Einbeziehungssatzung "Hennhofen - Am Riedle" - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
43. Sitzung des Gemeinderates, 27.01.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Grundstücke bzw. Teilflächen (Tf.) der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 18/1, 19/1 (Tf.), 20 (Tf.) und 20/1 (Tf.) der Gemarkung Hennhofen die Einbeziehungssatzung „Hennhofen – Am Riedle“ aufzustellen. Die Einbeziehungssatzung wird im Verfahren gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt; es sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.
Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Hennhofen – Am Riedle“ in der Fassung der heutigen Gemeinderatssitzung (27.01.2022) und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.04.2022 10:12 Uhr