Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vitale Ortsmitte" - Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der Auslegung nach § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  152. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 152. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2020 ö 2

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmünster macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 29.04.2020 zu o.g. Bebauungsplan zu Eigen; die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Abwägungs- und Beschlussvorlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bebauungsplanentwurf ist gemäß den vorangegangenen Beschlüssen zu ändern. Der Bebauungsplanentwurf ist zudem mit den Erarbeitung befindlichen Gutachten abzustimmen. Der Gemeinderat billigt den Planentwurf zum o.g. Bebauungsplan, mit den heute beschlossenen Änderungen.

Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt den Planentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2020 16:55 Uhr