Einbeziehungssatzung "Violau - Nördlich der St.-Michael-Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 8. Sitzung des Gemeinderates 05.08.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Grundstücke bzw. Teilflächen (Tf.) der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1113 (Tf.), 1114/2 (Tf.), 1116/3, 1118 (Tf.), 1121 (Tf.), 1121/5 (Tf.), 1121/3, 1121/4, 1121/6 (Tf.) der Gemarkung Neumünster die Einbeziehungssatzung „Violau – Nördlich der St.-Michael-Straße“ aufzustellen.
Die Einbeziehungssatzung wird im Verfahren gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt; es sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.

Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Violau – Nördlich der St.-Michael-Straße“ in der Fassung der heutigen Gemeinderatssitzung (05.08.2020) und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2020 16:52 Uhr