1. Änderung des Bebauungsplans "Am Kellerberg" - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
94. Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB für einen Teilbereich des Umgriffs des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Kellerberg“, welcher die Flurnummern 381 (Tfl.) und 381/2 der Gemarkung Zusamzell umfasst, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kellerberg“. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll gem. § 13 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB soll abgesehen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Gemeinderat billigt den von der Bürogemeinschaft OPLA ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Kellerberg“ in der Fassung vom 11.04.2024 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.09.2024 11:49 Uhr