Verkehrsrechtliche Anordnung - Tempo-30-Zone - Kreuzstraße, Grundstraße und Haldenweg in Neumünster


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 10. Sitzung des Gemeinderates 24.09.2020 ö beschließend 4

Beschluss

In den Straßen „Kreuzstraße“, „Grundstraße“ und „Haldenweg“ in Neumünster wird im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung eine Tempo-30-Zone eingerichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.11.2020 15:37 Uhr