Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nord"


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 69. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB für den Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“, welcher die Flurnummern 737 (Tfl.), 875, 875/1, 875/2, 875/3, 877 (Tfl.), 878, 878/1, 878/2, 878/3, 878/4, 878/7, 878/8, 878/9, 878/10 und 878/14 der Gemarkung Altenmünster umfasst, die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“.

Die Aufstellung des Bebauungsplans soll gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB soll abgesehen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2023 08:47 Uhr