Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hennhofen Nord II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Gemeinderates, 16.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 68. Sitzung des Gemeinderates 16.02.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB für den Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebietes Hennhofen Nord II“, welcher die Flurnummern 156/2 (Tfl.), 156/5 (Tfl.), 156/13, 156/14, 161 (Tfl.), 161/1, 170, 171, 171/1, 171/5, 172, 172/4, 172/5, 172/6, 172/7, 172/8, 172/9 und 173 (Tfl.) der Gemarkung Hennhofen umfasst, die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hennhofen Nord II“.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB soll abgesehen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2023 11:09 Uhr