Datum: 24.01.2017
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Vorstellen der Grundrisse und Ansichten
2 Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2010 bis 2013 (Allgemeiner Bereich und Baubereich)
3 Abbau von Barrieren im Bereich Bahnhof und Ortszentrum; Ausschreibung der Maßnahme
4 Vergabe der Fischereiberechtigung an der Ilm (Gewässerabschnitt)
5 Bestätigung des neu gewählten stellvertretenden Kommandanten (Freiwillige Feuerwehr Altomünster)
6 Bekanntgabe von Informationen
7 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.2016

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Sanierung des Gebäudes Schultreppe 4; Vorstellen der Grundrisse und Ansichten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2017 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das planende Büro Claus + Forster hat die Planungen zwischenzeitlich weiter fortgeführt und u.a. die Grundrisse der einzelnen Geschosse nach den Vorgaben des Denkmalschutzes (z.B. Erhalt einer geschützten „alten“ Tür) und der zukünftigen Nutzer (VHS und Bücherei) dargestellt.

Die Grundrisse der einzelnen Geschosse und die Gebäudeschnitte können der Anlage 1 entnommen werden. Die Unterlagen wurden ergänzend ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Der Vertreter des planenden Büros hat die Grundrisse in der Sitzung erläutert und erste Entwürfe für die Gestaltung der Fassade vorgestellt.

Um optisch deutlich machen zu können, dass es sich bei dem Treppenhaus um einen Anbau an ein bestehendes Gebäude handelt, wird vorgeschlagen, die Fassade gestalterisch von der Bestandsfassade abzusetzen.
Dazu besteht u.a. die Möglichkeit
die Fassade in Holz, Metall oder Sichtbeton (oder Kombinationen daraus)
und
das Dach in Holz oder Blech
zu errichten.

Nach Verabschiedung des Konzepts durch den Gemeinderat werden anschließend bis Mitte März 2017 die Kosten ermittelt und ein Zeitplan erstellt und in der darauffolgenden März-Sitzung erläutert.

Mit einem Baubeginn ist aus heutiger Sicht nicht vor Oktober 2017 zu rechnen.

Beschluss 1

Den vorgestellten Plänen zur Grundrissgestaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der neu zu errichtende Anbau wird gestalterisch vom bestehenden Gebäude abgesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 3

Die Fassade wird in Metall errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Beschluss 4

Die Fassade wird in Sichtbeton errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 12

Beschluss 5

Die Fassade wird mit einer Holzverschalung (Gestaltung mit Holzlatten) errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 6

Das Dach des Anbaus wird optisch nicht vom Bestandsgebäude abgesetzt, sondern wie der Bestand mit Biberschwanz-Ziegeln gestaltet

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2010 bis 2013 (Allgemeiner Bereich und Baubereich)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2017 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster wird im überörtlichen Bereich durch den bayerischen kommunalen Prüfungsverband im Abstand von ca. 4 Jahren geprüft. Die Prüfberichte sind im Ratsinformationssystem bereitgestellt.


Teilbericht über das Allgemeine Prüfungsgebiet vom 20.05.2015

Der bayerische kommunale Prüfungsverband hat im Jahr 2014 die Jahresrechnungen 2010 bis 2013 und die Kasse des Marktes Altomünster geprüft und neben den allgemeinen Feststellungen die nachstehenden Einzelthemen im abschließenden Bericht vom Juni 2015 festgestellt:


Frühere Prüfungsfestellungen (TZ 1):

  1. Bei Neuvermietungen wurden nach durchgeführten Sanierungsmaßnahmen die Mieten an das ortsüblichen Mietniveau (5,50 € - 6,50 €) angepasst. In einigen wenigen Fällen wird derzeit noch geprüft, ob eine Mieterhöhung nach dem bestehenden Zustand der Wohnräume mietrechtlich zulässig ist.

  1. Die Erfassung von Betriebsmitteln wird aufgrund der geringen Bestände weiterhin für nicht erforderlich gehalten.

  1. Eine schriftliche Regelung zur Beschaffung im Bereich des Bauhofes (und der Kläranlage) wurde zwischenzeitlich erstellt.

  1. Eine Änderung der in der Ausbaubeitragssatzung festgelegten Sätze für die gemeindliche Eigenbeteiligung wird aufgrund grundsätzlicher Erwägungen im Bezug auf Gleichbehandlung weiterhin abgelehnt.

  1. Die Höhe der Erschwerniszuschläge wurde überprüft und in der gewährten Höhe für ausreichend erachtet.

  1. Die Praxis bei der Gewährung von Abschiedsgeschenken wurde auf das rechtlich zulässige Maß begrenzt

  1. Die Zahlstelle „Bücherei“ wurde in die Kassenprüfung mit einbezogen.

  1. Das Führen von Bestandslisten im Info-Büro wird aufgrund des geringen Bestandes weiterhin nicht für erforderlich gehalten.

  1. Die dienstliche Nutzung des Pkws beim 1. Bürgermeister entspricht der pauschalen Wegstreckenentschädigung, die der 1. Bürgermeister erhält, und ist deshalb nicht mehr erneut zu behandeln.

  1. Eine Ergänzung des sog. Bautenverzeichnisses wird nach wie vor nicht für erforderlich gehalten, da das praktizierte System ausreichend ist.


Neue Prüfungsfeststellungen (TZ 2 bis TZ 23

(TZ 2)        Die Entwässerungssatzung (EWS) sollte überarbeitet bzw. neu erlassen werden
Die Entwässerungssatzung (EWS) und die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) wurden mit Wirkung zum 01.01.2016 neu erlassen.

(TZ 3)        Der Anlagenachweis wäre zu überarbeiten
Die Überarbeitung des Anlagenachweises ist zwischenzeitlich durch Nachaktivierung der im Prüfungsbericht gegebenen Hinweise zu einzelnen Anlagenummern erfolgt.

(TZ 4)        Hinweise im Zusammenhang mit der Kalkulation von Abwassergebühren
Die vorgebrachten Hinweise wurden in der aktuellen Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2016 - 2019 berücksichtigt.

(TZ 5)        Nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge wurden von den Beschäftigen nicht zurückgefordert
Der Forderung nach zeitnaher Auswertung der Lohnsteuer-Außenprüfungen wird künftig nachgekommen. Eine Rückforderung von den betroffenen Beschäftigten erfolgte nicht.

(TZ 6)        Hinweise zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos nach § 10 TVöD
Diese Thematik wird entsprechend aufgegriffen und nach einer entsprechende rechtssicheren Lösung gesucht.

(TZ 7)        Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird unzulässig überschritten
Durch eine regelmäßige Kontrolle auf Sachgebietsleiter- und Mitarbeiterebene wird erreicht, dass anfallende Mehrarbeitsstunden zeitnah als Freizeitausgleich genommen werden.

(TZ 8)        Die Anordnung von Rufbereitschaft zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes und deren Abgeltung wäre zu überprüfen
Die Regelungen für die Rufbereitschaft für den Winterdienst der Bauhofmitarbeiter wurden bereits ab dem Winterdienst 2014/15 entsprechend angepasst. Darüber hinaus wird ab 2015/16 versucht, durch Einschränkungen des Streudienstes auf ebenen Nebenstraßen Einsparungen zu erreichen.

(TZ 9)        Der Grundsatz der Funktionstren nung wäre künftig zu beachten
Eine kurzfristige Änderung der Aufgaben im Bereich der Kassenverwaltung ist aufgrund fehlender personeller Ressourcen derzeit nicht möglich. Im Rahmen der Thematik „Stellenbewertung“ wird dies mit dem externen Gutachter angesprochen und eine Lösung ausgearbeitet.

(TZ 10)        Die im Finanzverfahren CIP-KD eingeräumten Zugriffsrechte sind zu weitreichend
Die edv-technischen Zugriffsrechte wurden zwischenzeitlich überarbeitet.

(TZ 11)        Bei der Verfügung über ein Bankkonto des Marktes wurde das Vier-Augen-Prinzip nicht beachtet
Die Kontovollmachten wurden noch während der Prüfung geändert.

(TZ 12)        Hinweise zur Kassensicherheit beim Online-Banking
Mit der SEPA-Umstellung wurde im Bereich des Online-Bankings ein neuer Standard für den Datentransfer per HBCI (Homebanking Computer Interface) eingeführt.

(TZ 13)        Das Mahn- und Vollstreckungswesen des Marktes ist unzureichend
Von den im Prüfbericht genannten offenen Forderungen von rd. € 197.000 sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sozialer Härte rd. € 75.000 langfristig gestundet und für rd. € 25.000 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Weitere rd. € 80.000 waren Rückstände aus Gewerbesteuerveranlagungen bzw. Vorauszahlungen, die sich zu einem Großteil im ersten Quartal des Folgejahres durch Berichtigungsveranlagungen des Finanzamtes erledigt haben.
Aufgrund der häufig vorkommenden Zahlungsrückstände bei Grundsteuern und Gebühren aus Fälligkeiten im Einzelfall von unter  50,- € erscheint es nicht sachgerecht unverzüglich Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

(TZ 14)        Ein- und Auszahlungen werden in erheblichem Umfang ohne Kassenanordnung geleistet
Die Anforderungen bezüglich der Erstellung von Annahmeanordnungen werden künftig verstärkt beachtet.

(TZ 15)        Soll-Ausgaben wurden teilweise im falschen Haushaltsjahr nachgewiesen
Die Vorschriften zur Rechnungsabgrenzung werden künftig beachtet.

(TZ 16)        Forderungen werden nicht rechtzeitig zum Soll gestellt
Die Sollstellungen bei den Annahmeanordnungen werden künftig optimiert

(TZ 17)        Für den Pausenverkauf an der Schule wäre eine Zahlstelle einzurichten
Die geforderte Zahlstelle wurde zwischenzeitlich eingerichtet und bereits in die örtlichen Kassenprüfung 2015 einbezogen.

(TZ 18)        Unerledigte Verwahrgelder und Vorschüsse konnten nicht vollständig nachgewiesen werden
Die unerledigten Beträge (€ 238,26) aus Fehlbuchungen von Sozialversicherungsbeiträgen wurden zwischenzeitlich aufgeklärt und ausgeglichen.

(TZ 19)        Die Dienstanweisung für das Kassen- und Finanzwesen wäre zu überarbeiten. Für Zahlstellen und Handvorschüsse sowie zum eingesetzten automatisierten Verfahren wären noch Dienstanweisungen zu erlassen
Die erforderlichen Dienstanweisungen werden überarbeitet bzw. neu erstellt. Hierzu ist auch eine Abstimmung der Formulierungen mit der Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, damit einerseits die vorgegebenen Rahmenvorschriften erfüllt, andererseits aber auch noch eine Umsetzung in den täglichen Arbeitsabläufen in der Praxis möglich ist.

(TZ 20)        Hinweise im Zusammenhang mit der Kalkulation von Bestattungsgebühren
Im laufenden Jahr 2017 erfolgt eine Neukalkulation der Gebühren im Bestattungsbereich, sodass die entsprechende Gebührensatzung zum 01.01.2018 in Kraft treten kann. Zukünftig wird eine Kalkulation spätestens alle vier Jahre erfolgen (analog der Beiträge und Gebühren bei der Entwässerung).

(TZ 21)        Eine Kostensatzung wäre zu erlassen
Im laufenden Jahr 2017 wird eine entsprechende Kostensatzung erlassen.

(TZ 22)        Hinweise im Zusammenhang mit der „Bürgerstiftung Altomünster“
Diese Angelegenheit wird mit dem Landratsamt Dachau geklärt.


(TZ 23)        Sonstige Feststellungen

Die angeführten Themen wurden bereits entsprechend umgesetzt.


Teilbericht über das Prüfungsgebiet der Bauausgaben vom 10.10.2016

Die baufachliche Prüfung im Zeitraum vom 27.07.2015 bis 11.12.2015 (mit zeitlichen Unterbrechungen) umfasste die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 mit einem Investitionsvolumen von rd. 7.488.889 € brutto.


Folgende Feststellungen in unseren Teilberichten vom 11.11.2008 und 08.06.2010 sind noch nicht vollständig erledigt oder werden noch nicht im vollen Maße umgesetzt:

TZ
Bezeichnung
Bearbeitungsstand

Teilbericht vom 11.11.2008:

  6
Unzutreffende Vergabe wegen fehlerhafter Angebotswertung.
Beim Bauvorhaben „Kinderkrippe 2. Erweiterung“ wurde wiederum ein Angebot gewertet, bei welchem der Bieter in unzulässiger Weise die Verdingungsunterlagen abgeändert hat. (s. Nr. 3.4.2.2 im Bericht).
10
Fehlende Sicherheit für die Vertragserfüllung.
Sicherheiten wurden in den geprüften Bauvorhaben vereinbart, aber nicht durchgängig einbehalten (s. Nr. 3.4.3.2 im Bericht).

Teilbericht vom 08.06.2010:

2.1
Fehlende zahlungsbegründende Unterlagen.
Die zahlungsbegründenden Unterlagen lagen nicht durchgängig bei allen Bauvorhaben vor (S. Nr. 3.3.3.1 im Bericht)

Stellungnahme der Verwaltung:
Die angeführten kritischen Punkte werden zukünftig beachtet und entsprechend abgearbeitet.

Die stichprobenartige Prüfung konzentrierte sich auf nachfolgende Hoch- und Tiefbaumaßnahmen:

  • Gebäude „Schultreppe 3“ - Energetische Sanierung, Errichtung eines zweiten baulichen Rettungswegs und Erweiterung der Bücherei (ca. 0,6 Mio €)
  • Kinderkrippe am Brechfeld - Errichtung der zweiten Erweiterung (ca. 0,45 Mio €)
  • Abwasserbeseitigung südliche Ortsteile (ca. 2 Mio €)
  • Hochwasserschutz an den Gewässern III. Ordnung
  • Hinweise Wirtschaftsführung Bestand


Maßnahmenübergreifende Feststellungen

Prüfung des Brandschutznachweises

Beanstandung:
Ein Brandschutznachweis war für die Kinderkrippe vorhanden, jedoch nicht für das Bestandsobjekt Schultreppe 3” (Maßnahme: Erweiterung der Bücherei).
Ein Nachweis oder eine Bestätigung der Brandschutzprüfung lagen für beide Gebäude nicht vor.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Umfang des Brandschutznachweises gliedert sich in die nachstehenden einzelnen Schritte:
  1. Ausarbeiten eines Brandschutznachweises bei der Erstellung der Baugenehmigungsunterlagen
  2. Prüfen des Brandschutznachweises im Rahmen der Baugenehmigung durch das Landratsamt oder durch einen externen Prüfsachverständigen
  3. Abnahme der brandschutzrelevanten Arbeiten durch einen Sachverständigen        (, um sicherzustellen, dass die Anforderungen auch bei der Bauausführung eingehalten werden; Empfehlung des BKPV bei öffentlichen Gebäuden)

Bei der Kinderkrippe wurden die Schritte (1) und (2) planmäßig durchgeführt, auch die Abnahme (3) ist zwischenzeitlich erfolgt.
Bei der Erweiterung der Bücherei wurde das Erforderniss einer Nutzungsänderung (und damit eines Brandschutznachweises) verkannt, da bereits eine Bücherei im Obergeschoß vorhanden war und diese nur im überschaubaren Umfang erweitert wurde. Da im zeitlichen Vorfeld der Büchereierweiterung bereits Brandmelder im gesamten Gebäude eingebaut und entsprechende zweite bauliche Fluchtwege im Erd- und Obergeschoß geschaffen wurden, wurde hier kein erforderliches Handeln erkannt.
(Hinweis:
Eine Gefährdung der Benutzer beider Objekte war durch das Vorliegen der entsprechenden   Rettungswege zu keiner Zeit gegeben.)
Bei zukünftigen Projekten wird von Planungsbeginn an die Brandschutzthematik mit den erforderlichen Nachweisen entsprechend den rechtlichen und empfohlenen Anforderungen umgesetzt.


Sicherheitstechnische Anlagen

Beanstandung:
Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen sind gemäß Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) vor der ersten Inbetriebnahme auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit von einem Prüfsachverständigen zu überprüfen und entsprechend zu bescheinigen.
Eine Prüfpflicht ist grundsätzlich nur bei Sonderbauten gegeben. Es sei denn, die sicherheitstechnische Anlage oder Einrichtung ist Teil des Brandschutzkonzeptes des Entwurfsverfassers (z.B. zur Kompensation von Abweichungen von Brandschutzvorschriften) und wird Gegenstand des bauaufsichtlich genehmigten oder bescheinigten Brandschutznachweises.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die fehlenden Prüfungen nach SPrüfV wurden zwischenzeitlich durch einen Prüfsachverständigen durchgeführt.
Bei zukünftigen Bauprojekten werden die erforderlichen Prüfungen nach SprüfV vor Inbetriebnahme durchgeführt bzw. und mit dem Landratsamt abgeklärt, ob eine Nutzungsaufnahme des Gebäudes ohne die erforderlichen Prüfbescheinigungen bzw. SV-Baubescheinigungen nach SPrüfV möglich ist.


Geänderte und zusätzliche Leistungen sowie die Beauftragung von Nachtragsleistungen

Beanstandung:
Bei der Durchführung von Baumaßnahmen wurden Änderungen in der Ausführung vorgenommen und im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen beauftragt. Nachtragsangebote mit Preis- und Kalkulationsnachweisen lagen in keinem Fall vor.

Stellungnahme der Verwaltung:
Trotz tiefgehender Planung und Projektvorbereitung kommt es bei der Umsetzung von Maßnahmen (insbesondere im Sanierungsbereich) zu begründeten Leistungen, die nicht oder nicht im erforderlichen Umfang Gegenstand des Vertrages sind und zusätzlich beauftragt werden müssen.
Künftig wird darauf geachtet, dass Nachtragsangebote auf der Kalkulationsgrundlage des Hauptangebots erstellt sind und der Nachtragspreis durch prüfbare Kalkulationsnachweise belegt ist. Ggf. aus dem Leistungsverzeichnis entfallende Leistungen werden gegengerechnet.
Diese Vorgänge werden vor der jeweiligen Ausführung entsprechend dokumentiert und schriftlich durch das zuständige Organ beauftragt.


Gebäude „Schultreppe 3“ - Energetische Sanierung, Errichtung eines zweiten baulichen Rettungswegs und Erweiterung der Bücherei

Der Kostenverlauf wurde durch die Verwaltung transparent dokumentiert.

Beanstandung:
Für die vorgenannte Baumaßnahme liegt keine Baugenehmigung vor.
Für einige Abschlagsrechnungen liegen keine vollständigen zahlungsbegründenden Unterlagen vor. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Erweiterung der Bücherei wurde das Erforderniss einer Nutzungsänderung (und damit eines Brandschutznachweises) verkannt, da bereits eine Bücherei im Obergeschoß vorhanden war und diese nur im überschaubaren Umfang erweitert wurde. Da im zeitlichen Vorfeld der Büchereierweiterung bereits Brandmelder im gesamten Gebäude eingebaut und entsprechende zweite bauliche Fluchtwege im Erd- und Obergeschoß geschaffen wurden, wurde hier kein erforderliches Handeln erkannt.
Aufgrund der geplanten Nutzung des Obergeschosses für einen zukünftigen Kindergartenbetrieb, wird vorgeschlagen, die Planungen für die Nutzungsänderung und die Baugenehmigung für den zweiten Rettungsweg gleich auf die künftige Nutzung abzustimmen und hierfür die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Diese Vorgehensweise wird mit dem Landratsamt noch abgestimmt.
Dem Erfordernis eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators wird zukünftig mehr Beachtung gegeben.

Bislang wurde bei Abschlagsrechnungen auf die Vorlage von Nachweisen weitestgehend verzichtet und der Zahlungsanspruch grob nach dem Baufortschritt und dem Leistungsverzeichnis überprüft. Im Einzelfall wurden auch bei dieser Vorgehensweise die Forderungen bei Abschlagsrechnungen schon gekürzt. Die Vorlage von Nachweisen wurde erst bei der Schlussrechnung für erforderlich gehalten.
Künftig wird darauf geachtet, dass auch bei Abschlagszahlungen die entsprechenden vollständigen zahlungsbegründenden Unterlagen wie z. B. Abrechnungsskizzen, Mengenberechnungen, Gewichtsnachweise und Regieberichte etc. vorliegen.


Kinderkrippe am Brechfeld - Errichtung der zweiten Erweiterung

Der Kostenverlauf wurde im Zuge des Zuwendungsverfahrens dokumentiert. Die prognostizierten Kosten stimmen mit den festgestellten Kosten fast überein.
Beanstandung:
Die Bescheinigung „Brandschutz II“ liegt nicht vor.
Ein Angebot, bei dem die Leistungsmenge vom Bieter handschriftlich korrigiert wurde, wurde von der Wertung nicht ausgeschlossen. Bei einem zweiten Angebot wurde ein rechnerischer Fehler übersehen.
Bei der Schlussrechnungsprüfung einiger Gewerke wurde es versäumt, die vertraglich vereinbarten Nachlässe in Abzug zu bringen und den vereinbarten  Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche einzufordern.


Stellungnahme der Verwaltung:
Die fehlenden Bescheinigung „Brandschutz II“ wurden zwischenzeitlich durch einen Prüfsachverständigen durchgeführt.
Bei der Auswertung von Angeboten wird zukünftig mehr Sorgfalt angewandt.
Auf den Abzug von Nachlässen und den Einforderung eines Sicherheitseinbehalts für Mängelansprüche wird künftig mehr geachtet. Die in Rede stehenden Nachlässe wurden zwischenzeitlich von den Firmen zurückerstattet. Auf die Sicherheitseinbehalte wurde nachträglich verzichtet.

Abwasserbeseitigung südliche Ortsteile

Beanstandungen:
In den Ausschreibungsunterlagen wurde der Name des planenden Büros aufgeführt.
Bei der Angebotseröffnung war ein Vertreter des externen Büros anwesend.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das planende Büro wurde angewiesen die künftigen Ausschreibungsunterlagen so zu gestalten, dass kein Rückschluss auf die freiberuflich tätigen gezogen werden kann.
Die Angebotseröffnungen werden bereits seit längerem ohne einen Vertreter des externen Büros durchgeführt.


Hinweise zur allgemeinen Wirtschaftsführung im Bestand

Prüfpflichtige Anlagen

Beanstandung:
Die prüfpflichtigen Anlagen gemäß (SprüfV) sind nicht erfasst und nicht im Prüfzyklus der SprüfV.

Stellungnahme der Verwaltung
Mit der Erfassung der prüfpflichtigen Anlagen  und der Erstellung von entsprechenden Wartungslisten wurde bereits begonnen. Auf die haushaltsrechtlichen Auswirkungen wird hingewiesen.


Überwachung und Prüfung von Straßen und Brücken

Beanstandung:
Eine Überprüfung und Instandhaltung von Straßen und Brücken mit eigener Straßen-
baulast findet nicht statt.

Stellungnahme der Verwaltung
Für den Bereich der Straßen werden Instandhaltungserfordernisse durch Inaugen-scheinnahme personalintern ermittelt und nach einer Dringlichkeitsliste abgearbeitet. Von einer externen Überprüfung wurde bislang Abstand genommen.
Von Seiten der Verwaltung wurde vergangenheitlich auf die erforderliche Brückenprüfung hingewiesen und entsprechende Unterlagen eingeholt. Eine Umsetzung wurde bislang nicht befürwortet.


Überprüfung der Standsicherheit

Stellungnahme der Verwaltung
Durch in unregelmäßigen Zeitabständen stattfindende Begehungen des Bautechnikers wird der erforderliche Bauunterhalt ermittelt und für die Haushaltsberatungen zusammengetragen.
Eine externe Überprüfung findet z.B. bei großen Deckenspannweiten statt, darüber hinausgehend jedoch nicht. Inwieweit das bestehende Personal fachlich in der Lage ist
kommunalen Liegenschaften dahingehend zu überprüfen, ob für vorgenannte Hinweise des Staatsministerium des Innern ein Anwendungsbereich vorhanden ist, muss noch untersucht werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist es generell nachteilig, dass es mit Ausnahme der Schule keine Hausmeister oder Gebäudebeauftragten vor Ort gibt.


Sichere baulich-technische Gestaltung

Zur Vermeidung von Unfällen ist gemäß dem Kommunale Unfallversicherung Bayern (www.kuvb.de) unter anderem eine sichere baulich-technische Gestaltung der Gebäude mit seiner Einrichtung und den Außenanlagen erforderlich. Um dieses Schutzziel zu erreichen, sind von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Vorschriften mit technischen Maßnahmen entwickelt worden, die den einschlägigen Broschüren und Merkblättern zu entnehmen ist.

Stellungnahme der Verwaltung
Die entsprechenden Unterlagen sind bei den verantwortlichen Personen bereits vorhanden.

Aktenordnung und Archivierung der Bestandsunterlagen
Beanstandung:
Die zur Verfügung gestellten Bauakten waren unzweckmäßig gegliedert.

Stellungnahme der Verwaltung
Die neu begonnen Bauvorhaben werden bereits nach einer übersichtlicheren Gliederungen (analog und digital) geordnet.
Mit dem Aufbau einer gebäudedatenbezogene Wissensdatenbank wurde bereits begonnen.


Hochwasserschutz an den Gewässern III. Ordnung

Beanstandung:
keine

Stellungnahme der Verwaltung
       keine


Zusammenfassung:

Die stichprobenartige Prüfung der ausgewählten Baumaßnahmen hat insgesamt ein positives Bild ergeben.

Die haushaltsrechtlichen und vergaberechtlichen Bestimmungen wurden durch die Verwaltung weitestgehend eingehalten. Einzelne Schwächen, insbesondere im Bereich der Angebotswertung, des Nachtragsmanagements, der Rechnungsprüfung und der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben konnten den insgesamt guten Eindruck nicht schmälern.

Dennoch werden durch den BKPV verschiedene Verbesserungs- und Optimierungsmöglichkeiten der Arbeit der Verwaltung gesehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Von Seiten der Verwaltung steht das Bestreben, die dargelegten Schwächen für zukünftige Maßnahmen weiter zu reduzieren und - nach Möglichkeit - vollständig abzustellen.
Auf die gestiegenen und in Zukunft weiter ansteigenden Anforderungen muss zu gegebener Zeit auch personell entsprechend reagiert werden.


Für die durchgeführten Prüfungen sind Kosten in Höhe von ca. 47.000,- € angefallen.


Darüber hinaus hat der Kämmerer über die Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und der Prüfung der Sozialversicherung berichtet. Beanstandungen wurden jeweils keine festgestellt.

Beschluss

1. Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Mit der jeweils vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Abbau von Barrieren im Bereich Bahnhof und Ortszentrum; Ausschreibung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2017 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das in der Sitzung des Gemeinderats vom 27.09.2016 vorgestellte Plankonzept für den Abbau von Barrieren im Bereich Bahnhof und Ortszentrum wurde mit Vertretern der Regierung von Oberbayern besprochen.

Das Konzept ist aus gestalterischen Gründen in folgenden Bereichen anzupassen:

Bahnhofsumfeld – Änderung des taktilen Leitsystems („Rillenstein“)

       Alter Planungsstand

       Neuer Planungsstand

Ortszentrum - Verringerung der Anzahl der verschiedenen Belagsarten

       Alter Planungsstand


       Neuer Planungsstand


Legende


Es ist mit Mehrkosten in Höhe von ca. 8.000,- € zu rechnen.



Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese Maßnahmen zeitnah auszuschreiben und aus wirtschaftlichen Erwägungen bei der Ausschreibung auch gleich die als „zukünftige Maßnahmen“ (Umsetzung in 2018) gekennzeichneten Bereich mit einer Zeitversetzten Ausführung entsprechend zu berücksichtigen.

Beschluss

  1. Den Planänderungen und den damit verbundenen Mehrkosten wird zugestimmt.

  1. Die Maßnahmen des gesamten Plankonzepts (Umsetzung in 2017 bzw. 2018) werden zeitnah entsprechend den Vorschriften der VOB ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Vergabe der Fischereiberechtigung an der Ilm (Gewässerabschnitt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2017 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das Fischereirecht bezeichnet das subjektive Recht, ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen, und steht in der Regel dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zu.

Spätestens mit Abschluss der Neuordnungsverfahren ist der Markt Altomünster Eigentümer der „befischbaren“ Gewässer Ilm, Weilach, Zeitlbach und Stumpfenbach geworden.

Durch einen Fischereipachtvertrag wird das Recht zur Ausübung der Fischerei an einen Dritten verpachtet.

Für die Weilach, den Stumpfenbach und den Zeitlbach liegen entsprechende Fischereipachtverträge vor.

Für die Ilm liegt derzeit kein Fischereipachtvertag vor. Es besteht jedoch ein grundbuchrechtlich verbrieftes Fischerreichrecht für einen Gewässerabschnitt bei Maisbrunn zugunsten von Alfred Augustin.

Aufgrund einer Anfrage aus der Bevölkerung wurde im Mitteilungsblatt November 2016 die Vergabe des Fischereirechts für den Gewässerabschnitt der Ilm zwischen der Brücke Ilmstraße und der Gemeindegrenze zu Hilgertshausen-Tandern ausgeschrieben.

Es gingen insgesamt drei Bewerbungen dazu ein, wobei eine Bewerbung nachträglich zurückgezogen wurde.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Fischereirecht an Alfred Augustin, Maisbrunn, zu vergeben, da dieser bereits das vorerwähnte Fischereirecht an einem Abschnitt der Ilm innehat.

Beschluss

  1. Das oben beschriebene Fischer eirecht wird an Alfred Augustin, Maisbrunn, vergeben.

  1. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt einen Fischereipachtvertrag auf der Basis des mit dem Landratsamt Dachau abgestimmten Vertrags abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Bestätigung des neu gewählten stellvertretenden Kommandanten (Freiwillige Feuerwehr Altomünster)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2017 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Altomünster Philipp Steiner ist aufgrund seines Wegzugs aus dem Gemeindegebiet Altomünster im Mai 2016 aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausgeschieden.

Mit der Kreisbrandinspektion Dachau und der Freiwilligen Feuerwehr Altomünster wurde vereinbart, dass die Wahl des stellvertretenden Kommandanten im Rahmen der nächsten Jahreshauptversammlung  stattfinden kann.

Die Freiwillige Feuerwehr Altomünster hat in ihrer Jahreshauptversammlung am 13.01.2017 Sebastian Eggendinger zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.

Der noch erforderliche Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ wird in angemessener Frist zu besucht.

Der stellvertretende Kommandant ist im Benehmen mit dem Kreisbrandrat des Landkreises Dachau vom Gemeinderat des Marktes Altomünster per Beschluss zu bestätigen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

Beschluss

Sebastian Eggendinger wird im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in seinem gewählten Amt als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Altomünster bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2017 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über:

-        das Verfahren zur Ausschreibung der Stromkonzession und das Ergebnis der Interessenbekundung

-  die mittleren Ablaufwerte und Abbaugrade der Kläranlage Zeitlbachtal

-        die Beantragung zur Aufnahme des Radwegs entlang der Weilach zwischen Wollomoos und Aufhausen in das Radwegenetz des Landkreises Dachau

-        die geplante Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.03.2017 zur Vorberatung des Haushalts 2017

-  das "verschwundene" Wegkreuz am Weg Weiler Straße - Stumpfenbach

-        das Ergebnis der Gerichtsverhandlung zur Räumungsklage Markt ./. Fusco

-  die aktuell laufenden Stellenausschreibungen (Kinderpflegerinnen)

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7. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2017 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 31.05.2016 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Ehrenamtsempfang des Landkreises Dachau

Für die Teilnahme am Ehrenamtsempfang des Landkreises Dachau wird Konrad Höß vorgeschlagen.

TOP 2
Verkauf eines gemeindlichen Grundstücks am Vogelgarten

Der Markt Altomünster verkauft das gemeindliche Grundstück Flurnummer 227/2, Gemarkung Altomünster mit einer Größe von 187 m² zum Preis von 215,00 €/m².

Eine Teilfläche des vorgenannten Grundstücks wird auch dem westlich benachbarten Grundstückseigentümer zum Erwerb angeboten.


Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.07.2016 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Nutzung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes als Jugendzentrum; Kündigung der bisherigen Pächter

Die Kündigung zum Zeitpunkt des 31.12.2016 wird unter Abwägung des öffentlichen Interesses und der vorgebrachten privaten Gründe aufrecht erhalten.



Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.2016 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1
Personalangelegenheit; Neue Entgeltordnung

Mit der Überprüfung der aktuellen Eingruppierungen und der Durchführung der Organisationsuntersuchung für den Bereich der Kläranlage und des Bauhofs wird die Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management beauftragt.


Datenstand vom 14.02.2017 08:35 Uhr