Bebauungspläne "Violauer Weg", WA und GE


Daten angezeigt aus Sitzung:  112. Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 112. Sitzung des Gemeinderates 20.09.2018 ö 4

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 20.09.2018 zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes zu Eigen. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen diese Abwägungs- und Beschlussvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 20.09.2018 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ zu Eigen. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2018 11:23 Uhr