Datum: 28.07.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Erweiterung der Kläranlage Altomünster im Zeitlbachtal; Abschlussbericht des planenden Büros
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Der Betrieb an der erweiterten Kläranlage Altomünster im Zeitlbachtal läuft nach einem entsprechenden Probebetrieb jetzt auch im
Echtbetrieb seit mehreren Monaten stabil.
Die letzten baulichen Maßnahmen wurden Mitte des Jahres 2015 abgeschlossen.
Da es sich um eine teilweise betriebliche Neuausrichtung, eine baulich umfangreiche und auch kostenintensive gemeindliche Maßnahme handelt, wird das planende IB Mayr in einem (vorläufigen) Abschlussbericht insbesondere über die Einhaltung des Kostenrahmens (Abrechnungsstand in Höhe von 95%) und den zwischenzeitlich gewonnen Betriebserfahrungen berichten.
In einem kurzen Exkurs wird auch auf den aktuellen Stand beim Anschluss und der damit verbundenen Maßnahmen in den nordöstlichen Gemeindeteilen Randelsried, Asbach, Schmarnzell, Reichertshausen und Pipinsried sowie des südöstlichen Gemeindeteils Hohenzell eingegangen.
Die Präsentation wird den Mitgliedern des Gemeinderates zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Verbesserung der Breitbandinfrastruktur im Markt Altomünster; Zwischenbericht der Altonetz GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Die Altonetz GmbH berichtet über den schon durchgeführten Ausbaustand und die aktuellen baulichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verbesserung der Breitbandinfrastruktur im Hauptort Altomünster und in den Gemeindeteilen des Marktes Altomünster.
Beschluss
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Aufstellen eines Bebauungsplanes für einen Bereich westlich von Hohenzell; Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Die Eigentümer des Grundstückes Flurnummer 96 der Gemarkung Hohenzell, das westlich der Straße Am Blütenanger liegt, beantragten für dieses Grundstück die Aufstellung eines Bebauungsplanes und erklärten gleichzeitig die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Grundstück ist in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil II als Wohnbaufläche dargestellt.
Wie bereits in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.11.2014 beschlossen, hat der Markt Altomünster vom Ankaufsrecht im Zuge des Baulandmodells bereits Gebrauch gemacht.
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (Stand 2015)
Beschluss 1
1.
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Der Markt Altomünster beschließt für die Grundstücke Flurnummern 96 und 141/24 (Trafostation) der Gemarkung Hohenzell, unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklären, einen Bebauungsplan aufzustellen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
2.
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Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Hohenzell Nr. 8 „Adlsbrand“.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 3
3.
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Die Planung wird an das Architekturbüro Obeser vergeben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.
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4. Vermietung von Räumlichkeiten im Untergeschoß des alten Rathaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Das Kellergeschoß des alten Rathauses wird derzeit für das öffentliche WC, als Heizungsraum und im übrigen als Lager genutzt. Eine höherwertige Nutzung für öffentliche Zwecke ist aktuell nicht erkennbar.
Von Seiten der Altonetz GmbH wird angefragt, inwieweit neben der Nutzung des weiß umrandeten Lagers auch die Nutzung des schwarz umrandeten Lagers als zukünftige Geschäftsräume möglich ist.
Die derzeit im Lager untergebrachten Gegenstände können entsorgt bzw. an anderer Stelle abgestellt werde.
Im Bereich des unteren, mittleren Fensters (an der Westfassade) kann ein Fenster-/Türelement wie beim benachbarten öffentlichen WC eingebaut werden, so dass es zu keiner negativen Änderung der Fassadenansicht kommt.
Um diesen Bereich vom gemeindlichen Archiv im Erdgeschoß des alten Rathauses zu trennen, wird die Treppe entsprechend abgetrennt bzw. überbaut.
Bestand Planung (Fotomontage)
Beschluss
Einer Vermietung der vorbezeichneten Räume wird grundsätzlich zugestimmt.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die weiteren Regularien festzulegen und einen entsprechenden Pachtvertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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5. Überdachung und Neubau von Stockbahnen; Zuschussantrag des Unterzeitlbacher Sportverein e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Der Unterzeitlbacher Sportverein e.V. betreibt aktuell auf dem Vereinsgelände (westlich von Unterzeitlbach) u.a. ein Anlage mit zwei Asphaltstockbahnen.
Die bestehenden Bahnen werden zukünftig mit einem Pflasterbelag versehen und um eine dritte Stockbahn in der gleichen Ausführung ergänzt. Zwei Stockbahnen sollen entsprechend überdacht werden.
Die Gesamtkosten (ohne Eigenleistung) werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 55.000,- € geschätzt, wobei die Baumaßnahme mit einem Betrag in Höhe von 52.000,- € angesetzt ist. Die verbleibenden Kosten in Höhe von 3.000,- € betreffen die Gestaltung der Außenanlagen.
Von Seiten des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) wird ein Förderanteil in Höhe max. 14.000,- €; hier wird auch die Eigenleistung bezuschusst) übernommen.
Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:
Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten, d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
Daraus errechnet sich folgende Förderung für "Erstinvestition/Neubeschaffung":
52.000,- € x 20% = 10.400,- € (Maximalförderbetrag 11.000,- €)
Beschluss
Die Unterzeitlbacher Sportverein e.V. erhält für die Umgestaltung, Erweiterung und Überdachung der Stockbahnen eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von
11.000,- €.
Die Mittel werden im Haushalt 2016 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Der erste Bürgermeister informiert über
- den Tag der offenen Tür im Kloster Altomünster am 02.08.2015
- die Eröffnung des Optikergeschäftes in Altomünster am 01.08.2015
- die Möglichkeit Namensvorschläge für das Baugebiet Reitwiesen an die Verwaltung zu melden.
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7. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.06.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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28.07.2015
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ö
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beschließend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.06.2015 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1
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Umschuldung von Darlehen bei der Sparkasse Dachau
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der dringlichen Anordnung.
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TOP 2
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Abschluss eines Kreditvertrages bei der LfA Förderbank Bayern
1.
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Die Darlehenszusage der LfA Förderbank Bayern wird angenommen und das angebotene Darlehen zu den genannten Konditionen aufgenommen.
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2.
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Der Erste Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der Schuldurkunden ermächtigt.
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TOP 3
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Auftragsvergabe zur Kalkulation der Abwassergebühren 2016 – 2019
Der Auftrag für die erforderlichen Berechnungen wird auf der Grundlage des vorliegenden Kosten-angebotes vom 17.04.2015 (Honorarsumme 8.800,- € zzgl. MwSt.) an Frau Suchowski vergeben.
Der Kalkulationszeitraum wird auf 4 Jahre (Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2019) festgesetzt.
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Datenstand vom 05.08.2015 10:07 Uhr