Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b BauGB für das Gebiet der Gemeinde Altenmünster


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 66. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“.

Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ist es, für die Windenergienutzung gut geeignete Flächen im Gemeindegebiet als Sonderbauflächen „Windenergie“ auszuweisen und für den übrigen Außenbereich des Gemeindegebietes die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu begründen.

Die Sonderbauflächen sollen mindestens einen Flächenanteil des Gemeindegebietes von 1,8 % aufweisen, um dem prozentualen Anteil der Landesfläche für Bayern gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zu entsprechen.

Der räumliche Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ erstreckt sich auf den gesamten Außenbereich des Gemeindegebietes der Gemeinde Altenmünster im Sinne des § 35 BauGB.

Der Beschluss über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ ist ortsüblich sowie auf der Homepage bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2023 11:05 Uhr