1. Änderung des Bebauungsplans "Am Kellerberg" - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  94. Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 94. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2024 ö beschließend 1

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB für einen Teilbereich des Umgriffs des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Kellerberg“, welcher die Flurnummern 381 (Tfl.) und 381/2 der Gemarkung Zusamzell umfasst, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kellerberg“. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll gem. § 13 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB soll abgesehen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 
  2. Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Kellerberg“ in der Fassung vom 11.04.2024 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2024 11:49 Uhr