Bebauungsplan "Gewerbegebiet Zusamzell Nord II" - Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  103. Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 103. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö beschließend 2

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt für den räumlichen Geltungsbereich, der mit einer Gesamtfläche von ca. 1 ha eine Teilfläche der Flurnummer 182 der Gemarkung Zusamzell umfasst, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zusamzell Nord II“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
  2. Der Gemeinderat billigt den vom Büro Georg Hienle und Daniel Tretter GbR, Architekten & Ingenieure ausgearbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Zusamzell Nord II“ in der Fassung vom 24.06.2024.
  3. Der Gemeinderat beschließt für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Zusamzell Nord II“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Das Büro Georg Hienle und Daniel Tretter GbR, Architekten & Ingenieure wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2024 11:09 Uhr