Datum: 14.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Vereinszentrum Holzheim
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Altenmünster
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Gründung des Regionalwerks Westliche Wälder gKU A.d.ö.R.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster)
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107. Sitzung des Gemeinderates (interkommunale Sitzung)
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14.10.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
- Der Rat der Gemeinde Altenmünster stimmt der Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens mit dem Arbeitstitel „Regionalwerk Westliche Wälder gKU“ zu.
- Der Bürgermeister und die Verwaltung der Gemeinde Altenmünster werden ermächtigt und beauftragt, den als Anlage 1 beigefügten Konsortialvertrag des „Regionalwerk Westliche Wälder gKU“ zu unterzeichnen. Zur Gründung des „Regionalwerk Westliche Wälder gKU“ beschließt der Rat die als Anlage 2 beiliegende Satzung. Die Verwaltung und der Bürgermeister der Gemeinde Altenmünster wird ermächtigt, alle sonstigen für die Gründung des gKU sowie den Beitritt der Gemeinde Altenmünster zu dem „Regionalwerk Westliche Wälder gKU“ erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen. Nach der Gründung des „Regionalwerk Westliche Wälder gKU“ wird das „Regionalwerk Westliche Wälder gKU“ den Konsortialvertrag unterzeichnen.
- Der Bürgermeister und die Verwaltung der Gemeinde Altenmünster werden ermächtigt und beauftragt, zur Gründung des „Regionalwerks Westliche Wälder gKU“ ein Stammkapital in Höhe von € 50.000 [für die Gemeinde Glött zusätzlich: „und eine zusätzliche Einlage in Höhe von € 15.000 in die Kapitalrücklage“*] zu entrichten.
- Der Rat der Gemeinde Altenmünster erklärt sich mit Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrags einverstanden, welche nach Beschlussfassung der weiteren Kommunen in den Landkreisen Augsburg, Dillingen und Günzburg über den Beitritt zum „Regionalwerk Westliche Wälder gKU“ zur Festlegung der konkreten Träger erforderlich sind (u. a. Benennung und Anzahl der Träger, Eigenkapitalhöhe, Anzahl Verwaltungsratsmitglieder).
- Der Rat der Gemeinde Altenmünster erklärt sich mit bloß redaktionellen Änderungen sowie Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrags einverstanden, insbesondere falls sich diese aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig erweisen.
*als Kompensation für die von den anderen Gemeinden getragenen Gründungskosten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.11.2024 16:07 Uhr