Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vitale Ortsmitte" - Abwägung sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Sitzung des Gemeinderates, 09.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 31. Sitzung des Gemeinderates 09.09.2021 ö beschließend 2

Beschluss 1

Hinsichtlich der Stellungnahme der Regierung von Schwaben besteht Einverständnis mit der vorgeschlagenen Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Hinsichtlich der Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg besteht Einverständnis mit der vorgeschlagenen Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 3

Hinsichtlich der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands besteht Einverständnis mit der vorgeschlagenen Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 4

Hinsichtlich der Stellungnahme des Bund Naturschutzes besteht Einverständnis mit der vorgeschlagenen Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 5

Hinsichtlich der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth besteht Einverständnis mit der vorgeschlagenen Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 6

Hinsichtlich der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege besteht Einverständnis mit der vorgeschlagenen Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 7

Hinsichtlich den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB besteht Einverständnis mit der vorgeschlagenen Abwägung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 8

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 09.09.2021 zu o.g. Bebauungsplan zu Eigen.
  2. Der Bebauungsplanentwurf ist gemäß den vorangegangenen Beschlüssen zu ändern. Der Gemeinderat billigt den Planentwurf zum o.g. Bebauungsplan.
  3. Der Gemeinderat beschließt die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt den Planentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.10.2021 07:54 Uhr