Datum: 06.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Umbau einer Stallung zu zwei Lagerräumen zur gewerblichen Vermietung und Erneuerung des Dachstuhls; Ganslberg 8a
3 Neubau einer Reihenhausbebauung; Turmgartenstr. 5
4 Umbau bestehender Terrassenüberdachung zu Wintergarten; Schwarzleiten 18
5 Tektur zum Neubau eines Mastschweinestalles für mehr Tierwohl; Buchenthal 39
6 Errichtung eines unbeleuchteten Pylon; Opalstr. 39
7 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE; Am Unterwerk 3
8 Informationen der Verwaltung
9 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
10 Anfragen der Ausschussmitglieder
11 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö 1
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2. Umbau einer Stallung zu zwei Lagerräumen zur gewerblichen Vermietung und Erneuerung des Dachstuhls; Ganslberg 8a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Planbereich: Ortsabrundungssatzung Ganslberg

Aus dem vorhandenen und nicht mehr genutzten Stall sollen zwei Lagerräume zur gewerblichen Vermietung entstehen. Lagerraum 1 soll 152,79 m² und Lagerraum 2 182,99 m² erhalten. Lagerraum 3 (192,83 m²), die Werkstatt (29,72 m²) und der Abstellraum (12,92 m²) sollen privat genutzt werden.

Die Nachbarunterschrift des nördlich angrenzenden Nachbarn (Bayern-Bahn) fehlt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die Ortsabrundungssatzung soll die bauliche Entwicklung im Ortsteil Ganslberg geregelt werden. Das betroffene Gebäude steht bereits, es soll lediglich umgenutzt werden. Gemäß Flächennutzungsplan handelt es sich hier um ein Dorfgebiet, in welchem nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO gewerblich genutzte Lagerräume zulässig sind. Nach Ansicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Neubau einer Reihenhausbebauung; Turmgartenstr. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Das derzeit bestehende Einfamilienhaus soll abgerissen werden. Stattdessen soll auf dem 764 m² großen Grundstück ein Reihenhaus mit 4 Parteien errichtet werden. Das Gebäude soll 24,95 m lang und 10,60 m breit werden. Die gesamte Grundfläche soll somit 264,47 m² betragen. Es sind insgesamt 2 Vollgeschosse und ein Kellergeschoss geplant. Die Wandhöhe soll gemessen ab FOK 7,76 m betragen. Gemessen ab der Erschließungsstraße soll die Wandhöhe im Norden 7,86 m, im Süden aufgrund der Hanglage 8,33 m betragen. 
Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 17° vorgesehen. Das Gelände am Haus soll um ca. einen halben Meter aufgefüllt werden. Die Auffüllung soll die Gartennutzung optimieren und diesen begradigen.

8 Stellplätze sind erforderlich, diese sind nachgewiesen.

Nachbarunterschriften sind nicht nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Innenbereich muss sich eine Bebauung gem. § 34 BauGB an die Umgebung anpassen. Nach wie vor ist die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung im Innenbereich zu begrüßen. Hier orientiert sich der Bauherr an dem erst in den letzten Jahren erbauten Wohnkomplex mit 6 Wohneinheiten in der Turmgartenstr. 1. Das hier betroffene Grundstück ist um ca. 200 m² wodurch nur 4 Wohneinheiten bei Gesprächen in der Verwaltung in Aussicht gestellt wurden. Ein Einfügen in die Umgebung ist nach Ansicht der Verwaltung gegeben. Dem Antrag kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Umbau bestehender Terrassenüberdachung zu Wintergarten; Schwarzleiten 18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Schwarzleiten

Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.02.2023 wird verwiesen. Damals wurde der Terrassenerweiterung und der Terrassenüberdachung das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Terrassenüberdachung soll nun mit Glaselementen geschlossen und zu einem Wintergarten umgebaut werden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan: 
  • Der Wintergarten wird zum Teil außerhalb der Baugrenze errichtet

Stellungnahme der Verwaltung:
Wintergärten stellen Wohnraumerweiterung dar und bedürfen somit immer einer Baugenehmigung. Nach Ansicht der Verwaltung kann hier ohne Bedenken das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seiner Abweichung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seiner Abweichung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Tektur zum Neubau eines Mastschweinestalles für mehr Tierwohl; Buchenthal 39

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Planbereich: Außenbereich

Der ursprüngliche Bauantrag wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 29.01.2013 behandelt und genehmigt. Im Zuge der Änderungsplanung soll auf der Nordwest-Seite ein unüberdachter Auslauf und auf der West-Seite ein überdachtes Strohlager angebaut werden. Zusätzlich ist ein Versorgungsgang auf der Südseite vorgesehen. 

Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die ursprüngliche Baugenehmigung wurde regelmäßig verlängert. Planänderungen sind aufgrund der Umstellung des Mastbetriebes auf BIO notwendig.
Der Schweinemaststall dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und die Erschließung ist gesichert. Von daher wäre das Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert. Eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit ist, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Dies muss im Bauantragsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde geprüft werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird wie eingereicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird wie eingereicht das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Errichtung eines unbeleuchteten Pylon; Opalstr. 39

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach

An der nördlichen Grundstücksgrenze soll ein unbeleuchteter Werbepylon aufgestellt werden. Er soll 4 m hoch und 1,2 m breit werden. Die Entfernung zur Straße soll 0,5 m betragen.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Opalstraße handelt es sich um eine Kreisstraße. Der Planfertiger hat im Vorhinein mit dem Tiefbauamt des Landkreises den Mindestabstand zu Straße besprochen und den Bauantrag demensprechend eingereicht. Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE; Am Unterwerk 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Moosweide Überarbeitung

Das bestehende Einfamilienhaus soll abgerissen werden. Stattdessen soll ein Gebäude mit 6 Wohneinheiten errichtet werden.
Die Grundfläche soll ca. 181 m² betragen. Das Dachgeschoss soll durch die Dachgauben ein Vollgeschoss werden, wodurch insgesamt 3 Vollgeschosse geplant sind. Die Gauben sollen an der Nord- und Südseite platziert werden. Die Wandhöhe soll 7,49 m betragen. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 42° geplant.
Nachbarunterschriften wurden nicht nachgewiesen. Die notwendigen 12 Stellplätze sollen überwiegend im rückwärtigen Grundstücksbereich (Osten) Platz finden.

Im Vorbescheidsverfahren soll geklärt werden, ob eine solche Bebauung aufgrund des Überschwemmungsbereichs möglich ist.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück befindet sich im Mischgebiet. Das Mischgebiet ist umgeben vom Gewerbegebiet.
Gem. § 6 Abs. 2 BauNVO sind Wohngebäude im Mischgebiet zulässig. Das betroffene Mischgebiet ist bereits durch Wohnbebauung geprägt. Es befinden sich lediglich geringfügige Gewerbeflächen in diesem Bereich. Vorderstes Ziel ist es, das Mischgebiet zu erhalten. Ein Kippen des Mischgebietes in ein allgemeines Wohngebiet hätte negative Auswirkungen auf das anliegende Gewerbegebiet. Um ein Kippen des Mischgebietes in ein allgemeines Wohngebiet zu vermeiden ist die Verwaltung der Ansicht bei einer Neubebauung mit mehr als einer Wohneinheit Gewerbeflächen zu verlangen. Das Verhältnis von Gewerbe zu Wohnen sollte mindestens 40 zu 60 betragen. 
Zusätzlich liegt das Grundstück vollständig im Überschwemmungsbereich, ob eine Bebauung wie angefragt hier möglich ist, wird vom Landratsamt Landshut zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt geprüft.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Bei einem Bauantrag muss zwingend ca. 40% Gewerbefläche berücksichtigt werden.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Bei einem Bauantrag muss zwingend ca. 40% Gewerbefläche berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö 8

Sachverhalt

Frau Hauser informierte, dass für die Straßenreinigung ein neuer Vertrag mit der Firma EQQO abgeschlossen wurde. Vereinbart wurde, dass im Jahr 4 Reinigungen durchgeführt werden und zusätzliche Reinigungen auf Anfrage (Unwetter, Veranstaltungen) möglich sind.
Die Arbeiten beginnen im März und sollen im Informationsblatt vorab veröffentlicht werden.

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9. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö 9

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.01.24 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Keine.

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10. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö 10

Sachverhalt

Herr Schandl merkte an, dass bei dem Time-Trails-Wanderweg bei der Birke am Kreutweg das Infoschild über ein Bodendenkmal in Essenbach informiert und fragte nach, ob man hierfür kein näher liegendes Bodendenkmal gefunden hat.
Herr Stanglmaier antwortete, dass die Inhalte der Tafeln vom Landkreis Landshut (hier von der Kreisarchäologie) erarbeitet wurden und ihm hierzu keine näheren Infos vorliegen.

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11. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö 11
Datenstand vom 08.02.2024 08:11 Uhr