Datum: 09.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung durch den Bürgermeister
2 Änderung des Bebauungsplans "Roßweide Überarbeitung II Teilbereich WA" mit Deckblatt Nr. 2 für die Thüringerstr. 5 und Unterwerkstr. 3; Vorstellung des Entwurfs mit Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
3 Spielplätze im Marktgemeindegebiet, Zustandsbericht und Sanierungsvorschlag für 2024
4 Neubau einer KFZ-Werkstatt mit Stellplätzen; Talstr. 2
5 Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses und einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle; Buchenthal 40
6 Teilnutzungsänderung der Gewerbeflächen zu Erweiterung des Beherbergungsbetriebs; Äußere Parkstr. 7
7 Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung zu einem Gesundheitsstudio für Frauen; Am Hopfengarten 1
8 Tektur zum Neubau eines Lagergebäudes mit Büro und 11 geförderten Wohneinheiten; Einbau eines Produktionsbereichs, Änderung der Technikräume im EG und Errichtung von zwei weiteren Wohneinheiten; Sonnenring 29
9 Antrag auf Vorbescheid; Nutzungsänderung Textilmarkt und Schuhmarkt zu Getränkemarkt; Am Aicher Feld 6-8
10 Antrag auf isolierte Befreiung; Aufstellen eines Stahlwandpools teilversenkt; Geranienstr. 5
11 Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden
12 Informationen der Verwaltung
13 Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind
14 Anfragen der Ausschussmitglieder
15 Abschluss der öffentlichen Sitzung

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1. Begrüßung durch den Bürgermeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö 1
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2. Änderung des Bebauungsplans "Roßweide Überarbeitung II Teilbereich WA" mit Deckblatt Nr. 2 für die Thüringerstr. 5 und Unterwerkstr. 3; Vorstellung des Entwurfs mit Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Hr. Bürgermeister Stanglmaier Herrn Bauer vom Planungsbüro KomPlan.

Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.10.2018 wird verwiesen. Der damalige Entwurf wurde vom neu beauftragten Planungsbüro in Absprache mit der Verwaltung überarbeitet. Dieser Entwurf wird heute dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt. 
Damals waren zwei direkt aneinander liegende Mehrfamilienhäuser mit einem durchgehenden Parkgeschoß geplant. Der neue Entwurf stellt nach Ansicht der Verwaltung eine wesentliche Verbesserung dar. Es sollen zwei für sich selbständige Gebäude entstehen. Geplant sind je 6 Wohneinheiten. Die Grundstücke sollen über die Unterwerkstraße erschlossen werden. Im westlichen Gebäude und im Zwischenbereich der zwei Häuser sollen die Stellplätze entstehen.

Beschlussvorschlag

Wie vorgetragen kann das Deckblatt Nr. 2 zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Roßweide Überarbeitung II Teilbereich WA“ aufgestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung einzuleiten.

Beschluss

Wie vorgetragen kann das Deckblatt Nr. 2 zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Roßweide Überarbeitung II Teilbereich WA“ aufgestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Spielplätze im Marktgemeindegebiet, Zustandsbericht und Sanierungsvorschlag für 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Markt Altdorf unterhält aktuell 15 öffentliche und 7 Spielplätze in Kindertageseinrichtungen.
Der Großteil dieser Spielplätze ist in den Grundzügen zwischen 10 und 22 Jahre alt. Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Spielgeräten liegt zwischen 15 und 20 Jahren.

Alle Spielplätze werden 1 x jährlich von einer Fachfirma kontrolliert. Der Bauhof führt auch regelmäßig Kontrollen durch und sorgt für die Betriebssicherheit der Spielplätze. 
Hr. Hübner vom Bauamt erläutert den Zustand der Spielplätze anhand von Bildern. 

Der Wartungs- und Kostenaufwand steigt mit zunehmenden Alter der Spielgeräte sehr stark an.
Um die Attraktivität und Sicherheit der Spielplätze zu steigern, ist geplant jährlich einen komplett zu erneuern. 

Einer der ältesten Spielplätze mit hohem Reparaturaufwand ist der im Aicher Feld / Wallerstraße.
Für die Spielgeräte wären in den nächsten 2 Jahren Ersatzteile und Reparaturen von ca. 4.000 € nötig.
Um den Spielplatz komplett zu erneuern (Karussell, Sandkasten und Wipptier bleibt) sind 30.000 €
im Haushalt 2024 eingestellt.
Die neuen Spielgeräte sind von der Fa. SIK-Holz und Maier Spielgeräte.

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen. 
Mit der vorgestellten Sanierung des Spielplatzes Aicher Feld / Wallerstr. besteht Einverständnis. 

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen. 
Mit der vorgestellten Sanierung des Spielplatzes Aicher Feld / Wallerstr. besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Neubau einer KFZ-Werkstatt mit Stellplätzen; Talstr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

In der Talstr. 2 soll eine KFZ-Werkstatt mit 2 Arbeitsbereichen (2 Hebebühnen) entstehen. Zusätzlich ist eine Bürofläche und Sanitärräume geplant. Im Obergeschoss soll ein Reifenlager verwirklicht werden, welches durch einen Lastenaufzug erschlossen werden soll. Die Grundfläche des Gebäudes soll nicht ganz 180 m² betragen. Im Osten ist ein Vordach mit einer Tiefe von 2,50 m vorgesehen. Die Wandhöhe soll, gemessen ab der Erschließungsstraße, 6 m betragen. Es soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 10° entstehen. Die Abstandsflächen im Norden und im Westen fallen zum Teil auf die anliegenden Grundstücke.

Die Nachbarunterschriften sind nachgewiesen. 

23 Stellplätze sind erforderlich, diese sind nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück befindet sich im Dorfgebiet. Gem. §5 Abs. 1 BauNVO dienen Dorfgebiete der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben. Die Zulässigkeit für Gewerbebetriebe im Dorfgebiet ergibt sich aus §5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO. Bereits jetzt befindet sich dort eine KFZ-Werkstatt. Das Familienunternehmen möchte seine Werkstatt vergrößern und hat hierfür vor einiger Zeit das angrenzende Grundstück erworben. Längere Arbeitszeiten oder erhöhter Lärm sind nicht zu erwarten, der Betrieb soll zunächst weiterhin nur von der Familie geführt werden. Bezüglich der Überschreitung der Abstandsflächen ist zu erwähnen, dass dem Bauantrag Abstandsflächenübernahmen beigelegt sind. Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen. Gem. § 6 Abs. 4 unserer Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sind mehr als 4 zusammenhängende Stellplätze nur über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt anzuschließen. Im südöstlichen Grundstückseck handelt es sich zwar nicht um mehr als 4 Stellplätze, jedoch ist aus dem Plan ersichtlich, dass über die komplette Grenze zur Talstraße eine Entwässerungsrinne errichtet werden soll und somit auch die Zu- und Abfahrt über die ganze Fläche erfolgen kann (und rückwärts auf die Talstr. Ausgefahren wird). Der Zufahrt über die ganze Grundstücksgrenze sollte nicht zugestimmt werden. Zum Bauvorhaben an sich kann nach Ansicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Die Stellplätze im südöstlichen Grundstückseck sind so anzuordnen, dass sie über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt erschlossen werden (kein Rückwärtsausparken über den Gehweg). 
Nach der Änderung des Eingabeplans kann der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden. 

Beschluss

Die Stellplätze im südöstlichen Grundstückseck sind so anzuordnen, dass sie über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt erschlossen werden (kein Rückwärtsausparken über den Gehweg). 
Nach der Änderung des Eingabeplans kann der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses und einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle; Buchenthal 40

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Planbereich: Außenbereich

Im westlichen Bereich der Hofstelle soll ein Betriebsleiterwohnhaus errichtet werden. Dieses soll eine Grundfläche von 143 m² (13 m x 11 m) erhalten. Im Osten soll ein Zwerchgiebel für den Eingangsbereich entstehen. Die Wandhöhe des Wohnhauses soll ca. 6,00 m betragen. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Neigung von 30° geplant. Im Erdgeschoss des Betriebsleiterwohnhauses soll ein Schlafraum und ein Bad für einen Lehrling entstehen, die restliche Nutzung des Gebäudes ist für den Betriebsleiter der Hofstelle und dessen Familie vorgesehen.
Rückwärtig angrenzend an das Wohnhaus soll eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle entstehen. Diese soll eine Grundfläche von 142,50 m² (9,50 m x 15 m) erhalten. Die Wandhöhe der Mehrzweckhalle soll 5,75 m betragen und in Dachform und Dachneigung dem Wohnhaus angepasst werden. Die Halle soll hauptsächlich zur Unterbringung der Technik für die neuen Gebäude und als Garage verwendet werden. 

Stellplätze sind ausreichend nachgewiesen.

Nachbarunterschriften waren soweit keine erforderlich, angrenzende Flächen sind in Besitz des Bauherrn selbst.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Außenbereich ist ein Bauvorhaben nur zulässig, wenn es gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB öffentlichen Belangen nicht entgegensteht und die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben muss einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen.
Dass das Bauvorhaben öffentlichen Belangen entgegenstehen würde ist nicht erkennbar, auch die Erschließung ist gesichert. Nach Ansicht der Verwaltung dient das Bauvorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt auch einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Das Landratsamt beteiligt beim Bauantragsverfahren das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Diese beurteilen dann die Unterordnung im Vergleich zur Betriebsfläche und das Vorhandensein einer Landwirtschaft. Es handelt sich um ein Betriebsleiterwohnhaus für den Hofbesitzer selbst, derzeit wird das alte Wohnhaus von zwei Generationen bewohnt. Nach Ansicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Teilnutzungsänderung der Gewerbeflächen zu Erweiterung des Beherbergungsbetriebs; Äußere Parkstr. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bebauungsplan. Rossweide Überarbeitung Teilbereich GE

Der nördliche Teil des Gebäudes soll umgebaut und die Nutzung geändert werden. Entstehen sollen 16 zusätzliche Zimmer im Erd- und Obergeschoss, welche an das bereits vorhandene Hotel angeschlossen werden sollen. Äußerlich ändert sich an dem Gebäude nichts.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Insgesamt sind 78 Stellplätze für die gesamte Flurnummer nachgewiesen.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Ein Teil der Stellplätze befinden sich außerhalb der Baugrenzen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei einem Beherbergungsbetrieb handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, welcher nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO im Gewerbegebiet zulässig ist. Es fand ein Termin mit dem Grundstückseigentümer, Planer und dem Betreiber des Gewerbes statt. Bisher wurde der nördliche Teil des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft genutzt. Jetzt soll auch dieser Teil zum Rest des Gebäudes gehören und dementsprechend umgebaut werden. Es sollen einzelne Zimmer mit eigenem Bad und eigener kleiner Küchenzeile entstehen. Die Zimmer dienen nicht zu Wohnzwecken, sondern lediglich als Beherbergung. Die Nutzung entspricht exakt der restlichen Fläche. Stellplätze sind für den Beherbergungsbetrieb und dem rückwärtigen (Äußere Parkstr. 7a) Bürokomplex ausreichend nachgewiesen. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag auf Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung zu einem Gesundheitsstudio für Frauen; Am Hopfengarten 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Bebauungsplan: Jägerfeld II

Die Mieterin des Bauherrn beabsichtigt, die Räume der Einliegerwohnung zu einem Gesundheitsstudio umzunutzen.
Das Gesundheitsstudio soll sich speziell an Frauen richten. Es sollen Kurse in kleineren Gruppen stattfinden (bis zu max. 6 Personen). Es sollen Kurse wie Pilates, Yoga, rückbildungsfördernde Postnatalkurse und Personaltraining angeboten werden. Außerdem sollen auch Massagen (wie z.B. Wochenbettmassagen) angeboten werden.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Für die Nutzung als Gesundheitsstudio sind bei dieser Größe 4 Stellplätze erforderlich. Diese können nachgewiesen werden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Die Stellplätze befinden sich außerhalb der Baugrenze

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung der Doppelhaushälfte wurden bereits Befreiungen genehmigt. Pro Doppelhaushälfte wäre nur eine Wohneinheit zulässig, hier wurden zwei Wohneinheiten genehmigt und errichtet. Auch die Stellplätze befanden sich bereits bei der damaligen Genehmigung außerhalb der Baugrenze. 
Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sind Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke im Allgemeinen Wohngebiet zulässig. Bei dem geplanten Gesundheitsstudio handelt es sich um eine solche Anlage. Das Gesundheitsstudio ist somit im Allgemeinen Wohngebiet zulässig. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Tektur zum Neubau eines Lagergebäudes mit Büro und 11 geförderten Wohneinheiten; Einbau eines Produktionsbereichs, Änderung der Technikräume im EG und Errichtung von zwei weiteren Wohneinheiten; Sonnenring 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Bebauungsplan: GE Moosweide Überarbeitung

Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.10.2021 wird verwiesen. Damals wurde einem Lagergebäude mit Büro und 11 geförderten Wohneinheiten das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Im eingereichten Tekturantrag ist zu erkennen, dass die Lagerhalle im Erdgeschoss aufgeteilt und um einen Produktionsbereich ergänzt werden soll. Die Sanitäranlagen im Westen des Gebäudes werden den Technikräumen zugeschlagen und der Fahrradraum verkleinert um den notwendigen Raum für die Heizung zu schaffen.
Im Wohnbereich, im Obergeschoss, sollen zwei größere Wohnungen geteilt und zu kleineren Wohnungen umgebaut werden. Eine 3-Zimmer-Wohnung im Osten soll zu einer 2-Zimmer und einer 1-Zimmer-Wohnung umgebaut werden. Eine 3-Zimmer-Wohnung im Norden des Gebäudes soll jeweils zu einer 2-Zimmer-Wohnung umgebaut werden.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Zwei weitere Wohnungen erfordern 4 weitere Stellplätze. Diese wurden im Antrag nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
An der Kubatur des Gebäudes ändert sich nichts, die Stellplätze können nachgewiesen werden. Nach Ansicht der Verwaltung kann das Gremium das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Beschlussvorschlag

Dem Tekturantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Tekturantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid; Nutzungsänderung Textilmarkt und Schuhmarkt zu Getränkemarkt; Am Aicher Feld 6-8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Bebauungsplan: SO Nördlich Aich

Derzeit befindet sich im Lebensmittelmarkt (Am Aicher Feld 12) eine Getränkeabteilung. Diese soll als separater Getränkemarkt ausgelagert werden. Die beiden Flächen Am Aicher Feld 6 (Schuhmarkt) und Am Aicher Feld 8 (ehemalig Textilmarkt, derzeit leerstehend) sollen zu einer Einheit zusammengelegt werden und die Nutzung zu einem Getränkemarkt geändert werden.
Es sollen Umbauarbeiten im Innbereich durchgeführt werden. Eine Wand soll abgebrochen werden und wiederrum Wände neu errichtet werden um Flächen für Lager, Leergut und Personal zu generieren. Die Eingangstür des derzeit noch bestehenden Schuhmarktes soll durch Fenster ersetzt werden um nur noch einen Eingang zu haben.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Folgende Fragestellung soll durch an Antrag auf Vorbescheid geklärt werden:
Im Bebauungsplan ist für verschiedene Sortimente eine Obergrenze festgesetzt. Für das Sortiment Lebensmittel/Getränke ist eine Verkaufsfläche von max. 1.600 m² zulässig. Hier sollen insgesamt 2.149 m² Verkaufsfläche entstehen
Kann für die Überschreitung der Verkaufsfläche von Lebensmittel/Getränke eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Aussicht gestellt werden?

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bauleitplanverfahren wurde damals eine landesplanerische Beurteilung von der Regierung von Niederbayern abgegeben, welche Bestandteil des Bebauungsplans wurde. Demnach wurden sortimentsspezifische Verkaufsflächenobergrenzen festgesetzt. Diese sind verbindlich und dürfen nicht überschritten werden. Bei Lebensmittel und Getränke beträgt die max. zulässige Fläche 1.600 m². Im vorliegenden Fall soll die Verkaufsflächenobergrenze um 549 m² überschritten werden.
Bereits Anfang 2023 wurde von den Grundstückseigentümern das Gespräch mit der Verwaltung gesucht. Von der Verwaltung wurde die Einschätzung des Landratsamtes eingeholt. Das Landratsamt teilte mit, dass eine Überschreitung der Verkaufsflächen den Grundzügen der Planung widersprechen würde und eine Befreiung hierfür nicht erteilt werden kann. Zusätzlich wurde noch ein Telefonat mit der Regierung geführt welche miteilten, dass Sie erst beteiligt werden, wenn ein neues Bauleitplanverfahren durchgeführt wird.
Nach Ansicht der Verwaltung kann dennoch das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Der mittlerweile länger andauernde Leerstand kann dadurch beseitigt werden. 

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf isolierte Befreiung; Aufstellen eines Stahlwandpools teilversenkt; Geranienstr. 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung

An der westlichen Grundstückgrenze im Gartenbereich soll ein runder Stahlwandpool mit einem Radius von 2 m aufgestellt werden. Der Pool soll 1,20 m tief sein und teilversenkt werden. 40 cm ragen über die Geländeoberkante hinaus.

Die Unterschrift des Nachbarn mit der Fl.Nr. 1565 fehlt. Die restlichen Nachbarunterschriften sind vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Der Pool soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Mit den Arbeiten wurde bereits begonnen. Wie die Antragstellerin mitgeteilt hat, war ihr nicht bewusst, dass für die Aufstellung eines Pools ein Antrag auf isolierte Befreiung notwendig ist. Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a) BayBO sind Schwimmbecken mit bis zu 100 m³ verfahrensfrei. Die Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die an das Schwimmbecken gestellt werden (Art. 55 Abs. 2 BayBO). Eine solche Vorschrift ist der Bebauungsplan „Waldanger Eugenbach Überarbeitung“. Da der Stahlwandpool außerhalb der Baugrenzen errichtet werden soll, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig.
Aus den Kommentaren zu den Bauvorschriften ergibt sich folgendes:
Der Begriff Schwimmbecken ist weit auszulegen, z.B. gehören auch Schwimmteiche oder Planschbecken für Kinder dazu. Bei dem Schwimmbecken handelt es sich um eine bauliche Anlage (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayBO). Es ist mit dem Erdboden verbunden und aus Bauprodukten hergestellt. Gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayBO treten Abstandsflächen lediglich bei Gebäuden auf. Der Begriff Gebäude definiert sich nach Art. 2 Abs. 2 BayBO. Dabei handelt es sich um selbständig nutzbare überdeckte bauliche Anlagen, welche von Menschen betreten werden können. Demnach handelt es sich bei dem beantragten Stahlwandpool um eine bauliche Anlage ohne Abstandsflächen. Im Gemeindegebiet wurden bereits mehrere Schwimmbecken genehmigt. Außerdem wird es bestimmt auch einige nicht genehmigte Schwimmbecken geben, da vielen Bürgern die Genehmigungspflicht nicht bewusst ist.
Der mit am Stärksten betroffene Nachbar (Fl.Nr. 1567/3), an dessen Grundstücksgrenze das Schwimmbecken direkt angrenzt, hat durch Unterschrift dem Vorhaben zugestimmt. Der andere am Stärksten betroffene Nachbar hat den Antrag nicht unterschrieben. 
Aus baurechtlicher Sicht ist zu erwähnen, dass das Schwimmbecken die Nachbarn weder in Belichtung, Belüftung noch in Beschattung Ihres Grundstücks einschränkt. Ein eventuell erhöhter Lärmpegel ist baurechtlich nicht zu beurteilen. Dem Antrag auf isolierte Befreiung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung behandelt wurden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Erneuerung der Zaunanlage; An der Press 25
Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung
Der Zaun im Süden, angrenzend an der Bernsteinstr. soll erneuert werden. Der kaputte Holzzaun soll durch einen Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,20 m ersetzt werden. Die Nachbarunterschrift ist vorhanden. Solche Zaunerneuerungen wurden bereits in der Vergangenheit als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt weshalb auch dieser Antrag von der Verwaltung so bearbeitet wurde.

Errichtung einer Garage; Münchnerauer Str. 21
Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach I
Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.10.2022 wird Bezug genommen. Damals wurde dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Garage das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Jetzt wurde der Bauantrag eingereicht, dieser entspricht im Wesentlichen dem Antrag auf Vorbescheid. Lediglich der rückwärtige Anbau soll ein klein wenig auf geweitet werden. Östlich angrenzend an die Garage soll ein Eingangsbereich mit Eingangstor und Klingel entstehen. Die Abweichungen vom Vorbescheid wurden von der Verwaltung als minimal betrachtet und der Antrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Errichtung eines Carports; Götzstr. 25
Bebauungsplan: Römerfeld Überarbeitung
Der Carport soll 33 m² groß werden. Die Wandhöhe soll im Mittel 2,2 m betragen. Es ist ein Pultdach mit einer Neigung von 3° geplant. Die Rückseite und die Westseite des Carports sollen geschlossen werden. Die bestehende Garage soll um ca. 1,50 m verkleinert werden und zukünftig als Abstellort für Gartengeräte etc. genutzt werden. Die Vorgaben der Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO sind eingehalten. Der Carport soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden wodurch ein Antrag auf isolierte Befreiung notwendig ist. Die direkt angrenzenden Nachbarn haben ebenfalls einen Carport vor der Garage. Die Unterschrift des Nachbarn ist vorhanden. Der Antrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Errichtung eines Carports vor der Doppelgarage; Pinienstr. 4
Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung
Vor der bestehenden Doppelgarage soll ein Carport (5,93 m breit x 6,80 m lang) errichtet werden. Geplant ist ein Pultdach mit einer Neigung von 5°. Die Regenwasserableitung erfolgt über die Garage in den vorhandenen Sickerschacht. Aufgrund der überlangen Grenzbebauung (Garage und Carport) ist eine Abstandsflächenübernahme erforderlich. Der östlich angrenzende Nachbar (Pinienstr. 6) hat die Abstandsfläche übernommen, die Abstandsflächenübernahme lag dem Antrag bei. Der Antrag wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt.

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Informationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö 12
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13. Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für welche die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö 13

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 05.03.24 wurden folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

  • Für die Erweiterung der vorhandenen Urnenstelen-Anlage am Friedhof Eugenbach wurde der Auftrag für 13 Urnenstelen mit insgesamt 44 Nischen an die Fa. Paul Wolff erteilt.
Der Auftrag für die Sanierung der MSR-Technik für die Heizung/Lüftung der Mittelschulturnhalle und Schulküche wurde an die Fa. Kotec aus Fürstenstein erteilt. 

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14. Anfragen der Ausschussmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö 14

Sachverhalt

Herr Frank führte aus, dass die Bushaltestellen in der Ortsmitte von Pfettrach (Kastanienhof und Friedhof) ebenfalls Schulbushaltestellen sind, dies jedoch nicht erkennbar ist. Er regte an, diese eventuelle Gefahrenstelle bei der nächsten Verkehrsschau mit der Polizei mit aufzunehmen und begutachten zu lassen, ob eine eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzung oder Beschilderung notwendig ist.
Hr. Bürgermeister Stanglmaier sicherte zu, dass das Thema intern weitergegeben wird.

Frau Haller fragte nach, ob der Zaun An der Press 9 bereits rückgebaut wurde.
Hr. Stanglmaier entgegnete, dass das noch nicht erledigt ist und die Verwaltung nochmals beim Landratsamt nachhakt.

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15. Abschluss der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö 15
Datenstand vom 11.04.2024 10:45 Uhr