Erhebung von Parkgebühren für Lastkraftwagen, Anhänger und sonstige Fahrzeugbestandteile auf dem Grundstück mit der Flurnummer 989, Gemarkung Altenmünster (Teilfläche)


Daten angezeigt aus Sitzung:  104. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 104. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2024 ö beschließend 2

Beschluss

  1. Die Gemeinde Altenmünster erhebt ab dem 01.10.2024 für das Abstellen von Lastkraftwagen, deren Anhängern oder sonstigen Fahrzeugbestandteilen auf einer Teilfläche der Flurnummer 989, Gemarkung Altenmünster, eine Parkgebühr in Höhe von 180,00 Euro monatlich bzw. 1.800,00 Euro jährlich bei Zahlung in einem Betrag je Fahrzeug, Anhänger oder sonstigem Fahrzeugbestandteil.
  2. Die Erlaubnis zur Nutzung der Abstellfläche ist anhand eines Parkausweises nachzuweisen, welcher seitens der Gemeinde Altenmünster ausgestellt wird. Grundlage für die Ausstellung eines Parkausweises ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Nutzer und der Gemeinde Altenmünster.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2025 12:32 Uhr