Datum: 19.05.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Jahresrechnung 2014
2 Außenstart- und Landeplatz nördliche von Thalhausen; Erweiterung des Nutzerkreises
3 Mietvertrag mit den "Pipinsrieder Musikanten"
4 Betrieb der MVV-RufTaxiLinie 7150; Abschluss einer ÖPNV-Vereinbarung
5 Sanierung der katholischen Kirche St. Dionysius in Pipinsried; Zuschussantrag der Kirchenstiftung
6 Umrüstung der Schießstände auf elektronischen Schießbetrieb; Zuschussantrag der Schützengesellschaft Alpenrose Unterzeitlbach e.V.
7 Windkraft - Widerspruch
8 Bekanntgabe von Informationen
9 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.04.2015

zum Seitenanfang

1. Feststellung der Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2015 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses gab die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 bekannt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.04.2015 die Jahresrechnung 2014 geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandung.

Beschluss 1

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung wird die Jahresrechnung 2014 gemäß Art. 102 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Entlastung des 1. Bürgermeisters. Er hat deshalb an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Außenstart- und Landeplatz nördliche von Thalhausen; Erweiterung des Nutzerkreises

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2015 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück Flurnummer 272, Gemarkung Thalhausen  (vgl. Markierung) liegt seit März 2002 eine - "flugzeug- und pilotenbezogene" - Außenstart- und Landeerlaubnis für Ultraleichtflugzeuge durch das vom Luftamt Südbayern an der Regierung von Oberbayern vor.


Diese wurde vergangenheitlich mehrfach im Bereich der zugelassenen Flugzeuge und Piloten angepasst und jeweils befristet verlängert.
Die letztgültigen Fassungen der Erlaubnis vom Luftamt Südbayern liegen als Anlage bei.

Mit Schreiben vom 04.05.2015 beantragt der Erlaubnisinhaber die Erweiterung des Pilotenkreises um eine weitere Person unter Beibehaltung der maximal jeweils 90 genehmigten Starts und Landungen.

Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen die Erweiterung des Pilotenkreises um eine weitere Person keine Bedenken, wenn die weiteren Auflagen des Luftamts Südbayern im bisherigen Umfang aufrecht erhalten bleiben.

Beschluss

Gegen die Erweiterung des Pilotenkreises um eine weitere Person bestehen keine Bedenken, wenn die weiteren Auflagen des Luftamts Südbayern im bisherigen Umfang aufrecht erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Mietvertrag mit den "Pipinsrieder Musikanten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2015 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Mit den "Pipinsrieder Musikanten" besteht bislang nur eine mündliche Absprache zur Nutzung des Obergeschoßes im ehemaligen Schulhaus Pipinsried.

Der durch die Musikanten durchgeführte Ausbau des Dachgeschosses wird jetzt zum Anlass genommen, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen (vgl. Anlage).

Beschluss

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Mietvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Betrieb der MVV-RufTaxiLinie 7150; Abschluss einer ÖPNV-Vereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2015 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Mit dem letzten Fahrplanwechsel im Dezember 2014 wurde das System der neuen Anrufsammeltaxis im Landkreis Dachau in Betrieb genommen.

Zur "Vorgeschichte" wird auf den Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2014 verwiesen.

Der Streckenplan für die Linie 7150 (Markt Altomünster und Markt Indersdorf) sieht wie folgt aus:


Da die Einführung der Anrufsammeltaxis auf Wunsch der Gemeinden erfolgte und diese (abzüglich der staatlichen Förderung) auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen haben, jedoch die Gesamta bwicklung über den gesetzlich zuständigen Landkreis Dachau erfolgt, ist der Abschluss einer sogenannten ÖPNV-Vereinbarung zwischen dem Markt Altomünster und dem Landkreis Dachau erforderlich (vgl. Anlage).

Beschluss

Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende ÖPNV-Vereinbarung mit dem Landkreis Dachau und dem von dieser Linie noch betroffenen Markt Indersdorf zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Sanierung der katholischen Kirche St. Dionysius in Pipinsried; Zuschussantrag der Kirchenstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2015 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die katholische Kirchenstiftung St. Dionysius hat mit Schreiben vom 01.03.2015 eine Förderung der statischen Sanierung der Pfarrkirche Pipinsried durch den Markt Altomünster beantragt. Diese beinhaltet insbesondere die statische Instandsetzung der Dachkonstruktion, das Ausbessern von Rissen am Mauerwerk und das Streichen der Fassade. Möglicherweise liegt auch eine unzureichende Gründung des Gebäudes vor.

Die Durchführung der Maßnahmen ist in den Jahren 2015 und 2016 vorgesehen.

Die Kostenschätzung der Diözese Augsburg geht von zuschussfähigen Kosten in Höhe von 579.000,- € und Gesamtkosten in Höhe von 592.000,- € aus.

Von Seiten der Diözese wird ein Anteil in Höhe von 60% ( = 347.400,- €) der zuschussfähigen Kosten übernommen. Der Anteil der Kirchenstiftung beträgt nach den Antragsunterlagen derzeit 82.300,- €.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis (Filialkirche Oberzeitlbach, Förderbeschluss vom September 2009) sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert die Sanierung mit einem Fördersatz in Höhe von        max. 20% des Anteils der jeweiligen Kirchenstiftung (= Eigenanteil), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Spenden werden dem Eigenanteil zugerechnet. Zuschüsse von Dritten (z.B. Landkreis, Bezirk, Landesamt für Denkmalpflege, Diözesanmittel etc.) werden nicht dem Eigenanteil zugeordnet.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme
-    vorliegendem Eigenteil und
-  den nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten          Firmen. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Daraus errechnet sich folgende Förderung:

       82.300,- € x 20% = 16.460,- €                Maximalförderbetrag: 18.000,- €
Beispiel: Abrechnung der Sanierung der Filialkirche Oberzeitlbach (2009)
                               nach Antrag                        nach Abrechnung
       Kosten                                515.000,- €                     341.000,- €
       Eigenanteil                        132.000,- €                              51.000,- €
       Förderung                max.  25.000,- €                       10.000,- €
       Fördersatz                max. 20%                             20 %

Beschluss

Die Kirchenstiftung St. Dionysius erhält für die Sanierung der Pfarrkirche Pipinsried eine Förderung vom Markt Altomünster in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 20 .000,- €.
Die Mittel werden im Haushalt 2016 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Umrüstung der Schießstände auf elektronischen Schießbetrieb; Zuschussantrag der Schützengesellschaft Alpenrose Unterzeitlbach e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2015 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Die Schützengesellschaft Alpenrose Unterzeitlbach e.V. beabsichtigt in der bestehenden Schießstätte einen elektronischen Schießbetrieb einzuführen und hat mit Schreiben vom 07.02.2015 eine entsprechende Förderung beantragt (vgl. Anlage).

Daneben sind die defekte Auswertemaschine und aufgrund von aktuellen Vorschriften auch die Böden, die Gewehrablagen und der Aufprallschutz zu erneuern und die bestehende Beleuchtung zu verbessern.
Die Gesamtkosten (ohne Eigenleistung) werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 45.500,- € geschätzt, wobei die Umrüstung auf den elektronischen Schießbetrieb mit einem Betrag in Höhe von 35.500,- € angesetzt ist. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 10.000,- € betreffen in erster Linie Maßnahmen, die aufgrund neuer Vorschriften erforderlich sind.

Von Seiten des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSV) wird ein Anteil in Höhe von 25% ( = 12.400,- € - hier wird auch die Eigenleistung in Höhe von ca. 4.500,- € bezuschusst) der Gesamtkosten übernommen. Der Anteil des Vereins beträgt derzeit 33.100,- €.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von        max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten, d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Daraus errechnet sich folgende Förderung für "Erstinvestition/Neubeschaffung":

       35.500,- € x 20% = 7.100,- €                Maximalförderbetrag: 8.000,- €

Beschluss

Die Schützengesellschaft Alpenrose Unterzeitlbach e.V. erhält für die Umstellung auf einen elektronischen Schießbetrieb eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 8 .000,- €.
Die Mittel werden im Haushalt 2016 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Windkraft - Widerspruch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2015 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Bayerische Landtag hat am 12.11.2014 das Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beschlossen, das am 17.11.2014 in Kraft getreten ist.

Damit wurde die sogenannte 10 H –Regelung zum Mindestabstand von Windkraftanlagen (WKA) Gesetz.

In Art. 82 Abs. 1 BayBO wird geregelt, dass § 35 Abs. 1 Nr. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) auf Vorhaben die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn diese Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe (Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors) zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) – sofern in diesen Gebieten Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind – und im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB einhalten.

In Art. 82 Abs. 4 Nr. 1 BayBO wird geregelt, dass die 10 H-Regelung keine Anwendung für (bestehende und geplante) Windkraftanlagen, die in bestehenden Konzentrationsflächennutzungsplänen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB vor dem 21.11.2014 ausgewiesen sind, findet,
soweit und sobald die Gemeinde der Fortgeltung der Darstellung nicht bis einschließlich 21.05.2015 in einem ortsüblich bekannt gemachten Beschluss widerspricht (Art. 82 Abs. 4 Nr. 2 BayBO) und
soweit und sobald auch eine betroffene Nachbargemeinde der Fortgeltung der Darstellung nicht bis einschließlich 21.05.2015 in einem ortsüblich bekannt gemachten Beschluss widerspricht; als betroffen gilt dabei eine Nachbargemeinde, deren Wohngebäude in Gebieten im Sinn des Art. 82 Abs. 1 BayBO in einem geringeren Abstand als dem 10-fachen der Höhe der Windkraftanlagen, sofern der Flächennutzungsplan jedoch keine Regelung enthält, maximal in einem Abstand von 2.000 m, stehen (Art. 82 Abs. 4 Nr. 3 BayBO).

Die Gemeinde Sielenbach der Verwaltungsgemeinschaft Dasing hat am 09.05.2014 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft“ erlassen, in dem Konzentrationsflächen ausgewiesen wurden. Die Konzentrationsflächen KF-W 2.1 und KF-W 2.2 liegen im Osten von Sielenbach. Zu Kiemertshofen und Pfaffenhofen wird ein Abstand von jeweils mindestens 800 m und zu Wollomoos wird ein Abstand von mindestens 1.000 m zum Rand der jeweiligen Konzentrationsfläche eingehalten.

Diese Konzentrationsflächen sind in einem geringeren Abstand als das 10-fache der Höhe der Windkraftanlagen, bzw. in einem geringeren Abstand als 2.000 m.

Da der Flächennutzungsplan zu den Abständen bzw. maximalen Höhen der Windkraftanlagen keine Regelung enthält, jedoch von Referenzanlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 200 m rechnet, ist der Markt Altomünster betroffen.
Durch den gültigen Flächennutzungsplan könnten Windkraftanlagen von ca. 200 m Höhe in einem geringeren Abstand als 2.000 m zu Ortschaften (Innenbereich) und Wohngebieten des Marktes Altomünster errichtet werden.

Nur durch einen Widerspruch und dessen Bekanntmachung bis zum 21.05.2015 zu diesen Konzentrationsflächen kann die Möglichkeit der heranrückenden Windkraftanlagen verhindert werden.

Bei einem Widerspruch würde in diesen Konzentrationsflächen - bei einer angenommenen Höhe von 200 m der Windkraftanlagen - kein Raum mehr für eine Windkraftanlage übrig bleiben.

Sollten niedrigere Windkraftanlagen entstehen, so müssten diese die 10-fache Höhe zu den genannten Wohnsiedlungen bzw. Ortschaften des Marktes Altomünster einhalten.

Auszug aus dem gültigen Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Sielenbach


Durch den Widerspruch kann momentan nur ein privilegiertes Bauen (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) der Windkraftanlagen aufgrund des Teilflächennutzungsplans verhindert werden. Die Gemeinde Sielenbach hat jedoch nach Art. 82 Abs. 5 der BayBO die Möglichkeit über einen Bebauungsplan entsprechende Flächen für ein „Sondergebiet Windenergie“ auszuweisen, hierist nur im Rahmen der Abwägung auf eine einvernehmliche Festlegung mit betroffenen Nachbargemeinden hinzuwirken.

Beschluss

Der Markt Altomünster widerspricht nach Art. 82 Abs. 4 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung der Fortgeltung der Darstellungen der Konzentrationsflächen KF-W 2.1 und KF-W 2.2 in der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft“ der Gemeinde Sielenbach soweit der Abstand von 10 H nicht eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2015 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister informiert über

das Sommerferienprogramm 2015 der Jugendarbeit der Marktgemeinde Altomünster.

einen Antrag aus der Mitte des Gemeinderates bezüglich Schneelawinen die vom Dach des Anwesens Hohenrieder Weg 2 a auf den Gehweg entlang der Kellerbergstraße fallen und hier für Abhilfe geschafft werden soll.

eine turnusmäßige Prüfung des Standesamtes Altomünster durch die Standesamtsaufsicht des Landkreises Dachau vom 21.04. – 22.04.2015. Dabei wurden keine Beanstandungen festgestellt.

zum Seitenanfang

9. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.04.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2015 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.04.2015 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Erweiterung des Kindergartens Altomünster „Regenbogen“; Vergabe der Baumeister- und Zimmererarbeiten

Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten wird an die Firma Wittkopf, Inchenhofen, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 124.889,96 € vergeben.

Der Auftrag für die Zimmererarbeiten wird an die Firma Markus Mayr, Weilach, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 51.262,01 € vergeben.

TOP 2
Straßenbaumaßnahme Randelsried – Sonnenhang und Randolfstraße; Vergabe

Der Auftrag für die Straßenbaumaßnahme im Umfang eines zweilagigen Asphaltoberbaus (10 cm Asphalttragschicht / 3,5 cm Asphaltdeckschicht) wird an die Firma Schweiger, Altomünster, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 130.896,40 € erteilt.

TOP 3
Erschließungsmaßnahmen (Straße und Kanal) im Baugebiet „Mantelbergstraße, 3. Erweiterung“ und Neubau des räumlichen Rechens am Maibaum Altomünster; Vergabe

Der Auftrag für den Kanalbau im Baugebiet „Mantelberg“ sowie für den Neubau des räumlichen Rechens am Stumpfenbach wird an die Firma Riedlberger, Schiltberg, zu einem Bruttoangebotspreis von 149.073,63 € erteilt.

Der Auftrag für den Straßenbau im Baugebiet „Mantelberg“ wird an die Firma Schweiger, Altomünster, zu einem Bruttoangebotspreis von 118.531,64 € erteilt.

TOP 4
Überlassung eines Grundstücks im Baulandmodell

Eine Ausnahme vom Baulandmodell bzgl. der Einheimischeneigenschaft der Erwerber wird für den Neffen zugestimmt.
Das gemeindliche Ankaufsrecht bleibt eingetragen, aber das Ankaufsrecht wird bei einer Überlassung an den Neffen durch den Markt Altomünster nicht ausgeübt.


Datenstand vom 21.05.2015 10:50 Uhr