wurde festgestellt, dass die Zaunhöhe aufgrund des Geländeverlaufs an manchen Stellen 1,90 m beträgt. Hier kann durchaus das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da insgesamt 2 m Zaunhöhe gem. Art. 57 BayBO verfahrensfrei wären.

Beschlussvorschlag

Den Holzlegen und der Zaunhöhe von 1,90 m wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Sockel darf eine Höhe von 10 cm über dem natürlichen Gelände nicht überschreiten. Der Antrag ist dementsprechend abzuändern, dann kann dieser als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden.

Beschluss

Den Holzlegen und der Zaunhöhe von 1,90 m wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Sockel darf eine Höhe von 10 cm über dem natürlichen Gelände nicht überschreiten. Der Antrag ist dementsprechend abzuändern, dann kann dieser als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Straßen- und Wegerecht; Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldwegs Fl.Nr. 1393, Gemarkung Eugenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Der im Zuge der Flurbereinigung 20.10.1975 öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg „Hinterfeld“, Fl.Nr. 1393, ist inexistent. Der Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird auch nicht mehr genutzt. Die Eigentümer der angrenzenden Felder können auch anderweitig ihre Grundstücke befahren. Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke ist somit durch die Einziehung nicht in schwerwiegender Weise eingeschränkt. 

Der Weg wurde als fiskalisches Grundstück an einen Anlieger verkauft, welcher auch Eigentümer eines angrenzenden Feldes ist.

Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Beschlussvorschlag

Der öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1393, Gemarkung Eugenbach, Blatt Nr. 24 E, wird gemäß Sachvortrag eingezogen. Die Beabsichtigung der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

Beschluss

Der öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1393, Gemarkung Eugenbach, Blatt Nr. 24 E, wird gemäß Sachvortrag eingezogen. Die Beabsichtigung der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö 8
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9. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö 9

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 28.11.23 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst: 

Keine.

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10. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö 10

Sachverhalt

Herr Frank erkundigte sich, ob die Hochwasserereignisse der letzten Wochen am Schlauchwehr Probleme bereitet haben, da die Verschlammung ja immer mehr zugenommen hat.

Bürgermeister Stanglmaier führte aus, dass die Verschlammung keine Auswirkung auf das Schlauchwehr selbst hat. Nach Auskunft der Wartungsfirma beeinträchtigt die Verschlammung lediglich den Kanal der zu den Steuereinrichtungen/Technikgebäude führt. Dieser wird jedoch regelmäßig gespült. Er stand hierzu mit dem Wasserwirtschaftsamt in den vergangenen Jahren in Kontakt. Demnach führt die Verschlammung zu keiner Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes für Altdorf. Eine Entschlammung ist von Seiten Wasserwirtschaftsamt erst im Zuge des letzten Bauabschnitts des Hochwasserschutzes geplant. 

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11. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.01.2024 ö 11
Datenstand vom 11.01.2024 09:30 Uhr