Datum: 26.01.2016
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Umgestaltung des Marktplatzes im Kreuzungsbereich mit der Bahnhof- und Herzog-Georg-Straße; Festlegen der Stützmauergestaltung und Ausschreibung der Maßnahme
2 Durchführung der Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Altomünster Nr. 41 "Am Vogelgarten"; Erschließungsträgerschaft
3 Bebauungsplanverfahren Deutenhofen Nr. 1 "Deutenhofen- Ost"; Erweiterung des Bebauungsplanumgriffs und Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil 1
4 Vergabe einer Namensbezeichnung für eine Straße
5 Herstellung der gemeindlichen Entwässerungsanlage; Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid
6 Bekanntgabe von Informationen
7 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.12.2015

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1. Umgestaltung des Marktplatzes im Kreuzungsbereich mit der Bahnhof- und Herzog-Georg-Straße; Festlegen der Stützmauergestaltung und Ausschreibung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2016 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf den Beschluss des Marktgemeinderates vom 22.09.2015 verwiesen.


Vorgesehene Ausbauplanung

Die vorabgebildete Ausbauplanung wurde mit Vertretern des Landratsamtes Dachau (Abteilung Tiefbau und der Straßenverkehrsbehörde) und der Polizeiinspektion Dachau Mitte November 2015 vor Ort besprochen und für positiv befunden.

Die erforderliche Stützmauer an der Marktplatz-Seite mit einer Länge von ca. 16,5 m erhält eine sichtbare Höhe von bis 0,6 m (ohne Geländer).

Die Bruttokosten (einschließlich Nebenkosten) stellen sich derzeit wie folgt dar:

       - Anpassungen am Gehweg                                          3.000,- €
       - Errichtung einer Stützmauer in Ortbeton                          9.000,- €
       - Geländer auf der Stützmauer                                  4.000,- €
       - Verbreiterung Straße (Anteil Kreisstraße)                        11.000,- €
       - Verbreiterung Straße (Anteil Marktplatz)                          9.500,- €

                                               Gesamtbetrag        36.500,- €


Gestaltung der Stützmauer

Aufgrund der Lage im Ortszentrum und der großen Einsehbarkeit ist auf die Gestaltung der Stützmauer  ein besonderer Fokus zu richten.

Die Ausführung einer Stützmauer als Gabionenwand oder als Ortbetonmauer mit vorgesetzten Natursteinen führt an der vorgesehenen Stelle zu größeren Anpassungen an vorhandenen Spartenanlagen und einer Verschmälerung des Gehweges.

Von Seiten des IB Mayr wird deshalb empfohlen eine Ortbetonstützmauer in der Ausführung „gestrahlt“ oder „gestockt“ auszuführen.
Die Mehrkosten zu einer glatten Oberfläche betragen in der Ausführung "gestrahlt" ca. 2.500,- € und in der Ausführung "gestockt" ca. 3.500,- €.


Gestaltung des Geländers

Aufgrund der entsprechenden Richtlinien ist an sich eine Gestaltung in ähnlicher Ausführung wie im nachstehenden Bild erforderlich:







Im weiteren Marktplatzumfeld sind derzeit folgende Geländerausführung vorhanden:









Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Lösung wie im nachstehenden Bild umzusetzen, da hier ästhetische Ansprüche und sicherheitsrechtliche Anforderungen gleichermaßen erfüllt werden können.



Die Mehrkosten zu einer "einfacheren" Variante betragen ca. 2.500,- €.

Beschluss

1.
Für die Gestaltung werden folgende Ausführungen gewählt:

-  Stützmauer                Ortbetonmauer "gestockt"

-  Geländer                anspruchsvolle Variante

2.
Die vorgestellten Varianten für die Gestaltung des Geländers finden keine Zustimmung. Ein neuer Entwurf ist hierzu noch vorzulegen.

3.
Die bauliche Maßnahme (ohne Geländer) wird zeitnah ausgeschrieben und in 2016 baulich umgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Durchführung der Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Altomünster Nr. 41 "Am Vogelgarten"; Erschließungsträgerschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2016 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Bebauungsplan und die Erschließungsplanungen für die Bereiche Abwasser und Straße haben einen Stand erreicht, der als nächsten Schritt die Vorbereitung der eigentlichen Durchführung der Erschließung möglich macht.

Nach den aktuellen Schätzzahlen wird bei der Herstellung und Abrechnung der Abwassereinrichtungen im vorgenannten Baugebiet von einer Unterdeckung ausgegangen, die bei der bisher üblichen Vorgehensweise aus den allgemeinen Haushaltsmitteln getragen werden muss.

Um hier eine rechtssichere, vollständige Kostendeckung zu erhalten, ist es erforderlich einen sog. Erschließungsträger einzuschalten, der mit den aktuellen Grundstückseigentümern entsprechende Kostenerstattungsverträge über alle angefallenen Kosten (z.B. auch die Finanzierungsaufwendungen) abschließt.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen die Erschließungsträgerschaft auf die KFB zu übertragen.

Beschluss

1.
Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal und Straße) auf die KFB übertragen.

2.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplanverfahren Deutenhofen Nr. 1 "Deutenhofen- Ost"; Erweiterung des Bebauungsplanumgriffs und Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teil 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2016 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das bisherige Bebauungsplanverfahren stößt auf Probleme bezüglich des Immissionsschutzes und des Widerspruchs zum Flächennutzungsplan, da nur Wohngebäude zulässig sind, was einem Allgemeinden Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung gleich kommt, während der Flächennutzungsplan diese Siedlungsfläche als Dorfgebiet ausweist.
Eine Durchmischung innerhalb des Gebietes ist wegen zusätzlicher Immissionen nicht realisierbar. Sinnvoll wäre eine Erweiterung des Bebauungsplanes nach Süden auf die gegenüberliegende Straßenseite und hier Bauräume für zwei landwirtschaftliche bzw. gewerbliche Hallen zu ermöglichen.

Entwurf:

Dies hat jedoch zur Folge, dass der Umgriff des Bebauungsplanes erweitert werden muss und die Fortschreibung des Flächennutzungsplans Teil 1 zu ändern ist, da das südliche Grundstück bisher nur als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist.

Beschluss

Der Bebauungsplan Deutenhofen Nr. 1 „Deutenhofen-Ost“ wird um das Grundstück Flurnummer 886 Tfl. der Gemarkung Stumpfenbach unter der Maßgabe, dass der Grundstückseigentümer eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung unterzeichnet, erweitert.
Der Flächennutzungsplan wird entsprechend geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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4. Vergabe einer Namensbezeichnung für eine Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2016 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Im Bebauungsplangebiet „Sandgrubenfeld, 1. Erweiterung“ wird eine neue Straße errichtet, für die aufgrund der Länge und der davon erschlossenen Grundstücke eine eigene Namensbezeichnung benötigt wird.

Aus dem Kreise des Gemeinderates wurden folgende Vorschläge eingebracht:

-        Am Klosteracker (diese Fläche wird seit der Aufgabe der klösterlichen Landwirtschaft als Klosteracker verpachtet)
-        Jakob Rauch Straße (Stuckateur; die Stuckarbeiten der Pfarr- und Klosterkirche St. Alto und Birgitta sind sein bedeutendstes Werk)
-        (Balthasar) Trischberger Straße (Baumeister der Klosterkirche Altomünster 1766- 1773, nach dem Tode von Johann Michael Fischer)
-        Äbtissin (Anna) Hutter Straße (1. gewählte Äbtissin vom Kloster Altomünster, aus Nördlingen)
-        Abt Rottenkolber Straße (Abt des Klosters Tegernsee, aus Deutenhofen)
Als weitere Vorschläge liegen noch vor:
-        St.-Katharina-Straße oder St.-Katharinen-Straße (Tochter der Hl. Birgitta)
-        Hibler Straße (Äbtissin Generosa Hibler, letzte Äbtissin des Klosters, aus Straubing)
-        Georg Britting Straße (vergessener Dichter, verfasste u.a. die Kurzgeschichte „Der Major“, diese Geschichte spielt in Altomünster in den 1920er Jahren; auf dem Friedhof steht der Grabstein des besagten Major Schutz)
     -        oder eine Bezeichnung nach einem ehemaligen ersten Bürgermeister (Bürgermeister Wolf        gang Graf, Bürgermeister Xaver Maurer, Bürgermeister Kaspar Wildgruber, Bürgermeister        Rößler)

Anmerkung:
Der Einfachheithalber wurde nur der Begriff „Straße“ verwendet. Denkbar sind jedoch auch die Begriffe „Weg“ oder „Ring“ o.ä..

Seitens der Verwaltung wird die Bezeichnung „Am Klosteracker“ vorgeschlagen.

Beschluss

Die neue Straße im vorgenannten Bebauungsplangebiet erhält die Bezeichnung „Am Klosteracker“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Herstellung der gemeindlichen Entwässerungsanlage; Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2016 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In den Ortsteilen Randelsried, Asbach, Schmarnzell und Reichertshausen wurde in den Jahren 2013 bis 2015 die öffentliche Entwässerungsanlage fertiggestellt.

Die entsprechenden Bescheide für die Heranziehung zum Kanalherstellungsbeitrag wurden am 10.11.2015 versandt.

Zum Beitragsbescheid für das Grundstück Kirchbergstraße 8a ist am 18.11.2015 ein Widerspruch eingegangen, der sich im Wesentlichen gegen die Heranziehung des Grundstückes bei der Berechnung richtet. Laut mündlicher Angaben des Eigentümers wird vom gegenständlichen Grundstück kein Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation eingeleitet.

Beschluss

1.
Dem Widerspruch wird nicht abgeholfen.

2.
Die Unterlagen werden zur weiteren Entscheidung an das Landratsamt Dachau weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2016 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Von Seiten der Verwaltung werden folgende Informationen bekannt gegeben:

1.
Im Jahr 2016 wird im gesamten Bundesgebiet wieder eine Haushaltsbefragung (Mikrozensus) durchgeführt.

2.
Die Ablaufwerte der Kläranlage Zeitlbachtal befinden sich im Jahresdurchschnitt 2015 weit unter den vorgegebenen Bescheidswerten und der Abbaugrad bei den Schmutzfrachten bewegt sich je nach Parameter zwischen 90% und 99%.

3.
Der prognostizierte Einsparung bei der im Zuge der Erweiterungsmaßnahmen installierten stationären Klärschlammentwässerungsanlage wird durch die tatsächlich erreichten Ergebnisse übertroffen und liegt im vergangenen Jahr 2015 bei einem Betrag in Höhe von ca. 30.000,- €.


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7. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.12.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2016 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.12.2015 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Jahresabschluss 2014 der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau

Dem vorgenannten Beschluss der Gesellschafterversammlung wird zugestimmt.

TOP 2
Kündigung von Miet- bzw. Pachtverträgen bei gemeindlichen Gebäuden

Der fristgerechten Kündigung der Miet- und Pachtverträge wird zugestimmt.


Datenstand vom 01.02.2016 08:06 Uhr