Datum: 27.10.2015
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellen von touristischen Unterrichtstafeln an der Bundesautobahn A8 München - Stuttgart
2 Vergabe einer Namensbezeichnung für eine Straße
3 Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2015
4 Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Städtebauförderung Jahresantrag 2015
5 Bekanntgabe von Informationen
6 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.09.2015

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1. Aufstellen von touristischen Unterrichtstafeln an der Bundesautobahn A8 München - Stuttgart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.10.2015 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Seit Mitte der 1980er Jahre werden entlang von Bundesautobahnen touristische Hinweisschilder aufgestellt, um Touristen mittels einer einheitlichen Beschilderung auf sehenswerte Orte hinzuweisen.
                                 Beispiel für eine Unterrichtstafel

Touristische Unterrichtstafeln dienen als Hinweis auf touristisch besonders bedeutsame Ziele, die entweder von der Autobahn aus sichtbar sind oder grundsätzlich nicht weiter als 10 km (Luftlinie) von einer Autobahnanschlussstelle entfernt liegen.
Zusätzlich gilt das Kriterium "erheblichen touristischen Verkehr anziehen". Inwieweit das erfüllt werden kann, muss zum aktuellen Zeitpunkt unbeantwortet bleiben.

Der Gemeinderat hat sich bereits im Jahr 2005 mit dieser Thematik befasst und zu diesem Zeitpunkt eine Aufstellung von Unterrichtstafeln insbesondere aus Kostengründen nicht befürwortet.

Die Kosten bewegen sich aktuell im Rahmen von ca. 5.000,- € bis 10.0000,- € pro Schild, wobei je Fahrtrichtung jeweils eine Unterrichtstafel erforderlich ist. Weitere Kosten für das Design und eine spätere Reparatur, Ersatzbeschaffung oder mögliche Demontage sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

Eine Steigerung der Besucherzahlen in Folge von den Ort bzw. die Gemeinde betreffenden Unterrichtstafeln wird insbesondere aufgrund der umfangreichen Anzahl an vorhandenen Unterrichtstafeln eher gering gesehen.

Beschluss

Eine Aufstellung von Unterrichtstafeln wird insbesondere aus Kostengründen nicht befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Vergabe einer Namensbezeichnung für eine Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.10.2015 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen des Baugebiets "Reitwiesen" ist eine neue Straße entstanden (vgl. Markierung).


Aufgrund der Erschließungswirkung für die von dieser Straße erschlossenen privaten Grundstücke und insbesondere dem in Bau befindlichen Geschoßwohnungsbau ist die Vergabe einer eigenen Namensbezeichnung für die neue Straße erforderlich.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden die Bezeichnungen "Am Duschlanger" oder "Duschlangerstraße" vorgeschlagen, da diese einen Bezug zum ursprünglichen Besitzer und jahrzehntelange Bezeichnung dieser Fläche herstellen. Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bereits einige Straßenzüge die Bezeichnung Anger beinhalten (Am Anger, Angergraben, Talangerstraße, Wirtsanger, Am Blütenanger) und Verwechslungen damit nicht ausgeschlossen werden können.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Bezeichnung "Auf der Reitwiesen" zu verwenden.

Für die beiden Verbindungsgehwege zum Bahnhof sind keine eigenen Namensbezeichnungen vorgesehen.

Beschluss

Der vorbeschriebene Straßenzug erhält folgende Bezeichnung "Am Duschlanger".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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3. Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.10.2015 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Kämmerer berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2015:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen
Ansatz 2015
vsl. Erg. 2015
Abweichungen
Grundsteuer A
145.000
149.100
4.100 +
Grundsteuer B
590.000
587.200
2.800 -
Gewerbesteuer
1.500.000
1.850.400
350.400 +
Anteil Einkommensteuer
4.177.400
4.366.391
188.991 +
Familienleistungsausgleich
339.100
331.254
7.846 -
Anteil Umsatzsteuer
120.600
135.840
15.240 +
Hundesteuer
18.000
17.600
400 -
Schlüsselzuweisung
1.474.500
1.474.500
  0 +/-
Grunderwerbsteuer
60.000
130.000
70.000 +
Finanzzuweisungen
126.800
126.800
0 +/-
Schmutzwassergebühr
900.000
909.600
9.600 +
Niederschlagswassergebühr
160.000
157.000
3.000 -
Konzessionsabgaben
180.000
198.900
18.900 +
Straßenunterhaltszuschüsse
183.000
229.000
46.000 +
Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
333.900
469.550
135.650 +
Zuschüsse a. ausw. KIGA's
50.000
61.500
11.500 +
Winterdienst
50.000
80.000
30.000 +

Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbe- und Einkommensteuer Mehreinnahmen von 650.000,- € erzielt werden.

Obwohl auch bei  den Ausgaben in einigen Veranschlagungen größere  Haushaltsüberschreitungen erwartet werden, kann noch mit einer erhöhten Zuführung zum Vermögenshaushalt von ca.  1.800.000,- €  (Ansatz 1.680.000,- €) gerechnet werden kann.


Vermögenshaushalt

Von den in den Haushaltsansätzen erwarteten Beiträgen und Zuschüssen (1.400.00,- €) konnten bei verschiedenen Baumaßnahmen aufgrund fehlender Abrechnungsgrundlagen bisher nur 400.000,- € eingenommen werden. Andererseits sind bei den Bauausgaben noch Rechnungsstellungen durch die beauftragten Firmen in Höhe von 875.000,- € möglich.


noch erwartete Einnahmen
       Zuführung vom Verw.HH                1.800.000,- €
       Zuschüsse                                   200.000,- €

noch erwartete Ausgaben
       Baurechnungen                           520.000,- €
       Schuldentilgung                           356.000,- €

Beschluss

1.
Zum Abgleich des Rechnungsergebnisses ist im Rahmen der in der Haushaltssatzung enthaltenen Kreditermächtigung von 2,5 Mio. € (bisher aufgenommen 2,0 Mio. €) eine nochmalige Kreditaufnahme in Höhe von 0,5 Mio. € notwendig .

2.
Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Städtebauförderung Jahresantrag 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.10.2015 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf den Beschluss des Gemeinderates vom 27.01.2015 verwiesen.

Für die Beantragung von Fördermitteln bei der Regierung von Oberbayern im Rahmen der Städtebauförderung ist es erforderlich, dass der Gemeinderat bereits jetzt einen Beschluss fasst, dass das o.g. Gebäude tatsächlich saniert werden soll und für das Jahr 2016 entsprechende Finanzmittel hierfür bereitgestellt werden.

Nach der im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 festgelegten Finanzplanung sind für diese Sanierungsmaßnahme folgende Eckdaten festgelegt:

2016                150.000,- €                (müsste auf 170.000,- € erhöht werden)
2017                500.000,- €
2018                200.000,- €

Zusammen mit den zu erwartenden Städtebauförderungsmittel sind die derzeit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.500.000,- € abgedeckt.

Beschluss

1.
Die Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4 wird in 2016 ff soweit angegangen, dass in 2016 alle für die eigentliche Baumaßnahme erforderlichen "Planungsarbeiten" (Abstimmungen mit weiteren Behörden, Voruntersuchungen, etc.) tatsächlich durchgeführt und anschließend in 2017 ff. die Baumaßnahmen selbst ausgeführt  werden.

2.
Die finanziellen Mittel werden im Haushalts- und Finanzplan entsprechend hierfür bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.10.2015 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die nachstehenden Informationen werden bekanntgegeben:

1.
Einschränkungen bei der Durchführung des Winterdienstes (insbesondere des Streudienstes) auf ebenen Nebenstraßen

2.
Einladung des Birgittenklosters Altomünster zur Besichtigung der Klosteranlage und der begonnen bzw. beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen für die Mitglieder des Gemeinderates Altomünster am 11.11.2015 um 20.00 Uhr (Eingang Gästehaus des Klosters)

3.
Vorstellen des Jahresbetriebsplans für den Gemeindewald Altomünster

4.
Schreiben von Herrn Martin Heitmeir zur aktuellen Situation der Auswirkungen durch die benachbarten Windkraftanlagen auf den Gemeindeteil Hohenzell

5.
Schreiben des "Maibaum-Komitees" vom 11.10.2015 zur möglichen Verlegung des bisherigen Maibaum-Standortes von der Halmsrieder/Dr.-Lang-Straße zum Marktplatz

6.
Finanzielle Abwicklung des durch den Markt Altomünster veranstalteten Integrationszeltlagers im August 2015

7.
Einladung zur Informationsveranstaltung des Landkreises Dachau "Energiewende und Klimaschutz im Landkreis Dachau" am 26.11.2015 um 19.00 Uhr im Rathaus Altomünster

8.
Einladung der SBE zu einem liturgischen Konzert am 29.10.2015 um 19.30 Uhr in der Klosterkirche Altomünster

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6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.09.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.10.2015 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.09.2015 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Genehmigung eines Grundstückserwerbs

Der Gemeinderat stimmt dem Ankauf zu einem Preis von 50,00 €/m² und somit einer Gesamtsumme von 223.100,00 € nachträglich zu.

TOP 2
Durchführung der Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Altomünster Nr.45 „Sandgrubenfeld“, 1. Erweiterung“; Erschließungsträgerschaft

Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB übertragen.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

TOP 3
Europäischer Musikworkshop

1. Der EUMWA erhält im Jahr 2016 eine Förderung in Höhe von 2.000,00 €.
2. Frau Claudia Geisweid wird zur offiziellen „EUMWA-Beauftragten“ des Marktes Alto-
    m ünster ernannt.


Datenstand vom 03.11.2015 08:27 Uhr