Bauleitplanung - Bebauungsplan "Am Violauer Weg"
Daten angezeigt aus Sitzung:
109. Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt wegen Ausweisung eines Gewerbegebietes westlich der Straße „Zum Nonnengraben“ die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenmünster entsprechend des Planentwurfs des Büros OPLA vom 12.07.2018 und der heutigen Beschlusslage. Betroffen sind die Grundstücke Flur-Nr. 138 Tfl., 150 Tfl., 152 Tfl., 153 Tfl., 154 und 155 Tfl. der Gemarkung Altenmünster.
Die Verwaltung wird beauftragt die erstmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Grundlage sind die Planzeichnungen des Büro OPLA, Augsburg, in der Fassung vom 12.07.2018, Begründung und Umweltbericht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt zur Ausweisung eines Gewerbegebietes (GE red.) und eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) westlich der Straße „Zum Nonnengraben“ die Bebauungspläne „Gewerbegebiet – Violauer Weg“ und „Wohngebiet – Violauer Weg“ aufzustellen. Der Bebauungsplan „Wohngebiet – Violauer Weg“ wird im Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt. Das Gebiet umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 138 Tfl., 150, 151, 152, 153 u. 159 Tfl. der Gemarkung Altenmünster.
Die Verwaltung wird beauftragt die erstmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB bzw. die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Grundlage sind die Planzeichnungen des Büros OPLA, Augsburg, in der Fassung vom 12.07.2018, Satzungsentwurf, Begründung und Umweltbericht vom 12.07.2018
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.11.2018 15:40 Uhr