Erlass einer Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  84. Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 84. Sitzung des Gemeinderates 23.11.2023 ö beschließend 5

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme einer zusätzlichen Plakatierungsfläche in Unterschöneberg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme einer zusätzlichen Plakatierungsfläche in Zusamzell.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt den Wegfall der bestehenden Plakatierungsfläche in Altenmünster, auf der Seite des Friedhofs (Ortsausgang Richtung Hennhofen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des § 2 Wahlen, Abstimmungen und politische Veranstaltungen Abs. 1 a. 
Plakate dürfen nicht übereinander angebracht werden. Die maximale Größe des einzelnen Plakates ist auf DIN A0 beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und die Darstellung durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung) in der Fassung vom 23.11.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2024 08:32 Uhr