Aufhebung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses zur Einbeziehungssatzung Neumünster Süd II sowie Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Neumünster Süd II
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt, den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung Neumünster Süd II vom 14.07.2022 aufzuheben.
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den ca. 5.556 m² großen räumlichen Geltungsbereich, der Teilflächen der Fl.Nr. 62, 63,64 und 66 der Gemarkung Neumünster der Gemeinde Altenmünster umfasst, den einfachen Bebauungsplan „Neumünster Süd II“ aufzustellen. Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen).
- Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft OPLA ausgearbeiteten Entwurf des einfachen Bebauungsplanes „Neumünster Süd II“ in der Fassung vom 13.10.2022. Der Gemeinderat beschließt für den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Bürogemeinschaft OPLA wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2023 08:37 Uhr