Datum: 26.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Altenmünster
Öffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 21:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:06 Uhr bis 23:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag Stefanie u. Timo Fehringer Neubau eines Wohnhauses und einer Doppelgarage in Neumünster, Haldenweg 2, Flur-Nr. 80/4, Gemarkung Neumünster
2 Bauantrag Franz Kraus Neubau einer landwirtschaftlich genutzten Halle in Neumünster, Flur-Nr. 1085, Gemarkung Neumünster
3 Bauantrag Raiffeisenbank Augsburger Land West eG Aufstellung eines Werbepylons und Anbringung einer Werbetafel in Altenmünster, Hauptstr. 21, Flur-Nr. 86, Gemarkung Altenmünster
4 Bauantrag Laura Scherer Neubau einer Halle mit Büro in Unterschöneberg, Am Ängerle 8, Flur-Nr. 236 Tlf., Gemarkung Unterschöneberg
5 formlose Bauvoranfrage Stefan Miller Ausbau des Dachgeschosses in Hennhofen, Lilienweg 3, Flur-Nr. 48/22, Gemarkung Hennhofen
6 formlose Bauvoranfrage Andras Langmar Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Garage/Carports in Unterschöneberg, Bergstr. 50, Flur-Nr. 386, Gemarkung Unterschöneberg
7 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
8 Erweiterung Kindergarten "Rappelkiste" Altenmünster - Antrag auf Einrichtung einer Waldgruppe
9 Protokolle, Verschiedenes und Anfragen

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1. Bauantrag Stefanie u. Timo Fehringer Neubau eines Wohnhauses und einer Doppelgarage in Neumünster, Haldenweg 2, Flur-Nr. 80/4, Gemarkung Neumünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 110. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö 1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bauantrag Franz Kraus Neubau einer landwirtschaftlich genutzten Halle in Neumünster, Flur-Nr. 1085, Gemarkung Neumünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 110. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö 2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Raiffeisenbank Augsburger Land West eG Aufstellung eines Werbepylons und Anbringung einer Werbetafel in Altenmünster, Hauptstr. 21, Flur-Nr. 86, Gemarkung Altenmünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 110. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö 3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Laura Scherer Neubau einer Halle mit Büro in Unterschöneberg, Am Ängerle 8, Flur-Nr. 236 Tlf., Gemarkung Unterschöneberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 110. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö 4
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5. formlose Bauvoranfrage Stefan Miller Ausbau des Dachgeschosses in Hennhofen, Lilienweg 3, Flur-Nr. 48/22, Gemarkung Hennhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 110. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö 5

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt einer grundsätzlichen Erhöhung des Gebäudes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es wird Variante 1, mit einem Kniestock von 1 m und einer Dachneigung von 43 Grad, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

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6. formlose Bauvoranfrage Andras Langmar Neubau von vier Einfamilienhäusern mit Garage/Carports in Unterschöneberg, Bergstr. 50, Flur-Nr. 386, Gemarkung Unterschöneberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 110. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsvorschlag bzw. der formlosen Bauvoranfrage zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 110. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö 7

Beschluss 1

Unterscheidung nach dem Grad der Versiegelung
Auf die Einführung einer Unterscheidung nach dem Grad der Versiegelung wird verzichtet. Wegen der gewählten Anwendung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs ist lediglich zwischen befestigten, versiegelten Flächen und nicht versiegelten Flächen zu unterscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Beschluss 2

Zisternen mit Zwangsentleerung
Bei Zisternen mit Zwangsentleerung mit Retentionsanteil zur Regenwasserrückhaltung können lediglich die Kubikmeter Stauraum für den Brauchwasseranteil in Abzugsflächen 20 m²/m³ umgerechnet werden. Da das abgeleitete Niederschlagswasser des Retentionsanteils nicht auf dem Grundstück verbleibt, sondern zwangsentleert wird, kann für die Kubikmeter des Retentionsanteils kein Abzug von Niederschlagsflächen erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Kein doppelter Flächenabzug bei Zisternennutzung mit Überlauf
Wenn die Sammelvorrichtung oder Zisterne einen Überlauf an die öffentlichen Niederschlags-wasserbeseitigungsanlagen besitzt, ist lediglich pro Kubikmeter Stauraum eine Fläche von 20 m² in Abzug zu bringen. Die angeschlossenen Flächen werden so pauschal reduziert berücksichtigt. Eine zusätzliche (doppelte) Berücksichtigung der an die Einrichtung angeschlossenen versiegelten Flächen von denen das anfallende Niederschlagswasser in die Sammelvorrichtung bzw. eine Zisterne eingeleitet wird, ist nicht möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Andere Sammelvorrichtungen für Niederschlagswasser
Besteht ein Überlauf einer sonstigen Sammelvorrichtung an die öffentliche Entwässerungsanlage, werden wie bei Zisternen 20 m² pro Kubikmeter Stauraum von der Berechnung der Niederschlagswassergebühren zugrunde zu legenden Fläche abgezogen. Eine Sammel-vorrichtung zur Niederschlagswassernutzung liegt nur dann vor, wenn die Niederschlagswassersammelvorrichtung ortsfest installiert ist und ein Volumen von mindestens 3 m³ aufweist.
Sammelvorrichtungen sind auch still gelegte Versitzgruben, private Retentionsteiche und ähnliche Vorrichtungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

Regentonnen
Regentonnen sind üblicherweise nicht mit einem Überlauf an die öffentlichen Leitungen angeschlossen. Sollte dies doch der Fall sein, scheidet ein Abzug der hieran angeschlossenen Flächen aber aus, da Regentonnen ortsveränderliche Behälter sind, die in der Regel keine
3 m³ Stauraum aufweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

Sickermulden, Rigolen, Sickerschächte mit Überlauf
Bei vollständiger Versickerung von Niederschlagswasser über Versickerungsanlagen (Sickermulden, Rigolen, Sickerschächte und andere) nach anerkannten Regeln der Technik sind hieran angeschlossene Flächen gebührenfrei. Sofern das Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen nicht vollständig durch die Versickerungsanlage aufgenommen werden kann und das Wasser direkt oder indirekt in das Leitungsnetz eingeleitet wird, ist in diesen Fällen die angeschlossene Fläche nur zu 20 % zu berücksichtigen. Besteht ein Überlauf in eine öffentliche Entwässerungsanlage, erfolgt eine Berücksichtigung mit 20 %.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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8. Erweiterung Kindergarten "Rappelkiste" Altenmünster - Antrag auf Einrichtung einer Waldgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 110. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö 8

Beschluss

Es wird die Erweiterung des bestehenden Kindergartens um zwei Gruppen angestrebt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. Protokolle, Verschiedenes und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Altenmünster) 110. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö 9
Datenstand vom 09.11.2018 11:09 Uhr