Einbeziehungssatzung "Eppishofen - Südlich der Waldstraße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
25. Sitzung des Gemeinderates, 27.05.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Grundstücke bzw. Teilflächen (Tf.) der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 632/3 (Tf.), 632 (Tf.) und 633 (Tf.) der Gemarkung Eppishofen die Einbeziehungssatzung „Eppishofen – Südlich der Waldstraße“ aufzustellen. Die Einbeziehungssatzung wird im Verfahren gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt; es sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.
Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Eppishofen – Südlich der Waldstraße“ in der Fassung der heutigen Gemeinderatssitzung (27.05.2021) und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.09.2021 12:42 Uhr