Kommunalwahl 2020; Bestellung eines Wahlleiters für die Gemeinderats- und Landkreiswahlen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Am 15. März 2020 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Für den Markt Altomünster bedeutet dies, dass an diesem Tag folgendes gewählt wird:
  • Erster Bürgermeister
  • Gemeinderat
  • Landrat
  • Kreistag

Entsprechend Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes hat der Gemeinderat einen Wahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen.

In Betracht kommen hierfür, soweit diese Person nicht selbst zur Wahl ansteht bzw. eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder Beauftragter eines Wahlvorschlages bzw. dessen Stellvertreter ist:
  • der erste Bürgermeister oder ein weiterer Bürgermeister
  • ein Gemeinderatsmitglied
  • ein Bediensteter der Gemeindeverwaltung oder
  • ein in der Gemeinde Wahlberechtigten

Es wird vorgeschlagen, die Wahlleitung dem geschäftsleitenden Beamten Christian Richter zu übertragen.

Eine frühzeitige Bestellung ist zweckmäßig, um u.a. eine ausreichende Einarbeitung ins (geänderte) Wahlrecht zu gewährleisten und eine zeitnahe Prüfung (der Ergebnisse) von Aufstellungsversammlungen, die voraussichtlich auch bereits in den nächsten Wochen stattfinden werden, zu ermöglichen.


Folgende Stimmbezirke werden für die Kommunalwahl

  • 01 Altomünster Nord
  • 02 Altomünster Süd
  • 03 Pipinsried
  • 04 Zeitlbach
  • 05 Wollomoos
  • 06 Hohenzell/Kiemertshofen
  • 07 Thalhausen/Randelsried

Bei der Anzahl der Briefwahlbezirke wird derzeit von mind. 5 Einheiten ausgegangen, die „als Briefwahlzentrum gebündelt“ in den Räumlichkeiten des Kindergartens „Kleine Strolche“ untergebracht werden.  

Für jeden (Briefwahl-)Stimmbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der aus sechs ehrenamtlich tätigen Personen besteht. Diese Personen haben vergangenheitlich als Entschädigung ein sog. Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- € erhalten.
Da bei der Kommunalwahl, die letztendlich aus vier einzelnen Wahlen besteht, für die Auszählung der Stimmzettel ein wesentlich größeres Zeitfenster erforderlich ist, wird vorgeschlagen das Erfrischungsgeld auf einen Betrag in Höhe von 75,- € zu erhöhen.

Beschluss

  1. Der Geschäftsleitende Beamte Christian Richter wird zum Gemeindewahlleiter berufen.
  2. Die Leiterin der Kämmerei Andrea Niedermayr wird zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen
  3. Das sog. Erfrischungsgeld wird auf einen Betrag in Höhe von 75,- € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 26.11.2019 11:45 Uhr