Datum: 20.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Straßen- und Gehwegsanierungen 2024; Kostenvorstellung und Empfehlung der Verwaltung
3 Radwegewegeverbindung zum Ortsteil Pfettrach, Anträge der Fraktion SPD / Parteilose Wähler
4 Beitritt zum Verband der bayerischen Sing- und Musikschulen e. V.
5 Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Verwendungsnachweis und Kostenabrechnung des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für 2023
6 Informationen der Verwaltung
7 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
8 Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder
9 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 51. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 1
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2. Straßen- und Gehwegsanierungen 2024; Kostenvorstellung und Empfehlung der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 51. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Stanglmaier begrüßte Hr. Spagl vom Ing.-Büro Lichtenecker & Spagl zu diesem Tagesordnungspunkt. Im Zuge der turnusmäßigen Straßenkontrollen wurden und werden immer wieder diverse Mängel an Straßen, Gehwege, Bordsteine und Entwässerungsrinnen festgestellt. Ist eine Sanierung über unseren Jahresauftrag nicht mehr wirtschaftlich, werden die größeren Sanierungsmaßnahmen ausgeschrieben. Auch Beschwerden oder Anregungen von Verkehrsteilnehmern fließen in unsere Straßensanierungsliste mit ein. Demzufolge empfiehlt die Verwaltung für das Jahr 2024 folgende Sanierungsmaßnahmen.    
1. Hauptstraße 25 - 49:
Eine umfangreiche Sanierung ist aufgrund der Größenordnung (sehr hohe Kosten) und der Verkehrsumleitung (komplette Vollsperrung über längerem Zeitraum) nicht möglich. Daher wurde bereits vor Jahren von der Verwaltung eine jährliche Sanierung in Abschnitten empfohlen. Wie in den vergangenen Jahren ist wieder eine Erneuerung der Deckschicht (Fräsen und neu asphaltieren) von der Haus-Nr. 25 bis 49 (Einmündung der Bergstraße) auf einer Länge von 280 m geplant. 
In einzelnen Bereichen werden auch die defekten Bord- und Rinnensteine neu hergestellt. Für die Gehwege wird in Abschnitten mit schadhafter Asphaltdecke ebenfalls eine Sanierung der Asphaltdeckschicht durchgeführt. Neuere Abschnitte werden von der Maßnahme ausgenommen. Bei der Ampelanlage wird die veraltete Steuerung bei dieser Gelegenheit erneuert. In der Einmündung der Bergstraße ist eine Bauminsel vorgesehen. Außerdem werden notwendige Kanalsanierungen an Hausanschlussleitungen mit der Straßenbaumaßnahme mit ausgeschrieben. In der vorliegenden Kostenermittlung sind die Kanalsanierungsarbeiten nicht beinhaltet.     
Von vorangegangenen Baustellen wurde bereits festgestellt, dass die ehemalige Landkreisstraße mit teerhaltigem Material (Makadam) versehen ist. Die Entsorgungskosten werden somit ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Vom Ing.-Büro wurden insgesamt Investitionskosten in Höhe von 233.000,00 € brutto ermittelt. 
Innerhalb des Sanierungsabschnitts sind 3 von 4 Bushaltestellen noch nicht barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen ist förderfähig. Vom Ing.-Büro wurden Investitionskosten in Höhe von 198.000,00 € brutto für den Ausbau der 3 Bushaltestellen ermittelt. Abzüglich der Förderung in Höhe von 128.775,00 € und Sowieso-Kosten in Höhe von 32.200,- € verbleibt ein zusätzlicher Aufwand für den Markt Altdorf in Höhe von 37.025,00 €.                 
2. Eugenbacher Str.  1 – 21 / Dekan-Wagner-Str.:
Auch hier ist das Abfräsen und der Neubau der Asphaltdeckschicht von der Einmündung Unterwerkstraße bis zur Einmündung der Moosstraße auf einer Länge von 450 m geplant. Östl. der Sternstraße wird eine Fläche von 100 m² von der Maßnahme ausgenommen, da hier aufgrund von Leitungsarbeiten erst kürzlich die Asphaltschicht erneuert wurde. 3 rot eingefärbte Asphaltflächen am westlichen Ende der Sanierungsstrecke werden im Zuge der Maßnahme beseitigt und nicht mehr hergestellt. 
In einzelnen Abschnitten werden Senken und defekte Einfassungen aus Bord und Rinne korrigiert. Für die Gehwege wird in Bereichen mit schadhafter Asphaltdecke ebenfalls eine Sanierung der Asphaltdeckschicht durchgeführt. Neuere Abschnitte werden von der Maßnahme ausgenommen. Auf Höhe des Anwesens Dekan-Wagner-Str. 30 neigt sich die Einfassung (Bordstein) des Gehwegs zur Böschungsseite. Zur Sanierung und Sicherung der Einfassung wird die Herstellung einer Winkelstützmauer vorgeschlagen. Vom Ing.-Büro wurden Investitionskosten in Höhe von 233.000,00 € brutto ermittelt.
Die Asphaltdecke im Kreisverkehr der Kreuzung Dekan-Wagner-Str. / Querstr. / Eugenbacher Str. ist ebenfalls sanierungsbedürftig und bereits mit Schlaglöchern übersät. Vorhandene Senken und Beschädigungen an der Randeinfassung sind ebenfalls zu sanieren. D.h. Erweiterung des Bereichs der Deckenerneuerung in der Eugenbacher Str. Höhe Unterwerkstr. bis einschließlich des Kreisverkehrs. Vom Ing.-Büro wurden Investitionskosten in Höhe von 61.000,00 € brutto ermittelt.   
Vor jeder Straßensanierung werden alle Spartenträger informiert und um Stellungnahme gebeten, ob Sanierungen oder Reparaturen an ihren Leitungen und Kabel erforderlich sind. Das gleich gilt für unseren Kanal, der wird vor jeder Straßensanierung mittels Kamera auf Schäden untersucht und die Sanierungskosten vom Ing.-Büro wie folgt ermittelt. 
Sanierung von SW-Anschlussleitungen in der Hauptstraße (auf öffentlichen Grund) Investitionskosten in Höhe von 18.000,00 € brutto. 
 Sanierung von RW-Anschlussleitungen in der Hauptstraße / Eugenbacher Straße (auf öffentlichen Grund) Investitionskosten in Höhe von 13.000,00 € brutto. 
Da Fräs- und Asphaltarbeiten u.a. mit großer Fräse und Straßenfertiger dann vor Ort sind, sollten auch folgende kleinere Maßnahmen aus wirtschaftlichen Gründen bei dieser Gelegenheit mit ausgeschrieben werden. 
Bernsteinstraße Ecke An der Press:
Hier ist ebenfalls das Abfräsen und der Neubau der Asphaltdeckschicht im Bereich der Einmündung „An der Press“ auf einer Länge von 50 m geplant. Im südlichen Gehweg ab der Einmündung Lilienweg wird ebenfalls die Asphaltdeckschicht auf einer Länge von 25 m erneuert. Am westlichen Ende des Sanierungsabschnitts, im Bereich der Abfahrt zum Buchergraben ist der Straßenkörper abgesenkt. In diesem Bereich ist auch der Straßenunterbau neu herzustellen. Vom Ing.-Büro wurden hier Investitionskosten in Höhe von 20.000,00 € brutto ermittelt.  

Bucherstr. Ecke Ostergadener Str.:
Auch hier ist das Abfräsen und der Neubau der Asphaltdeckschicht der Fahrbahn im Bereich der Einmündung der Ostergadener Straße auf einer Länge von 30 m einschließlich der Fahrbahnbelag auf der Brücke über dem Buchergraben geplant. Vom Ing.-Büro wurden Investitionskosten in Höhe von 13.000,00 € brutto ermittelt.      

Beschlussvorschlag

  1. Die Straßen und Gehwege werden wie aufgeführt in Höhe von insgesamt 789.000,00 € brutto in diesem Jahr saniert. 
Auf eine Winkelstützmauer bei Dekan-Wagner-Str. 30 wird verzichtet. Der Bord wird belassen bzw. nur partiell ausgebessert. 
  1. Der 1. Bürgermeister Hr. Stanglmaier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen. 

  2. Das Ing.-Büro wird beauftragt die Ausschreibung in die Wege zu leiten. 

  3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Beschluss

  1. Die Straßen und Gehwege werden wie aufgeführt in Höhe von insgesamt 789.000,00 € brutto in diesem Jahr saniert. 
Auf eine Winkelstützmauer bei Dekan-Wagner-Str. 30 wird verzichtet. Der Bord wird belassen bzw. nur partiell ausgebessert. 
  1. Der 1. Bürgermeister Hr. Stanglmaier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen. 

  2. Das Ing.-Büro wird beauftragt die Ausschreibung in die Wege zu leiten. 

  3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Download 240212-Straßensanierung 2024-LP M500 - (O).pdf
Download 240215-Straßensanierung 2024-LP M500 - (W).pdf

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3. Radwegewegeverbindung zum Ortsteil Pfettrach, Anträge der Fraktion SPD / Parteilose Wähler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 51. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 30.11.23 reichte die Fraktion SPD – Parteilose Wähler zwei Anträge zur Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Pfettrach und Altdorf ein. Die Anträge wurden mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt.
Im ersten Antrag wird die Schaffung eines asphaltierten Radweges vom südlichen Ortsrand zur bestehenden Verbindung unter der Autobahnbrücke beantragt. Zudem soll eine Bewegungssensor-gesteuerte LED-Beleuchtung errichtet werden. 
Der zweite Antrag bezieht sich auf die bestehende Verbindungsstraße weiter südlich Richtung Aich. Die aktuell zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h soll auf 70 km/h reduziert und die Straße ebenfalls eine Bewegungssensor-gesteuerte LED-Beleuchtung erhalten. 
Die Forderungen nach einer verbesserten Radwegeanbindung Pfettrachs weisen eine lange Geschichte auf. Bereits im Rahmen der Flurbereinigung wurde 2002/2003 versucht, entlang der Zufahrtsstraße nach Pfettrach Grund für einen begleitenden Radweg zu erwerben. Bemühungen hierzu blieben erfolglos.
Zuletzt wurde das Thema in der Marktgemeinderatssitzung vom 04.02.2020 aufgrund eines Antrages der SPD/PLW diskutiert. Damals wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: „Der Waldweg ist fahrradtauglich herzurichten und zu verbessern. Langfristig sind Grundstücksverhandlungen für den Bau eines Radweges neben der Bundesstraße zu führen.“
Da sowohl von Seiten des Bundes als auch des Landes der Bau von Radwegen forciert wird, sollte das Thema erneut diskutiert werden.
Grundsätzlich gäbe es mehrere Varianten für die Verbesserung der Radwegeanbindung: 
  1. Befestigung der Waldstraße: Eine sehr aufwändige Variante wäre die Befestigung der Waldstraße von Abensberg bis nach Ganslberg (rund 1,5 km Länge). Die Weiterführung bis zur nördlichen Gemeindegrenze wäre auch der Wunsch der Nachbargemeinde Furth (zusätzlich 600 m).
PRO: überregional sinnvolle Verbindung, gute Anbindung der südlichen Hälfte Pfettrachs, kein Grunderwerb nötig
CONTRA: Konfliktpotential mit der Forstwirtschaft, Sicherheitsbedenken wegen Führung im Wald, erheblicher baulicher Aufwand, ökologischer Eingriff in Forstgebiet
  1. Begleitender Radweg an Pfeffenhausener Str.: Schaffung eines neuen Fuß- und Radweges südlich der ehemaligen Bundesstraße (rund 600 m). 
PRO: direkte, konfliktfreie Verbindung
CONTRA: Grunderwerb nötig, zusätzliche Flächenversiegelung
  1. Befestigung des bestehenden Feldweges: Asphaltierung des Feldweges südlich der Pfeffenhausener Str. (rund 750 m). 
PRO: kein Grunderwerb nötig, direkte Verbindung
CONTRA: mögliche Konflikte mit der Landwirtschaft
  1. Bahnstrecke Landshut – Rottenburg: Sollte die Bahnstrecke aufgelassen werden, stünde eine direkte Verbindung bis nach Landshut zur Verfügung (rund 5,5 km Länge). Diese Strecke wird als „Prüffall reaktivierungswürdiger Strecken“ geführt. Die Bayernbahn ist derzeit Pächter der Gleise und will am Pachtverhältnis auch festhalten. 
Grundsätzlich wäre auch ein Fahrradschutzstreifen auf der Pfeffenhausener Str. eine Option. Laut Stellungnahme der Polizei ist dieser jedoch außerhalb geschlossener Ortschaften nicht möglich.
Soll eine asphaltierte, direkte Wegeverbindung geschaffen werden, wäre im Ergebnis die Befestigung des Feldweges (Variante C) noch am Einfachsten umsetzbar. 
Von einer Beleuchtung sollte jedoch aus Gründen der Baukosten, des Unterhalts und des Umweltschutzes verzichtet werden. 
Eine Geschwindigkeitsreduktion auf der bestehenden Strecke würde von Seiten der Verwaltung begrüßt werden. Dies soll bei einer Verkehrsschau mit der Polizei thematisiert werden. 
Nach Auskunft der Regierung wurde der im Antrag angesprochene Fördertopf des Programms „Stadt und Land“ bis 2028 verlängert. 
In einem ersten Schritt könnte eine Voruntersuchung zum baulichen Umfang und dem Kostenrahmen für die Asphaltierung des Feldweges durch ein Planungsbüro erfolgen.

Beschlussvorschlag

Die beiden Anträge der Fraktion SPD / PLW und die Ausführungen der Verwaltung dazu werden zur Kenntnis genommen. 
  1. Die Beschränkung der Geschwindigkeit auf der bestehenden Strecke Richtung Aich wird von Seiten des Gremiums begrüßt und soll mit der Verkehrspolizei geklärt werden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt mit einem Planungsbüro den baulichen Umfang sowie den Kostenrahmen für eine Asphaltierung des Feldweges südlich der Pfeffenhausener Str. als auch die Nutzung des Grabens nördlich der Pfeffenhausener Str. abzuklären. Der genaue Umfang der Förderung ist zu ermitteln. Über die Ergebnisse ist im Gremium zu berichten.
  3. Die Wegeverbindung zwischen Ganslberg, Aich und der Pfeffenhausener Str. soll eine Straßenbeleuchtung erhalten.

Beschluss 1

Die beiden Anträge der Fraktion SPD / PLW und die Ausführungen der Verwaltung dazu werden zur Kenntnis genommen. 
Die Beschränkung der Geschwindigkeit auf der bestehenden Strecke Richtung Aich wird von Seiten des Gremiums begrüßt und soll mit der Verkehrspolizei geklärt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt mit einem Planungsbüro den baulichen Umfang sowie den Kostenrahmen für eine Asphaltierung des Feldweges südlich der Pfeffenhausener Str. als auch die Nutzung des Grabens nördlich der Pfeffenhausener Str. abzuklären. Der genaue Umfang der Förderung ist zu ermitteln. Über die Ergebnisse ist im Gremium zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Wegeverbindung zwischen Ganslberg, Aich und der Pfeffenhausener Str. soll eine Straßenbeleuchtung erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 13

Dokumente
Download 231205_Antrag SPD-PLW, Belechtung-Geschwindigkeitsreduzierung.pdf
Download 231205_Antrag SPD-PLW, Radwegeverbindung Pfettrach.pdf

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4. Beitritt zum Verband der bayerischen Sing- und Musikschulen e. V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 51. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bereits seit 2016 fanden immer wieder Gespräche über einen möglichen Beitritt zum „Verband der bayerischen Sing- und Musikschulen e. V.“ statt. Zuletzt stellte der Geschäftsführer, Herr Wolfgang Greth, den Verband in der Marktgemeinderatssitzung vom 29.06.21 vor. 
Bisher fehlten dem Markt Altdorf die Voraussetzungen für einen Beitritt, da zum einen der vorherige musikalische Leiter nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügt und zum anderen eine genügende, rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte bis September 2022 nicht gegeben war.
Da nun diese beiden Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, sollte erneut ein Beitritt zum Musikschulverband in Erwägung gezogen werden. In erster Linie kann durch den damit verbundenen Staatszuschuss zu den Lehrpersonalausgaben die Wirtschaftlichkeit der Villa Musica verbessert werden. Zuwendungsfähige Personalausgaben sind dabei die Bruttogehälter zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung (ca. 560.000 Euro in 2023). Im Jahr 2023 betrug das Gesamtdefizit der Villa Musica rund 340.000 €. Durch den Staatszuschuss über den Verband könnte das Defizit um ca. 85.000 € (25 %) gesenkt werden. Demgegenüber stünde ein Mitgliedsbeitrag zum Verband in Höhe von rd. 1.000 €
Zum anderen ist davon auszugehen, dass der Markt Altdorf von den vorhandenen Strukturen des Verbands (Lehrpläne, Vergleichsmöglichkeit zu anderen Musikschulen, organisatorische Unterstützung usw.) profitieren kann.
Gegen einen Verbandsbeitritt spricht lediglich, dass für Kinder, entgegen der bisherigen Regelungen, vor dem Instrumental- bzw. Vokalunterricht die Verpflichtung besteht ein Grundfach zu besuchen. Desweitern sind nur die Lehrpersonalausgaben von Lehrkräften mit entsprechender Qualifikation förderfähig, wobei ein Großteil der Musiklehrer/innen diese Voraussetzung ohnehin erfüllt.
Die Thematik wurde in gemeinsamen Gesprächen mit den Musikschulbeauftragten Witzko und Wild erörtert. Beide unterstützen den Beitritt zum Verband. 

Beschlussvorschlag

Der Markt Altdorf tritt mit der Villa Musica zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem „Verband der bayerischen Sing- und Musikschulen e. V.“ bei.

Beschluss

Der Markt Altdorf tritt mit der Villa Musica zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem „Verband der bayerischen Sing- und Musikschulen e. V.“ bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf; Verwendungsnachweis und Kostenabrechnung des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. für 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 51. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.01.2024 hat das Katholische Jugendsozialwerk München e. V. den Verwendungsnachweis für die Jugendsozialarbeit im Markt Altdorf im Jahr 2023 vorgelegt. Diese umfasst die Jugendsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule, die Mitarbeit von Frau Mainka-Waschlinger an der Mittelschule (Schulsozialarbeit) und den Jugendtreff (Offene kommunale Jugendarbeit).
Die Ist-Werte des Verwendungsnachweises 2023 sind nachfolgend nach Kosten- und Erlösarten gegliedert dargestellt. Gegenübergestellt wird jeweils der entsprechende Ansatz aus der Finanzplanung für 2023.

Ist-Werte
2023
Finanzplanung
2023
Abweichung
absolut
Abweichung
prozentual
Kosten




Personalkosten
186.572,02 €
182.500 €
+ 4.072,02 €
+ 2,2 %
Sachkosten
7.246,50 €
6.000 €
+ 1.246,50 €
+ 20,8 %
Umlage Verwaltungskosten (5 %)
9.690,93 €
9.425 €
+ 265,93 €
+ 2,8 %
Kosten insgesamt:
203.509,45 €
197.925,00 €
+ 5.584,45 €
+ 2,8 %
Finanzierung




Zuschüsse Reg. von Ndb.
30.255,00 €
36.390 €
- 6.135,00 €
- 16,9 %
Erlöse und Spenden Jugendtreff
4.156,25 €
600 €
+ 3.556,25 € 
+ 592,7 %
Anteil Markt Altdorf 
169.098,20 €
160.935 €
+ 8.163,20 €
+ 5,1 %
Finanzierung insgesamt:
203.509,45 €
197.925,00 €
+ 5.584,45 €
+ 2,8 %

Die Kosten 2023 liegen um 49.630,48 Euro bzw. 32,3 % über den im Jahr 2022 angefallenen Kosten (153.878,97 Euro). Die Kostenmehrung resultiert überwiegend aus der Aufstockung der JaS an der Grundschule um 100% von 19,5 auf 39 Wochenstunden und der dementsprechend höheren Verwaltungskostenumlage des KJSW. Mit der Aufstockung stiegen neben den Personalkosten auch die Sachkosten von rd. 200 Euro im Jahr 2022 auf über 1.600 Euro im Jahr 2023. Unabhängig von der Aufstockung der JaS an der Grundschule wirken sich auch die jüngsten Tarifabschlüsse kostentreibend aus.
Die laut Verwendungsnachweis für die Jugendsozialarbeit 2023 angefallenen Kosten liegen damit um 5.584,45 Euro (2,8 %) über den kalkulierten Kosten. Der Markt Altdorf hat auf den für ihn kalkulierten Kostenanteil Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 152.000,00 Euro geleistet. Damit ist noch eine Schlusszahlung in Höhe von 17.098,20 Euro an das Katholische Jugendsozialwerk München e. V. zu entrichten.

Beschlussvorschlag

Vom Verwendungsnachweis 2023 des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. wird Kenntnis genommen. Es ist eine Schlusszahlung auf den Defizitanteil des Marktes Altdorf in Höhe von 17.098,20 Euro an das Katholische Jugendsozialwerk München e. V. zu leisten.

Beschluss

Vom Verwendungsnachweis 2023 des Katholischen Jugendsozialwerks München e. V. wird Kenntnis genommen. Es ist eine Schlusszahlung auf den Defizitanteil des Marktes Altdorf in Höhe von 17.098,20 Euro an das Katholische Jugendsozialwerk München e. V. zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 51. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Am 18.01. fand der Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum letzten Bauabschnitt Hochwasserschutz an der Pfettrach statt. Von den fünf abgegebenen Einwendungserhebern waren vier anwesend, teils mit anwaltschaftlicher Vertretung. Von Seiten der Verwaltung waren Bürgermeister Stanglmaier und stv. Bauamtsleiterin Nicole Gaus anwesend. Das Landratsamt wird im nächsten Schritt eine Abwägung der Einwendungen durchführen. 
Ende Januar fand eine Besprechung mit dem Geschäftsführer der AWO und der Rektorin der Grundschule bzgl. der weiteren Planungen zur Ganztagesbetreuung statt. Der Rechtsanspruch hierfür wird ab 2026 schrittweise in der Grundschule eingeführt. Das derzeitige Betreuungsangebot mit Hort (vor Sanierung 75 Plätze, nach Umzug ca. 125) und Mittagsbetreuung (derzeit 85 Plätze) soll durch eine sog. offene Ganztagsbetreuung (OGS) ergänzt werden. Die OGS wäre für die Eltern kostenfrei, der Markt würde hierfür erhöhte Zuschüsse erhalten. Nach Abklärung der Rahmenbedingungen durch den Träger soll im März eine Bedarfsabfrage bei den Erstklasseltern für das kommende Schuljahr erfolgen. 
Die Schulbushaltestelle wurde wieder in die Busbucht an der Böhmerwaldstraße zurückverlegt. Damit sollte sich die Parksituation vor dem Rathaus wieder entspannen.
Mit Bescheid vom 15.01.24 erteilte das Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung für den Fang bzw. Abschuss des Bibers an drei Teilstrecken der Pfettrach, des Bucher Grabens und des Franzosengrabens. Die Genehmigung ist bis Mitte März befristet und wurde auf Antrag des Marktes erteilt. In den letzten Jahren kam es zu erheblichen Schäden durch Biber an den Gewässern. Unter anderem sind in Pfettrach und Eugenbach unvermittelt Feldwege eingebrochen, nachdem diese von Bibern untertunnelt wurden. Die Genehmigung ist mit Auflagen verbunden, die Entnahme wird vom LRA überwacht. 
Seit 01.01.2024 erfolgt die Sammlung der Gelben Säcke im Landkreis durch die Firma Dolgaimer von dem dualen System Reclay Systems GmbH. Die Fa. Dolgaimer ist erstmalig im Landkreis tätig und mit den Örtlichkeiten noch nicht vertraut. Auf Grund dessen kam es teils zu erheblichen Problemen bei der Abholung der Gelben Säcke. In Altdorf waren es bislang nur eine Handvoll kleinerer Beschwerden. Mittlerweile wurde die frühere Firma Heinz wieder mit der Abholung ab 1. Februar beauftragt. Im Markt Altdorf bleibt es bei den veröffentlichten Abholungsterminen. Für den Großteil des übrigen Landkreises werden neue Termine veröffentlicht.
Die Marktschwärmerei in der Ziegelei läuft seit Februar unter neuer Führung weiter. Franz Kaspar übernimmt die Organisation künftig.
Der Markt Altdorf hat vor Kurzem das sog. ehemalige Lehrerwohnhaus in der Hauptstr. 8 gekauft. Dieses war vor rund 25 Jahren für eine mögliche Betriebserweiterung von der Gemeinde veräußert worden. Das Gebäude selbst wurde 1924 (genau vor 100 Jahren) von der Gemeinde errichtet. Mögliche Nutzungsmöglichkeiten für das Grundstück werden diskutiert. 
Bzgl. einer Ladesäule im Ortskern von Altdorf fand vor Kurzem eine Abstimmung mit der Energie Südbayern GmbH statt. Diese plant zusammen mit der ortsansässigen Raiffeisenbank eine Ladesäule an zwei bestehenden Stellplätzen vor der Brücke zu errichten. Diese wäre öffentlich nutzbar und damit auch für Besucher des Rathauses zugänglich. 
Im Dezember wurden fünf Musterleuchten für die LED-Umrüstung durch die Bayernwerke montiert. Diese sind von der Schlesierstr. 19 (hinter Mittelschule) bis Kreuzung Thüringer Str. installiert. Die Leuchten dimmen zwischen 22 h und 5 h um 50 % und haben eine Lichtfarbe von 3.000 K. Die Umrüstung aller Leuchten ist für die zweite Jahreshälfte 2024 geplant. 
Im vergangenen Jahr fand die Detailuntersuchung an der ehemaligen Hausmülldeponie in Ganslberg statt. Die Deponie wurde bis in die 80er Jahre zur Ablagerung von Hausmüll, Bauschutt und Aushub genutzt.  Nach erfolgter Voruntersuchung (in der sich Verdachtsfälle von Altlasten ergeben haben) wurden im August letzten Jahres zwei Großbohrungen DN 300 bis zu einer Tiefe von 12 m niedergebracht. Dabei wurde kein Grundwasser angetroffen. Daher erübrigte sich der geplante Ausbau von Grundwassermessstellen. Bei den Auffüllungen waren Beimengungen von Plastikfolien, Ziegel, Glas, Stoff und Holz bis zu 25 % festzustellen. Der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung hat sich nicht bestätigt. Weiterer Handlungsbedarf ist somit nicht gegeben. Auch eine Gefährdung des Regenrückhaltebeckens durch Sickerwasseraustritt aus der Deponie konnte nicht festgestellt werden. Es wird vom Ingenieurbüro empfohlen die Altlastenablagerung „HMD Altdorf“ aus dem Altlastenverdacht zu entlassen.
Für die Aktionswoche „Gesundes und resilientes Altdorf“ sind über 60 Aktionen und Veranstaltungen angemeldet. Eine Vorankündigung erfolgt im nächsten Infoblatt. Es wird auch noch ein separater Flyer hierfür erstellt. Nähere Infos werden auf der Homepage veröffentlicht. 
In diesem Jahr feiern wir die 20-jährige Gemeindepartnerschaft mit Pinsdorf. Hierzu wird am Vorabend des Marktfestes ein Festabend stattfinden. Im Gegenzug sind wir am 7./8. September in Pinsdorf eingeladen. Den Termin bitte vormerken. 
Für dieses Jahr steht der zweite Bauabschnitt des Glasfaserausbaus im Bereich Altdorf West / Eugenbach an. Dabei ist es zuletzt zu vermehrten Beschwerden seitens der Bürgerschaft bzgl. der Kommunikation der Telekom gekommen. Diese hat Ende letzten Jahres die Ausbaustrategie geändert. Aktueller Stand ist, dass jede Adresse im Ausbaugebiet einen kostenlosen Grundstücksanschluss bekommt. Dafür ist keine Buchung/Anmeldung nötig. Ein Leerrohr wird unaufgefordert bis zu Privatgrundstück gelegt (um später einen Glasfaseranschluss zu ermöglichen). Einen Glasfaseranschluss bis ins Haus erhalten jedoch Ein- und Zweifamilienhäuser nur noch, wenn sie auch einen Glasfasertarif buchen. Der Glasfasertarif kann sowohl bei der Telekom, als auch bei 1&1, Telefonica oder Vodafone gebucht werden. Mehrfamilienhäuser erhalten weiterhin einen Glasfaserhausanschluss auch ohne Tarifbuchung. Die Kommunikation der Telekom lässt auch ggü. dem Markt sehr zu wünschen übrig und erfolgt bislang nur auf Nachfrage nach Bürgerbeschwerden. Eine Info im Infoblatt und auf der Homepage erfolgt.
Nach dem Personalwechsel im Kreisjugendamt wurde Unterstützung für eine neue Waldkindergartengruppe in Eugenbach signalisiert. Der Schutzraum könnte im Haus der Begegnung vorgesehen werden. Zur weiteren Abklärung findet am 23.02.24 ein Ortstermin mit den Beteiligten statt.
Die Sitzungstermine bis zur Sommerpause sind im RIS veröffentlicht. 

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7. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 51. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 7

Sachverhalt

In der Marktgemeinderatssitzung vom 12.12.23 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

Im Rahmen einer Bündelausschreibung wurde die kommunale Strombeschaffung für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026 ausgeschrieben. Der Auftrag für das Los Straßenbeleuchtung wurde an die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH erteilt. 

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8. Anfragen der Marktgemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 51. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 8
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9. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 51. Sitzung des Marktgemeinderates 20.02.2024 ö 9
Datenstand vom 07.03.2024 12:41 Uhr